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   BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84   

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BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84 (https://dejure.org/1989,2907)
BFH, Entscheidung vom 31.10.1989 - VIII R 293/84 (https://dejure.org/1989,2907)
BFH, Entscheidung vom 31. Oktober 1989 - VIII R 293/84 (https://dejure.org/1989,2907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche Berücksichtigung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen unter den Gesichtspunkten des Fremdvergleichs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.07.1984 - VIII R 69/84

    Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Überlassung des Gehalts

    Auszug aus BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84
    Der durch die Erfüllung (§ 362 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) erloschene Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis lebt durch den Darlehensvertrag nicht neu auf (BFH-Urteil vom 17. Juli 1984 VIII R 69/84, BFHE 142, 215, BStBl II 1986, 48).

    Der Auszahlung des Gehalts und anschließenden Gewährung eines Darlehens steht, wie der Senat in BFHE 142, 215, BStBl II 1986, 48 ausgeführt hat, der Fall gleich, daß dem Arbeitnehmer das Gehalt im Fälligkeitszeitpunkt zur Auszahlung angeboten wird und der Arbeitnehmer daraufhin aus freiem Entschluß die Umwandlung seines Gehaltsanspruchs in eine Darlehensforderung an Erfüllungs Statt annimmt, mit der Folge, daß dadurch der Anspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis erlischt.

    Auch das Fehlen einer Zinsvereinbarung kann unter den Umständen des Streitfalls nicht als ein Mangel angesehen werden, der so schwer wiegt, daß er die Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben müßte (vgl. dazu die Ausführungen in BFHE 142, 215, 220, BStBl II 1986, 48, 50).

  • BVerfG, 27.03.1985 - 1 BvR 1415/84
    Auszug aus BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84
    Sie sind vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrfach gebilligt worden (vgl. Beschlüsse vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1985, 283, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1975, § 15 Abs. 1 Nr. 2, FamPersGes, Rechtsspruch 8, und vom 27. März 1985 1 BvR 1415/84, HFR 1987, 92, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 4 Abs. 4, Rechtsspruch 45).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 81/85

    Zur notwendigen Konkretisierung der Gehaltszahlung bei

    Auszug aus BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Verträge zwischen nahen Angehörigen einkommensteuerrechtlich und gewerbesteuerrechtlich nur dann zu berücksichtigen, wenn sie nach Inhalt und tatsächlicher Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und insbesondere, soweit sie inhaltlich einem Fremdvergleich standhalten, auch diesem Vertragsinhalt gemäß vollzogen werden (vgl. z. B. Urteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121; vom 7. Mai 1987 IV R 73/85, BFH / NV 1987, 765; vom 29. November 1988 VIII R 83/82, BFHE 155, 114, BStBl II 1989, 281; vom 20. April 1989 IV R 81/85, BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655).
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82

    Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine

    Auszug aus BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Verträge zwischen nahen Angehörigen einkommensteuerrechtlich und gewerbesteuerrechtlich nur dann zu berücksichtigen, wenn sie nach Inhalt und tatsächlicher Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und insbesondere, soweit sie inhaltlich einem Fremdvergleich standhalten, auch diesem Vertragsinhalt gemäß vollzogen werden (vgl. z. B. Urteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121; vom 7. Mai 1987 IV R 73/85, BFH / NV 1987, 765; vom 29. November 1988 VIII R 83/82, BFHE 155, 114, BStBl II 1989, 281; vom 20. April 1989 IV R 81/85, BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655).
  • BFH, 20.10.1983 - IV R 116/83

    Zur Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen einer Personengesellschaft und

    Auszug aus BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84
    Diese Grundsätze gelten insbesondere auch für Arbeitsverhältnisse (BFH-Urteil vom 20. Oktober 1983 IV R 116/83, BFHE 140, 190, BStBl II 1984, 298).
  • BFH, 13.11.1986 - IV R 322/84

    Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen

    Auszug aus BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Verträge zwischen nahen Angehörigen einkommensteuerrechtlich und gewerbesteuerrechtlich nur dann zu berücksichtigen, wenn sie nach Inhalt und tatsächlicher Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und insbesondere, soweit sie inhaltlich einem Fremdvergleich standhalten, auch diesem Vertragsinhalt gemäß vollzogen werden (vgl. z. B. Urteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121; vom 7. Mai 1987 IV R 73/85, BFH / NV 1987, 765; vom 29. November 1988 VIII R 83/82, BFHE 155, 114, BStBl II 1989, 281; vom 20. April 1989 IV R 81/85, BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655).
  • BFH, 07.05.1987 - IV R 73/85

    Steuerrechtliche Anforderungen an Verträge zwischen Familienangehörigen

    Auszug aus BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Verträge zwischen nahen Angehörigen einkommensteuerrechtlich und gewerbesteuerrechtlich nur dann zu berücksichtigen, wenn sie nach Inhalt und tatsächlicher Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und insbesondere, soweit sie inhaltlich einem Fremdvergleich standhalten, auch diesem Vertragsinhalt gemäß vollzogen werden (vgl. z. B. Urteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121; vom 7. Mai 1987 IV R 73/85, BFH / NV 1987, 765; vom 29. November 1988 VIII R 83/82, BFHE 155, 114, BStBl II 1989, 281; vom 20. April 1989 IV R 81/85, BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655).
  • BVerfG, 20.11.1984 - 1 BvR 1406/84
    Auszug aus BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84
    Sie sind vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrfach gebilligt worden (vgl. Beschlüsse vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1985, 283, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1975, § 15 Abs. 1 Nr. 2, FamPersGes, Rechtsspruch 8, und vom 27. März 1985 1 BvR 1415/84, HFR 1987, 92, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 4 Abs. 4, Rechtsspruch 45).
  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    Demgegenüber sind Darlehensvereinbarungen, die erst nach einem tatsächlichen Angebot auf Auszahlung der Vergütung abgeschlossen werden, auch dann der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn weder über die Verzinsung noch über die Rückzahlung ausdrückliche Vereinbarungen bestehen (BFH-Urteile vom 17. Juli 1984 VIII R 69/84, BFHE 142, 215, BStBl II 1986, 48, und vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Im übrigen hat der VIII. Senat im Urteil vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84 (BFH/NV 1990, 759) ein Arbeitsverhältnis unter nahen Angehörigen mit Darlehensvereinbarung über einen Teil des Arbeitslohns auch ohne besondere Vereinbarung über die Darlehensrückzahlung anerkannt, weil dann die für solche Fälle vorgesehene gesetzliche Regelung des § 609 des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Zuge komme.
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10

    Aktivierungsverbot bei selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgütern -

    Bei Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen ist dies der Fall, wenn er aufgrund eines rechtswirksamen Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, und BFH- Urteil vom 31. Oktober 1989 - VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auch der BFH hat darauf hingewiesen, daß die von ihm zur steuerrechtlichen Anerkennung des Ehegatten-Arbeitsverhältnisses aufgestellten Grundsätze nicht schematisch angewendet, sondern vielmehr nach Lage des Einzelfalles in ihrer Bedeutung zu gewichten sind (BFHE 165, 89, 90 f; differenzierend auch BFH/NV 1990, 759).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Dies ist bei Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen der Fall, wenn dieser aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759).

    Die Zulässigkeit mündlicher Absprachen zum Einsatz des Arbeitnehmers im Falle fehlender schriftlicher Fixierung der Modalitäten des Arbeitseinsatzes folgt daraus, daß ein Arbeitsvertrag weder unter fremden Dritten noch unter Angehörigen schriftlich abgeschlossen werden muß, um wirksam zu sein bzw. anerkannt zu werden; die Schriftform ist lediglich zwecks leichteren Nachweises des Vertragsinhalts empfehlenswert (BFH-Urteile vom 30. Juni 1989 III R 130/86, BFH/NV 1990, 224, und in BFH/NV 1990, 759; Wolff-Diepenbrock in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., §§ 4, 5 EStG Rn. 1852).

  • FG Münster, 20.11.2018 - 2 K 156/18

    Ansetzen des privaten Nutzungsanteils eines PKW anhand des Fahrtenbuches;

    Dies ist bei Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen der Fall, wenn dieser aufgrund eines Arbeitsvertrages beschäftigt, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung erfüllt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.1995, II BvR 802/90, BStBl II 1996, 35; BFH-Urteil vom 31.10.1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759).
  • BFH, 25.07.1991 - XI R 30/89

    Arbeitslohn - Langzeitige Nichtauszahlung - Ehegatten-Arbeitsverhältnis -

    Ausnahmsweise ist die Nichtauszahlung unschädlich, wenn zum Fälligkeitszeitpunkt ein den oben dargelegten Kriterien genügender Darlehensvertrag abgeschlossen wird oder wenn beachtliche betriebliche Gründe zu einer kurzfristigen Verschiebung einzelner Gehaltszahlungen geführt haben (vgl. BFH-Urteile vom 30. März 1962 IV 401/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1963, 286; vom 14. Oktober 1981 I R 34/80, BFHE 134, 293, BStBl II 1982, 119; vom 8. Dezember 1983 IV R 69/81, nicht veröffentlicht - NV - vom 17. Juli 1984 VIII R 69/84, BFHE 142, 215, BStBl II 1986, 48; vom 5. Februar 1988 III R 216/84, BFH/NV 1988, 553; in BFH/NV 1990, 364; vom 18. Oktober 1989 I R 203/84, BFHE 158, 421, BStBl II 1990, 68; vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759; in BFH/NV 1990, 695).

    Vielmehr sind die einzelnen Umstände in ihrer Bedeutung für die Beurteilung der betrieblichen Veranlassung zu gewichten (ähnlich auch BFH in BFH/NV 1990, 759).

  • BFH, 28.01.1993 - IV R 109/91

    Schuldzinsen und Beurkundungsgebühren als Betriebsausgaben - Betriebliche

    Der Senat setzt sich damit ebenso wie der X.Senat (vgl. Urteil BFHE 167, 119 [BFH 12.02.1992 - X R 121/88], BStBl II 1992, 468) nicht in Widerspruch zu dem Urteil des VIII.Senats vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84 (BFH/NV 1990, 759).

    Ob die Überlassung von Gehaltsteilen als Darlehen und beim Arbeitgeber-Ehegatten als betrieblich veranlaßte Schuld und Darlehenszinsen als Betriebsausgaben zu werten seien, wurde im Urteil VIII R 293/84 ausdrücklich offengelassen.

  • FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06

    Arbeitsverträge unter Angehörigen

    Bei Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen ist dies der Fall, wenn er aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung erfüllt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.1995 2 BvR 802/90, BStBl. II, 1996, 34 und BFH-Urteil vom 31.10.1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759).

    Die Zulässigkeit mündlicher Absprachen zum Einsatz des Arbeitnehmers im Falle fehlender schriftlicher Fixierung der Modalitäten des Arbeitseinsatzes folgt daraus, dass ein Arbeitsvertrag weder unter fremden Dritten noch unter Angehörigen schriftlich abgeschlossen werden muss, um wirksam zu sein, bzw. anerkannt zu werden; die Schriftform ist lediglich zwecks leichteren Nachweises des Vertragsinhalts empfehlenswert (vgl. BFH-Urteile vom 30.06.1989 III R 130/86, BFH/NV 1990, 224 und in BFH/NV 1990, 759).

  • BFH, 10.04.1992 - III R 184/90

    Kürzung von Kinderbetreuungskosten (§ 33 c Abs. 1 EStG )

    Dies erfordert jedoch keineswegs zwingend, daß die Vereinbarung schriftlich getroffen wird, obgleich die Schriftform aus Beweisgründen zweckmäßig sein kann (BFH-Urteil vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759).
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 3 K 475/11

    Fremdvergleich bei im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses als Entgelt oder

  • BFH, 11.04.1997 - III B 142/96

    Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und erwachsenen Kindern

  • BFH, 26.06.1996 - X R 155/94

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

  • BFH, 07.09.1995 - III R 24/91

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2000 - 3 K 3255/98

    Mietverhältnis zwischen Vater und unterhaltsberechtigtem Kind

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.07.2001 - 3 K 2996/97

    Forstwirtschaftlicher Betrieb als Liebhaberei sowie Ehegattenarbeitsverhältnis

  • FG Köln, 28.06.2000 - 15 K 4044/94

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten bei Geheimhaltungspflicht

  • FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 10/98

    Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses bei unregelmäßigen

  • FG Hessen, 07.04.2000 - 13 K 7057/98

    Arbeitsverhältnis; Angehöriger; Arbeitszeit; Stundennachweis - Arbeitsverhältnis

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.08.2001 - 3 K 2644/99

    Häusliches Arbeitszimmer und häuslicher Büroraum bei einer Lehrerin und

  • FG Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 2 K 500/94

    Kosten für Meisterausbildung des Sohnes als Betriebsausgaben

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