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   BFH, 01.12.2020 - VIII R 40/18   

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https://dejure.org/2020,54257
BFH, 01.12.2020 - VIII R 40/18 (https://dejure.org/2020,54257)
BFH, Entscheidung vom 01.12.2020 - VIII R 40/18 (https://dejure.org/2020,54257)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - VIII R 40/18 (https://dejure.org/2020,54257)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1, EStG VZ 2014, EStG VZ 2015, AO § 39 Abs 2 Nr 1
    Veräußerungserlös aus der Managementbeteiligung eines Arbeitnehmers als Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2014, EStG VZ 2015, § 39 Abs 2 Nr 1 AO
    Veräußerungserlös aus der Managementbeteiligung eines Arbeitnehmers als Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • IWW

    § 19 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 32d Abs. 1 EStG, § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), § 164 Abs. 2 AO, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 19 EStG, § 20 Abs. 8 EStG, § 8 Abs. 1 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 39 Abs. 1 AO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerliche Einordnung des Veräußerungserlöses aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Veräußerungserlös aus der Managementbeteiligung eines Arbeitnehmers als Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • rewis.io

    Veräußerungserlös aus der Managementbeteiligung eines Arbeitnehmers als Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abfindungsbeschränkung bei Mitarbeiter- und Managementmodell, Kapitalgesellschaft, Managementbeteiligung, Managementbeteiligungen, Manager- und Mitarbeitermodelle, Managermodell, Mitarbeitermodell

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
    Veräußerungserlös aus der Managementbeteiligung eines Arbeitnehmers als Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • rechtsportal.de

    EStG § 19, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
    Einkommensteuerliche Einordnung des Veräußerungserlöses aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerungserlös aus der Managementbeteiligung eines Arbeitnehmers als Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerungserlös aus der Managementbeteiligung eines Arbeitnehmers als Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Managementbeteiligung des feiberuflichen Beraters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Managementbeteiligung eines Arbeitnehmers - und der Veräußerungserlös

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus Managementbeteiligung

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Behandlung des aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielten Veräußerungserlöses

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Veräußerungserlös aus der Managementbeteiligung eines Arbeitnehmers

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1
    Anteilsveräußerung, Arbeitnehmer, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 ; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Sind Erlöse aus der Veräußerung der Kapitalbeteiligung eines Mitarbeiters am Unternehmen seines Arbeitgebers als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG oder als Veräußerungsgewinn gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren, wenn ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 271, 493
  • NJW 2021, 1776
  • ZIP 2021, 1919
  • DB 2021, 1172
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06

    Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen als

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 40/18
    Solche Rechtsbeziehungen zeigen ihre Unabhängigkeit und Eigenständigkeit insbesondere dadurch, dass diese auch selbständig und losgelöst vom Arbeitsverhältnis bestehen könnten (BFH-Urteil vom 17.06.2009 - VI R 69/06, BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69, m.w.N.).

    Der Arbeitnehmer nutzt in diesem Fall sein Kapital als eine vom Arbeitsverhältnis unabhängige und eigenständige Erwerbsgrundlage zur Einkünfteerzielung, die daraus erzielten laufenden Erträge sind dann keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern solche aus Kapitalvermögen (BFH-Urteile vom 05.04.2006 - IX R 111/00, BFHE 213, 341, BStBl II 2006, 654, und in BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69).

    Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung führt auch nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil die Beteiligung von einem Arbeitnehmer des Unternehmens gehalten und veräußert wurde und auch nur Arbeitnehmern im Allgemeinen oder sogar nur bestimmten Arbeitnehmern angeboten worden war (vgl. BFH-Urteile in BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69, und in BFHE 246, 119, BStBl II 2015, 4).

  • BFH, 21.05.2014 - I R 42/12

    "Poolung" von Treugeberrechten - Vorliegen eines Treuhandverhältnisses -

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 40/18
    Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsverhältnisse oder aufgrund sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (ständige Rechtsprechung, s. BFH-Urteile vom 20.05.2010 - VI R 12/08, BFHE 230, 136, BStBl II 2010, 1069; vom 19.06.2008 - VI R 4/05, BFHE 222, 353, BStBl II 2008, 826, und vom 21.05.2014 - I R 42/12, BFHE 246, 119, BStBl II 2015, 4, jeweils m.w.N.).

    Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung führt auch nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil die Beteiligung von einem Arbeitnehmer des Unternehmens gehalten und veräußert wurde und auch nur Arbeitnehmern im Allgemeinen oder sogar nur bestimmten Arbeitnehmern angeboten worden war (vgl. BFH-Urteile in BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69, und in BFHE 246, 119, BStBl II 2015, 4).

  • BFH, 05.11.2013 - VIII R 20/11

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von Genussrechten

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 40/18
    Für die Abgrenzung von Kapitaleinkünften zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) diejenige Einkunftsart maßgebend, die im Vordergrund steht und die Beziehungen zu den anderen Einkünften verdrängt (BFH-Urteile vom 05.11.2013 - VIII R 20/11, BFHE 243, 481, BStBl II 2014, 275, und vom 31.10.1989 - VIII R 210/83, BFHE 160, 11, BStBl II 1990, 532).

    Für den Charakter einer Beteiligung als eigenständige und vom Arbeitsverhältnis unabhängige Erwerbsgrundlage spricht es insbesondere, wenn der Arbeitsvertrag keinen Anspruch auf den Erwerb der Beteiligung und einen anteiligen Veräußerungserlös als Gegenleistung für die nichtselbständige Tätigkeit vorsieht, die Beteiligung vom Arbeitnehmer zum Marktpreis (und nicht etwa verbilligt) erworben und veräußert wird und der Arbeitnehmer das volle Verlustrisiko trägt sowie keine besonderen Umstände aus dem Arbeitsverhältnis erkennbar sind, die Einfluss auf die Veräußerbarkeit und Wertentwicklung der Beteiligung nehmen (vgl. zu letzterem Aspekt: BFH-Urteil in BFHE 243, 481, BStBl II 2014, 275).

  • FG Düsseldorf, 09.10.2018 - 13 K 1257/17

    Vorliegen von Arbeitslohn bei Erhalt von Zahlungen aus der Veräußerung von

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 40/18
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 09.10.2018 - 13 K 1257/17 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Düsseldorf vom 09.10.2018 - 13 K 1257/17 E aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 20.11.2008 - VI R 25/05

    Bei Einräumung eines handelbaren wie nicht handelbaren Aktienoptionsrechts führt

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 40/18
    d) Ob ein Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung einer anderen Einkunftsart oder dem nichtsteuerbaren Bereich zuzurechnen ist, ist aufgrund einer in erster Linie der Tatsacheninstanz obliegenden tatsächlichen Würdigung zu entscheiden (BFH-Urteile vom 20.11.2008 - VI R 25/05, BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382, und vom 01.02.2007 - VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898).

    Die Tatsachenwürdigung durch das FG ist, wenn sie verfahrensrechtlich ordnungsgemäß durchgeführt wurde und nicht gegen Denkgesetze verstößt oder Erfahrungssätze verletzt, nach § 118 Abs. 2 FGO revisionsrechtlich bindend (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382, und in BFHE 230, 136, BStBl II 2010, 1069).

  • BFH, 20.05.2010 - VI R 12/08

    Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen - BFH ist bei

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 40/18
    Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsverhältnisse oder aufgrund sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (ständige Rechtsprechung, s. BFH-Urteile vom 20.05.2010 - VI R 12/08, BFHE 230, 136, BStBl II 2010, 1069; vom 19.06.2008 - VI R 4/05, BFHE 222, 353, BStBl II 2008, 826, und vom 21.05.2014 - I R 42/12, BFHE 246, 119, BStBl II 2015, 4, jeweils m.w.N.).

    Die Tatsachenwürdigung durch das FG ist, wenn sie verfahrensrechtlich ordnungsgemäß durchgeführt wurde und nicht gegen Denkgesetze verstößt oder Erfahrungssätze verletzt, nach § 118 Abs. 2 FGO revisionsrechtlich bindend (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382, und in BFHE 230, 136, BStBl II 2010, 1069).

  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 32/04

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 40/18
    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht auf einen Erwerber über, wenn der Käufer des Anteils aufgrund eines bürgerlich-rechtlichen Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen (Verwaltungs- und Vermögens-) Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (vgl. BFH-Urteile vom 11.07.2006 - VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, und vom 05.10.2011 - IX R 57/10, BFHE 235, 376, BStBl II 2012, 318).
  • BFH, 20.03.2013 - XI R 37/11

    Kein Kindergeldanspruch aus den Vorschriften des Titels II der VO Nr. 1408/71 -

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 40/18
    Denn im Revisionsverfahren kann ein neuer Tatsachenvortrag nicht berücksichtigt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24.08.2011 - I R 5/10, BFH/NV 2012, 271, und vom 20.03.2013 - XI R 37/11, BFHE 240, 394, BStBl II 2014, 831).
  • BFH, 05.10.2011 - IX R 57/10

    Erwerb einer wesentlichen Beteiligung Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 40/18
    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht auf einen Erwerber über, wenn der Käufer des Anteils aufgrund eines bürgerlich-rechtlichen Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen (Verwaltungs- und Vermögens-) Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (vgl. BFH-Urteile vom 11.07.2006 - VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, und vom 05.10.2011 - IX R 57/10, BFHE 235, 376, BStBl II 2012, 318).
  • BFH, 24.08.2011 - I R 5/10

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei inländischer Betriebsstätte - Angemessenheit von

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 40/18
    Denn im Revisionsverfahren kann ein neuer Tatsachenvortrag nicht berücksichtigt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24.08.2011 - I R 5/10, BFH/NV 2012, 271, und vom 20.03.2013 - XI R 37/11, BFHE 240, 394, BStBl II 2014, 831).
  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 210/83

    Geldansprüche aus Arbeitsverhältnis können sonstige Kapitalforderungen i. S. des

  • BFH, 19.01.2017 - IV R 50/14

    Abgrenzung des physischen Goldhandels von privater Vermögensverwaltung - keine

  • BFH, 19.06.2008 - VI R 4/05

    Durch Dienstverhältnis veranlasstes Aktienankaufsrecht als lohnsteuerlicher

  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 44/11

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Verzinsung von Genussrechten

  • BFH, 01.02.2007 - VI R 72/05

    Aktienoption; geldwerter Vorteil

  • BFH, 12.05.2015 - IX R 57/13

    Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens

  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 32/16

    Verlustberücksichtigung bei Aktienveräußerung

  • BFH, 05.04.2006 - IX R 111/00

    Darlehenszinsen zum Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch deren

  • BFH, 25.11.2021 - V R 34/19

    Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger

    Soweit der Kläger behauptet, dass diese Feststellung des FG fälschlicherweise getroffen und tatsächlich begünstigte Umsätze in Höhe von ... EUR ausgeführt worden seien, ist es dem Senat im Revisionsverfahren versagt, neue Tatsachen zu berücksichtigen (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 01.12.2020 - VIII R 40/18, BFHE 271, 493, Rz 35, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 06.10.2022 - 12 K 1692/20

    Stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers - Abgrenzung von Einkünften

    Für die Abgrenzung von Kapitaleinkünften zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH diejenige Einkunftsart maßgebend, die im Vordergrund steht und die Beziehungen zu den anderen Einkünften verdrängt (vgl. BFH-Urteile vom 01.12.2020 - VIII R 40/18, BFH/NV 2021, 970; vom 05.11.2013 - VIII R 20/11, BStBl II 2014, 275; und vom 31.10.1989 - VIII R 210/83, BStBl II 1990, 532).
  • FG Baden-Württemberg, 01.04.2022 - 5 K 1635/20

    Bestimmung der Einkunftsart bei Gewinnanteilen aus der Beteiligung als typischer

    Für die Abgrenzung von Kapitaleinkünften zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH diejenige Einkunftsart maßgebend, die im Vordergrund steht und die Beziehungen zu den anderen Einkünften verdrängt (BFH, Urteil vom 01. Dezember 2020 - VIII R 40/18, BFHE 271, 493, Rn. 21).
  • FG Köln, 16.01.2020 - 15 K 3239/17

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Einkommensteuer;

    Für die - hier nicht streitgegenständliche und nicht entscheidungserhebliche - Würdigung eines anderen Sachverhalts betreffend Einkommensteuer 2014 und 2015 verwies der Kläger im Strafverfahren auf ein stattgebendes Urteil des FG Düsseldorf vom 9. Oktober 2018 (13 K 1257/17 E; Urteilsabschrift in beigezogenen Strafakten enthalten) sowie ein anhängiges Revisionsverfahren beim BFH (VIII R 40/18).
  • FG Köln, 27.04.2023 - 11 K 1493/16

    Einkommensteuer: Gewinn aus der Veräußerung von Aktien als Arbeitslohn

    Für den Charakter einer Beteiligung als eigenständige und vom Arbeitsverhältnis unabhängige Erwerbsgrundlage spricht es nach Auffassung des BFH dabei insbesondere, wenn der Arbeitsvertrag keinen Anspruch auf den Erwerb der Beteiligung und einen anteiligen Veräußerungserlös als Gegenleistung für die nichtselbstständigen Tätigkeit vorsieht, die Beteiligung vom Arbeitnehmer zum Marktpreis (und nicht etwa verbilligt) erworben und veräußert wird und der Arbeitnehmer das volle Verlustrisiko trägt sowie keine besonderen Umstände aus dem Arbeitsverhältnis erkennbar sind, die Einfluss auf die Veräußerbarkeit und Wertentwicklung der Beteiligung nehmen (BFH-Urteil vom 1. Dezember 2020 VIII R 40/18, BFHE 271, 493, BFH/NV 2021, 970, m.w.N.).
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