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   BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00   

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https://dejure.org/2002,5115
BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00 (https://dejure.org/2002,5115)
BFH, Entscheidung vom 23.07.2002 - VIII R 63/00 (https://dejure.org/2002,5115)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - VIII R 63/00 (https://dejure.org/2002,5115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung - Einkommenssteuer - Werbungskosten - Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages - Einkunftsermittlung - Ausbildungsvergütung des Sohnes

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 2; ; EStG § 70 Abs. 2; ; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 3; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2, 3, 5
    Kindergeld; ausbildungsbedingter Mehrbedarf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 3, EStG § 3 c
    Ausbildungsbeihilfe; Einkünfte und Bezüge; Grenzbetrag; Kindergeld

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 78/00

    Beendigung des Grundwehrdienstes - Arbeitslosenhilfe - Staatlich anerkannte

    Auszug aus BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
    Der Vorschrift ist jedoch im Streitfall bereits durch den Abzug der in Frage kommenden Aufwendungen --Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 52/98, BFHE 193, 453, BStBl II 2001, 489, unter 2. b der Gründe), Kosten der doppelten Haushaltsführung (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 78/00, BFH/NV 2001, 1558, unter 2. a der Gründe) und Kosten für Arbeitsmittel-- als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Genüge getan.

    Eine doppelte Berücksichtigung des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs sowohl im Rahmen des Werbungskostenabzuges als auch gemäß § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG kommt danach nicht in Betracht (vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1558, unter 2.).

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 77/00

    Einkunftsgrenze beim Kindergeld

    Auszug aus BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
    Sie orientieren sich dem Grunde und der Höhe nach an den Beträgen, die im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 77/00, BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12).

    Die Kürzung geschieht in der Weise, dass der ausbildungsbedingte Mehrbedarf, wenn er mit erzielten steuerpflichtigen Einnahmen im Zusammenhang steht, gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG bei diesen, und andernfalls gemäß § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG von der Summe aus Einkünften und Bezügen abzuziehen ist (Urteil in BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12).

  • BFH, 14.11.2000 - VI R 52/98

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
    Der Vorschrift ist jedoch im Streitfall bereits durch den Abzug der in Frage kommenden Aufwendungen --Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 52/98, BFHE 193, 453, BStBl II 2001, 489, unter 2. b der Gründe), Kosten der doppelten Haushaltsführung (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 78/00, BFH/NV 2001, 1558, unter 2. a der Gründe) und Kosten für Arbeitsmittel-- als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Genüge getan.
  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
    a) Der Begriff der Einkünfte i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG entspricht der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 EStG (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter 1.).
  • BFH, 14.11.2000 - VI R 128/00

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
    Zum ausbildungsbedingten Mehrbedarf gehören solche im Einzelnen nachgewiesenen Aufwendungen, die wegen der Ausbildung zu den Lebenshaltungskosten hinzukommen (BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 128/00, BFHE 193, 457, BStBl II 2001, 495, unter 2. b der Gründe).
  • BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
    Dieser Betrag ist sodann um Aufwendungen für ausbildungsbedingten Mehrbedarf i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG zu kürzen (BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491, unter 2. a der Gründe).
  • FG Köln, 21.09.2000 - 7 K 8933/99

    Mobilitätshilfe keine anrechenbaren Bezüge

    Auszug aus BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 81 abgedruckt.
  • BFH, 22.09.2011 - III R 38/08

    Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf - Vorliegen

    Ausbildungsbedingte Mehraufwendungen, die nicht bereits als Werbungskosten (§ 9 EStG) im Rahmen einer Einkunftsart des Kindes berücksichtigt werden, sind gemäß § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG von der Summe der Einkünfte und Bezüge abzuziehen (BFH-Urteile in BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491; vom 23. Juli 2002 VIII R 63/00, BFH/NV 2003, 24).

    Es sind die den Abzug der jeweiligen Aufwendung betreffenden steuerlichen Vorschriften dem Grunde und der Höhe nach zu beachten (BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 77/00, BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12; in BFH/NV 2003, 24).

  • BFH, 15.07.2010 - III R 70/08

    Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht

    Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (BFH-Urteil vom 23. Juli 2002 VIII R 63/00, BFH/NV 2003, 24).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - 4 K 10218/06

    Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung beim Grenzbetrag,

    Er ist nicht zu verstehen als "zu versteuerndes Einkommen" im Sinne des § 2 Abs. 5 EStG oder im Sinne des § 2 Abs. 4 EStG, wonach als "Einkommen" der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen bezeichnet wird (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 21.07.2000 - VI R 153/99 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 2000, 566; BFH, Urteil vom 23.07.2002 - VIII R 63/00 -, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2003, 24; BFH, Urteil vom 15.07.2010 - III R 70/08 -, zitiert nach Juris).

    Bezüge im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (BFH, Urteil vom 23.07.2002 - VIII R 63/00 -, a.a.O.).

    (BFH, Urteil vom 23.07.2002 - VIII R 63/00 -, a.a.O.), so dass sich Bezüge von insgesamt ...,- ? ergeben.

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