Rechtsprechung
BFH, 13.12.2006 - VIII R 48/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § ... 10d Abs. 4; ; EStG § 10d Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 23; ; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 182 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 182 Abs. 1; EStG § 23
Feststellungsbescheid; Zuordnung von Verlusten - datenbank.nwb.de
Die in einem Feststellungsbescheid vorgenommene Zuordnung eines Verlustes zu den Einkünften i.S. von § 23 EStG ist für den Einkommensteuerbescheid bindend
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin, 22.04.2004 - 1 K 1100/03
- BFH, 13.12.2006 - VIII R 48/04
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.07.1993 - X R 34/90
Steuerfestsetzung - Bestandskraft - Steuerbescheid - Aufhebung - Änderung
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - VIII R 48/04
Die Bindungswirkung besteht auch dann, wenn eine Besteuerungsgrundlage zu Unrecht durch Grundlagenbescheid festgestellt wurde (BFH-Urteil vom 14. Juli 1993 X R 34/90, BFHE 172, 290, BStBl II 1994, 77;… Klein/Brockmeyer, AO, 9. Aufl., § 182 Rz. 3, m.w.N.). - BFH, 22.09.2005 - IX R 21/04
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften: Verrechenbarkeit - kein gesondertes …
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - VIII R 48/04
Dies gilt unabhängig davon, dass § 23 EStG in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung kein gesondertes Feststellungsverfahren für negative Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften vorsieht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 2005 IX R 21/04, BFHE 212, 41). - FG Berlin, 22.04.2004 - 1 K 1100/03
Zugehörigkeit von Verlusten aus dem Verkauf von Anleihen zu den Einkünften aus …
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - VIII R 48/04
Das Finanzgericht (FG) ist dem in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1450 veröffentlichten Urteil vom 22. April 2004 1 K 1100/03 gefolgt und hat die Klage abgewiesen.
- BFH, 18.07.2012 - X R 28/10
Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens im Rahmen der gesonderten und einheitlichen …
Ob die in den Einkünften aus Gewerbebetrieb "enthaltene(n) laufende(n) Einkünfte, die unter §§ 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG, § 4 Abs. 7 UmwStG fallen (100 %)" vom Betriebs-FA im Rahmen der Feststellungsbescheide bindend festgestellt werden durften, bedarf keiner Entscheidung, da auch ein unter Verletzung der in der Abgrenzung von Grundlagen- und Folgebescheid liegenden Kompetenzverteilung ergangener Feststellungsbescheid nicht nichtig, sondern wirksam und damit bindend ist (…z.B. Senatsentscheidungen in BFH/NV 1995, 303, …und vom 9. Juni 2000 X B 104/99, BFH/NV 2001, 1; vgl. auch BFH-Urteil vom 13. Dezember 2006 VIII R 48/04, BFH/NV 2007, 863; ebenso Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 182 AO Rz 3; vgl. auch Pahlke/Koenig/Koenig, Abgabenordnung, 2. Aufl., § 182 Rz 9). - FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 11 K 269/04
Steuerpflicht des außerhalb der Spekulationsfrist realisierten Kursgewinns aus …
Der Senat folgt mit dieser Entscheidung im Ergebnis dem FG Berlin im Urteil vom 22. April 2004 1 K 1100/03, EFG 2004, 145 (Rev. VIII R 48/04), mit dem eine realisierte Kursminderung (negative Marktrendite) aus dem Verkauf einer argentinischen Stufenzinsanleihe nicht zur Verrechnung (negative Einnahmen aus Kapitalvermögen) zugelassen wurde. - FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 420/02
Einkommensteuer; Besteuerung sog. Finanzinnovationen als Auffangtatbestand (§ 20 …
Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen, um dem BFH in Ergänzung der dort anhängigen Verfahren (VIII R 6/05, VIII R 62/04, VIII R 67/04, VIII R 48/04) Gelegenheit zu geben, Grundsätze der Besteuerung im Zusammenhang mit einer Fondsanlage zu entwickeln. - FG Köln, 11.03.2021 - 15 K 2106/18
Abgabenordnung: Änderungsbefugnis bei verfahrensfehlerhafter Feststellung eines …
Nach der Rechtsprechung des BFH und nach wohl herrschender Ansicht in der Kommentarliteratur kann ein rechtswidriger, aber wirksamer Grundlagenbescheid auch dann eine Bindungswirkung auslösen, wenn er unter Verstoß gegen die gesetzlichen Zuständigkeiten Gegenstände regelt, für die ein Feststellungsverfahren nicht durchzuführen ist, insbesondere wenn Besteuerungsgrundlagen über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus durch Grundlagenbescheid festgestellt worden sind (…vgl. aus der Rspr. etwa BFH-Beschluss vom 9. Juni 2000, X B 104/99, BFH/NV 2001, 1; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2006, VIII R 48/04, BFH/NV 2007, 863;… BFH-Urteil vom 31. Oktober 1991, X R 126/90, BFH/NV 1992, 363, Rn. 14 der in Juris abdedruckten Enscheidungsgründe, m.w.N.;… aus der Kommentarliteratur siehe Söhn, a.a.O., § 182 AO Rn. 25a m.w.N.;… anders - wie von der Klägerseite in der Klagebegründung benannt - Frotscher in Schwarz, AO, § 182 Rn. 5). - FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 420/05
Besteuerung sog. Finanzinnovationen
Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen, um dem BFH in Ergänzung der dort anhängigen Verfahren (VIII R 6/05, VIII R 62/04, VIII R 67/04, VIII R 48/04) Gelegenheit zu geben, Grundsätze der Besteuerung im Zusammenhang mit einer Fondsanlage zu entwickeln.