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   BFH, 28.06.2011 - VIII R 25/08   

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https://dejure.org/2011,15699
BFH, 28.06.2011 - VIII R 25/08 (https://dejure.org/2011,15699)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2011 - VIII R 25/08 (https://dejure.org/2011,15699)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - VIII R 25/08 (https://dejure.org/2011,15699)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Richtigkeit der strafbefreienden Erklärung i. S. des § 3 StraBEG - Abgabe einer Strafbefreiungserklärung während einer laufenden Außenprüfung - Änderung von Einkommensteuerbescheiden gemäß § 173 Abs. 1 AO nach Abgabe einer Strafbefreiungserklärung ohne erlöschende Wirkung i. ...

  • openjur.de

    Richtigkeit der strafbefreienden Erklärung i.S. des § 3 StraBEG; Abgabe einer Strafbefreiungserklärung während einer laufenden Außenprüfung - Änderung von Einkommensteuerbescheiden gemäß § 173 Abs. 1 AO nach Abgabe einer Strafbefreiungserklärung ohne erlöschende Wirkung i.S. ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 173 Abs 1 Nr 1, StraBEG § 1, StraBEG § 8 Abs 1 S 1, StraBEG § 7 S 1 Nr 1 Buchst a
    Richtigkeit der strafbefreienden Erklärung i.S. des § 3 StraBEG - Abgabe einer Strafbefreiungserklärung während einer laufenden Außenprüfung - Änderung von Einkommensteuerbescheiden gemäß § 173 Abs. 1 AO nach Abgabe einer Strafbefreiungserklärung ohne erlöschende Wirkung ...

  • Bundesfinanzhof

    Richtigkeit der strafbefreienden Erklärung i.S. des § 3 StraBEG - Abgabe einer Strafbefreiungserklärung während einer laufenden Außenprüfung - Änderung von Einkommensteuerbescheiden gemäß § 173 Abs. 1 AO nach Abgabe einer Strafbefreiungserklärung ohne erlöschende Wirkung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 1 StraBEG, § 8 Abs 1 S 1 StraBEG, § 7 S 1 Nr 1 Buchst a StraBEG
    Richtigkeit der strafbefreienden Erklärung i.S. des § 3 StraBEG - Abgabe einer Strafbefreiungserklärung während einer laufenden Außenprüfung - Änderung von Einkommensteuerbescheiden gemäß § 173 Abs. 1 AO nach Abgabe einer Strafbefreiungserklärung ohne erlöschende Wirkung ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Richtigkeit der strafbefreienden Erklärung

  • rewis.io

    Richtigkeit der strafbefreienden Erklärung i.S. des § 3 StraBEG - Abgabe einer Strafbefreiungserklärung während einer laufenden Außenprüfung - Änderung von Einkommensteuerbescheiden gemäß § 173 Abs. 1 AO nach Abgabe einer Strafbefreiungserklärung ohne erlöschende Wirkung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Richtigkeit der strafbefreienden Erklärung i.S. des § 3 StraBEG - Abgabe einer Strafbefreiungserklärung während einer laufenden Außenprüfung - Änderung von Einkommensteuerbescheiden gemäß § 173 Abs. 1 AO nach Abgabe einer Strafbefreiungserklärung ohne erlöschende Wirkung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StraBEG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StraBEG § 3
    Erlöschen eines Steueranspruchs durch eine nicht richtige strafbefreiende Erklärung i.S.d. § 3 StraBEG; Folgen einer fälschlichen Darstellung von zu Unrecht abgezogenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der strafbefreienden Erklärung als nicht erklärte "Betriebs- ...

  • rechtsportal.de

    StraBEG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StraBEG § 3
    Erlöschen eines Steueranspruchs durch eine nicht richtige strafbefreiende Erklärung i.S.d. § 3 StraBEG; Folgen einer fälschlichen Darstellung von zu Unrecht abgezogenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der strafbefreienden Erklärung als nicht erklärte "Betriebs- ...

  • datenbank.nwb.de

    Richtigkeit der strafbefreienden Erklärung i.S. des § 3 StraBEG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtigkeit der strafbefreienden Erklärung i. S. des § 3 StraBEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falsche Deklaration in der StraBEG-Erklärung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlöschen eines Steueranspruchs durch eine nicht richtige strafbefreiende Erklärung i.S.d. § 3 StraBEG; Folgen einer fälschlichen Darstellung von zu Unrecht abgezogenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der strafbefreienden Erklärung als nicht erklärte "Betriebs- ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen an eine strafbefreienden Erklärung nach StraBEG

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Richtigkeit der strafbefreienden Erklärung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Richtigkeit einer strafbefreienden Erklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 101
  • NJW 2012, 1759
  • BB 2012, 221
  • BB 2012, 557
  • DB 2012, 155
  • BStBl II 2012, 229
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.11.2008 - X R 20/07

    Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden

    Auszug aus BFH, 28.06.2011 - VIII R 25/08
    Damit konnten darauf bezogene strafbefreiende Erklärungen nach § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG nicht mehr zur Straf- und Bußgeldfreiheit i.S. des § 1 StraBEG führen (vgl. dazu auch Kamps/Wulf, FR 2004, 121; Stahl, Die Steuerberatung 2004, 153; Kamps in Streck, Berater-Kommentar zur Steueramnestie, § 10 Rz 55; BMF-Merkblatt in BStBl I 2004, 225 Rz 12.4 sowie zur Tatentdeckung als Erlöschenshindernis i.S. des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b StraBEG BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 20/07, BFHE 223, 330, BStBl II 2009, 388).
  • BFH, 15.07.2010 - VIII B 103/09

    Keine nur vorläufige strafbefreiende Erklärung nach StraBEG

    Auszug aus BFH, 28.06.2011 - VIII R 25/08
    Auf Grund der abgegebenen "strafbefreienden Erklärungen" ist nach dem ersten Abschnitt des StraBEG keine Straf- oder Bußgeldfreiheit eingetreten; bei dieser Sachlage dürfen Einkommensteueränderungsbescheide erlassen werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 2010 VIII B 103/09, BFH/NV 2010, 1785; zur Prüfung fehlender Straf- und Bußgeldfreiheit nach Aufhebungsbescheid gemäß § 10 Abs. 3 StraBEG im Rahmen anschließend ergehender Einkommensteueränderungsbescheide s. Levedag, Finanz-Rundschau --FR-- 2005, 1084, 1090).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.05.2008 - 5 K 2482/05

    Anforderungen an eine genügende und damit wirksame strafbefreiende Erklärung gem.

    Auszug aus BFH, 28.06.2011 - VIII R 25/08
    Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1411 veröffentlichten Urteil ab.
  • BFH, 26.02.2013 - VIII R 6/11

    Reichweite einer Steuerfahndungsprüfung - Ausschluss der Strafbefreiung nach § 7

    Auf Grund der abgegebenen "strafbefreienden Erklärungen" ist nämlich --entgegen der Auffassung der Kläger-- keine Straf- oder Bußgeldfreiheit nach dem ersten Abschnitt des StraBEG eingetreten; bei dieser Sachlage dürfen Einkommensteueränderungsbescheide erlassen werden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 2008 X R 20/07, BFHE 223, 330, BStBl II 2009, 388; vom 28. Juni 2011 VIII R 25/08, BFHE 235, 101, BStBl II 2012, 229).

    Diese Regelung entspricht trotz des nicht vollständig übereinstimmenden Wortlauts derjenigen in § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO zum Befreiungsausschluss bei Selbstanzeige, so dass Rechtsprechungserkenntnisse und Literaturmeinungen zu jener Vorschrift bei der Auslegung des § 7 Satz 1 Nr. 1 StraBEG herangezogen werden können (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 2007 VIII R 99/04, BFHE 218, 1, BStBl II 2008, 7; in BFHE 235, 101, BStBl II 2012, 229, m.w.N.).

  • BFH, 26.02.2013 - VIII R 7/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 26. 02. 2013 VIII R 6/11 -

    Auf Grund der abgegebenen "strafbefreienden Erklärungen" ist nämlich --entgegen der Auffassung des Klägers-- keine Straf- oder Bußgeldfreiheit nach dem ersten Abschnitt des StraBEG eingetreten; bei dieser Sachlage dürfen Umsatzsteueränderungsbescheide erlassen werden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 2008 X R 20/07, BFHE 223, 330, BStBl II 2009, 388; vom 28. Juni 2011 VIII R 25/08, BFHE 235, 101, BStBl II 2012, 229).

    Diese Regelung entspricht trotz des nicht vollständig übereinstimmenden Wortlauts derjenigen in § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO zum Befreiungsausschluss bei Selbstanzeige, so dass Rechtsprechungserkenntnisse und Literaturmeinungen zu jener Vorschrift bei der Auslegung des § 7 Satz 1 Nr. 1 StraBEG herangezogen werden können (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 2007 VIII R 99/04, BFHE 218, 1, BStBl II 2008, 7; in BFHE 235, 101, BStBl II 2012, 229, m.w.N.).

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