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   BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87   

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https://dejure.org/1991,367
BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87 (https://dejure.org/1991,367)
BFH, Entscheidung vom 19.03.1991 - VIII R 76/87 (https://dejure.org/1991,367)
BFH, Entscheidung vom 19. März 1991 - VIII R 76/87 (https://dejure.org/1991,367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Partnerschaftsgesellschaft
    Steuerrecht
    Einkommensteuer
    Veräußerung bzw. Aufgabe der Partnerschaftsgesellschaft
    Begriff des »Mitunternehmeranteils

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 260
  • BB 1991, 1327
  • BB 1991, 1472
  • DB 1991, 1551
  • BStBl II 1991, 635
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Der BFH hat demgemäß jeweils bezogen auf den Gegenstand der Veräußerung geprüft, ob eine Vollrealisierung der darin enthaltenen stillen Reserven vorlag (so z.B. für die Einbringung/Veräußerung eines Teilbetriebs: Urteil in BFHE 134, 270, BStBl II 1982, 62; für die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, bei der gleichzeitig Wirtschaftsgüter des dem Gesellschafter zuzurechnenden Sonderbetriebsvermögens zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen des veräußernden Gesellschafters überführt und somit nicht alle stillen Reserven des Mitunternehmeranteils aufgedeckt wurden: BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

    Dieser hat sich in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 1939 auf die zu der Tarifermäßigung in Veräußerungsfällen nach §§ 16, 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ergangene Rechtsprechung gestützt - insbesondere auf das BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 76/87 (BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635).

    Der VIII. Senat hatte in seinem Urteil in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635 maßgeblich auf den Zweck der Tarifbegünstigung nach §§ 16, 34 EStG abgestellt, die bei der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils eintretende zusammengeballte Realisierung der stillen Reserven nicht nach dem progressiven Einkommensteuertarif zu erfassen.

    Denn der IV. Senat verweist (auch) bezüglich seiner Ausführungen zur "Gleichzeitigkeit" in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 1939 auf das BFH-Urteil in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635, so dass nach Auffassung des erkennenden Senats die Veräußerung des Grundstücks an die Ehefrau bei vollständiger Aufdeckung der stillen Reserven --bei Berücksichtigung des Normzwecks-- keine "Gleichzeitigkeit" in diesem Sinne begründen kann.

  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des

    Der dadurch entstehende Aufgabegewinn ist mit dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG zu versteuern (BFH-Urteile vom 18. Mai 1983 I R 5/82, BFHE 138, 548, BStBl II 1983, 771, und vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635).

    bb) Die steuerrechtliche Zuordnung der Sondervergütungen zu den Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschaftererben hat zur Folge, daß auch der Grundstücksanteil Teil ihres Gesellschaftsanteils bei der GdbR bleibt (zur Zusammenfassung von Gesellschaftsanteil und Sonderbetriebsvermögen zu einem einheitlichen Anteil an der Mitunternehmerschaft vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635).

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