Rechtsprechung
BFH, 18.05.2005 - VIII R 43/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Reiseaufwendungen - private und einkünftebezogene Veranlassung
- datenbank.nwb.de
Abzug von Aufwendungen für Inlandsreisen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufwendungen für Reisen: Betriebsausgaben oder Werbungskosten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltendmachung von Fahrtaufwendungen in einer Einkommensteuererklärung wegen des Erfordernisses einer umfangreichen Verwaltung von Vermögen; Vorliegen eines Abzugsverbots in § 12 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) für Fahrkosten als gemischte Aufwendungen; ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Aufwendungen für Inlandsreisen: Betriebsausgaben oder Werbungskosten? (IBR 2006, 1392)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 24.09.2001 - 10 K 3754/00 E 10 K 4717/00 E 10 K 5053/00
- BFH, 18.05.2005 - VIII R 43/03
Wird zitiert von ... (14)
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
cc) Eine Modifizierung der vom Großen Senat in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 entwickelten Maßstäbe vollzog sich mit dem BFH-Urteil vom 23. April 1992 IV R 27/91 (BFHE 168, 254, BStBl II 1992, 898): Danach steht dem Betriebsausgabenabzug der Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Fortbildungsveranstaltung nicht entgegen, dass dieser Veranstaltung ein Urlaubsaufenthalt an demselben Ort vorangeht; die Kosten der Reise zum Veranstaltungsort und zurück einschließlich Reisenebenkosten können in diesem Fall jedoch ebenso wie die Kosten des Urlaubsaufenthalts nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden (vgl. ferner BFH-Urteile vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357; vom 18. Mai 2005 VIII R 43/03, BFH/NV 2005, 2174). - BFH, 15.03.2007 - VI R 14/04
Aufwendungen eines Ausländers für Deutschkurs sind nichtabziehbare Kosten der …
Der Abzug der Aufwendungen bleibt nur dann in voller Höhe zulässig, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt, das Hineinspielen der Lebensführung nicht ins Gewicht fällt und von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Urteile vom 18. Mai 2005 VIII R 43/03, BFH/NV 2005, 2174;… vom 26. November 1997 X R 146/94, BFH/NV 1998, 961;… vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH/NV 1997, 647, m.w.N.). - BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01
Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt …
Es handele sich bei diesen Kosten nicht um eindeutig abgrenzbare, beruflich bzw. betrieblich veranlasste Aufwendungen (…BFH-Urteile in BFH/NV 1998, 157; in BFHE 168, 254, BStBl II 1992, 898; vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238, und vom 5. Dezember 1968 IV R 46/67, BFHE 94, 484, BStBl II 1969, 235;… BFH-Beschluss vom 30. Dezember 1996 VI B 139/96, BFH/NV 1997, 290; vgl. auch BFH-Urteil vom 18. Mai 2005 VIII R 43/03, BFH/NV 2005, 2174).
- FG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 6 K 1786/03
Anteilige Anerkennung einer teilweise einkunftsbezogenen Reise
Für die Beurteilung, inwieweit die Reisen durch die Erzielung von Vermietungseinkünften veranlasst sind, sind diese Vorgänge - soweit ausschließlich einkunftsbezogen - gleichwohl einzubeziehen (Urteil des BFH vom 18.05.2005 - VIII R 43/03, BFH/NV 2005, 2174 ).Nach dem Urteil des BFH vom 18.05.2005 - VIII R 43/03 sind Reisen, denen ein unmittelbar einkünftebezogener Anlass zugrunde liegt, in der Regel ausschließlich der Einkunftssphäre zuzuordnen.
Liegen Anhaltspunkte für eine nicht nur untergeordnete private Mitveranlassung der Reise vor, so können die Reisekosten nach dem Urteil des BFH vom 18.05.2005 - VIII R 43/03 nur dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn auf Grund anderer Indizien fest steht, dass die Reise nahezu ausschließlich aus einkünftebezogenen Gründen unternommen wurde.
Der BFH hat in seinem Urteil vom 18.05.2005 - VIII R 43/03 die bisherigen Grundsätze bestätigt, dass - wenn sich an eine beruflich veranlasste Reise ein Urlaubsaufenthalt anschließt - die An- und Rückreisekosten insgesamt nicht abziehbar sind.
Die Flugkosten sind nach dem Urteil des BFH vom 18.05.2005 - VIII R 43/03 insgesamt nicht abzugsfähig; der teilweisen Berücksichtigung der übrigen Aufwendungen steht das Urteil dagegen nicht entgegen.
- FG Sachsen, 10.02.2006 - 3 K 2303/03
Kein Werbungskostenabzug bei Teilnahme eines Schulleiters eines …
Eine Berücksichtigung als Werbungskosten kommt in diesen Fällen nur dann in Betracht, wenn die Reise objektiv durch besondere berufliche Gegebenheiten veranlasst war und die Befriedigung privater Interessen nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen sind (vgl. dazu BFH, Beschlüsse des Großen Senats vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl II 1971, 17 und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BStBl II 1979, 213 und Urteile des BFH vom 31. Juli 1980 IV R 153/79, BStBl II 1980, 746 ; vom 13. Juni 2002 VI R 168/00, BStBl II 2003, 765 und vom 18. Mai 2005 VIII R 43/03, BFH/NV 2005, 2175).Diese Kriterien gelten unabhängig davon, ob die Reise innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt wird (…vgl. BFH, Urteile vom 13. Juni 2002 a.a.O. und vom 18. Mai 2005 a.a.O.); eine Verletzung der Grundfreiheiten des EG-Vertrages, insbesondere der (passiven) Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 des EG-Vertrages, liegt bei einer solchen steuerlichen Prüfung nicht vor (zur europarechtlichen Relevanz der Kriterien für die steuerliche Anerkennung der Kosten einer Reise in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften EuGH…, Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98 Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Rdnr. 22, 25).
Hierbei sind insbesondere der Anlass der Reise, die Frage, ob das Programm auf den Beruf zugeschnitten ist, die Homogenität der Teilnehmer, die fachliche Organisation und die Frage, ob das Programm straff organisiert ist und die Reisetage weitestgehend wie normale Arbeitstage mit berufsbedingten Tätigkeiten ausgefüllt sind, sodass private Lebensinteressen daneben nicht mehr in einem nennenswerten Umfang befriedigt werden konnten, von Bedeutung (vgl. BFH…, Beschluss vom 27. November 1978, a.a.O., Urteile vom 13. Juni 2002 a.a.O. und vom 18. Mai 2005 a.a.O.).
- FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 255/07
Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Teilnahme an einer Gruppenreise …
a) Dies ist der Fall, wenn entweder der Reise ein unmittelbarer beruflicher bzw. betrieblicher Anlass zugrunde liegt (z.B. das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes, das Halten eines Vortrages auf einem Fachkongress, die Durchführung eines Forschungsauftrages) und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt der Reise bildet (…vgl. BFH-Urteile vom 19. Dezember 2005 VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728; vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369;… BFH-Beschluss vom 6. Mai 2002 VI B 34/00, BFH/NV 2002, 1030; vom 18. Mai 2005 VIII R 43/03, BFH/NV 2005, 2174), oder wenn die berufliche bzw. betriebliche Veranlassung bei weitem überwiegt und die Befriedigung privater Interessen, wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nicht ins Gewicht fällt und nur von untergeordneter Bedeutung ist (z.B. BFH-Urteile vom 23. April 1992 IV R 27/91, BFHE 168, 254, BStBl II 1992, 898). - FG München, 08.03.2007 - 5 V 12/07
Abzug von Reisekosten für Fotoshootings als Betriebsausgaben; Bestehen eines …
Zum einen sind Reisen, denen ein unmittelbarer einkünftebezogener Anlass zu Grunde liegt, in der Regel selbst dann ausschließlich der Einkünftesphäre zuzuordnen, wenn sie in mehr oder weniger großem Umfang auch zu privaten Unternehmungen genutzt werden (…BFH-Urteile vom 19.12.2005 VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728 und vom 18.05.2005 VIII R 43/03, BFH/NV 2005, 2174). - FG Hessen, 19.06.2008 - 9 K 2738/05
FAZ auch bei Steuerberater keine Werbungskosten
Der Abzug der Aufwendungen bleibt nur dann in voller Höhe zulässig, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt, das Hineinspielen der Lebensführung nicht ins Gewicht fällt und von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Urteil vom 18. Mai 2005 VIII R 43/03, BFH/NV 2005, 2174). - FG Hamburg, 29.06.2012 - 3 K 86/11
Körperschaftsteuer/Einkommensteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung durch Seminare …
Dies ist nach der Rechtsprechung des BFH der Fall, wenn entweder der Reise ein unmittelbarer beruflicher bzw. betrieblicher Anlass zugrunde liegt und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt der Reise bildet (…vgl. BFH-Urteile vom 19. Dezember 2005 VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728; vom 18. Mai 2005 VIII R 43/03, BFH/NV 2005, 2174) oder wenn die berufliche bzw. betriebliche Veranlassung bei weitem überwiegt und die Befriedigung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nicht ins Gewicht fällt und nur von untergeordneter Bedeutung ist (z. B. BFH-Urteile vom 23. April 1992 IV R 27/91, BFHE 168, 254, BStBl II 1992, 898). - FG Hessen, 07.07.2005 - 3 K 678/02
Aufwendungen eines Lehrers für Teilnahme an einer von der Bundeszentrale für …
Beim VIII. Senat des BFH sind derzeit mehrere Revisionsverfahren anhängig zu der Frage, ob bei Fahrkosten, die sowohl durch den Bereich der Einkünfteerzielung als auch durch die (private) Lebensführung veranlasst gewesen sind, der Werbungskostenabzug mit Hinweis auf § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG in vollem Umfang versagt werden darf (Aktenzeichen des BFH: VIII R 43/03, VIII R 44/03 und VIII R 62/03). - FG Hamburg, 04.06.2008 - 5 K 139/07
Einkommensteuer: Lebensmittelpunkt am Heimatort eines erwachsenen …
- FG Niedersachsen, 19.07.2007 - 10 K 583/03
Vermietung und Verpachtung: Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht nach …
- FG München, 07.03.2006 - 6 K 4483/03
Aufwendungen für einen Polizei-Diensthund als Werbungskosten
- FG München, 21.10.2010 - 5 K 42/08
Berufliche Veranlassung der Reiseaufwendungen zur Besteigung der Seven Summits …