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   BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11   

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https://dejure.org/2014,49646
BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11 (https://dejure.org/2014,49646)
BFH, Entscheidung vom 02.12.2014 - VIII R 45/11 (https://dejure.org/2014,49646)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - VIII R 45/11 (https://dejure.org/2014,49646)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Scheckzahlungen einer GmbH zur Erfüllung privater Geschäfte des Gesellschafter-Geschäftsführers - Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf eine Kaufpreisforderung zugunsten einer Schwestergesellschaft - Keine notwendige Beiladung der ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG VZ 2006, KStG VZ 2006, FGO § 60 Abs 3, KStG § 32a, HGB § 249, EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 4 Abs 1
    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Scheckzahlungen einer GmbH zur Erfüllung privater Geschäfte des Gesellschafter-Geschäftsführers - Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf eine Kaufpreisforderung zugunsten einer Schwestergesellschaft - Keine notwendige Beiladung der ...

  • Bundesfinanzhof

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Scheckzahlungen einer GmbH zur Erfüllung privater Geschäfte des Gesellschafter-Geschäftsführers - Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf eine Kaufpreisforderung zugunsten einer Schwestergesellschaft - Keine notwendige Beiladung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 2002, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, EStG VZ 2006, KStG VZ 2006, § 60 Abs 3 FGO
    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Scheckzahlungen einer GmbH zur Erfüllung privater Geschäfte des Gesellschafter-Geschäftsführers - Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf eine Kaufpreisforderung zugunsten einer Schwestergesellschaft - Keine notwendige Beiladung der ...

  • IWW

    § 3 Nr. 40 Buchst. d des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung, § 76 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 126 Abs. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 60 Abs. 3 FGO, § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), §§ 32a, 8b Abs. 1 Satz 2 bis 4 KStG, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d Satz 2 und 3 EStG, § 60 FGO, § 32a KStG, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO, § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 4 Abs. 3 EStG, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG, § 4 Abs. 1 EStG, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 249 des Handelsgesetzbuchs, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung von Zahlungen einer GmbH an den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer; Ertragsteuerliche Behandlung der Ermäßigung des Kaufpreises für ein unter verbundenen Gesellschaften veräußertes Grundstück

  • rewis.io

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Scheckzahlungen einer GmbH zur Erfüllung privater Geschäfte des Gesellschafter-Geschäftsführers - Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf eine Kaufpreisforderung zugunsten einer Schwestergesellschaft - Keine notwendige Beiladung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung von Zahlungen einer GmbH an den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer; Ertragsteuerliche Behandlung der Ermäßigung des Kaufpreises für ein unter verbundenen Gesellschaften veräußertes Grundstück

  • rechtsportal.de

    Ertragsteuerliche Behandlung von Zahlungen einer GmbH an den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de

    Per Scheck verauslagte Beträge einer GmbH zur Erfüllung privater Geschäfte des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung; Verzicht auf eine beurkundete Kaufpreisforderung aus einem Grundstückskaufvertrag zugunsten einer Schwestergesellschaft als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verzicht auf eine Kaufpreisforderung zugunsten einer Schwestergesellschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Scheckzahlung als verdeckte Gewinnausschüttung

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2015, 2287
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11
    Zudem ist jede Leistung, die zum Ausgleich des zugewendeten Vermögensvorteils nach Beendigung des (eine vGA bewirkenden) Geschäftsvorfalls erbracht wird, als Einlage zu behandeln (Senatsurteil vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103, m.w.N.).

    Ist das Merkmal der "Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung" mit dem jeweiligen Geschäftsvorfall erfüllt und hindert weder die gleichzeitige Entstehung eines Schadensersatzanspruchs nach Zivilrecht noch die Verpflichtung zur Aktivierung dieses Anspruchs nach Bilanzrecht den Eintritt der Rechtsfolgen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (BFH-Urteil in BFHE 207, 103), dann muss dies auch für den Ansatz einer Rückstellung für die potentielle Inanspruchnahme der GmbH gelten.

  • FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 753/10

    VGA bei Scheckzahlungen privater Aufwendungen des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 28. September 2011  8 K 753/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Sächsischen FG vom 28. September 2011  8 K 753/10 aufzuheben und die Einkommensteuerbescheide für 2002 und 2006, jeweils vom 11. Dezember 2009, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. April 2010 dahingehend zu ändern, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht zum Ansatz kommen, wobei ein Betrag in Höhe von 1.456 EUR im Jahr 2006 unstreitig gestellt wird.

  • BFH, 23.03.1994 - VIII B 50/93

    Durch Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bei Immobilienverkauf

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11
    Diesbezüglich ist --unabhängig von der zivilrechtlichen Eigentumslage-- auf den Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzung und Lasten abzustellen (BFH-Beschluss vom 23. März 1994 VIII B 50/93, BFH/NV 1994, 786, m.w.N.).
  • BFH, 29.04.1982 - IV R 95/79

    Vorschußweise geleistete Honorare sind auch zugeflossen, wenn im Zeitpunkt der

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11
    Das entspricht im Übrigen dem allgemein für Überschusseinkünfte und für Gewinneinkünfte bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu beachtenden Grundsatz, dass ein zugeflossener Vermögensvorteil auch dann eine Einnahme bleibt, wenn der Empfänger den erlangten Wert nicht endgültig behalten darf, sondern zurückzugewähren hat (z.B. BFH-Urteil vom 29. April 1982 IV R 95/79, BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593).
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11
    Dies ist vorliegend der Fall, da der Kläger wirtschaftlicher Alleineigentümer der AG war, so dass davon auszugehen ist, dass der Forderungsverzicht der GmbH gegenüber der AG als Schwestergesellschaft auf die Rechtsbeziehung zum Kläger als gemeinsamen Gesellschafter zurückzuführen ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348).
  • BFH, 15.12.2004 - I R 6/04

    Beteiligung einer GmbH an einer anderen Kapitalgesellschaft: Nichtteilnahme an

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt eine vGA eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 EStG auswirkt (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 2004 I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2014 - V B 33/13

    Fehlbuchung und vGA

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11
    Zwar kann auch in diesem Fall die Bilanz durch Aktivierung einer Ausgleichsforderung gegen den Gesellschafter zu berichtigen sein, diese Forderung ist aber eine Einlageforderung und verhindert damit nicht das Vorliegen einer vGA (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2003 I R 23/03, BFH/NV 2004, 667; BFH-Beschluss vom 18. März 2014 V B 33/13, BFH/NV 2014, 907).
  • BFH, 11.04.2002 - VII R 1/02

    Begründung der Revision; Angriffe gegen die tatsächliche Würdigung des FG

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11
    Demgemäß kann eine Revision --soweit sie sich gegen die tatsächlichen finanzgerichtlichen Feststellungen oder gegen die tatsächliche Würdigung des Sachverhalts durch die Vorinstanz wendet-- nur auf das Vorliegen eines Verfahrensmangels (§ 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO) oder in materiell-rechtlicher Hinsicht (§ 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO) darauf gestützt werden, dass die tatsächliche Würdigung mit den Denkgesetzen oder mit allgemeinen Erfahrungssätzen nicht vereinbar oder dass sie widersprüchlich oder aus den Gründen des angefochtenen Urteils nicht nachvollziehbar sei (vgl. BFH-Beschluss vom 11. April 2002 VII R 1/02, BFH/NV 2002, 950).
  • BGH, 30.05.2005 - II ZR 236/03

    Voraussetzungen eines Insichgeschäfts des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11
    Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 30. Mai 2005 II ZR 236/03 (Deutsches Steuerrecht 2005, 1066) fest, dass der Kaufvertrag vom 13. Dezember 2000 und folglich auch die Übertragung des Eigentums an den Grundstücken auf die GmbH nichtig gewesen seien.
  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 9/03

    VGA; beherrschender Gesellschafter; pauschaler Aufwendungsersatz

    Auszug aus BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11
    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer --wie im Streitfall der Kläger-- ein beherrschender, kann die Vermögensminderung auch in einem Entgelt bestehen, das die Gesellschaft an den Gesellschafter zahlt, obwohl es hierfür an einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung fehlt (z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645; vom 5. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526).
  • BFH, 07.12.2010 - III B 33/10

    Aufnahme eines Kindes in den Haushalt eines Elternteils - Darlegung des Verstoßes

  • BFH, 14.07.1998 - VIII B 38/98

    Schadenersatz und vGA

  • BFH, 22.10.2003 - I R 23/03

    Bilanzberichtigung; vGA

  • BFH, 24.01.1990 - I R 157/86

    Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden

  • BFH, 24.06.2014 - VIII R 54/10

    Feststellungslast bei vGA - Sinngemäße Anwendung des § 32a KStG bei Herabsetzung

  • BFH, 14.10.2008 - I B 48/08

    Keine notwendige Beiladung des Empfängers im Verfahren der Kapitalgesellschaft um

  • BFH, 05.06.2015 - VIII B 20/15

    Sachlicher Anwendungsbereich von § 32a KStG - Ernstliche Zweifel an der

    Die Regelung des § 32a KStG enthält eine formelle Änderungsmöglichkeit, begründet jedoch keine materielle Bindung der Steuerfestsetzung gegenüber dem Gesellschafter (z.B. BFH-Urteile vom 2. Dezember 2014 VIII R 45/11, BFH/NV 2015, 683; vom 18. September 2012 VIII R 9/09, BFHE 238, 512, BStBl II 2013, 149; BFH-Beschluss vom 20. März 2009 VIII B 170/08, BFHE 224, 439, BFH/NV 2009, 1029).
  • BFH, 25.09.2018 - I B 49/16

    Notwendige Beiladung bei Klagen gegen die Feststellung des steuerlichen

    Die notwendige Einheitlichkeit der Entscheidung kann ihren Grund im materiellen Steuerrecht oder im Verfahrensrecht haben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 2. Dezember 2014 VIII R 45/11, BFH/NV 2015, 683, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2008 I B 48/08, BFH/NV 2009, 213).

    An dieser Aussage ändern --hier wie dort-- auch die durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2878, BStBl I 2007, 28) eingeführten Korrespondenzregelungen des § 32a KStG nichts (zum Vorstehenden vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 683; Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 213; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 60 FGO Rz 85; Gräber/Levedag, a.a.O., § 60 Rz 132).

  • FG München, 13.03.2017 - 7 K 1767/15

    Verzicht auf Darlehensforderungen gegenüber ihren Gesellschaftern

    Die verdeckte Gewinnausschüttung ist beim Gesellschafter zu erfassen, wenn ihm der Vermögensvorteil zufließt (BFH-Urteil vom 2. Dezember 2014 VIII R 45/11, BFH/NV 2015, 683).
  • FG Hessen, 16.08.2018 - 11 K 371/13
    Das ist in der Regel der Fall, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (vgl. z.B. Urteil des BFH vom 24. Juni 2014 VIII R 54/10, BFH/NV 2014, 1501 und vom 28. Februar 1990 I R 83/87, BStBl II 1990, 649; Urteil des BFH vom 2. Dezember 2014 VIIIR 45 / 11, GmbHR 2015, 435 [BFH 02.12.2014 - VIII R 45/11] ).
  • FG Hessen, 20.11.2018 - 11 K 371/13

    Einbringung nießbrauchsbelasteter Anteile an einer Kapitalgesellschaft als

    Das ist in der Regel der Fall, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (vgl. z.B. Urteil des BFH vom 24. Juni 2014 VIII R 54/10, BFH/NV 2014, 1501 und vom 28. Februar 1990 I R 83/87, BStBl II 1990, 649; Urteil des BFH vom 2. Dezember 2014 VIIIR 45 / 11, GmbHR 2015, 435 [BFH 02.12.2014 - VIII R 45/11]).
  • FG Hamburg, 22.12.2020 - 6 K 58/19

    Körperschaftssteuerrecht: verdeckte Gewinnausschüttung

    Eine vGA i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG liegt vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil im Sinne einer bei ihr eintretenden Vermögensminderung (verhinderten Vermögensmehrung) zuwendet, diese Zuwendung ihren Anlass oder zumindest ihre Mitveranlassung im Gesellschaftsverhältnis hat, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH, Urteil vom 24. Oktober 2018, I R 78/16, juris Rn. 17; BFH, Urteil vom 2. Dezember 2014, VIII R 45/11, juris Rn. 20).

    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (BFH Urteil vom 2. Dezember 2014, VIII R 45/11, juris Rn. 21 m.w.N.).

  • FG Hamburg, 22.12.2020 - 6 K 59/19

    Körperschaftsteuerrecht: Verdeckte Gewinnausschüttung

    Eine vGA i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG liegt vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil im Sinne einer bei ihr eintretenden Vermögensminderung (verhinderten Vermögensmehrung) zuwendet, diese Zuwendung ihren Anlass oder zumindest ihre Mitveranlassung im Gesellschaftsverhältnis hat, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH, Urteil vom 24. Oktober 2018, I R 78/16, juris Rn. 17; BFH, Urteil vom 2. Dezember 2014, VIII R 45/11, juris Rn. 20).

    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (BFH Urteil vom 2. Dezember 2014, VIII R 45/11, juris Rn. 21 m.w.N.).

  • BFH, 27.01.2016 - IX B 46/15

    Vorliegen grundsätzlicher Bedeutung und Sachaufklärungsrüge nach Verzicht auf

  • FG Hessen, 16.08.2018 - 11 K 372/13

    Liegt eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung Zusammenhang mit der

  • FG Köln, 19.12.2016 - 14 K 700/14

    Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer Kapitalaufstockung von

  • FG Saarland, 03.04.2020 - 2 K 1046/17

    Keine verdeckten Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung an

  • FG München, 05.06.2018 - 2 K 345/16

    Versteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2020 - 3 K 1886/19

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Autoverkäufer durch Kaufpreiszahlungen

  • FG Hamburg, 21.06.2022 - 6 K 59/21

    Treuhandverhältnis und verdeckte Gewinnausschüttung - Keine treuwidrige

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