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   BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10   

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https://dejure.org/2012,47880
BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10 (https://dejure.org/2012,47880)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2012 - VIII R 50/10 (https://dejure.org/2012,47880)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - VIII R 50/10 (https://dejure.org/2012,47880)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung

  • openjur.de

    Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung

  • Bundesfinanzhof

    StraBEG § 1 Abs 1, EStG § 10d, EStG § 15, EStG § 18, AO § 153 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 370 Abs 1 Nr 1, AO § 370 Abs 1 Nr 2
    Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 StraBEG, § 10d EStG 1997, § 15 EStG 1997, § 18 EStG 1997, § 153 Abs 1 S 1 Nr 1 AO
    Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung

  • Betriebs-Berater

    Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung

  • rewis.io

    Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 24
    Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des Finanzamts nach fehlerfreier Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Keine Steuerhinterziehung bei Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags

  • heise.de (Pressebericht, 15.04.2013)

    Veranlagungsfehler ist keine Steuerhinterziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung bei Geltendmachung eines fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AbgO
    BFH sieht keine Steuerhinterziehung - Fehler des Finanzamts dürfen ausgenutzt werden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des Finanzamts nach fehlerfreier Steuererklärung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Steuerpflichtiger darf unrichtigen Verlustvortrag geltend machen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Keine Steuerhinterziehung bei Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags

  • welt.de (Pressebericht, 04.04.2013)

    Schweigen gilt nicht als Steuerhinterziehung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Steuerzahler müssen Fehler vom Amt nicht korrigieren

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Keine Steuerhinterziehung bei Geltendmachung eines vom FA fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags

  • blogspot.de (Kurzinformation)

    Steuern: Fehlerhafter Steuerbescheid darf vom Steuerpflichtigen genutzt werden

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Fehler des Finanzamtes

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Fehler beim Finanzamt- Schweigen erlaubt

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Vom FA fehlerhaft festgestellter Verlustvortrag darf geltend gemacht werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Steuerhinterziehung bei Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Anwendung des StraBEG bei Veranlagungsfehler des Finanzamts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Steuerzahler müssen Finanzamt nicht auf dessen Fehler hinweisen

Besprechungen u.ä.

  • random-coil.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unfassbar, aber wahr: das Wahndelikt im Steuerrecht: Steuerpflichtiger macht alles richtig, meint aber, er habe Steuern hinterzogen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 495
  • BB 2013, 1124
  • BB 2013, 853
  • DB 2013, 738
  • BStBl II 2014, 222
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.10.1966 - VI 328/65

    Rechtliche Behandlung von dem Finanzamt nach einer Veranlagung zur Steuer

    Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10
    Fehlt eine solche Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit, bestehen keine Berichtigungs- oder Erklärungspflichten nach § 153 AO (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 1966 VI 328/65, BFHE 87, 539, BStBl III 1967, 231; Heuermann in HHSp, § 153 AO Rz 8).
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80

    Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer - Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10
    Abgesehen davon setzt die Anwendung des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) voraus, dass der Steuerpflichtige dem FA steuerlich erhebliche Informationen vorenthält (vgl. BGH-Urteil vom 20. Mai 1981  2 StR 666/80, BGHSt 30, 122, 124).
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - 5 K 531/06

    Inanspruchnahme der Steueramnestie

    Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10
    Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 984 veröffentlichten Urteil ab.
  • BFH, 23.07.2013 - VIII R 32/11

    Leichtfertige Steuerverkürzung, abweichende Angaben in Einkommensteuer- und

    Zwar hat der BFH bereits mit Senatsurteil vom 4. Dezember 2012 VIII R 50/10 (BFHE 239, 495) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger mit der Abgabe einer vollständigen und ordnungsgemäßen Steuererklärung seine Erklärungspflichten erfüllt.

    Eine Berichtigungs- oder Erklärungspflicht nach § 153 AO war damit gegeben (vgl. Senatsurteil in BFHE 239, 495).

  • BFH, 08.04.2014 - I R 51/12

    Erlass einer Kapitalertragsteuerfestsetzung wegen widerstreitender

    Eine solche Verpflichtung bedürfte einer ausdrücklichen Regelung, an der es vorliegend erkennbar fehlt; sie kann sich auch nicht aus § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ergeben, da die Klägerin die Kapitalertragsteuer vollständig und richtig erklärt hat (vgl. BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 50/10, BFHE 239, 495, BStBl II 2014, 222; vom 23. Juli 2013 VIII R 32/11, BFHE 242, 21).
  • FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19

    Zulässigkeit der Steuerfestsetzung bei Ablauf der Festsetzungsfrist

    und OLG Köln, Urteil vom 31.01.2017 III-1 RVs 253/16, wistra 2017, 363, rkr.; in diese Richtung auch BFH-Urteil vom 04.12.2012 VIII R 50/10, BFHE 239, 495 Rz. 31: "Hat nämlich die Finanzverwaltung - auf welchem Weg auch immer - die erforderlichen Informationen erhalten [...], so scheidet eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen aus [...]").
  • BFH, 01.10.2014 - II R 6/13

    Strafbefreiende Erklärung bei fehlender Steuerhinterziehung oder

    Ist dies nicht der Fall, ist die strafbefreiende Erklärung unwirksam und kann von der Finanzbehörde abgelehnt werden (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2012 VIII R 50/10, BFHE 239, 495, BStBl II 2014, 222).
  • BFH, 14.11.2018 - II R 8/16

    Antragsbefugnis nach § 10 Abs. 3 Satz 1 StraBEG

    c) Eine strafbefreiende Erklärung, der keine der in § 1 Abs. 1 Satz 1 StraBEG bezeichneten Taten und keine Steuerordnungswidrigkeit i.S. des § 6 StraBEG zugrunde liegt, ist unwirksam (BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 50/10, BFHE 239, 495, BStBl II 2014, 222, und in BFHE 247, 115, BStBl II 2015, 164, Rz 11).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2018 - 2 K 205/17

    Kein Verbrauch der nur einmal zu gewährenden Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 Satz 1

    Dass aus dem Fehler des Beklagten keine Berichtigungspflicht des Steuerpflichtigen folge, dürfte unstreitig sein (vgl. nur Tipke/Kruse, AO/FGO, § 153 Rz. 13; BFH-Urteil vom 4. Dezember 2015, VIII R 50/10, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2014, 222).
  • FG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 1 K 184/09

    Änderung einer strafbefreienden Erklärung: Beweislast für das auch zur Änderung

    - es liegt keine Straftat vor, es ist jedoch eine Steuerverkürzung eingetreten (vgl. FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Oktober 2009, 5 K 531/06, EFG 2010, 984; Revisionsverfahren anhängig unter dem Aktenzeichen VIII R 50/10);.
  • OLG Hamm, 16.02.2022 - 11 U 48/21

    Erlass eines fehlerhaften Einkommensteuerbescheides; Voraussetzungen eines

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, Urteil vom 04.12.2012, VIII R 50/10, juris Rz. 33, rechtfertigt keine andere Bewertung.
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