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   BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08   

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https://dejure.org/2010,172
BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08 (https://dejure.org/2010,172)
BFH, Entscheidung vom 09.03.2010 - VIII R 24/08 (https://dejure.org/2010,172)
BFH, Entscheidung vom 09. März 2010 - VIII R 24/08 (https://dejure.org/2010,172)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
    Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung

  • openjur.de

    Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung; Fahrzeugbezogene bzw. mehrfache Anwendung der Ein-Prozent-Regel bei Nutzung mehrerer Fahrzeuge durch ausschließlich eine Person; Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsvorschriften

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, FGO § 96, GG Art 3 Abs 1
    Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung - Fahrzeugbezogene bzw. mehrfache Anwendung der Ein-Prozent-Regel bei Nutzung mehrerer Fahrzeuge durch ausschließlich eine Person - Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsvorschriften

  • Bundesfinanzhof

    Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung - Fahrzeugbezogene bzw. mehrfache Anwendung der Ein-Prozent-Regel bei Nutzung mehrerer Fahrzeuge durch ausschließlich eine Person - Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsvorschriften

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG 2002, § 96 FGO, Art 3 Abs 1 GG
    Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung - Fahrzeugbezogene bzw. mehrfache Anwendung der Ein-Prozent-Regel bei Nutzung mehrerer Fahrzeuge durch ausschließlich eine Person - Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsvorschriften

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung - Fahrzeugbezogene bzw. mehrfache Anwendung der Ein-Prozent-Regel bei Nutzung mehrerer Fahrzeuge durch ausschließlich eine Person - Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsvorschriften

  • rewis.io

    Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung - Fahrzeugbezogene bzw. mehrfache Anwendung der Ein-Prozent-Regel bei Nutzung mehrerer Fahrzeuge durch ausschließlich eine Person - Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsvorschriften

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein-Prozent-Regel: Fahrzeugbezogene Anwendung bei mehreren Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
    Bestimmung der privaten Nutzungsanteile für sämtliche zum Betriebsvermögen gehörende Kraftfahrzeuge durch mehrfache Anwendung der "1%-Regelung"

  • rechtsportal.de

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
    Bestimmung der privaten Nutzungsanteile für sämtliche zum Betriebsvermögen gehörende Kraftfahrzeuge durch mehrfache Anwendung der "1%-Regelung"

  • datenbank.nwb.de

    Fahrzeugbezogene bzw. mehrfache Anwendung der Ein-Prozent-Regel bei Nutzung mehrerer Fahrzeuge durch ausschließlich eine Person

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzungsentnahme bei mehreren Fahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Dienstwagenbesteuerung: BFH bestätigt mehrfache Anwendung der 1 %-Regelung

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Mehrfache Anwendung der 1%-Regelung zulässig - fahrzeugbezogene Betrachtungsweise

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstwagenbesteuerung für den gesamten Fuhrpark

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung der privaten Nutzungsanteile für sämtliche zum Betriebsvermögen gehörende Kraftfahrzeuge durch mehrfache Anwendung der "1%-Regelung"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mehrfache Anwendung der Ein-Prozent-Regelung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mehrfache Anwendung der 1 %-Regelung bestätigt

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Dienstwagenbesteuerung: BFH bestätigt mehrfache Anwendung der 1 %-Regelung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Mehrfache Anwendung der 1 %-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Dienstwagenbesteuerung: BFH bestätigt mehrfache Anwendung der 1%-Regelung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Mehrfache Anwendung der 1 %-Regelung bei privater Kfz-Nutzung

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Geschäftsfahrzeuge können mehrfach besteuert werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Fahrer, zwei Firmenwagen, Versteuerung der privaten Nutzung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Privatnutzung von Dienstwagen muss für jedes Auto versteuert werden // BFH bestätigt mehrfache Anwendung der Ein-Prozent-Regel

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 499
  • NJW 2010, 2831
  • BB 2010, 1053
  • BB 2010, 1326
  • DB 2010, 875
  • BStBl II 2010, 903
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 59/06

    Nutzung eines betrieblichen Kfz für einen weiteren Betrieb des Steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08
    a) Für die Bewertung der privaten Nutzung eines Kfz enthält § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG eine spezielle Bewertungsregel (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 59/06, BFH/NV 2009, 1617).

    Als Bewertungsvorschrift setzt § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG den Tatbestand der Entnahme voraus; die Vorschrift begründet keinen speziellen Entnahmetatbestand (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1617).

    Das ist jedoch Folge der vom tatsächlichen Nutzungsumfang absehenden Konzeption der Typisierungsvorschrift und führt insbesondere nicht zur Verfassungswidrigkeit der typisierenden Ermittlung der privaten Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, denn die gesetzliche Typisierung ist insoweit nicht zwingend, sondern widerlegbar (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273; in BFH/NV 2009, 1617).

  • BFH, 21.09.2000 - IV R 54/99

    Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08
    Deshalb kann darüber im Streitverfahren nicht entschieden werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225, und vom 21. September 2000 IV R 54/99, BFHE 193, 301, BStBl II 2001, 178).
  • BFH, 18.11.1998 - X R 110/95

    Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08
    Deshalb kann darüber im Streitverfahren nicht entschieden werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225, und vom 21. September 2000 IV R 54/99, BFHE 193, 301, BStBl II 2001, 178).
  • FG Münster, 29.04.2008 - 6 K 2405/07

    Abhängigkeit der Nutzungswertbesteuerung von privaten Kraftfahrzeugnutzung nach

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1275 veröffentlicht.
  • BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00

    Anwendung der Listenpreisregelung

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08
    Der Steuerpflichtige hat jederzeit die Möglichkeit, den privaten Nutzungsanteil den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend durch Führung eines Fahrtenbuchs zu ermitteln (BFH-Urteil vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403).
  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08
    Das ist jedoch Folge der vom tatsächlichen Nutzungsumfang absehenden Konzeption der Typisierungsvorschrift und führt insbesondere nicht zur Verfassungswidrigkeit der typisierenden Ermittlung der privaten Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, denn die gesetzliche Typisierung ist insoweit nicht zwingend, sondern widerlegbar (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273; in BFH/NV 2009, 1617).
  • BFH, 26.11.2009 - VIII B 190/09

    Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08
    Den Regelungen liegt damit erkennbar eine fahrzeugbezogene Bewertung der Nutzungsentnahmen zugrunde (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 VI R 132/00, BFHE 199, 230, BStBl II 2003, 311; BFH-Beschluss vom 26. November 2009 VIII B 190/09, BFHE 226, 541), die es grundsätzlich gebietet, für jedes zum Betriebsvermögen zählende und auch privat genutzte Fahrzeug eine gesonderte Bewertung vorzunehmen (vgl. Nolte in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 6 EStG Rz 1203b a.E.; Fischer in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 6 Rz 162c; vgl. auch BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).
  • BFH, 31.07.2009 - VIII B 28/09

    Schätzungsbefugnis bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Privatnutzung von

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08
    Den Regelungen liegt damit erkennbar eine fahrzeugbezogene Bewertung der Nutzungsentnahmen zugrunde (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 VI R 132/00, BFHE 199, 230, BStBl II 2003, 311; BFH-Beschluss vom 26. November 2009 VIII B 190/09, BFHE 226, 541), die es grundsätzlich gebietet, für jedes zum Betriebsvermögen zählende und auch privat genutzte Fahrzeug eine gesonderte Bewertung vorzunehmen (vgl. Nolte in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 6 EStG Rz 1203b a.E.; Fischer in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 6 Rz 162c; vgl. auch BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).
  • BFH, 04.12.2008 - XI B 250/07

    Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen -

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08
    Mangels Rechtsnormqualität sind solche Verwaltungsvorschriften für die Gerichte nicht beachtlich (vgl. nur BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2008 XI B 250/07, BFH/NV 2009, 394).
  • BFH, 03.08.2000 - III R 2/00

    Amtliches Kennzeichen:

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08
    Davon ist der BFH auch im Urteil vom 3. August 2000 III R 2/00 (BFHE 193, 101, BStBl II 2001, 332) ausgegangen, wonach die Wahl der Bewertungsmethode nicht einheitlich ausgeübt werden muss.
  • BFH, 15.05.2002 - VI R 132/00

    Private Nutzung eines Kfz durch mehrere Arbeitnehmer

  • FG Saarland, 19.10.2011 - 2 K 1123/09

    Mehrfache Anwendung der 1-%-Regelung bei mehreren dem

    Nutzt der Geschäftsführer einer GmbH mehrere Fahrzeuge, so werden die privaten Nutzungsanteile für sämtliche zum Betriebsvermögen Fahrzeuge durch mehrfache Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG bestimmt (BFH vom 9. März 2010 VIII R 24/08, BStBl II 2010, 903).

    Die Frage nach der Wahl einer Bewertungsmethode stellt sich nur, wenn für mehrere betriebliche Fahrzeuge, die auch privat genutzt worden sind, die privaten Nutzungsanteile für jedes Fahrzeug gesondert ermittelt werden müssen (zur weiteren Begründung vgl. BFH vom 9. März 2010 VIII R 24/08, BStBl II 2010, 903).

    Gehören mehrere Kfz zu einem Betriebsvermögen, ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat (dazu auch BFH vom 9. März 2010 VIII R 24/08, BStBl II 2010, 903).

    Allerdings ergeben sich weder aus dem Wortlaut der Norm noch aus deren Entstehungsgeschichte Hinweise darauf, dass die fahrzeugbezogene Konzeption der Vorschrift für Sonderfälle durch eine personenbezogene Betrachtung ergänzt werden sollte (BFH vom 9. März 2010 VIII R 24/08, BStBl II 2010, 903).

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 9. März 2010 (VIII R 24/08, BStBl II 2010, 903) bestätigt, dass es sich bei der Regelung um eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift handelt (BFH vom 9. März 2010 VIII R 24/08, BStBl II 2010, 903), die mangels Rechtsnormqualität für die Gerichte nicht beachtlich ist (vgl. BFH vom 4. Dezember 2008 XI B 250/07, BFH/NV 2009, 394).

    Auch wenn es sich hierbei um eine Billigkeitsregelung handeln dürfte (offengelassen BFH vom 9. März 2010 VIII R 24/08, BStBl II 2010, 903), könnte die Klägerin ihre Anwendung im Streitfall nicht durchsetzen.

    Vor diesem Hintergrund kann der Senat auch nicht zu der Frage Stellung nehmen, ob die Klägerin Anspruch auf eine Billigkeitsentscheidung haben könnte, wenn und soweit sie im Vertrauen auf die Verwaltungsvorschrift in Tz. 9 Satz 2 des BMF-Schreibens in BStBl I 2002, 148 davon abgesehen haben sollte, Fahrtenbücher zu führen (dazu auch BFH vom 9. März 2010 VIII R 24/08, BStBl II 2010, 903).

    Zur Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO sah der Senat keine Veranlassung, nachdem der BFH die Streitfrage wie hier entschieden hat (BFH vom 9. März 2010 VIII R 24/08, BStBl II 2010, 903).

  • BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung

    Allerdings hat der BFH mit Urteil vom 9. März 2010 VIII R 24/08 (BFH/NV 2010, 1182) entschieden, dass § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG bei Zugehörigkeit mehrerer Kfz zu einem Betriebsvermögen grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden ist, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat (entgegen Tz. 9 Satz 2 des BMF-Schreibens in BStBl I 2002, 148).
  • FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung und Berechnung des geldwerten Vorteils für

    Vorgebrachten bzw. ins Auge stechenden Bedenken im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip (objektives Nettoprinzip) bzw. eine Übermaßbesteuerung, die sich insbesondere durch den faktischen Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs bei Anwendung der 1%-Regelung auf gebrauchte oder abgeschriebene Kfz geradezu aufdrängen, wurden dabei regelmäßig wegen der Möglichkeit des Führens eines Fahrtenbuches mit belegmäßigem Einzelnachweis (z.B. zuletzt: BFH-Urteil vom 9. März 2010 - VIII R 24/08 , BStBl. II 2010, 903 betr. Nutzung mehrerer betrieblicher Kfz) und im Hinblick auf die von der Finanzverwaltung im Billigkeitswege gewährte Deckelungsregelung (vgl. BMF vom 18. November 2009, IV C 6-S 2177/07/10004, 2009/0725394, BStBl I 2009, 1326, Tz. 18 ff.) überwunden.
  • BFH, 13.06.2013 - VI R 17/12

    1 %-Regelung bei Überlassung mehrerer Kfz - Ermessensfehlerhafte Inhaftungnahme

    Denn diese für das Steuerfestsetzungsverfahren zutreffenden Ausführungen (vgl. BFH-Urteil vom 9. März 2010 VIII R 24/08, BFHE 228, 499, BStBl II 2010, 903) gelten für einen Haftungsbescheid nicht.
  • BFH, 20.11.2012 - VIII R 31/09

    Keine Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regel bei Nutzungsrecht an fremden Kfz mit

    Die grob typisierende Vorschrift dient zur Vereinfachung der Bewertung (vgl. Ausschussempfehlung an den Bundesrat zum Jahressteuergesetz 1996, BTDrucks 13/1686, S. 8; BFH-Urteil vom 9. März 2010 VIII R 24/08, BFHE 228, 499, BStBl II 2010, 903) der Nutzungsentnahme von betrieblichen Kfz für private Zwecke.
  • BFH, 19.01.2023 - III R 44/20

    Zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden

    Einer Zurückverweisung zur Prüfung einer abweichenden Steuerfestsetzung nach § 163 AO bedarf es nicht, da es sich bei dem Steuerfestsetzungs- und dem Billigkeitsverfahren um zwei selbständige Verfahren handelt (z.B. BFH-Urteile vom 23.02.2021 - II R 22/19, BFHE 273, 190, BStBl II 2021, 636, Rz 11, und vom 09.03.2010 - VIII R 24/08, BFHE 228, 499, BStBl II 2010, 903, Rz 21).
  • BFH, 26.04.2010 - VIII B 258/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung - Anwendung der sog. 1

    NV: Hinsichtlich der Anwendung der sog. 1%-Regelung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf mehrere zu einem Betriebsvermögen gehörende Kraftfahrzeuge, die einer privaten Mitbenutzung unterliegen, ist höchstrichterlich geklärt, dass die Regelung fahrzeugbezogen - also mehrfach - anzuwenden ist (BFH-Urteil vom 9. März 2010 VIII R 24/08).

    a) Hinsichtlich der Anwendung der sog. 1 %-Regelung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes auf mehrere zu einem Betriebsvermögen gehörende Kraftfahrzeuge, die einer privaten Mitbenutzung unterliegen, hat der Senat mit Urteil vom 9. März 2010 VIII R 24/08 , BFHE 228, 499, (juris) entschieden, dass die Regelung fahrzeugbezogen --also mehrfach-- anzuwenden ist.

    Handelt es sich bei dem vorstehend genannten BMF-Schreiben nämlich nur um eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, sind die Gerichte daran nicht gebunden; handelt es sich um eine Billigkeitsregelung, so wäre über die Frage einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 Satz 1 der Abgabenordnung in einem eigenständigen Verwaltungsverfahren zu entscheiden (Senatsurteil vom 9. März 2010 VIII R 24/08, BFHE 228, 499,  juris).

  • FG Münster, 25.11.2010 - 3 K 2414/07

    Fremdvergleich, Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs, 1%-Regelung bei mehreren

    Selbst wenn mehrere Kraftfahrzeuge zu einem Betriebsvermögen gehören, ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat (vgl. BFH, Urteil vom 09.03.2010 VIII R 24/08, BStBl II 2010, 903).
  • FG Niedersachsen, 10.12.2021 - 3 K 91/21
    Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs; BFH Urteil vom 9. März 2010 VIII R 24/08 , BStBl. II 2010, 903 betr.
  • FG München, 29.09.2014 - 7 K 1861/13

    Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge

    Gehören mehrere Kraftfahrzeuge zu einem Betriebsvermögen, ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. März 2010 VIII R 24/08, BStBl II 2010, 903).
  • FG Münster, 18.01.2012 - 11 K 4319/10

    Keine Änderbarkeit bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide zur

  • FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 4 K 1244/09

    Ansatz pauschaler Nutzungswerte bei mehreren Kraftfahrzeugen im Betriebsvermögen

  • FG Düsseldorf, 18.12.2012 - 13 K 598/11

    Steuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 6 K 2322/06

    Umsatzsteuerpflichtige private Nutzung eines Fahrzeugs durch den Geschäftsführer;

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