Rechtsprechung
BFH, 26.04.1983 - VIII R 38/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 158, § 162 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Sachliche Unrichtigkeit - Nachkalkulation - Buchführungsergebnis - Schätzungsunschärfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 138, 323
- BStBl II 1983, 618
Wird zitiert von ... (53)
- BGH, 10.07.2019 - 1 StR 265/18
Steuerhinterziehung (Umfang der Steuerverkürzung: zulässige Schätzung auf …
Da es sich bei der Anwendung der Richtsätze aber generell um ein eher grobes Schätzungsverfahren handelt (vgl. BFH, Urteil vom 26. April 1983 - VIII R 38/82, BFHE 138, 323) und die Sätze auf bundesweite Prüfungsergebnisse zurückgehen, müssen auch bei dieser Schätzungsmethode die festgestellten Umstände des Einzelfalls, namentlich die örtlichen Verhältnisse und die Besonderheiten des Gewerbebetriebs, in den Blick genommen werden. - BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76
Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist …
Selbst zuverlässige Schätzungsmethoden hinterlassen, wie der erkennende Senat für die Nachkalkulation ausgeführt hat, Unschärfen (Urteil vom 26. April 1983 VIII R 38/82, BFHE 138, 323, BStBl II 1983, 618). - BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Soweit sie sich zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, muß er sie hinnehmen, zumal wenn er den Anlaß für die Schätzung gegeben hat (BFH-Urteil vom 26. April 1983 VIII R 38/82, BFHE 138, 323, BStBl II 1983, 618).
- BGH, 20.12.2016 - 1 StR 505/16
Steuerhinterziehung (Berechnung des Steuerschadens: Möglichkeit der pauschalen …
Da es sich bei der Anwendung der Richtsätze aber um ein eher grobes Schätzungsverfahren handelt (vgl. BFH, Urteil vom 26. April 1983 - VIII R 38/82, BFHE 138, 323, BStBl II 1983, 618;… Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Januar 2017, § 162 AO, Rn. 56;… Buciek in: Beermann/Gosch, AO/FGO, Stand: 1. Juli 2010, § 162 AO 1977, Rn. 143), müssen auch bei dieser Schätzungsmethode die festgestellten Umstände des Einzelfalls in den Blick genommen werden. - FG Köln, 06.06.2018 - 15 V 754/18
Ausschluss einer Sicherheitsleistung für geänderte Festsetzungen von …
Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung muss ein Steuerpflichtiger, der Veranlassung zur Schätzung gibt, es vielmehr hinnehmen, dass die im Wesen jeder Schätzung liegende Unsicherheit oder Fehlertoleranz (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1983 VIII R 38/82, BStBl II 1983, 618) gegen ihn ausschlägt und das Finanzamt im Rahmen seines Schätzungsspielraums je nach Einzelfall bei steuererhöhenden Besteuerungsgrundlagen an der oberen, bei steuermindernden Besteuerungsgrundlagen an der unteren Grenze bleibt (vgl. etwa BFH-Urteil vom 29. März 2001 IV R 67/99, BStBl II 2001, 484). - FG Sachsen, 26.10.2017 - 6 K 841/15
Grenzen für die Hinzuschätzung im Rahmen von Betriebsprüfungen
Maßgebend für die Hinzuschätzung von Einnahmen ist insofern die Einnahmenerfassung, denn es kommt für die Feststellung der Ordnungsgemäßheit der Buchführung auf die einzelne Besteuerungsgrundlage an (vgl. Urteil des BFH vom 26. April 1983, VIII R 38/82, BStBl. II 1983, 618 m. w. N.). - BGH, 11.03.2021 - 1 StR 521/20
Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung der Höhe der hinterzogenen Steuer: …
Dabei muss er aber beachten, dass es sich bei der Anwendung der Richtsätze um ein eher grobes Schätzungsverfa hre n handelt, zumal dem äußeren Betriebsvergleich schon im Allgemeinen ein starkes Unsicherheitsmoment anhaftet, da kaum ein Betrieb dem anderen gleicht (vgl. BFHE 138, 323, 327), und zudem bei der Ermittlung der Richtsätze für steuerliche Zwecke jeweils etwa zehn Prozent der Betriebe mit den im Vergleich zum Durchschnitt höchsten und niedrigsten Gewinnsätzen herausgefiltert werden (BTDrucks. 19/4238 S. 3; zur Kritik am Aufstellungsverfahren vgl. Weber, StB 2021, 22, 26 und Beyer, NWB 2018, 3232).Dabei muss er aber beachten, dass es sich bei der Anwendung der Richtsätze um ein eher grobes Schätzungsverfa hre n handelt, zumal dem äußeren Betriebsvergleich schon im Allgemeinen ein starkes Unsicherheitsmoment anhaftet, da kaum ein Betrieb dem anderen gleicht (vgl. BFHE 138, 323, 327), und zudem bei der Ermittlung der Richtsätze für steuerliche Zwecke jeweils etwa zehn Prozent der Betriebe mit den im Vergleich zum Durchschnitt höchsten und niedrigsten Gewinnsätzen herausgefiltert werden (BTDrucks. 19/4238 S. 3; zur Kritik am Aufstellungsverfahren vgl. Weber, StB 2021, 22, 26 und Beyer, NWB 2018, 3232).
Dabei muss er aber beachten, dass es sich bei der Anwendung der Richtsätze um ein eher grobes Schätzungsverfa hre n handelt, zumal dem äußeren Betriebsvergleich schon im Allgemeinen ein starkes Unsicherheitsmoment anhaftet, da kaum ein Betrieb dem anderen gleicht (vgl. BFHE 138, 323, 327), und zudem bei der Ermittlung der Richtsätze für steuerliche Zwecke jeweils etwa zehn Prozent der Betriebe mit den im Vergleich zum Durchschnitt höchsten und niedrigsten Gewinnsätzen herausgefiltert werden (BTDrucks. 19/4238 S. 3; zur Kritik am Aufstellungsverfahren vgl. Weber, StB 2021, 22, 26 und Beyer, NWB 2018, 3232).
- BFH, 16.12.2021 - IV R 2/18
Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung
(2) Soweit der Kläger demgegenüber einen externen Betriebsvergleich mit der E-GbR wünscht, ist eine solche Schätzungsmethode ungeachtet dessen, dass auf deren Anwendung kein Anspruch des Steuerpflichtigen besteht, gegenüber einem internen Betriebsvergleich regelmäßig nachrangig, weil kaum ein Betrieb dem anderen gleicht und deshalb dem externen Betriebsvergleich im Allgemeinen ein starkes Unsicherheitsmoment anhaftet (vgl. BFH-Urteil vom 26.04.1983 - VIII R 38/82, BFHE 138, 323, BStBl II 1983, 618, unter 4.c). - BFH, 16.12.2021 - IV R 1/18
Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung
(2) Soweit die Kläger demgegenüber einen externen Betriebsvergleich mit der E-GbR wünschen, ist eine solche Schätzungsmethode ungeachtet dessen, dass auf deren Anwendung kein Anspruch des Steuerpflichtigen besteht, gegenüber einem internen Betriebsvergleich regelmäßig nachrangig, weil kaum ein Betrieb dem anderen gleicht und deshalb dem externen Betriebsvergleich im Allgemeinen ein starkes Unsicherheitsmoment anhaftet (vgl. BFH-Urteil vom 26.04.1983 - VIII R 38/82, BFHE 138, 323, BStBl II 1983, 618, unter 4.c). - FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2160/17
Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb
Andererseits darf die Verletzung der Mitwirkungspflicht nicht dazu führen, dass nachlässige Steuerpflichtige gegenüber denjenigen einen Vorteil erzielen, die ihre Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllen (vgl. BFH, Urteile vom 26. April 1983, VIII R 38/82, BStBl II 1983, 618;… vom 1. Oktober 1992, a.a.O.).Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung muss es ein Steuerpflichtiger, der Veranlassung zur Schätzung gibt, daher hinnehmen, dass die mit jeder Schätzung verbundenen Unsicherheiten zu seinem Nachteil ausschlagen (vgl. BFH, Urteile vom 26. April 1983, a.a.O.;… vom 18. Dezember 1984, a.a.O.).
- FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2014/17
Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb
- FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2220/17
Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb
- BFH, 18.10.1983 - VIII R 190/82
Unterschreiten des untersten Rohgewinnsatzes - Richtsatzsammlung - Buchführung - …
- FG Niedersachsen, 29.11.2011 - 13 K 7/08
Hinzuschätzung aufgrund unzureichender Aufzeichnungen - Fehlende Inventurliste - …
- BFH, 25.01.1989 - I R 289/83
Steuerbescheid - Festsetzung nach gerichtlicher Entscheidung - Gegenstand der …
- FG Thüringen, 30.01.2013 - 3 K 212/11
Schätzung der Betriebseinnahmen einer Fahrschule wegen schwerer …
- FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
- FG Düsseldorf, 20.06.1996 - 3 K 7317/94
Verstoß eines Urteils gegen das Willkürverbot; Bestimmung des Orts der …
- BFH, 29.04.1993 - IV R 26/92
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Klageerhebung vor Zurückverweisung im …
- FG Bremen, 20.04.2016 - 1 K 88/13
Voraussetzungen für eine Schätzung der Betriebseinnahmen der GbR als Grundlage …
- BFH, 08.08.2007 - VI B 85/06
Umfang der Bindungswirkung des § 126 Abs. 5 FGO bei Zurückverweisung; Verletzung …
- FG Sachsen, 28.05.2020 - 6 K 566/18
Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen einer GmbH
- FG Düsseldorf, 03.06.2008 - 14 V 1214/08
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen des Betreibers eines Taxibetriebs und …
- BFH, 16.12.1992 - X R 77/91
Ablehnung eines auf weitere Sachverhaltsermittlungen gerichteten Antrags eines …
- FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19
Schätzung im Gaststättengewerbe
- FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2017 - 2 K 2119/15
Zuschätzungen bei einem Imbissbetrieb
- BFH, 16.02.1995 - IV R 29/84
Verwerfung des Buchführungsergebnisses und Aufstellung einer Kalkulation - …
- FG Hessen, 12.03.2013 - 6 K 1700/10
Wirksame Anmeldung von Umsatzsteuerforderungen zur Insolvenztabelle; Wirksame …
- FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 208/99
Rechtzeitige oder verspätete Klageeinlegung
- FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06
Schätzungsbefugnis bei Abgabe unvollständiger Steuererklärungen einer …
- FG Nürnberg, 17.10.2018 - 5 K 642/18
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen eines Gewerbebetriebes
- FG Münster, 15.10.2003 - 1 K 165/99
Haftung des Teilnehmers einer Steuerhinterziehung
- FG Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 6 K 38/91
Durch Bausparkasse vereinnahmte unverzinsliche Einlagen; Passive …
- FG Düsseldorf, 08.12.2004 - 8 V 5628/04
Schätzung der Besteuerung aufgrund von mangelhafter Buchführung; Sachliche …
- FG Nürnberg, 05.07.2006 - V 313/04
Rechtmäßigkeit einer Zuschätzung auf Grund formeller Buchführungsmängel; …
- FG München, 15.05.2003 - 11 K 2986/02
Keine Umdeutung von Einkommensteuerbescheiden in …
- FG Düsseldorf, 05.06.2007 - 7 V 1123/07
Verhältnismäßigkeit bei der Schätzung der jährlichen Kilometerleistung von Taxis; …
- BFH, 30.05.1996 - V B 103/95
Substantiierte Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei …
- FG Nürnberg, 13.03.2008 - IV 96/05
Steuerhinterziehung durch unvollständige Vermögensteuererklärung - …
- FG Bremen, 06.01.2004 - 2 V 642/02
Schätzung der Umsatzsteuervorauszahlung nach Beschlagnahme der Unterlagen; …
- FG Bremen, 19.06.2003 - 1 K 636/02
Steuererklärungsfrist für eigene Einkünfte eines Notars; Einkommensteuer 1999 und …
- BFH, 29.07.1986 - V B 17/86
Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- FG Sachsen, 16.05.2001 - 5 K 994/98
Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerfestsetzung eines Gasthofbetreibers; …
- FG München, 21.02.2001 - 1 K 4885/99
Gegenbeweis zu in Postzustellungsurkunde beurkundeten Tatsachen
- FG Bremen, 19.07.2003 - 1 K 636/02
Schätzungsbescheide zur Einkommensteuer; Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen …
- FG Sachsen, 14.08.2002 - 5 K 236/98
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung von für eine Gaststätte bezogene Lebensmittel …
- FG Sachsen-Anhalt, 17.01.2001 - 3 K 1743/99
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen einer GmbH wegen Nichtabgabe von …
- FG Sachsen, 17.01.2001 - 3 K 1743/99
Voraussetzungen für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen einer GmbH; …
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 2750/95
- FG Berlin, 29.04.1998 - II 4/95
- FG Sachsen-Anhalt, 14.08.2002 - 5 K 236/98
Schätzung des umsatzsteuerlichen Lebensmittel-Eigenverbrauchs des Inhabers einer …
- FG Sachsen-Anhalt, 16.05.2001 - 5 K 994/98
Schätzung des Eigenverbrauchs einer Gastwirtin nach Richtsätzen; Veräußerung des …
- BFH, 27.03.1984 - VIII R 163/79