Rechtsprechung
BFH, 16.11.1993 - VIII R 33/92 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1981 §§ 11 Abs. 1, 20 Abs. 1 Nr. 8
- Wolters Kluwer
Kapitalgesellschaft - Leistungsverweigerungsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (1981) § 11 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 8
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§§ 11, 20 EStG
Einkommensteuer; Zufluß von Zinsen bei kapitalersetzenden Darlehen eines beherrschenden Gesellschafters
Papierfundstellen
- BFHE 174, 322
- NJW-RR 1994, 1450
- BB 1994, 1486
- DB 1994, 1600
- BStBl II 1994, 632
Wird zitiert von ... (22)
- BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94
Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber …
Für beherrschende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft wird angenommen, daß sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit verfügen können und daß ihnen damit entsprechende Einnahmen zugeflossen sind (BFH-Urteile vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480 unter 2. b der Gründe; vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632). - BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss
Bei diesen wird angenommen, dass sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit verfügen können und ihnen damit entsprechende Einnahmen zugeflossen sind (z.B. BFH-Urteile in BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480, und vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632). - BFH, 15.06.2016 - VI R 6/13
Gehaltsverzicht als im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossener Arbeitslohn
Bei diesen wird angenommen, dass sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit verfügen können und ihnen damit entsprechende Einnahmen zugeflossen sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480; vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632).
- BFH, 28.10.2008 - VIII R 36/04
Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem
Zwar setzt der Zufluss eines Geldbetrages im Falle dessen bloßer Gutschrift in den Büchern des Schuldners im Regelfall voraus, dass insoweit eine eindeutige und unbestrittene Leistungsverpflichtung des Schuldners besteht, diesem also insbesondere kein Leistungsverweigerungsrecht zusteht (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632). - BFH, 03.02.2011 - VI R 4/10
Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gehaltsverzicht ohne wirtschaftlichen Ausgleich …
Bei diesen wird angenommen, dass sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit verfügen können und ihnen damit entsprechende Einnahmen zugeflossen sind (BFH-Urteile in BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480, unter 2.b; vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632). - BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95
Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem
Zwar setzt der Zufluß eines Geldbetrages im Falle dessen bloßer Gutschrift in den Büchern des Schuldners im Regelfall voraus, daß insoweit eine eindeutige und unbestrittene Leistungsverpflichtung des Schuldners besteht, diesem also insbesondere kein Leistungsverweigerungsrecht zusteht (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632). - BFH, 15.05.2013 - VI R 24/12
Zufluss von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld als Arbeitslohn bei einvernehmlicher …
Bei diesen wird angenommen, dass sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit verfügen können und ihnen damit entsprechende Einnahmen zugeflossen sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480; vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632). - BFH, 10.07.2001 - VIII R 35/00
Kapitalerträge bei Anlegern der Ambros S.A.
Zwar setzt der Zufluss eines Geldbetrages im Falle seiner bloßen Gutschrift in den Büchern des Schuldners im Regelfall voraus, dass insoweit eine eindeutige und unbestrittene Leistungsverpflichtung des Schuldners besteht, diesem also insbesondere kein Leistungsverweigerungsrecht zusteht (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632). - BFH, 20.12.1994 - VIII B 143/94
Ernstliche Zweifel an Steuerpflicht bei sog. Schneeballsystem
Sie sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteile vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, BStBl II 1993, 602, und vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632) im Rahmen der Einkunftsart Kapitalvermögen zugeflossen, sobald der Steuerpflichtige wirtschaftlich über sie verfügen kann.Das hat der Senat für den Fall der Koppelung der Zinsauszahlung mit der Beendigung der Kapitalanlage (BFHE 171, 48, BStBl II 1993, 602) sowie dann verneint, wenn die zugrundeliegende Zinsforderung wertlos war (…Urteil in BFH/NV 1988, 224) oder der Schuldner - eine GmbH - gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter wegen Überschuldung ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht hat (Urteil in BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632).
- BFH, 22.07.1997 - VIII R 12/96
Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem
Zwar setzt der Zufluß eines Geldbetrages im Falle dessen bloßer Gutschrift in den Büchern des Schuldners im Regelfall voraus, daß insoweit eine eindeutige und unbestrittene Leistungsverpflichtung des Schuldners besteht, diesem also insbesondere kein Leistungsverweigerungsrecht zusteht (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632). - BFH, 26.11.2007 - VIII B 159/06
Darlegung von Divergenz - Sachaufklärungsrüge
- FG Köln, 19.03.2014 - 14 K 2824/13
BCI Anleger müssen Scheinrenditen versteuern
- BFH, 28.07.1997 - VIII B 68/96
Forderungsverzicht durch beherrschenden Gesellschafter
- BFH, 22.07.1997 - VIII R 73/95
Voraussetzungen zur Gründung einer stillen Gesellschaft - Verwendung von Einlagen …
- FG Schleswig-Holstein, 13.10.2011 - 1 K 83/11
Zeitpunkt des Zuflusses von Sonderzuwendungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern
- BFH, 07.10.1997 - VIII R 40/97
- FG Niedersachsen, 07.11.2001 - 12 K 736/96
Betriebsausgaben-Abzug bei Darlehensverlusten
- BFH, 22.07.1997 - VIII R 72/95
Stille Beteiligung als Gesellschafter an einem Handelsgewerbe - Steuerrechtliche …
- FG Köln, 13.01.2016 - 14 K 2673/13
Zurechnung steuerpflichtiger Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgrund einer …
- FG Hamburg, 10.08.2012 - 6 K 221/10
Einkommensteuer: Zufluss von Leistungen an den beherrschenden Gesellschafter
- FG Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 3 K 2347/14
Zufluss von Arbeitslohn - Antrag auf Änderung nach §§ 164 Abs. 2, 168 AO entgegen …
- FG München, 01.03.2011 - 13 K 1934/08
Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung beim beherrschenden Gesellschafter
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.