Rechtsprechung
   BFH, 10.09.1991 - VIII R 26/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5330
BFH, 10.09.1991 - VIII R 26/87 (https://dejure.org/1991,5330)
BFH, Entscheidung vom 10.09.1991 - VIII R 26/87 (https://dejure.org/1991,5330)
BFH, Entscheidung vom 10. September 1991 - VIII R 26/87 (https://dejure.org/1991,5330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.02.1990 - III R 173/86

    Gemeiner Wert von Grundstücken, die im Rahmen einer Betriebsaufgabe in das

    Auszug aus BFH, 10.09.1991 - VIII R 26/87
    Eine Aufgabe des Gewerbebetriebs i. S. des § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Betriebsinhabers, den Betrieb aufzugeben, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und dadurch der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Februar 1990 III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497).

    Der Unterschied zwischen diesen Werten - abzüglich etwaiger Aufgabe- und Veräußerungskosten - ergibt den Aufgabegewinn (vgl. BFH-Urteil in BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497).

    Welches Wertermittlungsverfahren (Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren) hierbei zugrunde zu legen ist, ergibt sich aus den Gegebenheiten des Einzelfalls (Urteil in BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497).

  • BFH, 27.02.1985 - I R 235/80

    Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 10.09.1991 - VIII R 26/87
    Der gemeine Wert der im Rahmen der Betriebsaufgabe in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter ist nach § 9 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) zu ermitteln (BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456).

    Hat allerdings der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe die sichere Erwartung, seinen Grundbesitz zu einem über dem Verkehrswert liegenden Preis verkaufen zu können, so ist als gemeiner Wert der höhere Preis anzusetzen (BFH-Urteil in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456).

  • BFH, 13.10.1983 - I R 76/79

    Aufgabegewinn - Betriebsaufgabe - Wert des eigengewerblich genutzten

    Auszug aus BFH, 10.09.1991 - VIII R 26/87
    Dies ist bei Grundstücken und Gebäuden regelmäßig der Verkehrswert (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 I R 76/79, BFHE 140, 182, BStBl II 1984, 294).
  • BFH, 02.03.1989 - IV R 201/85

    Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen - Ausübung des Wahlrechts im

    Auszug aus BFH, 10.09.1991 - VIII R 26/87
    Bei der Ermittlung des gemeinen Werts, den die Betriebsgrundstücke zum Betriebsaufgabezeitpunkt hatten, kann ein Gutachten des Gutachterausschusses unter Heranziehung geeigneter Vergleichswerte aus der Kaufpreissammlung (§§ 192 f. des Baugesetzbuches, §§ 3 f. der Wertermittlungsverordnung) ein wichtiges Erkenntnismittel sein, ohne jedoch für das FG eine verbindliche Aussage darzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1989 IV R 201/85, BFH/NV 1990, 88, Rößler / Langer / Simon / Kleiber, Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten, 6. Aufl., S. 34).
  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    Der Unterschied zwischen diesen Werten --abzüglich etwaiger Aufgabe- und Veräußerungskosten-- ergibt den Aufgabegewinn (z.B. BFH-Urteile vom 2. Februar 1990 III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497; vom 10. September 1991 VIII R 26/87, BFH/NV 1992, 232).
  • BFH, 22.02.2021 - IX R 13/19

    Zur Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage von im Gesamthandsvermögen einer

    Nach den nicht mit Revisionsrügen angegriffenen und damit den Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen des FG hat die Klägerin --den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen (§ 16 Abs. 3 Satz 7 EStG) entsprechend-- die gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter ermittelt; diese Beträge --welche hinsichtlich der ins Privatvermögen überführten Immobilienobjekte den Verkehrswerten entsprachen (BFH-Urteil vom 10.09.1991 - VIII R 26/87, BFH/NV 1992, 232)-- sind den Buchwerten der maßgeblichen Wirtschaftsgüter im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe gegenüberzustellen.
  • BFH, 01.04.1998 - X R 150/95

    Gemeiner Grundstückswert bei späterem Altlastenverdacht

    Ein Gutachten städtischer Gutachterausschüsse, das geeignete Vergleichswerte aus der Kaufpreissammlung (§§ 192 f. BauGB, §§ 3 f. WertV) heranzieht, kann ein wichtiges Erkenntnismittel sein (BFH-Urteil vom 10. September 1991 VIII R 26/87, BFH/NV 1992, 232, unter 4.).
  • BFH, 29.08.1996 - VIII R 15/93

    Eingangswert nach dem Städtebauförderungsgesetz als gemeiner Wert i. S. des § 16

    Davon ist das FG im Anschluß an das Urteil des Senats im ersten Rechtsgang zutreffend ausgegangen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. September 1991 VIII R 26/87, BFH/NV 1992, 232; vom 12. Dezember 1991 IV R 53/90, BFHE 166, 495, BStBl II 1992, 462, m. w. N.).

    Es wäre zwar für die Entscheidung im Streitfall von Bedeutung, wenn der Verkäufer eines Grundstücks in diesem Sanierungsgebiet entweder allgemein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (§ 9 Abs. 2 BewG, § 142 Abs. 2 BBauG, § 194 BauGB) oder aufgrund besonderer Umstände im konkreten Einzelfall (BFH in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; in BFH/NV 1992, 232) mit Sicherheit erwarten durfte, daß er unter Umgehung der Wertstoppvorschriften des StBauFG einen gegenüber den Eingangswerten höheren Kaufpreis durchsetzen kann.

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 1 K 135/19

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs - Voraussetzungen der

    Sie haben ihren (zuletzt) landwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb eingestellt und alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit in das Privatvermögen überführt (vgl. BFH-Urteil vom 10. September 1991 VIII R 26/87, BFH/NV 1992, 232 Rn. 13; Kulosa in Schmidt, EStG, 38. Aufl., 2019, § 14 Rn. 15 und Wacker, a.a.O., § 16 Rn. 173 f. m.w.N.).

    Welches Wertermittlungsverfahren hierbei zugrunde zu legen ist, ergibt sich aus den Gegebenheiten des Einzelfalles (BFH-Urteil vom 10. September 1991 VIII R 26/87, BFH/NV 1992, 232 Rn. 16 zur bis 30. Juni 2010 anwendbaren Wertermittlungsverordnung -WertV 1988-).

  • FG Niedersachsen, 05.12.2001 - 4 K 303/95

    Grundsätze der Wertermittlung bei Grundstücken; Ansatz des gemeinen Wertes bei

    Der gemeine Wert von Grundstücken entspricht dem Verkehrswert (BFH, Urteile vom 02.02.1990 - III R 173/86 - BStBl II 1990, 497 und vom 10.09.1991 - VIII R 26/87 - BFH/NV 1992, 232 m.w.N.).

    Besteht aber eine solche sichere Erwartung, Grundbesitz zu einem bestimmten Preis verkaufen zu können, so ist nicht der nach einem anderen Verfahren (Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren) ermittelte geringere Wert, sondern der höhere Wert als Verkehrswert bzw. gemeiner Wert anzusetzen (BFH, Urteile vom 27.02.1985 - I R 235/80 - BStBl II 1985, 456 [458] und vom 10.09.1991 - VIII R 26/87 - BFH/NV 1992, 232).

  • FG Düsseldorf, 01.03.2017 - 7 K 2053/14

    Ermittlung der Abschreibung für die neu in die Gesellschaft eingetretene

    Ein Gutachten städtischer Gutachterausschüsse kann ein wichtiges Erkenntnismittel sein (BFH-Urteil vom 10. September 1991 VIII R 26/87, BFH/NV 1992, 232, unter 4.; BFH vom 1.4.1998 X R 150/95 BStBl II 1998, 569).
  • FG Düsseldorf, 24.11.2005 - 12 K 6851/02

    Land- und Forstwirtschaft; Betriebsaufgabe; Verkehrswert; Grund und Boden;

    Welches Wertermittlungsverfahren (Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren) hierbei zugrunde zu legen ist, ergibt sich aus den Gegebenheiten des Einzelfalls (BFH-Urteil vom 10.9.1991 VIII R 26/87, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1992, 232).

    Bei der Ermittlung des gemeinen Werts, den die Betriebsgrundstücke zum Betriebsaufgabezeitpunkt hatten, kann ein Gutachten des Gutachterausschusses unter Heranziehung geeigneter Vergleichswerte aus der Kaufpreissammlung §§ 192 f. des Baugesetzbuches (BauGB), §§ 3 f. der Wertermittlungsverordnung) ein wichtiges Erkenntnismittel sein, ohne jedoch für das Finanzgericht (FG) eine verbindliche Aussage darzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 2.3.1989 IV R 201/85, BFH/NV 1990, 88, und vom 10.9.1991 VIII R 26/87, Rößler/Langer/ Simon/Kleiber, Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten, 6.Aufl., S.34).

  • FG Köln, 26.11.2014 - 7 K 4141/09

    Zusammenschluss von zwei Genossenschaften

    Besteht für den Steuerpflichtigen zum maßgeblichen Bewertungszeitpunkt ausnahmsweise die sichere Erwartung, das Wirtschaftsgut zu einem über dem Verkehrswert liegenden Preis verkaufen zu können, so ist dieser als gemeiner Wert anzusetzen (BFH-Urteil vom 10.09.1991 VIII R 26/87, BFH/NV 1992, 232).
  • FG Düsseldorf, 01.03.2017 - 7 K 2052/14

    Bewertung von Grundstücken und Gebäuden mit ihrem Verkehrswert i.R.d.

    Ein Gutachten städtischer Gutachterausschüsse kann ein wichtiges Erkenntnismittel sein (BFH-Urteil vom 10. September 1991 VIII R 26/87, BFH/NV 1992, 232, unter 4.; BFH vom 1.4.1998 X R 150/95 BStBl II 1998, 569).
  • BFH, 29.09.1998 - VIII B 17/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

  • BFH, 05.04.1994 - IV S 7/93

    Gewinne aus Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes als

  • BFH, 22.04.1998 - IV B 42/97

    Verkehrswert eines Grundstücksteils bei Betriebsaufgabe

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - 1 K 2509/91

    Einkommensteuer; gemeiner Wert eines Grundstücks mit Altlast oder

  • FG Köln, 28.01.2011 - 5 K 6273/04

    Entnahmewert von Grund und Boden und Gebäude; Zuordnung Parkplatzbefestigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht