Rechtsprechung
BFH, 15.06.2004 - VIII R 42/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 6 Abs. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeld: Aufwendungen für privat angeschafften PC
- datenbank.nwb.de
Berücksichtigung von Aufwendungen für gebrauchtes Notebook und zugehörige Peripheriegeräte sowie Office-Programm bei Ermittlung der eigenen Einkünfte des Kindes i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abziehbarkeit der Kosten für ein Notebook, die Peripheriegeräte und das Office-Programm als Werbungskosten; Behandlung von Notebook, Monitor, Tastatur, Office-Programm und Drucker als einheitliches, selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut; (Rest-) Nutzungsdauer bei ...
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitsmittel
- Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
- Computer
- Steuerliche Berücksichtigung von Kosten für einen Computer
- Einkünfte und Bezüge von Kindern
- Aufteilung der Einkünfte und Bezüge innerhalb und außerhalb des Begünstigungszeitraums
- Beispiele zur BFH-Rechtsprechung zur Berechnung der Einkünfte und Bezüge
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Rechtslage vor 2018 (Wertgrenzen 150 €, 410 € sowie 800 €)
- Bildung von Sammelposten
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00
- BFH, 15.06.2004 - VIII R 42/03
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01
Gemischt genutzter privater PC
Auszug aus BFH, 15.06.2004 - VIII R 42/03
Hinsichtlich der Begründung nimmt der Senat auf das inzwischen ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Februar 2004 VI R 135/01 (amtlich veröffentlicht, BFH/NV 2004, 872) Bezug.Der erkennende Senat schließt sich auch insoweit den Ausführungen des BFH im o.g. Urteil (BFH/NV 2004, 872) an.
- BFH, 28.07.1994 - III R 47/92
Systemprogramm stellt - wie Anwenderprogramm - steuerlich grundsätzlich ein …
Auszug aus BFH, 15.06.2004 - VIII R 42/03
d) Das Office-Programm ist ebenfalls kein selbständiges Wirtschaftsgut (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 III R 47/92, BFHE 175, 184, BStBl II 1994, 873;… Schmidt/Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., § 5 Rz. 270, Stichwort "Software"); es zählt jedoch bei Anschaffungskosten von 349 DM zu den sog. Trivialprogrammen, die von der Finanzverwaltung als bewegliche Wirtschaftsgüter behandelt werden (R 31 a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStR 1999). - BFH, 09.12.1999 - III R 74/97
Wirtschaftliches Eigentum bei Kfz-Leasing
Auszug aus BFH, 15.06.2004 - VIII R 42/03
Bei dieser Beurteilung geht der Senat von der für das Streitjahr geltenden AfA-Tabelle aus (BStBl I 1997, 376 zu 6.13.3.3 --Drucker--; zur Vermutung der Richtigkeit der AfA-Tabellen vgl. u.a. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311, unter II.1.c der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht …
Die Abziehbarkeit von Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Computer richtet sich nach den Grundsätzen, die für die Berücksichtigung solcher Aufwendungen als Werbungskosten maßgebend sind (s. hierzu BFH-Urteil vom 15. Juni 2004 VIII R 42/03, BFH/NV 2004, 1527).Hiernach ist ein Drucker als eigenständiges Wirtschaftsgut anzusehen (s. BFH-Urteile vom 10. März 2004 VI R 19/02, BFH/NV 2004, 1386, sowie in BFH/NV 2004, 1527; Verfügung der Oberfinanzdirektion Magdeburg vom 16. April 2002 S 2354 - 5 - St 222, Finanz-Rundschau 2002, 697).
- FG Saarland, 28.02.2013 - 2 K 1305/12
Umwegfahrt bei einer Dienstreise - Berücksichtigung der Beiträge an die ZVK bei …
Die Abziehbarkeit von Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Computer richtet sich nach den Grundsätzen, die für die Berücksichtigung solcher Aufwendungen als Werbungskosten maßgebend sind (s. hierzu BFH vom 15. Juni 2004 VIII R 42/03, BFH/NV 2004, 1527). - BFH, 24.08.2004 - VIII R 16/04
Ermittlung der Einkünfte i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- die Anschaffungskosten für den PC auf vier Jahre zu verteilen sind und wegen der Anschaffung im zweiten Halbjahr 2000 nur eine Halbjahres-Absetzung für Abnutzung (AfA) in Höhe von 293 DM zu berücksichtigen ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, und vom 15. Juni 2004 VIII R 42/03, juris),. - FG Saarland, 25.06.2012 - 2 K 1363/11
Kein Kindergeld bei Überschreiten des Grenzbetrags: Fahrten eines …
Die Abziehbarkeit von Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Computer richtet sich nach den Grundsätzen, die für die Berücksichtigung solcher Aufwendungen als Werbungskosten maßgebend sind (s. hierzu BFH vom 15. Juni 2004 VIII R 42/03, BFH/NV 2004, 1527).