Weitere Entscheidung unten: BFH, 28.07.2015

Rechtsprechung
   BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12   

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https://dejure.org/2013,29040
BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12 (https://dejure.org/2013,29040)
BFH, Entscheidung vom 06.08.2013 - VIII R 39/12 (https://dejure.org/2013,29040)
BFH, Entscheidung vom 06. August 2013 - VIII R 39/12 (https://dejure.org/2013,29040)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

  • openjur.de

    Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

  • Bundesfinanzhof

    EGVtr Art 73b, EGVtr Art 73c, EGVtr Art 73d, AuslInvestmG § 17, AuslInvestmG § 18, EG Art 56, EG Art 57, EG Art 58, AEUV Art 63, AEUV Art 64
    Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

  • Bundesfinanzhof

    Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt

    Art 73b EGVtr, Art 73c EGVtr, Art 73d EGVtr, § 17 AuslInvestmG, § 18 AuslInvestmG
    Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG (EuGH-Vorlage)

  • rewis.io

    Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Zurechnung fiktiver Einnahmen aus der Beteiligung an ausländischen Investmentfonds mit Gemeinschaftsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen aus ?schwarzen? Fonds nach dem AuslInvestmG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Besteuerung von Erträgen aus ausländischen "schwarzen" Fonds auf dem europarechtlichen Prüfstand

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarkeit der Zurechnung fiktiver Einnahmen aus der Beteiligung an ausländischen Investmentfonds mit Gemeinschaftsrecht

  • Jurion (Pressemitteilung)

    Besteuerung von Erträgen aus ausländischen "schwarzen" Fonds auf dem europarechtlichen Prüfstand

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Erträgen aus ausländischen "schwarzen" Investmentfonds nach dem AuslInvestmG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung "schwarzer" Fonds auf europarechtlichem Prüfstand

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Besteuerung von Erträgen aus ausländischen "schwarzen" Fonds auf dem europarechtlichen Prüfstand

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Besteuerung von Erträgen aus ausländischen "schwarzen" Fonds auf dem europarechtlichen Prüfstand

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Europarechtliche Zweifel an der Besteuerung schwarzer Fonds

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 242, 342
  • ZIP 2013, 90
  • BB 2013, 2709
  • DB 2013, 2600
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 07.06.2012 - C-39/11

    VBV - Vorsorgekasse - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV und 65 AEUV -

    Auszug aus BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12
    Die Zweifel ergeben sich aus einer möglichen Diskrepanz zwischen der Definition in der Nomenklatur im Anhang I der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Art. 67 des Vertrages --Richtlinie 88/361/EWG-- (ABlEG 1988, Nr. L 178/5) sowie der bisherigen Rechtsprechung des EuGH einerseits und einem Judikat der 3. Kammer des EuGH vom 7. Juni 2012 C-39/11 (Recht der Internationalen Wirtschaft --RIW-- 2012, 554) andererseits.

    bbb) Demgegenüber hat der EuGH im Urteil in RIW 2012, 554 zur Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 63 AEUV erkannt, dass der Erwerb von Anteilscheinen eines Kapitalanlagefonds eine Direktinvestition in Form einer Beteiligung an einem Finanzunternehmen ist.

    Folglich müsste der Begriff der Direktinvestition im Sinne der Bestandsschutzregelung ein anderer sein, als ihn der EuGH in dem genannten Urteil in RIW 2012, 554 zugrunde gelegt hat.

    Wegen der jüngeren Entscheidung des EuGH in RIW 2012, 554 kann jedoch nicht von einer geklärten oder offensichtlichen Rechtslage im Sinne eines acte clair ausgegangen werden (EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 C-283/81 "Cilfit", Slg. 1982, 3415).

  • BFH, 18.11.2008 - VIII R 24/07

    Zur (Un-)Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit

    Auszug aus BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12
    Der Gegenbeweis zum pauschal ermittelten Wert anhand tatsächlicher Zahlen ist gesetzlich ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 18. November 2008 VIII R 24/07, BFHE 223, 398, BStBl II 2009, 518).

    Der grundsätzlichen Vergleichbarkeit inländischer und ausländischer Investmentfonds steht auch nicht entgegen, dass es für die Finanzbehörden schwieriger sein kann, die Erträge von ausländischen Fonds zu ermitteln oder zu schätzen (BFH-Urteil in BFHE 223, 398, BStBl II 2009, 518).

    Insbesondere führt das gesetzgeberische Ziel, die Wirksamkeit der steuerlichen Überwachung sicherzustellen und Steuerflucht zu bekämpfen (vgl. Gesetzentwurf zum AuslInvestmG, BTDrucks V/3494, S. 26), nicht zur Anwendbarkeit des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG (BFH-Urteil in BFHE 223, 398, BStBl II 2009, 518).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12
    Wegen der jüngeren Entscheidung des EuGH in RIW 2012, 554 kann jedoch nicht von einer geklärten oder offensichtlichen Rechtslage im Sinne eines acte clair ausgegangen werden (EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 C-283/81 "Cilfit", Slg. 1982, 3415).

    dd) Der anfragende Senat hält den Verstoß des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit auch im Hinblick auf Drittstaaten ebenso wie der I. Senat des BFH (Urteil in BFHE 226, 296) für offensichtlich, sodass er eine Vorlage dieser Frage unter Hinweis auf das EuGH-Urteil "Cilfit" in Slg. 1982, 3415 nicht für erforderlich hält.

  • EuGH, 20.05.2008 - C-194/06

    Orange European Smallcap Fund - Art. 56 EG bis 58 EG - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12
    Diese Definition hat der EuGH bisher in seiner Rechtsprechung zur Bestandsschutzklausel des Art. 73c EGV (ab 1. Mai 1999 Art. 57 EG) übernommen (EuGH-Urteil vom 20. Mai 2008 C-194/06 "Orange European Smallcap Fund", Slg 2008, I-3747 Rz 101 f.).

    aa) Mangels Definition des Kapitalverkehrs i.S. des Art. 73b EGV (ab 1. Mai 1999 Art. 56 EG) kommt nach der Rechtsprechung des EuGH der Nomenklatur im Anhang I der Richtlinie 88/361/EWG Hinweischarakter zu (EuGH-Urteil "Orange European Smallcap Fund" in Slg. 2008, I-3747 Rz 100).

  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

    Auszug aus BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12
    (1) Nach der Rechtsprechung des EuGH können die Erfordernisse der wirksamen Steueraufsicht und Steuerkontrolle Einschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit rechtfertigen (EuGH-Urteile vom 15. Mai 1997 C-250/95 "Futura Participations und Singer", Slg. 1997, I-2471 Rz 31; vom 28. Oktober 1999 C-55/98 "Vestergaard", Slg. 1999, I-7641 Rz 23; vom 15. Juli 2004 C-315/02 "Lenz", Slg. 2004, I-7063 Rz 45; vom 29. März 2007 C-347/04 "Rewe Zentralfinanz", Slg. 2007, I-2647, BStBl II 2007, 492 Rz 55).
  • EuGH, 16.03.1999 - C-222/97

    Trummer und Mayer

    Auszug aus BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12
    Eine Beschränkung des Kapitalverkehrs liegt dann vor, wenn staatliche Maßnahmen für die Kapitaleinfuhr oder -ausfuhr abweichende --im Vergleich mit dem inländischen Kapitalverkehr nachteilige-- Regelungen vorsehen und deshalb geeignet sind, Steuerpflichtige davon abzuhalten, ihr Kapital bei ausländischen Gesellschaften anzulegen (EuGH-Urteil vom 16. März 1999 C-222/97 "Trummer und Mayer", Slg. 1999, I-1661 Rz 26).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-101/05

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS

    Auszug aus BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12
    Dabei muss die Verhältnismäßigkeit einer nationalen Regelung auch in Drittstaaten-Konstellationen gewahrt werden (EuGH-Urteil vom 18. Dezember 2007 C-101/05 "A", Slg. 2007, I-11531 Rz 56).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-315/02

    Lenz

    Auszug aus BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12
    (1) Nach der Rechtsprechung des EuGH können die Erfordernisse der wirksamen Steueraufsicht und Steuerkontrolle Einschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit rechtfertigen (EuGH-Urteile vom 15. Mai 1997 C-250/95 "Futura Participations und Singer", Slg. 1997, I-2471 Rz 31; vom 28. Oktober 1999 C-55/98 "Vestergaard", Slg. 1999, I-7641 Rz 23; vom 15. Juli 2004 C-315/02 "Lenz", Slg. 2004, I-7063 Rz 45; vom 29. März 2007 C-347/04 "Rewe Zentralfinanz", Slg. 2007, I-2647, BStBl II 2007, 492 Rz 55).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-55/98

    Vestergaard

    Auszug aus BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12
    (1) Nach der Rechtsprechung des EuGH können die Erfordernisse der wirksamen Steueraufsicht und Steuerkontrolle Einschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit rechtfertigen (EuGH-Urteile vom 15. Mai 1997 C-250/95 "Futura Participations und Singer", Slg. 1997, I-2471 Rz 31; vom 28. Oktober 1999 C-55/98 "Vestergaard", Slg. 1999, I-7641 Rz 23; vom 15. Juli 2004 C-315/02 "Lenz", Slg. 2004, I-7063 Rz 45; vom 29. März 2007 C-347/04 "Rewe Zentralfinanz", Slg. 2007, I-2647, BStBl II 2007, 492 Rz 55).
  • EuGH, 15.05.1997 - C-250/95

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

    Auszug aus BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12
    (1) Nach der Rechtsprechung des EuGH können die Erfordernisse der wirksamen Steueraufsicht und Steuerkontrolle Einschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit rechtfertigen (EuGH-Urteile vom 15. Mai 1997 C-250/95 "Futura Participations und Singer", Slg. 1997, I-2471 Rz 31; vom 28. Oktober 1999 C-55/98 "Vestergaard", Slg. 1999, I-7641 Rz 23; vom 15. Juli 2004 C-315/02 "Lenz", Slg. 2004, I-7063 Rz 45; vom 29. März 2007 C-347/04 "Rewe Zentralfinanz", Slg. 2007, I-2647, BStBl II 2007, 492 Rz 55).
  • EuGH, 28.10.2010 - C-72/09

    Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 17.01.2008 - C-256/06

    Jäger - Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56 EG und

  • EuGH, 05.05.2011 - C-267/09

    Kommission / Portugal

  • EuGH, 08.09.2005 - C-512/03

    Blanckaert

  • EuGH, 07.09.2004 - C-319/02

    Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften

  • EuGH, 04.06.2002 - C-483/99

    Besondere Rechte des französischen Staates an der Société Nationale Elf-Aquitaine

  • EuGH, 04.06.2002 - C-503/99

    Kommission / Belgien

  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2012 - 9 K 4048/09

    Besteuerung sog. "schwarzer Fonds" nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG

  • BFH, 13.07.2016 - VIII K 1/16

    Grenzen der Pflicht zur Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof

    Das dagegen beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VIII R 2/09 geführte Revisionsverfahren der Kläger ist mit Einverständnis der Beteiligten durch Beschluss des erkennenden Senats vom 27. August 2014 im Hinblick auf das in einem Parallelverfahren des erkennenden Senats (Beschluss vom 6. August 2013 VIII R 39/12, BFHE 242, 324) erfolgte Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union --EuGH-- (Verfahren Wagner-Raith vom 21. Mai 2015 C-560/13) ausgesetzt worden.

    So wurde das Revisionsverfahren mit Einverständnis der Beteiligten aufgrund des Vorlagebeschlusses des Senats in BFHE 242, 324 an den EuGH im Verfahren VIII R 39/12 ausgesetzt und nach Ergehen der Entscheidung des EuGH unter Berücksichtigung des dort ergangenen Urteils Wagner-Raith (EU:C:2015:347) fortgesetzt.

  • FG Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 3 V 4193/13

    Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher unionsrechtlicher Zweifel an den

    Es dürfte nicht mit der nach der acte-clair-Doktrin (vgl. z.B. die EuGH-Urteile vom 15. September 2005 - C-495/03 - Intermodal Transports, Slg. 2005, I-8191 Rn. 33 und vom 6. Oktober 1982 - 283/81 -CILFIT, Slg. 1982, 3415Rn. 16, und die EuGH-Vorlage des BFH vom 6. August 2013 VIII R 39/12, BFHE 242, 324, juris-Rn. 94; vgl. auch Kraft/Hohage, Die Itelcar-Entscheidung des EuGH - ein Ausreißer? Eine Entgegnung zu Mitschke, IStR 2014, 174 ) erforderlichen Gewissheit feststehen, dass die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG im Verhältnis zu Drittstaaten in den Jahren 2003 bis 2011 unionsrechtlich nicht zu beanstanden waren.
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Rechtsprechung
   BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12   

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https://dejure.org/2015,39834
BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12 (https://dejure.org/2015,39834)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2015 - VIII R 39/12 (https://dejure.org/2015,39834)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - VIII R 39/12 (https://dejure.org/2015,39834)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AuslInvestmG § 18 Abs 1, AuslInvestmG § 18 Abs 3 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, AEUV Art 63, AEUV Art 64, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, AuslInvestmG § 18 Abs 3 S 4
    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09 - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 30.12.2015 als NV-Entscheidung ...

  • Bundesfinanzhof

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - (im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09) - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 30.12.2015 als NV-Entscheidung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 AuslInvestmG, § 18 Abs 3 S 1 AuslInvestmG, § 20 Abs 1 Nr 1 EStG 1997, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG

  • IWW

    Art. 63 AEUV, Art. ... 64 AEUV, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, Art. 3 Abs. 1 GG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Art. 63 Abs. 1 AEUV, Art. 64 Abs. 1 AEUV, § 11 Abs. 3 FGO, § 162 der Abgabenordnung (AO), § 162 AO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Grenzen der Besteuerung von Erträgen ausländischer Investmentfonds

  • Betriebs-Berater

    Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - Unanwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit wegen Art. 64 AEUV

  • rewis.io

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09 - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 30.12.2015 als NV-Entscheidung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Grenzen der Besteuerung von Erträgen ausländischer Investmentfonds

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG (im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09)

  • Der Betrieb

    Besteuerung von Erträgen aus sog. ?schwarzen? Fonds nach dem AuslInvestmG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Schwarze Fonds" - und die Pauschalbesteuerung der Erträge

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Pauschalbesteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 253, 20
  • BB 2016, 1173
  • BB 2016, 1380
  • DB 2016, 1113
  • BStBl II 2016, 464
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 21.05.2015 - C-560/13

    Wagner-Raith - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Ausnahme -

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslInvestmG ist im Verhältnis zu Drittstaaten wegen Art. 64 AEUV nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen (Anschluss an EuGH-Urteil Wagner-Raith vom 21. Mai 2015 C-560/13, EU:C:2015:347, BFH/NV 2015, 1069).

    Der EuGH hat mit Urteil Wagner-Raith vom 21. Mai 2015 C-560/13 (EU:C:2015:347, BFH/NV 2015, 1069) die Frage wie folgt beantwortet:.

    Wie der EuGH mit Urteil Wagner-Raith (EU:C:2015:347, BFH/NV 2015, 1069) entschieden hat, ist § 18 Abs. 3 AuslInvestmG im Verhältnis zu Drittstaaten wegen der Stand-still-Klausel des Art. 64 AEUV nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen.

    a) §§ 17 und 18 AuslInvestmG, die eine unterschiedliche Besteuerung der Erträge aus Investmentanteilen regeln, stellen eine Maßnahme dar, die den Kapitalverkehr betrifft (EuGH-Urteil Wagner-Raith, EU:C:2015:347, Rz 23 ff., BFH/NV 2015, 1069).

    bb) Die Pauschalbesteuerung von Erträgen eines ausländischen Investmentfonds nach § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslInvestmG stellt eine Maßnahme dar, die den Kapitalverkehr im Zusammenhang mit der Erbringung einer Finanzdienstleistung i.S. von Art. 64 AEUV betrifft (EuGH-Urteil Wagner-Raith, EU:C:2015:347, Rz 48, BFH/NV 2015, 1069).

    d) Die Auffassung des I. Senats des BFH, der im Urteil vom 25. August 2009 I R 88, 89/07 (BFH/NV 2009, 2047) einen Verstoß von § 18 Abs. 3 AuslInvestmG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit auch im Hinblick auf Fonds aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind, festgestellt hat, da Art. 64 AEUV nicht anwendbar sei, ist zwischenzeitlich durch das Urteil des EuGH Wagner-Raith (EU:C:2015:347, BFH/NV 2015, 1069) überholt, der darin über dieselbe Rechtsfrage entschieden hat.

  • BFH, 14.09.2005 - VIII B 40/05

    Auslandsinvestmentgesetz: Einkünfte aus sog. schwarzen Fonds

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    Auch der BFH habe mit Beschluss vom 14. September 2005 VIII B 40/05 (BFH/NV 2006, 508) ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit von § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) geäußert.

    Bei inländischen Fonds werden die Erträge in der tatsächlichen Höhe ermittelt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 508).

    Der Steuerpflichtige hat bei einer Beteiligung an einem "schwarzen" Fonds nicht die Möglichkeit, eventuelle tatsächliche niedrigere Einkünfte nachzuweisen oder zumindest durch Vorlage geeigneter Unterlagen eine sachgerechtere Schätzung der tatsächlichen Einkünfte nach § 162 AO zu erreichen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 508).

  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 79/88

    Behandlung von Veräußerungsgewinnen gem. §§ 17 , 18 AuslInvestmG verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    Mit der Pauschalbesteuerung wollte der Gesetzgeber zum einen eine gleichmäßige Besteuerung für alle Arten ausländischer Fonds sicherstellen, die die entsprechenden Bescheinigungen und Nachweise für eine Ermittlung der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nicht erbringen und zum anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile verhindern (BTDrucks V/3494, S. 16 f., 26; vgl. BFH-Urteil vom 7. April 1992 VIII R 79/88, BFHE 168, 111, BStBl II 1992, 786).

    Die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Besteuerung und die Verhinderung nicht gerechtfertigter Steuervorteile sind legitime und zur Rechtfertigung von Typisierungen grundsätzlich geeignete Ziele (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 127, 224, BFH/NV 2011, 181, unter D.III.3.a; BFH-Urteil in BFHE 168, 111, BStBl II 1992, 786).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2010  2 BvL 13/09, BVerfGE 126, 268, BStBl II 2011, 318, unter C.I.2.a, m.w.N.).

    cc) Als besondere sachliche Gründe für Ausnahmen von einer folgerichtigen Umsetzung und Konkretisierung steuergesetzlicher Belastungsentscheidungen hat das BVerfG in seiner bisherigen Rechtsprechung vor allem außerfiskalische Förderungs- und Lenkungszwecke sowie Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse anerkannt (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 126, 268, BStBl II 2011, 318, unter C.I.2.b, m.w.N.).

  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07

    Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs.

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG-Beschluss vom 12. Oktober 2010  1 BvL 12/07, BVerfGE 127, 224, BFH/NV 2011, 181, unter D.I., m.w.N.).

    Die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Besteuerung und die Verhinderung nicht gerechtfertigter Steuervorteile sind legitime und zur Rechtfertigung von Typisierungen grundsätzlich geeignete Ziele (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 127, 224, BFH/NV 2011, 181, unter D.III.3.a; BFH-Urteil in BFHE 168, 111, BStBl II 1992, 786).

  • EuGH, 09.10.2014 - C-326/12

    van Caster und van Caster - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH gehören zu den Maßnahmen, die Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verbietet, solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (EuGH-Urteil van Caster und van Caster, EU:C:2014:2269, Rz 25, m.w.N., BFH/NV 2014, 2029).

    Da dem Steuerpflichtigen bei Eingreifen der Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG nicht die Möglichkeit eingeräumt ist, durch Einreichen geeigneter Unterlagen eine niedrigere Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zu erreichen, ist diese pauschale Besteuerung geeignet, einen Steuerpflichtigen davon abzuhalten, in ausländische Fonds zu investieren, die die in § 17 oder § 18 Abs. 2 AuslInvestmG vorgesehenen Verpflichtungen nicht erfüllen (vgl. EuGH-Urteil van Caster und van Caster, EU:C:2014:2269, Rz 33 f., BFH/NV 2014, 2029).

  • BFH, 28.07.2015 - VIII R 2/09

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG -

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierzu auf die Begründung des Senatsurteils vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09 (BFHE 251, 162, unter II.2.b) verwiesen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auch hier auf das Senatsurteil in BFHE 251, 162 verwiesen.

  • BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 591/06

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG-Beschluss vom 12. Oktober 2010  1 BvL 12/07, BVerfGE 127, 224, BFH/NV 2011, 181, unter D.I., m.w.N.).

    Die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Besteuerung und die Verhinderung nicht gerechtfertigter Steuervorteile sind legitime und zur Rechtfertigung von Typisierungen grundsätzlich geeignete Ziele (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 127, 224, BFH/NV 2011, 181, unter D.III.3.a; BFH-Urteil in BFHE 168, 111, BStBl II 1992, 786).

  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2012 - 9 K 4048/09

    Besteuerung sog. "schwarzer Fonds" nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27. Februar 2012  9 K 4048/09 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit Urteil vom 27. Februar 2012  9 K 4048/09 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. November 2008 VIII R 24/07 (BFHE 223, 398, BStBl II 2009, 518) weitgehend stattgegeben, da § 18 AuslInvestmG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoße.

  • BFH, 18.11.2008 - VIII R 2/06

    Pauschalbesteuerung "schwarzer" Fonds nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG verletzt

    Auszug aus BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
    Erträge dieser (sog. "grauen" und sog. "schwarzen") Fonds unterliegen nach § 18 Abs. 1 AuslInvestmG insofern einer schärferen Besteuerung beim Anleger, als alle ausgeschütteten und thesaurierten Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und Bezugsrechten durch den Fonds nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu versteuern sind (BFH-Urteil vom 18. November 2008 VIII R 2/06, BFH/NV 2009, 731).
  • BFH, 18.11.2008 - VIII R 24/07

    Zur (Un-)Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit

  • FG Niedersachsen, 19.01.2016 - 15 K 155/12

    Berechtigung des Finanzamtes zur Schätzung von Kapitaleinkünften aus einer

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass entgegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. August 2009 I R 88, 89/07 (BFH/NV 2009, 2047) die Vorschrift des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG im Einklang mit höherrangigem Recht steht und dass deshalb ihre Anwendung im Streitfall zu Recht erfolgt ist, was die Besteuerung fiktiver Erträge aus sog. "schwarzen Fonds" betrifft (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 2015 VIII R 39/12, veröffentlicht in juris).
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