Rechtsprechung
BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 und 2
- Wolters Kluwer
Gewinnbeteiligungen - Kreditgewährung - Sonderbetriebsausgaben
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 12 Nr. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 8
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1, 2
Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 und 2
Darlehensverträge zwischen Angehörigen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Darlehen
- Darlehensverträge zwischen Angehörigen
- Verträge zwischen Angehörigen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 22.05.1997 - 8 K 7065/94
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Papierfundstellen
- BFHE 191, 267
- NJW 2000, 2693
- BB 2000, 1339
- BB 2000, 1923
- DB 2000, 1306
- BStBl II 2000, 393
Wird zitiert von ... (72) Neu Zitiert selbst (25)
- BFH, 07.11.1990 - X R 126/87
Steuerliche Anerkennung von langfristigen Darlehensverhältnissen zwischen nahen …
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Demgemäß ist zwar sowohl bei festverzinslichen als auch bei partiarischen Darlehen die Fremdüblichkeit anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit des Darlehens, der regelmäßigen Entrichtung der Zinsen (Gewinnanteile) sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen (BFH-Urteile vom 15. April 1999 IV R 60/98, BFHE 188, 556, BStBl II 1999, 524; vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468; vom 7. November 1990 X R 126/87, BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291); jedoch kann im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung --in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34)-- einzelnen dieser Beweisanzeichen ein unterschiedliches Gewicht beizumessen sein (…BFH-Urteile vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24;… vom 10. November 1998 VIII R 28/97, BFH/NV 1999, 616).Der Senat kann offen lassen, ob --wie im Urteil in BFH/NV 1990, 163 beiläufig bemerkt (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291)-- in der Vereinbarung eines partiarischen Darlehens und der damit verbundenen Teilhabe am Unternehmensrisiko des Darlehensschuldners ein Umstand zu sehen ist, der im Rahmen des Fremdvergleichs von Angehörigenverträgen der besonderen Rechtfertigung bedarf.
Nach ständiger Rechtsprechung bedürfen langfristige Ausleihungen, zu denen jedenfalls Kredite mit einer Laufzeit von mehr als 4 Jahren zu rechnen sind, auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Kreditgewährung grundsätzlich einer werthaltigen und den Kapitalstamm umfassenden verkehrsüblichen Besicherung (BFH-Urteile vom 19. Dezember 1979 I R 176/77, BFHE 129, 475, BStBl II 1980, 242; in BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291; vom 18. Dezember 1990 VIII R 290/82, BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 391;… vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).
aa) Insbesondere kann die Vereinbarung eines gewinnabhängigen Darlehensentgelts eine solche Ausnahme nicht begründen (ständige Rechtsprechung;… vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1990, 163; in BFHE 129, 475, BStBl II 1980, 242; in BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291).
- BFH, 12.01.1989 - IV R 47/87
Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Nur diese, auf äußerlich erkennbare Beweisanzeichen (Indizien) gestützte Beurteilung vermag sicherzustellen, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich im betrieblichen und nicht in Wirklichkeit im privaten Bereich (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG) wurzeln (BFH-Beschluss vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160; zu Sonderbetriebsausgaben vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 1989 IV R 47/87, BFH/NV 1990, 163).Der Senat kann offen lassen, ob --wie im Urteil in BFH/NV 1990, 163 beiläufig bemerkt (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291)-- in der Vereinbarung eines partiarischen Darlehens und der damit verbundenen Teilhabe am Unternehmensrisiko des Darlehensschuldners ein Umstand zu sehen ist, der im Rahmen des Fremdvergleichs von Angehörigenverträgen der besonderen Rechtfertigung bedarf.
aa) Insbesondere kann die Vereinbarung eines gewinnabhängigen Darlehensentgelts eine solche Ausnahme nicht begründen (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1990, 163; in BFHE 129, 475, BStBl II 1980, 242; in BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291).
- BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89
Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauches nach unentgeltlicher Grundstücksübertragung …
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Nach ständiger Rechtsprechung bedürfen langfristige Ausleihungen, zu denen jedenfalls Kredite mit einer Laufzeit von mehr als 4 Jahren zu rechnen sind, auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Kreditgewährung grundsätzlich einer werthaltigen und den Kapitalstamm umfassenden verkehrsüblichen Besicherung (BFH-Urteile vom 19. Dezember 1979 I R 176/77, BFHE 129, 475, BStBl II 1980, 242; in BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291; vom 18. Dezember 1990 VIII R 290/82, BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 391; vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).Denn der Verzicht auf die Besicherung bei Darlehensverträgen zwischen voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen steht nicht nur unter dem Vorbehalt eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten; darüber hinaus muss der Darlehensvertrag zweifelsfrei gegenüber einer verschleierten Schenkung abgrenzbar sein (vgl. die unter Abschn. II. 3. b bb zitierten Entscheidungen, sowie BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 460).
- BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85
Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Die Vorinstanz ließ zwar unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Juni 1991 IX R 150/85 (BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838) offen, ob Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen auch dann Berücksichtigung finden können, wenn sowohl die Rückzahlungsvereinbarung als auch die Abrede über die Gestellung von Sicherheiten einem Fremdvergleich nicht standhalten.bb) Eine andere Beurteilung ist ferner nicht deshalb geboten, weil nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung des BFH bei der erforderlichen Gesamtwürdigung (vgl. hierzu vorstehend Abschn. II. 1. der Gründe) die fehlende Besicherung von Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von einem Fremden gewährt werden, dann der Anerkennung des vertragsgemäß geleisteten Zins- oder Vergütungsaufwands als Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht entgegensteht, wenn das Rechtsgeschäft von volljährigen und voneinander insbesondere wirtschaftlich unabhängigen Verwandten geschlossen wird (BFH-Urteile in BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838; vom 18. Dezember 1990 VIII R 1/88, BFHE 163, 444, BStBl II 1991, 911;… vom 4. März 1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156).
- BFH, 18.12.1990 - VIII R 290/82
Steuerliche Anerkennung von Rechtsverhältnissen unter Angehörigen nach …
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Nach ständiger Rechtsprechung bedürfen langfristige Ausleihungen, zu denen jedenfalls Kredite mit einer Laufzeit von mehr als 4 Jahren zu rechnen sind, auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Kreditgewährung grundsätzlich einer werthaltigen und den Kapitalstamm umfassenden verkehrsüblichen Besicherung (BFH-Urteile vom 19. Dezember 1979 I R 176/77, BFHE 129, 475, BStBl II 1980, 242; in BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291; vom 18. Dezember 1990 VIII R 290/82, BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 391;… vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).Abweichend hiervon ist jedoch der partiarische Darlehensgeber im Rahmen der vertragstypischen und damit den Fremdvergleich kennzeichnenden Interessenlage nur bezüglich der Verzinsung, nicht hingegen mit Rücksicht auf die Werthaltigkeit des Darlehenskapitals bereit, unternehmerisches Risiko zu tragen (vgl. zur langfristigen Kapitalhingabe durch Darlehen oder stille Beteiligungen ohne Verlustteilhabe auch das Senatsurteil in BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 391).
- BFH, 31.05.1989 - III R 91/87
Zur steuerlichen Anerkennung einer schenkweise begründeten typischen stillen …
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Auch erübrigt sich eine Stellungnahme dazu, ob die Modalitäten der Darlehensrückzahlung --Recht zu freiwilligen Tilgungen sowie beidseitiges Kündigungsrecht nach Ablauf einer tilgungsfreien Laufzeit von 5 Jahren-- fremdüblich sind (…vgl. hierzu BFH-Urteile vom 28. Januar 1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590, sowie vom 31. Mai 1989 III R 91/87, BFHE 158, 16, BStBl II 1990, 10).Zwar steht die fehlende Besicherung des Rückzahlungsanspruchs eines stillen Gesellschafters dann der steuerrechtlichen Anerkennung des Gesellschaftsvertrags nicht entgegen, wenn der stille Gesellschafter am Verlust des Handelsgewerbes beteiligt ist (§ 231 Abs. 1 und 2 HGB) und sich hierdurch der Gefahr aussetzt, seine Vermögenseinlage zu verlieren (BFH-Urteil in BFHE 158, 16, BStBl II 1990, 10).
- BFH, 19.12.1979 - I R 176/77
Abzugsfähigkeit von Gewinnanteilen stiller Gesellschafter als Betriebsausgaben …
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Nach ständiger Rechtsprechung bedürfen langfristige Ausleihungen, zu denen jedenfalls Kredite mit einer Laufzeit von mehr als 4 Jahren zu rechnen sind, auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Kreditgewährung grundsätzlich einer werthaltigen und den Kapitalstamm umfassenden verkehrsüblichen Besicherung (BFH-Urteile vom 19. Dezember 1979 I R 176/77, BFHE 129, 475, BStBl II 1980, 242; in BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291; vom 18. Dezember 1990 VIII R 290/82, BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 391;… vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).aa) Insbesondere kann die Vereinbarung eines gewinnabhängigen Darlehensentgelts eine solche Ausnahme nicht begründen (ständige Rechtsprechung;… vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1990, 163; in BFHE 129, 475, BStBl II 1980, 242; in BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291).
- BFH, 02.08.1994 - VIII R 65/93
Darlehn unter nahen Angehörigen
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Diese Beurteilung ließe nicht nur außer acht, dass der Betriebsausgabenabzug --wie zu Abschn. II. 1. der Gründe ausgeführt-- an das Vorliegen betrieblich veranlasster Aufwendungen gebunden und diese Voraussetzung im Fall eines steuerrechtlich nicht anzuerkennenden Vertragsverhältnisses auch mit Rücksicht auf den Refinanzierungsaufwand des Vertragspartners nicht gegeben ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 2. August 1994 VIII R 65/93, BFHE 175, 500, BStBl II 1995, 264); darüber hinaus würde diese Beurteilung verkennen, dass sog. Drittaufwand weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten Berücksichtigung finden kann (vgl. hierzu --sowie zum Begriff des Drittaufwands-- BFH-Beschluss vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782). - BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Diese Beurteilung ließe nicht nur außer acht, dass der Betriebsausgabenabzug --wie zu Abschn. II. 1. der Gründe ausgeführt-- an das Vorliegen betrieblich veranlasster Aufwendungen gebunden und diese Voraussetzung im Fall eines steuerrechtlich nicht anzuerkennenden Vertragsverhältnisses auch mit Rücksicht auf den Refinanzierungsaufwand des Vertragspartners nicht gegeben ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 2. August 1994 VIII R 65/93, BFHE 175, 500, BStBl II 1995, 264); darüber hinaus würde diese Beurteilung verkennen, dass sog. Drittaufwand weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten Berücksichtigung finden kann (vgl. hierzu --sowie zum Begriff des Drittaufwands-- BFH-Beschluss vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782). - BFH, 09.07.1969 - I R 78/67
Anerkennung einer Gewinnbeteiligung - Verwandte - Partiarisches Darlehn - …
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
a) Soweit diese Beurteilung darauf zielt, lediglich die Höhe der durch die Darlehen gewährten Gewinnbeteiligung einer Angemessenheitsprüfung zu unterziehen, d.h. den Umfang der als Betriebsausgaben berücksichtigungsfähigen Vergütung auf den (marktüblichen) Refinanzierungszinssatz zu begrenzen (vgl. zu partiarischen Darlehen sowie typisch stillen Beteiligungen ohne Verlustteilhabe BFH-Urteile vom 9. Juli 1969 I R 78/67, BFHE 96, 351, BStBl II 1969, 649; vom 29. März 1973 IV R 56/70, BFHE 109, 328, BStBl II 1973, 650; H 138a Abs. 5 des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs --EStH 1998--), wird verkannt, dass die dargelegten, objektiven Beweisanzeichen --keine hinreichende Besicherung, keine zweifelsfreie Abgrenzung gegenüber einer verschleierten Schenkung-- der Anerkennung der Beteiligungsdarlehen dem Grunde nach entgegenstehen. - BFH, 29.03.1973 - IV R 56/70
Gewinnverteilung im Rahmen einer typischen stillen Gesellschaft zwischen …
- BFH, 09.05.1996 - IV R 64/93
Gewährung eines zinslosen, ungesicherten Darlehens einer Personengesellschaft an …
- BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83
Zur Werbungskostenabzugsberechtigung des Hauseigentümers
- BFH, 28.01.1993 - IV R 109/91
Schuldzinsen und Beurkundungsgebühren als Betriebsausgaben - Betriebliche …
- BFH, 15.04.1999 - IV R 60/98
Darlehensgewährung durch Kinder der Gesellschafter
- BGH, 16.05.1988 - II ZR 375/87
Pfändung eines Geschäftsanteils an einer GmbH
- BFH, 12.02.1992 - X R 121/88
Nicht abziehbare Zuwendungen durch Zuwendungen an Kinder (§ 12 Nr. 2 EStG )
- BFH, 18.05.1995 - IV R 46/94
Keine Berücksichtigung der Aufwendungen einer Komplementär-GmbH bei der …
- BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88
Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei …
- BFH, 10.11.1998 - VIII R 28/97
Veräußerung von Gesellschaftsanteilen zwischen Ehegatten
- BFH, 04.03.1993 - X R 70/91
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (§ 12 EStG )
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
- BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97
Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen …
- BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten
- BFH, 18.12.1990 - VIII R 1/88
Getrennte Beurteilung von Schenkungs- und Darlehensvereinbarungen unter …
- BFH, 10.10.2018 - X R 44/17
Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei "Minijob" im …
Im Zuge der erforderlichen Gesamtwürdigung erlangt der Umstand, ob die Vertragschancen und -risiken in fremdüblicher Weise verteilt sind, wesentliche Bedeutung (BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, unter II.2.; ebenso Senatsurteil in BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374, Rz 35). - BFH, 22.10.2013 - X R 26/11
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der …
Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung erlangt auch der Umstand, ob die Vertragschancen und -risiken in fremdüblicher Weise verteilt sind, wesentliche Bedeutung (BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, unter II.2.).Eine verschleierte Schenkung ist beispielsweise angenommen worden, wenn die feste Laufzeit des tilgungsfreien Darlehens die durchschnittliche statistische Lebenserwartung des Darlehensgebers deutlich übersteigt (…BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 460), die Verzinsung des Darlehens (insbesondere bei partiarischen Darlehen) so hoch ist, dass dem Darlehensgeber die begründete Aussicht vermittelt wird, innerhalb der vereinbarten Darlehenslaufzeit einen zur Refinanzierung aufgenommenen Kredit allein durch die vereinnahmten Zinsen ohne Einsatz eigener Mittel in voller Höhe tilgen zu können (BFH-Urteil in BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, unter II.3.b cc), oder die angeblichen Darlehensmittel nach außen hin als Eigenkapital dargestellt werden und eine Rückzahlungsvereinbarung fehlt (…BFH-Urteil vom 9. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334, unter 3.).
Dies folgt auch aus der Rechtsprechung, wonach die fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken von wesentlicher Bedeutung für die Gesamtwürdigung ist (BFH-Urteil in BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, unter II.2.).
(1) Soweit die Vorinstanz unter Berufung auf das BFH-Urteil in BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393 ausführt, bei Darlehensverträgen sei eine Vereinbarung über die regelmäßige Zahlung der Zinsen fremdüblich, lässt sich diese Aussage der angeführten Entscheidung nicht entnehmen.
- BFH, 22.05.2019 - X R 19/17
Abzinsung von Verbindlichkeiten im Jahr 2010 noch verfassungsgemäß
In diesem Zusammenhang erlangt der Umstand, ob die Vertragschancen und -risiken in fremdüblicher Weise verteilt sind, wesentliche Bedeutung (BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 - VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, unter II.2.; ebenso Senatsurteil vom 22. Oktober 2013 - X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374, Rz 35).
- BFH, 13.07.2017 - VI R 62/15
Abzinsung von Angehörigendarlehen
Von wesentlicher Bedeutung ist, ob die Vertragschancen und -risiken in fremdüblicher Weise verteilt sind (BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, unter II.2.).Denn Darlehen unter nahen Angehörigen, die --wie vorliegend-- nach ihrem Anlass wie von einem Fremden gewährt werden, sind trotz fehlender Sicherheiten steuerrechtlich anzuerkennen, wenn das Rechtsgeschäft --wie im Streitfall-- von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen geschlossen und tatsächlich durchgeführt wurde (BFH-Urteile in BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393; in BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838; vom 18. Dezember 1990 VIII R 1/88, BFHE 163, 444, BStBl II 1991, 911, …und vom 4. März 1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156).
- FG Niedersachsen, 18.06.2012 - 15 K 417/10
Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Kapitalerträge aus Darlehensverträgen …
Ob im Einzelfall ein Vertrag zwischen Angehörigen dem Fremdvergleich standhält, richtet sich nach der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten (vgl. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, und in BFH/NV 2002/334).Bei einem verzinslichen Darlehen ist die Fremdüblichkeit insbesondere anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit, der regelmäßigen Entrichtung der geschuldeten Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393 und in BFH/NV 2002, 334).
- FG Niedersachsen, 28.06.2005 - 13 K 327/04
Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen; Fremdvergleich bei …
Wegen des fehlenden Interessengegensatzes bei nahen Angehörigen kann nur diese, auf äußerlich erkennbare Beweisanzeichen gestützte Beurteilung sicherstellen, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich im Bereich der Einkunftserzielung und nicht im privaten Bereich wurzeln (BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 64/93, BStBl II 1996, 642; BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393;… BFH-Urteil vom 9. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334).Bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen ist die Fremdüblichkeit grundsätzlich anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit des Darlehens, der regelmäßigen Entrichtung der Zinsen sowie der gestellten Sicherheiten zu überprüfen (BFH-Urteil vom 15. April 1999 IV R 60/98, BStBl II 1999, 524; BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393;… BFH-Urteil vom 9. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bedürfen langfristige Ausleihungen, zu denen jedenfalls Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren zu rechnen sind, auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Kreditgewährung grundsätzlich einer werthaltigen und den Kapitalstamm umfassenden verkehrsüblichen Besicherung (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 290/82, BStBl II 1991, 391;… BFH-Urteil vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460; BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393).
Nach ständiger Rechtsprechung sind die Modalitäten der Darlehenstilgung und die Besicherung von geringerer Bedeutung, wenn das Darlehen vom Anlass her wie von einem Fremden gewährt wird und das Rechtsgeschäft von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten geschlossen worden ist (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838;… BFH-Urteil vom 4. März 1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156; BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393).
Schließlich können die erleichterten Voraussetzungen für die Anerkennung der Darlehen nur eingreifen, wenn ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden kann und das Darlehen zweifelsfrei gegenüber einer verschleierten Schenkung abgegrenzt werden kann (BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393 m.w.N.).
- FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08
Einkommensteuer: Angehörigendarlehen
Ob im Einzelfall ein Vertrag zwischen Angehörigen dem Fremdvergleich standhält, richtet sich nach der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 07.05.1996 IX R 69/94, BStBl II 1997, 196;… vom 10.11.1998 VIII R 28/97, BFH/NV 1999, 616; vom 25.01.2000 VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393).Ein der Abrede unter Fremden entsprechender Darlehensvertrag setzt grundsätzlich voraus, dass die Laufzeit sowie Art und Zeit der Rückzahlung des Darlehens eindeutig vereinbart (…vgl. vgl. BFH-Urteile vom 16.12.1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780; vom 25.01.2000, VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393, m.w.N.;… vom 28.01.1993, IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590) sowie Zinshöhe und Fälligkeit eindeutig bestimmt werden.
Auf die Einräumung von Sicherheiten in banküblicher Form, z.B. einer Grundschuld, Sicherungsübereignung u.ä., kann jedenfalls bei langfristigen Darlehensverträgen, d.h. mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren, auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehennehmers im Zeitpunkt der Kreditgewährung grundsätzlich nicht verzichtet werden (BFH-Urteil vom 25.01.2000, VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393, m.w.N.).
Bei Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von einem Fremden gewährt werden, steht die fehlende Besicherung der Anerkennung der vertragsgemäß geleisteten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten dann nicht entgegen, wenn das Rechtsgeschäft von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen geschlossen wurde (BFH-Urteile vom 25.01.2000, VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393; vom 04.06.1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838; vom 18.12.1990 VIII R 1/88, BStBl II 1991, 911;… vom 04.03.1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156).
Die Rechtsprechung der Finanzgerichte hält jedenfalls bei der Gewährung langfristiger Darlehen auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehennehmers die Gestellung von Sicherheiten für unerlässlich (z.B. BFH Urteil 25.01.2000, VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393 m.w.N.).
- FG Münster, 28.05.2001 - 4 K 1392/99
Wohnungserwerb vom Ehemann
Maßgebend ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten des Einzelfalls (BFH, Urteil vom 25.01.2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267 , BStBl. II 2000, 393).Eine verschleierte Schenkung des Grundstücks (und kein Kaufvertrag) liegt dann vor, wenn die Vertragsgestaltungen konzeptionell darauf ausgerichtet sind, dem Angehörigen die Chance auf Zuwendung erheblicher Vermögenswerte einzuräumen (BFH, Urteil vom 25.1.2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267 , BStBl. II 2000, 393 (395).
Dabei spielt eine entscheidende Rolle, ob die Vertragschancen und -risiken insgesamt in nicht fremdüblicher Weise verteilt wurden (BFH, Urteil vom 25.1.2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267 , BStBl. II 2000, 393 (394)).
- FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 3 K 64/96
Steuerliche Anerkennung eines zwischen wirtschaftlich voneinander unabhängigen …
Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich mit der Einkunftserzielung und nicht mit dem privaten Bereich i.S. von § 12 Nr. 1 und 2 EStG zusammenhängen (…BFH-Urteile vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460; vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BStBl ll 2000 S. 393, jew. m.w.N.).Bei festverzinslichen Darlehen ist die Fremdüblichkeit grundsätzlich an Hand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit des Darlehens, der regelmäßigen Richtung der Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen; jedoch kann im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung einzelnen dieser Beweisanzeichen ein unterschiedliches Gewicht beizumessen sein (BFH-Urteil vom 25. Januar 2000, a.a.O.).
Insbesondere kommt hier den Modalitäten der Darlehenstilgung und der Bestellung von Sicherheiten ein erheblich geringere Bedeutung zu als der Abgrenzbarkeit zum in Wahrheit zinslosen Darlehen oder zur verschleierten Schenkung des Betrags (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85 BStBl II 1991 S. 838; BFH-Urteil vom 25. Januar 2000, a.a.O. m.w.N.).
Nach der vorgenannten BFH-Rechtsprechung (…BFH-Urteile vom 4. Juni 1991, a.a.O.; vom 25. Januar 2000, a.a.O.) steht das Fehlen dieser Vereinbarungen und insbesondere die fehlende Bindung der Kreditvergabe seitens des Angehörigen an eine Sicherheitengestellung seitens des Darlehensnehmers bei einem isolierten Darlehensvertrag - wie hier - der steuerlichen Anerkennung nicht entgegen.
- BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01
Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid - …
Ob im Einzelfall ein Vertrag zwischen Angehörigen dem Fremdvergleich standhält, richtet sich nach der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196;… vom 10. November 1998 VIII R 28/97, BFH/NV 1999, 616; vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393).Bei einem verzinslichen Darlehen ist die Fremdüblichkeit insbesondere anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit, der regelmäßigen Entrichtung der geschuldeten Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen (…vgl. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780; in BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, m.w.N.).
- FG Münster, 07.11.2016 - 7 K 3044/14
Passivierung und Abzinsung der von der Mutter und seiner Ehefrau zur Verfügung …
- BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08
Auslegung der Klageschrift - Bestimmung des Klägers - Nachholung einer fehlerhaft …
- FG Niedersachsen, 02.11.2004 - 11 K 181/02
Bestimmung der Höhe einer Eigenheimzulage; Voraussetzung der Aufwendungen in Form …
- FG München, 26.06.2014 - 11 K 877/11
Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG
- BFH, 28.10.2020 - X R 1/19
Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer …
- FG Münster, 19.02.2002 - 1 K 734/00
Gesamtwürdigung bei der Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen …
- FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 26/15
Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Eltern und Kindern; Hemmung des …
- FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 157/02
Änderung der Festsetzung einer Eigenheimzulage nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
- FG Münster, 11.07.2014 - 8 K 586/12
- FG München, 10.03.2005 - 15 K 5224/03
Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung oder bei Finanzierung …
- FG Saarland, 05.06.2002 - 1 K 94/99
Maßgebender Zeitpunkt für die Entgeltlichkeit des Erwerbs einer eigen-genutzten …
- FG Münster, 19.02.2002 - 11 K 734/00
Angehörigenverträge: - Gesamtwürdigung bei der Anerkennung eines …
- FG Hamburg, 03.11.2017 - 6 K 20/17
Keine steuerliche Anerkennung eines Verwandtendarlehens bei sehr langer Laufzeit …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 2 K 1036/13
Tarifbelastung der Einkünfte aus Kapitalvermögen eines bloß mittelbar Beteiligten …
- BFH, 19.08.2008 - IX R 23/07
Fehlende Besicherung als Kriterium des Fremdvergleichs bei Darlehensvertrag …
- FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07
Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?
- FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01
Eigenheimzulage bei Kaufvertrag zwischen Angehörigen und nicht dem Fremdvergleich …
- BFH, 31.05.2001 - IV R 53/00
GbR - Nichtselbständige Tätigkeit - Ingenieure im öffentlichen Dienst - …
- FG Nürnberg, 21.05.2010 - 4 K 821/09
Darlehensvertrag über Kaufpreis unter nahen Angehörigen - Fremdvergleich - …
- FG München, 02.04.2009 - 10 V 234/09
Kein Anspruch auf Eigenheimzulage bei verschleierter Schenkung
- FG München, 21.06.2012 - 10 K 3566/09
Folgen der Insolvenz des Mitinhabers eines sog. Oder-Kontos - Zinsen für …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 K 1608/98
Zur steuerlichen Anerkennung von
- BFH, 28.01.2008 - VIII B 120/05
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
- FG Bremen, 23.10.2018 - 1 K 206/17
Anforderungen an die Berücksichtigung von Darlehenszinsen als Betriebsausgaben; …
- FG Münster, 24.08.2022 - 7 K 1646/20
Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen …
- FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05
Die von § 2 EigZulG geforderte Entgeltlichkeit des Erwerbs muss zum …
- FG Düsseldorf, 26.10.2000 - 11 K 4181/96
Darlehensvertrag; Beherrschender Gesellschafter; Schenkung unter Auflage; …
- FG Baden-Württemberg, 05.07.2006 - 2 K 10/06
Steuerliche Anerkennung von unter Ehegatten geschlossenen Darlehensverträgen
- FG Hamburg, 13.09.2006 - 6 K 242/02
Abzugsfähigkeit ausländischer Quellensteuer und Angemessenheit von Aufwendungen …
- BFH, 29.11.2002 - IX B 69/02
Grundsätze zur Anerkennung von Darlehens-Verträgen zwischen nahen Angehörigen - …
- BFH, 08.03.2002 - III B 85/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Schuldumschaffung - Novation - …
- FG Düsseldorf, 10.09.2014 - 7 K 1257/14
Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung bei keinem oder …
- FG Niedersachsen, 05.09.2003 - 13 K 288/99
Abgrenzung der verschleierten Schenkung gegen eine Darlehensgewährung bei Erwerb …
- FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20
- FG Niedersachsen, 23.02.2022 - 7 K 118/19
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünfte aus der Stromveräußerung …
- FG Niedersachsen, 23.06.2010 - 4 K 12348/07
Vertrag zwischen nahen Angehörigen: Schuldzinsen als Betriebsausgabe - Keine …
- FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 7 K 620/03
Höhe der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage; Steuerrechtliche …
- FG Düsseldorf, 11.11.2004 - 14 K 5249/01
Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen und um die Besteuerung eines …
- FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02
Nachweis der Entgeltlichkeit eines innerfamiliären Wohnungskaufvertrages/Umbau …
- FG Saarland, 26.05.2004 - 1 K 284/02
Steuerrechtliche Anerkennung eines mit einem Darlehensvertrag wirtschaftlich …
- FG Thüringen, 19.10.2000 - III 411/99
Steuerliche Anerkennung von zwischen nahen Angehörigen abgeschlossenen Miet- und …
- FG Baden-Württemberg, 24.11.2004 - 13 K 75/04
Anerkennung eines zwischen Ehegatten geschlossenen Darlehensvertrags
- FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 62/01
Geschäftslokal eines Friseurs als wesentliche Betriebsgrundlage; Darlehen unter …
- FG Düsseldorf, 10.05.2005 - 9 K 4016/01
Eigenheimzulage; Mittelbare Grundstücksschenkung; Angehörigendarlehen; …
- FG Niedersachsen, 08.07.2021 - 2 K 195/19
- FG Hamburg, 29.08.2006 - 5 K 63/06
Gewährung der Eigenheimzulage bei nachweisbaren eigenen Aufwendungen
- FG Saarland, 08.11.2005 - 1 V 260/05
Abzug von Unfallkosten bei Einrichtung einer Fahrgemeinschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 …
- FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 158/02
Keine Begünstigung eines kontenmäßig nicht belegten Wohnungserwerbs unter nahen …
- FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 347/00
Gestaltungsmissbrauch bei Umwandlung einer Darlehensforderung in Einlage bei …
- FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/05
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Gewährung von Eigenheimzulage mit …
- VG Weimar, 23.02.2006 - 5 K 234/05
Familiendarlehen als abzugsfähige Verbindlichkeit; Familiendarlehen; …
- FG Saarland, 05.06.2002 - 1 K 178/99
Verschleierte Darlehensgewährung führt nicht zu Anschaffungskosten
- FG Düsseldorf, 26.10.2000 - 11 K 2527/97
Kommanditgesellschaft; Angehörigendarlehen; Schenkung; Zinsen; Betriebsausgaben; …
- FG Hessen, 27.09.2006 - 11 K 3774/03
Eigenheimzulage; Finanzierungskosten; Nachweis; Bauherr - Nachweis der …
- FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 347/01
Gestaltungsmissbrauch bei Umwandlung einer Darlehensforderung in Einlage bei …
- FG München, 10.12.2002 - 2 K 2802/01
Darlehen zwischen Angehörigen
- FG Hamburg, 01.12.2000 - I 397/98
Steuerrecht: Betriebliche Veranlassung von Kosten für einen Rechtsstreit wegen …
- FG Baden-Württemberg, 06.12.2010 - 6 K 2894/07
Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Eltern und Kindern - Gesamtheit …
- FG Hamburg, 15.04.2003 - I 116/01
Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben bei einzelnen Gesellschaftern einer …
- FG Hamburg, 01.12.2000 - I 388/98
Betriebliche Veranlassung von Prozesskosten, Rechtsberatungskosten, …
- FG München, 13.07.2000 - 10 K 2973/94
Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, wenn Eigentümer die Wohnung …
- AG Köln, 09.10.2017 - 262 C 102/17