Rechtsprechung
BFH, 13.12.2006 - VIII R 79/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 S. 1 Nr. 4
Steuerbare Kapitalerträge aus der Einlösung von DAX-Zertifikaten bei Endfälligkeit - datenbank.nwb.de
Steuerbare Kapitalerträge aus der Einlösung von DAX-Zertifikaten bei Endfälligkeit
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Einkünfte aus Kapitalvermögen ? DAX-Zertifikate sind sonstige Kapitalforderungen ? Erträge aus der Rückzahlung von DAX-Zertifikaten sind Einnahmen aus Kapitalvermögen ? Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendung von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ? ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- IWW (Kurzinformation)
Vermögensanlage - Neue Renditeaspekte bei Finanzinnovationen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besteuerung von DAX-Zertifikaten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerpflichtigkeit von Erträgen aus der Rückzahlung von DAX-Zertifikaten; Versteuerung von Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung von sonstigen Kapitalforderungen; Abstellen auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Emission bei der Beurteilung der maßgeblichen ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerpflichtigkeit von Index-Zertifikaten mit einer Kapitalrückzahlungsgarantie; Steuerpflichtigkeit von Erträgen aus der Rückzahlung von DAX-Zertifikaten; Einordnung der Erträge aus der Rückzahlung von DAX-Zertifikaten als steuerpflichtige Einnahmen aus ...
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Erträge aus der Rückzahlung von DAX Zertifikaten steuerpflichtig
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Besteuerung von "Finanzinnovationen": Erträge aus der Rückzahlung von Dax-Zertifikaten sind steuerpflichtig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Dax-Zertifikate und Reverse-Floater
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kapitalvermögen - Praktische Auswirkungen der neueren BFH-Rechtsprechung zu Finanzinnovationen
- ebnerstolz.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Eine Reihe von Geldanlagen gehen steuerliche Sonderwege
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Überblick über die Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus § 20 Abs. 2 EStG
- Anteilserwerb nach dem 31.12.2008
- Kursdifferenzgeschäfte
- Die hauptsächlichen Kursdifferenzgeschäfte (alte Rechtslage)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 21.07.2003 - 4 K 1599/00
- BFH, 13.12.2006 - VIII R 79/03
Papierfundstellen
- BFHE 216, 187
- NJW 2007, 3305
- BB 2007, 419
- DB 2007, 432
- BStBl II 2007, 562
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (16)
- BFH, 24.10.2000 - VIII R 28/99
Einlösungsgewinne bei variabel verzinslichen Wertpapieren
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - VIII R 79/03
Emissionsrendite ist die vom Emittenten bei der Begebung einer Anlage, d.h. von vornherein zugesagte Rendite, die bis zur Einlösung des Papiers bzw. Endfälligkeit einer Kapitalforderung mit Sicherheit, d.h. mindestens, erzielt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 2000 VIII R 28/99, BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97, unter 2.a der Gründe, m.w.N.).Diese Nutzung des Kapitals als sog. Quelle ist abzugrenzen von der bei Kapitalanlagen im Privatvermögen grundsätzlich (vgl. aber §§ 17, 23 EStG) nicht steuerbaren Wertveränderung des Kapitalvermögens selbst (Senatsurteil in BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97, unter 3.a der Gründe, m.w.N.).
Der Senat hat im Urteil in BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97 (unter 2.b der Gründe) eine bloße Beweislastregelung angenommen mit der Folge, dass im Ergebnis Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Kapitalforderungen mit der Höhe nach ungewissen Erträgen und damit ohne Emissionsrendite unversteuert blieben, obwohl sie in § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c EStG ausdrücklich genannt werden.
(2) Die im Streitfall maßgebliche Regelung des § 20 Abs. 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2001 stellt, soweit mit den erfassten Kursdifferenzen auch Wertveränderungen des hingegebenen Kapitals ohne Nutzungsentgeltcharakter als Kapitalertrag gelten, eine sachlich gerechtfertigte Abweichung vom Binnensystem des § 20 EStG dar (Senatsurteil in BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97, unter 3.a der Gründe).
Dabei kann in diesen Rechtsstand nicht das erst nach Rückgabe erlassene Senatsurteil in BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97 einbezogen werden.
Dies macht das Urteil des Senats in BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97 gerade deutlich.
Danach bestand jedenfalls kein schutzwürdiges Vertrauen des Klägers auf die Rechtslage des StMBG in der --erstmals Klarheit schaffenden-- Auslegung durch das Senatsurteil in BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97.
Dass dies im Widerspruch zum Urteil des Senats in BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97 erfolgte, ist für die Beurteilung des Vertrauensschutzes des Klägers unerheblich.
Die maßgebliche objektive Rechtslage ergibt sich, soweit es um eine Korrektur der im Zeitpunkt des Erlasses des StÄndG 2001 geltenden Rechtslage geht, aus der maßgeblichen Auslegung von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG durch das Senatsurteil in BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97.
Seit der Gesetzesänderung durch das StMBG war streitig, ob sie auch Wertpapiere und Kapitalforderungen erfassen sollte, die keine von vornherein berechenbare Emissionsrendite haben (zum Streitstand BFH-Urteil in BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97; FG Hessen, Urteil vom 12. März 1999 10 K 2555/98, EFG 1999, 553).
Die im Senatsurteil in BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97 (unter 3.a der Gründe) getroffene Auslegung von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (Unanwendbarkeit bei fehlender Emissionsrendite) stützt sich maßgeblich darauf, dass die Einbeziehung von sonstigen Kapitalforderungen ohne Emissionsrendite einer entsprechenden eindeutigen und unmissverständlichen Festlegung im Gesetz bedurft hätte.
- BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - VIII R 79/03
Mit Erwerb und Veräußerung der DAX-Zertifikate hat der Kläger eine wirtschaftlich motivierte Disposition getroffen und hierbei jedenfalls das Grundrecht der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG ausgeübt (vgl. Vorlagebeschluss des IX. Senats des BFH vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.2.Dies gilt insbesondere im Steuerrecht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 257 f., BStBl II 1986, 628; BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.2.a der Gründe, m.w.N.).
Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen echter (retroaktiver) Rückwirkung bzw. Rückbewirkung von Rechtsfolgen und unechter (retrospektiver) Rückwirkung (tatbestandliche Rückanknüpfung; dazu BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, m.w.N.).
Dabei betont die neuere Rechtsprechung des BVerfG im Bereich von Lenkungsnormen die Bedeutung des Dispositionsschutzes (BVerfG-Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, sowie vom 5. Februar 2002 2 BvR 305, 348/93, BVerfGE 105, 17; anknüpfend daran BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.2.d der Gründe).
Von einer echten Rückwirkung ist nur auszugehen, wenn ein neues Gesetz in Sachverhalte eingreift, die vor der Gesetzesverkündung abgeschlossen waren und die die Voraussetzungen eines bisher geltenden Tatbestands erfüllt haben (BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.2.a dd der Gründe, m.w.N.).
Mit einer solchen echten Rückwirkung greift der Steuergesetzgeber nicht nur in Dispositionen des Steuerpflichtigen ein, sondern gerät zusätzlich auch mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtssicherheit in Konflikt (BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.2.e aa der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 10.07.2001 - VIII R 22/99
Einkommensteuer - Revision - Bundesministerium der Finanzen - Emissionsrendite - …
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - VIII R 79/03
Der Gesetzgeber durfte deshalb bei derartigen Finanzinnovationen auch einen Kursgewinn einem Kapitalnutzungsentgelt im herkömmlichen Sinn steuerrechtlich gleichstellen (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 2001 VIII R 22/99, BFH/NV 2001, 1555, unter 1.b bb der Gründe).Gegen die Ermittlung des Kapitalertrags von DAX-Zertifikaten nach der Marktrendite mit der Folge, dass ein auf Kursänderungen der Zertifikate beruhender Veräußerungsgewinn als Kapitalertrag besteuert wird, während beispielsweise bei Kursänderungen von festverzinslichen Wertpapieren oder Aktien entsprechende Veräußerungsgewinne nicht der Besteuerung nach § 20 EStG unterliegen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1555), bestehen deshalb keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG.
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - VIII R 79/03
Dies gilt insbesondere im Steuerrecht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 257 f., BStBl II 1986, 628; BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.2.a der Gründe, m.w.N.).Nach traditioneller Rechtsprechung ist eine echte Rückwirkung ausnahmsweise zulässig, wenn die rückwirkende Norm eine unklare Rechtslage beseitigt oder aus sonstigen Gründen ein Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Regelung nicht begründet war (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 25. Mai 1993 1 BvR 1509, 1648/91, BVerfGE 88, 384, 403 f.; in BVerfGE 72, 200, 257 ff., BStBl II 1986, 628).
- BFH, 11.02.1981 - I R 98/76
Der Gewinn aus der Veräußerung einer privat gehaltenen stillen Beteiligung …
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - VIII R 79/03
So ist beispielsweise der über den Betrag der Einlage hinausgehende Mehrerlös aus der Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen stillen Beteiligung grundsätzlich nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG steuerbar (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 1981 I R 98/76, BFHE 133, 35, BStBl II 1981, 465).In dieser Systematik der Kapitalertragsbesteuerung ist es angelegt, dass sich aus Wertsteigerungen der Kapitalanlage insoweit nur ausnahmsweise Kapitalerträge i.S. von § 20 EStG ergeben, als in ihnen Nutzungsvergütungen enthalten sind (vgl. BFH-Urteile vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, BStBl II 1993, 602, m.w.N.; in BFHE 133, 35, BStBl II 1981, 465).
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - VIII R 79/03
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) besteht die maßgebliche Begrenzung der Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers durch Art. 3 Abs. 1 GG im Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und dem Gebot der Folgerichtigkeit als zwei eng miteinander verbundenen Linien (BVerfG-Beschluss des 2. Senats vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98, 1735/00, BVerfGE 107, 27, BStBl II 2003, 534, m.w.N.).Nach Regelung dieses Ausgangstatbestandes habe er die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig umzusetzen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 107, 27, 47, BStBl II 2003, 534, 540, m.w.N.).
- BFH, 16.05.2001 - I R 102/00
Rückwirkende Besteuerung von Kursgewinnen aus Optionsanleihen zulässig
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - VIII R 79/03
Die Steuerpflicht der Marktrendite nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG knüpft an die Veräußerung bzw. Einlösung bei Endfälligkeit der Kapitalforderungen an sowie den Zufluss der hieraus erzielten Einnahmen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 2001 I R 102/00, BFHE 195, 344, BStBl II 2001, 710, unter II.1.b a der Gründe). - BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - VIII R 79/03
Dabei betont die neuere Rechtsprechung des BVerfG im Bereich von Lenkungsnormen die Bedeutung des Dispositionsschutzes (BVerfG-Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, sowie vom 5. Februar 2002 2 BvR 305, 348/93, BVerfGE 105, 17; anknüpfend daran BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.2.d der Gründe). - BFH, 20.11.2006 - VIII R 97/02
Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Dax-Zertifikate und Reverse-Floater
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - VIII R 79/03
(3) Ausgehend von dieser grundsätzlichen Rechtfertigung der mit § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG verbundenen Systemabweichung kann eine tatbestandsmäßige Eingrenzung der von § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG erfassten Finanzinnovationen geboten sein (vgl. hierzu das zur Veröffentlichung bestimmte BFH-Urteil vom 20. November 2006 VIII R 97/02). - FG Hessen, 12.03.1999 - 10 K 2555/98
Kapitaleinkünfte bei Kursgewinnen aus "reverse floatern"
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - VIII R 79/03
Seit der Gesetzesänderung durch das StMBG war streitig, ob sie auch Wertpapiere und Kapitalforderungen erfassen sollte, die keine von vornherein berechenbare Emissionsrendite haben (zum Streitstand BFH-Urteil in BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97; FG Hessen, Urteil vom 12. März 1999 10 K 2555/98, EFG 1999, 553). - BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR …
- BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91
Verlustabzug
- BFH, 02.03.1993 - VIII R 13/91
Wird Käufer von Aktien die Rücknahme zum Einkaufspreis zuzüglich bestimmter …
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
- FG Münster, 21.07.2003 - 4 K 1599/00
Erträge aus Rückzahlung von Dax-Zertifikaten steuerbar
- BFH, 20.11.2006 - VIII R 97/02
Steuerpflicht des Überschusses aus der Veräußerung von Indexzertifikaten; …
Denn die systematische Differenzierung zwischen Kapitalnutzung und Kapitalverwertung bzw. Ertrags- und Vermögenssphäre stößt auf Grenzen der Praktikabilität, soweit wirtschaftliche Lebenssachverhalte der Besteuerung unterworfen werden sollen, bei denen die an sich gebotene Abschöpfung nur des Kapitalnutzungsentgeltes nicht gewährleistet werden kann, weil dieses nach der typischen Ausgestaltung des Wertpapiers nicht im herkömmlichen Sinn von dessen Wertentwicklung abgrenzbar und der Höhe nach konkret bestimmbar ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 20. November 2006 VIII R 79/03, zur Veröffentlichung bestimmt).Dies stellt eine Anpassung der Einkunftsart des § 20 EStG an neue wirtschaftliche Gestaltungen dar, mit der sich der Gesetzgeber noch im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit bewegt (vgl. dazu im Einzelnen Senatsurteil vom 20. November 2006 VIII R 79/03, zur Veröffentlichung bestimmt).
Anders als z.B. bei Indexzertifikaten, bei denen der Kursgewinn im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung der Parteien nicht von einem Nutzungsentgelt für die Kapitalüberlassung abgegrenzt werden kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 20. November 2006 VIII R 79/03, zur Veröffentlichung bestimmt), sind bei Reverse Floatern Ertrags- und Vermögensebene klar zu unterscheiden.
Geht man deshalb davon aus, dass § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c bzw. d EStG als sachgerechte gesetzliche Typisierung solcher Wertpapiere einzuordnen ist, bei denen --anders als bei Reverse Floatern-- ihrer Ausgestaltung nach zwischen Nutzungsentgelt und Kursentwicklung nicht unterschieden wird und Ertrags- und Vermögensebene nicht klar und eindeutig abgrenzbar sind (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 20. November 2006 VIII R 79/03, zur Veröffentlichung bestimmt), so können Reverse Floater nicht unter diese Norm gefasst werden.
c) Ob § 20 Abs. 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2001 eine sachlich gerechtfertigte Abweichung vom Binnensystem des § 20 EStG darstellt (vgl. Senatsurteil in BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97, unter 3.a der Gründe), soweit mit der Erfassung von Kursdifferenzen auch Wertveränderungen des hingegebenen Kapitals ohne Nutzungsentgeltcharakter als Kapitalertrag gelten, ist für den Streitfall daher im Ergebnis nicht entscheidend (vgl. zu dieser Problematik aber Senatsurteil vom 20. November 2006 VIII R 79/03, zur Veröffentlichung bestimmt).
Das gilt auch für die Frage, ob gegen die Anwendungsregelung des § 52 Abs. 37 b EStG, wonach die Neufassung der Norm für Wertpapiere ohne Emissionsrendite für alle Veranlagungszeiträume anzuwenden ist, soweit Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind, wegen einer etwaigen unzulässigen Rückwirkung durchschlagende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen (vgl. Senatsurteil vom 20. November 2006 VIII R 79/03, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BFH, 04.12.2007 - VIII R 53/05
Besteuerung sog. Finanzinnovationen: Euro-Zertifikate mit garantierter …
In seinem zur Besteuerung der Erträge aus DAX-Zertifikaten ergangenen Urteil vom 13. Dezember 2006 VIII R 79/03 (BFHE 216, 187, BStBl II 2007, 562) hat der Senat ausgeführt, dass die Maßgeblichkeit der Marktrendite nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG eine sachlich gerechtfertigte Anpassung des Binnensystems des § 20 EStG an geänderte wirtschaftliche Lebenssachverhalte darstellt, die der grundsätzlichen systematischen Unterscheidung des EStG zwischen sog. Quellenausnutzung und Quellenverwertung und deren unterschiedlicher --wenngleich z.T. angenäherter (vgl. §§ 17, 23 EStG)-- Besteuerung Rechnung trägt.Der Senat nimmt insoweit wegen der Begründung im Einzelnen auf die Ausführungen in seinem Urteil in BFHE 216, 187, BStBl II 2007, 562 Bezug.
Der Senat nimmt insoweit wegen der Begründung in vollem Umfang Bezug auf die Ausführungen in seinem Urteil in BFHE 216, 187, BStBl II 2007, 562.
- FG Köln, 26.02.2013 - 5 K 529/10
Verlust aus Schuldverschreibung, Yield Enhanced Secutities
Wie bei den im BFH-Urteil vom 13.12.2006 VIII R 79/03, BStBl II 2007, 562 gegenständlichen DAX-Zertifikaten habe die Besonderheit der hier vorliegenden Schuldverschreibungen darin bestanden, dass die Einbindung von Wertänderungen über die Höhe des Rückzahlungsbetrags ihr konstruktiver Bestandteil gewesen sei.Unter einer Emissionsrendite i.S.v. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1, 2. Halbsatz EStG ist die vom Emittenten bei der Begebung einer Anlage - d.h. von vorn-herein - zugesagte Rendite zu verstehen, die bis zur Einlösung des Papiers bzw. zur Endfälligkeit der Kapitalforderung mit Sicherheit erzielt werden kann (vgl. etwa BFH-Urteile vom 24.10.2000 VIII R 28/99, BStBl II 2001, 97 zu einem "Floater"; vom 13.12.2006 VIII R 6/05, BStBl II 2007, 571, BStBl II 2007, 751 zu einer "Down-Rating-Anleihe"; vom 13.12.2006 VIII R 62/04, BStBl II 2007, 568 zu "Argentinien-Anleihen"; vom 13.12.2006 VIII R 79/03, BStBl II 2007, 562 zu einem "DAX-Zertifikat"; vom 04.12.2007 VIII R 53/05, BStBl II 2008, 563 zu einem "Indexzertifikat").
Da die Besteuerung an die Emissionsrendite anknüpft, ist der Tatbestand des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG auf den Zeitpunkt der Emission zu beziehen (BFH-Urteile in BStBl II 2007, 562 und vom 26.06.2012 VIII R 40/10, DStZ 2013, 96 zu "Schuldverschreibungen").
Der somit grundsätzlich gebotene Rückgriff auf die Marktrendite gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG stellt im Streitfall auch keine ungerechtfertigte Abweichung von der im EStG angelegten Systematik der Besteuerung von Kapitalerträgen dar; insbesondere verstößt die steuerliche Erfassung von Einnahmen aus der Veräußerung bzw. Abtretung von sonstigen Kapitalforderungen, bei denen die Höhe der Erträge von einem ungewissen Ereignis abhängt (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 c EStG) und die keine Emissionsrendite haben, mit der Marktrendite nicht gegen das aus Art. 3 des Grundgesetzes abzuleitende Gebot der gesetzlichen Folgerichtigkeit (vgl. dazu im Einzelnen mit Nachweisen BFH-Urteile in BStBl II 2007, 562; in BStBl II 2007, 571; in BStBl II 2007, 555 und in DStZ 2013, 96).
Abgelehnt hat er sie für den Fall eines "DAX-Zertifikats" (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2007, 562, unter II.2) und eines "Indexzertifikats" (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2008, 563; und BFH-Urteil in DStZ 2013, 96).
- BFH, 12.12.2012 - I R 27/12
Obligationsähnliche Genussrechte - Kapitalertragsteuer - Übergang zur …
Der Senat lässt unbeantwortet, ob hierunter tatbestandlich auch Genussscheine fielen, die wie vorliegend sowohl im Hinblick auf ihre Verzinsung als auch bezüglich der Kapitalrückzahlung dem Risiko der Verlustbeteiligung ausgesetzt waren (vgl. zum Erfordernis der Rückzahlungsgarantie z.B. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2006 VIII R 79/03, BFHE 216, 187, BStBl II 2007, 562; v. Beckerath in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 20 Rz 405). - BFH, 13.12.2006 - VIII R 6/05
Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Down-Rating-Anleihen
Die Annahme einer Systemabweichung setzt aber voraus, dass die jeweiligen Papiere mit einem Ertrag besteuert werden, dem der Charakter eines Nutzungsentgelts gerade nicht zukommt (vgl. dazu Senatsurteil vom 13. Dezember 2006 VIII R 79/03, BFH/NV 2007, 579). - BFH, 29.09.2015 - VIII R 49/13
Fehlende Emissionsrendite bei Null-Kupon-Wandelschuldverschreibungen
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist als Emissionsrendite die vom Emittenten bei der Begebung der Anlage von vornherein zugesagte, eindeutig abgrenz- und bezifferbare Rendite zu verstehen, die bis zur Einlösung des Papiers bzw. Endfälligkeit der Kapitalforderung mit Sicherheit erzielt werden kann (BFH-Urteile vom 24. Oktober 2000 VIII R 28/99, BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97; vom 13. Dezember 2006 VIII R 79/03, BFHE 216, 187, BStBl II 2007, 562;… vom 26. Juni 2012 VIII R 40/10, BFH/NV 2013, 346; vom 17. Dezember 2013 VIII R 42/12, BFHE 244, 36, BStBl II 2014, 319; vom 5. November 2014 VIII R 28/11, BFHE 248, 5, BStBl II 2015, 276; vom 24. Februar 2015 VIII R 54/12, BFHE 249, 228, BStBl II 2015, 693).Die frühere anderslautende Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile in BFHE 216, 187, BStBl II 2007, 562; vom 20. November 2006 VIII R 43/05, BFHE 216, 97, BStBl II 2007, 560; vom 4. Dezember 2007 VIII R 53/05, BFHE 219, 339, BStBl II 2008, 563) ist insoweit überholt.
- BFH, 05.11.2014 - VIII R 28/11
Kein Ansatz der Marktrendite bei eindeutig abgrenzbarer Emissionsrendite einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist als Emissionsrendite die vom Emittenten bei der Begebung der Anlage von vornherein zugesagte, eindeutig abgrenz- und bezifferbare Rendite zu verstehen, die bis zur Einlösung des Papiers bzw. Endfälligkeit der Kapitalforderung mit Sicherheit erzielt werden kann (Senatsurteile vom 24. Oktober 2000 VIII R 28/99, BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97; vom 13. Dezember 2006 VIII R 79/03, BFHE 216, 187, BStBl II 2007, 562;… vom 26. Juni 2012 VIII R 40/10, BFH/NV 2013, 346). - FG Münster, 22.06.2010 - 9 K 2179/08
Verluste aus der Veräußerung von Schuldverschreibungen
Unter einer Emissionsrendite i.S.v. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 2. Halbsatz EStG a.F. ist die vom Emittenten bei der Begebung einer Anlage - d.h. von vornherein - zugesagte Rendite zu verstehen, die bis zur Einlösung des Papiers bzw. Endfälligkeit der Kapitalforderung mit Sicherheit erzielt werden kann (vgl. etwa BFH-Urteile vom 24.10.2000 VIII R 28/99, BStBl II 2001, 97 zu einem "Floater", unter 2.a;… vom 10.7.2001 VIII R 22/09, BFH/NV 2001, 1555, unter 1.a; vom 13.12.2006 VIII R 6/05, BStBl II 2007, 571, BStBl II 2007, 751 zu einer "Down-Rating-Anleihe", unter II.3.b aa; vom 13.12.2006 VIII R 62/04, BStBl II 2007, 568 zu "Argentinien-Anleihen", unter III.2.b aa; vom 13.12.2006 VIII R 79/03, BStBl II 2007, 562 zu einem "DAX-Zertifikat", unter II.1.b; in BStBl II 2008, 563 zu einem "Indexzertifikat", unter II.2.a).Zwar hat der BFH die Formulierung "mit Sicherheit erzielt werden kann" häufig mitsamt eines Einschubs "also mindestens", "d.h. mindestens" oder "(mindestens)" verwendet (so BFH-Urteile in BStBl II 2001, 97 zu einem "Floater", unter 2.a; in BStBl II 2007, 562 zu einem "DAX-Zertifikat", unter II.1.b; in BStBl II 2008, 568 zu "Argentinien-Anleihen", unter III.2.b aa; in BStBl II 2008, 563 zu einem "Indexzertifikat", unter II.2.a;… in BFH/NV 2001, 1555, unter 1.a).
Abgelehnt hat er sie für den Fall eines "DAX-Zertifikats" (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2007, 562, unter II.2) und eines "Indexzertifikats" (allerdings unter Aufteilung in einen steuerpflichtigen und einen nicht steuerpflichtigen Anteil entsprechend der nur 10 %-igen Kapitalrückzahlungsgarantie (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2008, 563, unter II.2.b bis e).
- FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06
Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und …
"Ein besonderer sachlich rechtfertigender Grund für die nur hälftige Berücksichtigung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsverlustes könnte darin zu sehen sein, dass nach der im Einkommensteuergesetz angelegten grundsätzlichen Systematik Wertveränderungen bei Kapitalanlagen im Privatvermögen grundsätzlich - abgesehen von den Ausnahmereglungen der §§ 17, 23 EStG - nicht steuerbar sind (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2006 VIII R 79/03, BFH/NV 2007, 579).Ein sachlich rechtfertigenden Grund im vorgenannten Sinne liegt darin, dass nach der Systematik des Einkommensteuergesetzes Wertveränderungen bei Kapitalanlagen im Privatvermögen grundsätzlich nicht steuerbar sind, sieht man von den Ausnahmereglungen in §§ 17, 23 EStG ab (vgl. nur BFH, Urteil vom 13. Dezember 2006 VIII R 79/03, BFH/NV 2007, 579).
- FG Münster, 27.06.2012 - 7 K 630/09
Besteuerung von Erträgen aus Zero-Kupon-Wandelschuldverschreibungen im VZ 1997
Nach Auffassung des erkennenden Senats ist der Streitfall insoweit weder mit den vom BFH mit Urteilen vom 24.10.2000 (VIII R 28/99, BStBl. II 2001, 97), 10.07.2001 (…VIII R 22/99, BFH/NV 2001, 1555) und vom 20.11.2006 (VIII R 97/02, BStBl. II 2007, 555) entschiedenen Fällen zu variabel verzinslichen Schuldverschreibungen (sog. Floatern) noch mit dem Urteil des BFH vom 13.12.2006 (VIII R 79/03, BStBl. II 2007, 562) zu DAX-Zertifikaten vergleichbar.Nicht nur im Fall der Einlösung eines Wertpapiers, sondern auch in dem der Zwischenveräußerung ist die steuerliche Erfassung der Kapitalerträge und ihre Bemessung nach der Marktrendite gemessen am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gerechtfertigt (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.2006 VIII R 79/03, BStBl. II 2007, 562).
Die Erfassung des Streitfalls durch § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG i.d.F. des StÄndG 2001 gemäß § 52 Abs. 37 b EStG bedeutet auch keine unzulässige gesetzliche Rückwirkung (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.2006 VIII R 79/03, BStBl. II 2007, 562).
- BFH, 26.06.2012 - VIII R 40/10
Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 S. 2; …
- FG Baden-Württemberg, 20.10.2014 - 10 K 2471/14
Besteuerung von Finanzinnovationen: Trennung zwischen Ertragsebene und …
- BFH, 20.11.2006 - VIII R 43/05
Zur Berechnung der Marktrendite bei Kapitalforderungen in ausländischer Währung - …
- BFH, 27.10.2015 - VIII R 70/13
Ermittlung der Emissionsrendite bei Schuldverschreibungen mit einer Phase fester …
- BFH, 12.07.2017 - VIII R 48/14
Ermittlung der Emissionsrendite bei absolutem Zinsbetrag und festgeschriebener …
- FG Düsseldorf, 10.05.2007 - 11 K 2363/05
Lediglich hälftige Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts i. S. d. § 17 …
- FG Münster, 23.11.2012 - 11 K 3328/10
Qualifizierung von Wertpapieren als Finanzinnovation
- FG Münster, 25.05.2020 - 1 K 313/17
Einkommensteuer - Zur Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten aus …
- FG Niedersachsen, 30.10.2008 - 12 K 61/02
Voraussetzung für die Besteuerung von Erträgen aus einer im Rahmen der sog. …
- FG Niedersachsen, 23.05.2012 - 2 K 103/11
Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgrund der Veräußerung von …
- FG Schleswig-Holstein, 01.07.2011 - 2 K 190/09
Steuerliche Abziehbarkeit eines Verlustes aus der Rückzahlung einer …
- FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 1058/07
§ 3 c Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG ist bei Aufgabeverlusten und …
- FG Köln, 03.07.2020 - 12 K 449/18
Steuerliche Qualifikation von Erträgen aus der Rückzahlung von Anleihen als nicht …
- FG Köln, 25.03.2015 - 7 K 671/14
Einkommensteuer: Besteuerung von Finanzinnovationen - Unterscheidung zwischen …
- FG Düsseldorf, 26.04.2010 - 3 K 536/05
Schuldverschreibung mit renditeabhängiger Kursentwicklung; Arbeitslohn; …
- FG Köln, 16.05.2012 - 10 K 712/10
Zurechnung von Kapitaleinkünften entfällt nicht durch Abtretung der …
- FG Düsseldorf, 16.04.2013 - 13 K 2328/12
Einkünfte aus Kapitalvermögen: Verluste aus der Veräußerung von Aktienanleihen in …
- FG Nürnberg, 08.04.2014 - 1 K 554/12
Ermessensreduzierung auf Null aufgrund Vertrauensschutzes in den Inhalt einer …
- FG Düsseldorf, 16.04.2013 - 13 K 3011/11
Einkünfte aus Kapitalvermögen: Veräußerungsverlust aus …
- FG Münster, 31.01.2013 - 3 K 3686/10
Verluste aus niederländischen Floatern nicht abziehbar
- FG Baden-Württemberg, 16.01.2014 - 1 K 4019/11
Besteuerung der Veräußerung von Genussscheinen
- FG Baden-Württemberg, 13.10.2010 - 1 K 4011/09
Gewinn aus der Veräußerung von sog. EVA-Zertifikaten als Arbeitslohn
- AG Düsseldorf, 28.04.2011 - 54 C 15496/10
Nichtvorliegen einer Vermengung zwischen der Ertrags- und Vermögensebene eines …
- FG München, 04.05.2004 - 2 K 2385/03