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   BFH, 16.04.2002 - VIII R 62/99   

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https://dejure.org/2002,2439
BFH, 16.04.2002 - VIII R 62/99 (https://dejure.org/2002,2439)
BFH, Entscheidung vom 16.04.2002 - VIII R 62/99 (https://dejure.org/2002,2439)
BFH, Entscheidung vom 16. April 2002 - VIII R 62/99 (https://dejure.org/2002,2439)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Behinderung wegen Drogenabhängigkeit

  • Wolters Kluwer

    Revision - Einkommensteuer - Nachweis einer Behinderung - Suchtkrankheit - Drogenabhängikeit - Substitutionsprogramm - Bundesarbeitsministerium - Selbstunterhalt - Kind - Ärztliche Gutachtertätigkeit - Soziales Entschädigungsrecht - Schwerbehinderung - ...

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3
    Kindergeld: Suchtkrankheit als Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 63 Abs 1 S 2, EStR R 180d Abs 2
    Behinderter; Kindergeld; Nachweis; Selbstunterhalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 198, 567
  • BB 2002, 1410
  • DB 2002, 1356
  • BStBl II 2002, 738
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.07.2001 - VI R 56/98

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus BFH, 16.04.2002 - VIII R 62/99
    Davon ist nach zutreffender Auffassung der Verwaltung grundsätzlich auszugehen, wenn der Grad der Behinderung 50 v.H. oder mehr beträgt und besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint (s. die im Streitjahr anzuwendende Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes --DAFamEStG-- 63.3.6.3. Abs. 5, BStBl I 1996, 723, 747; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2001 VI R 56/98, BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 832).

    Außerdem setzt die Berücksichtigung eines behinderten Kindes über das 27. Lebensjahr hinaus nach der Rechtsprechung des BFH voraus, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 832).

    Der Gesetzgeber wollte mit dem JStG 1996 an die frühere Sozialrechtsprechung anknüpfen, nach der ein Anspruch auf --sozialrechtliches-- Kindergeld für ein behindertes Kind nur bestand, wenn die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten war (vgl. BFH-Urteil in BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 832).

  • BFH, 08.07.1998 - I R 17/96

    Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen per Telefax

    Auszug aus BFH, 16.04.2002 - VIII R 62/99
    Der Beweis des ersten Anscheins ist daher eine Anwendung von allgemeinen Erfahrungssätzen auf einen bestimmten Geschehensablauf in dem Sinne, dass bei einem feststehenden typischen Geschehensablauf und nach den Erfahrungen des Lebens auf eine bestimmte Ursache oder einen bestimmten Kausalverlauf geschlossen werden kann (BFH-Urteil vom 8. Juli 1998 I R 17/96, BFHE 186, 491, BStBl II 1999, 48).
  • BFH, 19.01.2017 - III R 44/14

    Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges, psychisch erkranktes

    Es sind aber weder Ausmaß noch Folgen der psychischen Erkrankung insbesondere in psychischer, physischer, beruflicher und sozialer Hinsicht ersichtlich (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. April 2002 VIII R 62/99, BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738, unter II.2.b bb, zur Teilnahme an einem Polamidon-Substitutions-Programm).

    Der Sachverständige beschränkt seine Feststellungen aber ausdrücklich auf die Dauer des 12-tägigen und des 8-tägigen stationären Klinikaufenthalts des X. Allein die Diagnose einer psychotischen Störung für die Dauer der stationären Klinikaufenthalte lässt jedoch unter Beachtung der unter II.1.a dargelegten Maßstäbe nicht den Schluss zu, dass X i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG behindert war (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738, unter II.2.b bb, zur Teilnahme an einem Polamidon-Substitutions-Programm).

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R

    Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze

    Eltern oder elternähnlichen Personen stand nämlich nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BKGG in der bis zum Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19.7.2006 (BGBl I 1652) am 1.1.2007 geltenden Fassung zeitlich unbegrenzt Kindergeld zu, wenn die Behinderung des Kindes vor Vollendung des 27. Lebensjahres (ab 1.1.2007: 25. Lebensjahres) eingetreten war (so schon vor der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung: BSGE 44, 106 = SozR 5780 § 2 Nr. 5; BSGE 57, 108 = SozR 5870 § 2 Nr. 35; zum gleichlautenden § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG: BFHE 196, 161, 163 f; BFHE 198, 567, 569 f; BFHE 210, 137, 138).
  • BFH, 30.11.2005 - III B 117/05

    Kindergeld; suchtkrankes Kind

    Die bisher vom Bundesfinanzhof (BFH) hierzu ergangene Rechtsprechung habe die Rechtsfrage noch nicht hinreichend geklärt, weil sie sich auf die allgemeine Feststellung beschränke, dass auch Suchtkrankheiten eine Behinderung darstellen könnten (Urteil vom 16. April 2002 VIII R 62/99, BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738).

    Die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" erlauben keine ausreichenden Feststellungen zu Beginn, Grad und Folgen einer Behinderung wegen Drogenabhängigkeit (BFH-Urteil in BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738, m.w.N.).

    Das FG soll dabei im Regelfall zur Erfüllung seiner Sachaufklärungspflicht ein ärztliches Gutachten einholen oder entsprechende Erkenntnisse durch Einvernahme der behandelnden Ärzte als Zeugen gewinnen (BFH-Urteil in BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738).

    Mithin gehörte Z zum Zeitpunkt seiner Entlassung zu den Suchtkranken, deren Abhängigkeit ein bestimmtes Maß noch nicht überschritten hat und die deshalb durchaus nach wie vor die Fähigkeit besitzen, ihre Angelegenheiten so zu regeln, dass von einer Behinderung im Sinne des Gesetzes nicht gesprochen werden kann (BFH-Urteil in BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738).

    Nach der Entscheidung des BFH im Urteil in BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738 ist eine Behinderung infolge einer Suchterkrankung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG indes nur zu bejahen, wenn ein Krankheitsstadium erreicht ist, das zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit führt.

    Nach seiner Entscheidung in BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738 liegt eine Behinderung bei einer Suchterkrankung nur dann vor, wenn diese ein Stadium erreicht hat, die zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt führt.

  • BFH, 21.10.2015 - XI R 17/14

    Kein Kindergeld für behindertes Kind bei Fehlen hinreichender Nachweise

    Die Ursächlichkeit der Behinderung kann grundsätzlich angenommen werden, wenn der GdB 50 oder mehr beträgt und besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint (BFH-Urteile vom 16. April 2002 VIII R 62/99, BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738, und vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057).

    Dies entspricht den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738; in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057), wonach neben dem GdB weitere besondere Umstände vorliegen müssen, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes als ausgeschlossen erscheint.

  • BFH, 02.06.2005 - III R 86/03

    Kein Kindergeld für behindertes Kind bei Eintritt der Behinderung nach Vollendung

    Der Gesetzgeber wollte an die frühere Rechtsprechung zum sozialrechtlichen Kindergeld anknüpfen, nach der ein Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kind nur bestand, wenn die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten war (BFH-Urteile vom 26. Juli 2001 VI R 56/98, BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 832, und vom 16. April 2002 VIII R 62/99, BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738, jew. m.w.N.).

    Mit der Verankerung der Höchstaltersgrenze von 27 Jahren in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG durch das Gesetz zur Familienförderung hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestätigt (BTDrucks 14/1513, S. 14; BFH-Urteile in BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 832, und in BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738).

  • BFH, 23.02.2012 - V R 39/11

    Zum Nachweis der Behinderung i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG - kein

    bb) Der Nachweis der Behinderung kann nicht nur durch Vorlage eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises oder Feststellungsbescheids gemäß § 69 SGB IX sowie eines Rentenbescheids erfolgen, sondern auch in anderer Form wie beispielsweise durch Vorlage einer Bescheinigung bzw. eines Zeugnisses des behandelnden Arztes oder auch eines ärztlichen Gutachtens erbracht werden (vgl. BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 III R 47/08, n.v.; vom 16. April 2002 VIII R 62/99, BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738, m.w.N.; Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs (DA-FamEStG), Stand 2011, Rz 63.3.6.2 Abs. 1 Satz 2, BStBl I 2009, 1030, 1069, BStBl I 2011, 716, 719).
  • BFH, 27.11.2017 - III B 179/16

    Kindergeld für behindertes Kind

    Hiernach könne die Ursächlichkeit der Behinderung grundsätzlich angenommen werden, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkmal "H" eingetragen sei oder der Grad der Behinderung 50 oder mehr betrage und besondere Umstände hinzuträten, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheine (BFH-Urteile vom 26. Juli 2001 VI R 56/98, BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 832, sowie vom 16. April 2002 VIII R 62/99, BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738).

    Sie hat zum einen auf das BFH-Urteil in BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 832 hingewiesen, das ein Kind mit einem Grad der Behinderung von 80 betraf, zum anderen auf das Urteil in BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738, in dem es um ein Kind ging, für das es keine amtliche Feststellung zum Grad der Behinderung gab.

  • BFH, 09.02.2012 - III R 47/08

    Kindergeld: Unfähigkeit zum Selbstunterhalt eines studierenden Kindes, Nachweis

    Der Nachweis der Behinderung kann dabei nicht nur durch Vorlage eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises oder Feststellungsbescheids gemäß § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie eines Rentenbescheids erfolgen, sondern auch in anderer Form wie beispielsweise durch Vorlage einer Bescheinigung bzw. eines Zeugnisses des behandelnden Arztes oder auch eines ärztlichen Gutachtens erbracht werden (vgl. BFH-Urteil vom 16. April 2002 VIII R 62/99, BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738, m.w.N.; Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes, Stand 2011, 63.3.6.2 Abs. 1 Satz 2, BStBl I 2009, 1030, 1069, BStBl I 2011, 716).
  • FG Hamburg, 12.10.2023 - 1 K 121/22

    Kindergeldrecht: Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung

    So fand auch das in einer früheren Dienstanweisung zum Kindergeldrecht enthaltene Verlangen der Verwaltung, den Nachweis der Behinderung entsprechend der in § 65 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) getroffenen Regelung zu erbringen, im Gesetz keine Grundlage (BFH Urteil vom 16. April 2002, VIII R 62/99, BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738).

    Auch ohne eine Verwendung des Begriffes "Behinderung" in einer ärztlichen Bescheinigung oder einem Gutachten ist gleichwohl zu prüfen, ob aufgrund der vorliegenden ärztlichen Bescheinigungen bzw. Gutachten mit der für die gerichtliche Entscheidungsfindung erforderlichen Sicherheit auf eine Behinderung im Sinne der oben genannten Legaldefinition zu schließen ist (BFH Urteile vom 16. April 2002, VIII R 62/99, BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738; vom 19. Januar 2017, III R 44/14, BFH/NV 2017, 735).

  • FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 191/19

    Zur Feststellung einer seelischen Behinderung im Rahmen der

    Dies sei jedoch nach der Dienstanweisung Kindergeld und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) erforderlich (BFH, Urteile vom 16. April 2002, VIII R 62/99, Bundessteuerblatt Teil II -BStBl II- , 738; vom 9. Februar 2012, III R 47/08, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2012, 939; Beschluss vom 30. November 2005, III B 117/05, BFH/NV 2006, 540).

    Der Nachweis der Behinderung kann dabei nicht nur durch Vorlage eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises oder Feststellungsbescheids gemäß § 69 SGB IX sowie eines Rentenbescheids erfolgen, sondern auch in anderer Form erbracht werden (BFH, Urteil vom 16. April 2002, VIII R 62/99, BStBl II 2002, 738).

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18

    Kindergeld für ein erwachsenes behindertes Kind

  • FG Hamburg, 05.08.2008 - 3 K 117/07

    Kindergeldrecht: Kind mit Drogenproblematik

  • FG München, 25.10.2006 - 10 K 4397/05

    Ursächlichkeit einer Behinderung für die Mittellosigkeit eines Kindes;

  • FG Münster, 14.01.2008 - 4 K 4381/05

    Unfähigkeit zum Selbstunterhalt des behinderten Kindes

  • FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09

    Kindergeld für strafrechtlich verurteiltes und untergebrachtes Kind

  • FG München, 23.11.2015 - 7 K 2183/13

    Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind wegen körperlicher, geistiger oder

  • FG Nürnberg, 22.12.2006 - VI 210/06

    Keine Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei möglicher Erwerbstätigkeit eines Kindes

  • FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 1828/15

    Kinder/Behinderung - Nachweis der Behinderung eines volljährigen Kindes

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2011 - 5 K 1345/09

    Familienkasse muss sich mit den in den Akten befindlichen Unterlagen auch

  • FG Düsseldorf, 07.01.2020 - 10 K 2260/18

    Kindergeldanspruch aufgrund einer Behinderung: Unsubstantiierter Beweisantrag zur

  • LSG Thüringen, 28.12.2017 - L 5 SB 336/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Schwerbehindertenrecht - rückwirkende

  • FG Sachsen, 25.07.2012 - 5 K 1995/09

    Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung

  • FG München, 27.06.2007 - 9 K 2851/05

    Bestehen eines Kindergeldanspruchs bei Vorliegen einer körperlichen, geistigen

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