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   BFH, 15.07.2003 - VIII R 79/99   

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https://dejure.org/2003,1871
BFH, 15.07.2003 - VIII R 79/99 (https://dejure.org/2003,1871)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2003 - VIII R 79/99 (https://dejure.org/2003,1871)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - VIII R 79/99 (https://dejure.org/2003,1871)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. a, c
    Neues zum Kindergeld: Auslegung des Begriffs der Berufsausbildung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslandsaufenthalt als Teil der Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einordnung der Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin als Teil der Berufsausbildung; Rüge der Verletzung des § 76 der Finanzgerichtsordnung (FGO); Rüge der Verletzung des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a und c des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Auslandsaufenthalt als Teil der Berufsausbildung?

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fortbildungskosten
    Definition der Fortbildungskosten
    Abschluss der ersten Berufsausbildung bzw. des Erststudiums
    Praktika
    Kinder
    Berücksichtigung von Kindern
    Volljährige Kinder
    Kinder in Berufsausbildung
    Begriff »für einen Beruf ausgebildet werden«

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2c, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a
    Ausbildungsplatz; Berufsausbildung; Kindergeld; Sprachausbildung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 203, 94
  • NJW 2004, 392 (Ls.)
  • BB 2003, 2389
  • DB 2003, 2474
  • BStBl 2003, 843
  • BStBl II 2003, 843
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.01.2000 - VI R 11/99

    Auslandspraktikum als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 15.07.2003 - VIII R 79/99
    Die Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin, die darin besteht, in Frankreich an einer Schule Deutschunterricht zu erteilen, ist bei einem Kind, das ein Studium der Politikwissenschaft aufnehmen will, nicht als Teil der Berufsausbildung anzusehen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 14. Januar 2000 VI R 11/99, BFHE 191, 51, BStBl II 2000, 199).

    Den Eltern und dem Kind steht bei der Gestaltung der Ausbildung vielmehr ein weiter Entscheidungsspielraum zu (BFH-Urteil vom 14. Januar 2000 VI R 11/99, BFHE 191, 51, 52, BStBl II 2000, 199, 200).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Tätigkeit eines Anglistikstudenten als Fremdsprachenassistent von der Rechtsprechung als eine Maßnahme der Berufsausbildung angesehen worden ist (BFH-Urteil in BFHE 191, 51, 53, BStBl II 2000, 199, 200).

  • BFH, 19.02.2002 - VIII R 83/00

    Ein Geschichtskurs von wöchentlich 2 1/2 Zeitstunden im Rahmen eines

    Auszug aus BFH, 15.07.2003 - VIII R 79/99
    Sprachaufenthalte im Ausland können vielmehr nur dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn sie entweder mit anerkannten Formen der Berufsausbildung verbunden sind (z.B. Besuch eines Colleges oder einer Universität als Schüler bzw. Student) oder --wie dies z.B. bei einem Sprachaufenthalt im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses häufig der Fall ist-- von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden, der mit Rücksicht auf seinen Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-) Ausbildung rechtfertigt (Senatsurteil vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469).

    Insoweit fehlt es aber an dem von der Rechtsprechung geforderten theoretisch-systematischen Sprachunterricht von wöchentlich mindestens 10 Stunden (Senatsurteil in BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469).

  • BFH, 23.04.1997 - VI R 135/95

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei Berechnung der

    Auszug aus BFH, 15.07.2003 - VIII R 79/99
    In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. April 1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 15.09.1999 - II 537/98

    Kindergeld/-freibetrag: Kinder ohne Ausbildungsplatz

    Auszug aus BFH, 15.07.2003 - VIII R 79/99
    Das Finanzgericht (FG) wies die gegen die Einspruchsentscheidung gerichtete Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 221 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Zweck der Vorschrift ist die Gleichstellung von Kindern, die noch erfolglos einen Ausbildungsplatz suchen, mit solchen Kindern, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, da in typisierender Betrachtung davon ausgegangen werden kann, dass dem Kindergeldberechtigten auch in diesen Fällen regelmäßig Unterhaltsaufwendungen für das Kind erwachsen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 2003 VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843, sowie vom 7. August 1992 III R 20/92, BFHE 169, 159, BStBl II 1993, 103, unter Hinweis auf BTDrucks 10/2884, 102 f.).
  • BFH, 12.11.2020 - III R 49/18

    Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines Kindes, das wegen einer Erkrankung

    Das Kind muss die Ausbildungsstelle im Falle des Erfolgs seiner Bemühungen antreten können (BFH-Urteil vom 15.07.2003 - VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843; Senatsurteile vom 27.09.2012 - III R 70/11, BFHE 239, 116, BStBl II 2013, 544, sowie vom 18.01.2018 - III R 16/17, BFHE 260, 481, BStBl II 2018, 402).
  • FG Bremen, 22.02.2008 - 4 K 96/07

    Kein Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für ein -aufgrund

    Der Beginn bzw. die Fortsetzung der Ausbildung darf nicht an anderen Umständen als diesem scheitern (BFH-Urteil v. 15.07.2003 VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843).

    Typisierend sei davon auszugehen, dass in diesen beiden Fällen die gleiche Unterhaltssituation der Eltern bestehe (BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843, unter Hinweis auf BTDrucks. 10/2884, S. 102 f.; Greite in Korn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 32 Rz. 50; Heuermann in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, § 32 EStG Anm. 88; Jachmann in Kirchof/Söhn/ Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 32 Rdn. C 26; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 32 EStG Anm. 103; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 32 EStG Anm. 421).

    Gegenstand des BFH-Urteils vom 15. Juli 2003 war ein Sachverhalt, in dem der Nichtantritt der Ausbildung durch eigene Dispositionen des Kindes verursacht und folglich von ihm zu vertreten war (vgl. BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843: Tätigkeit des Kindes als Fremdsprachenassistentin in Frankreich; vgl. auch FG Nürnberg, Urteil v. 20.01.2006 V 114/2005, zitiert nach [...]: Verbüßung einer Haftstraße durch das Kind).

    Der Anwendbarkeit des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2. c) EStG steht somit im Streitfall entgegen, dass der Nichtantritt der Berufsausbildung auf anderen Gründen als dem Fehlen eines Ausbildungsplatzes beruhte (BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843).

    § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c) EStG unterliegt auch dann keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn man ihn im Sinne des zitierten BFH-Urteils vom 15. Juli 2003 (VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843).

    Gegenstand des BFH-Urteils vom 15. Juli 2003 (VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843) war ein Sachverhalt, in dem der Nichtantritt der Ausbildung durch eigene Dispositionen des Kindes (Auslandstätigkeit als Fremdsprachenassistentin) verursacht und von ihm allein zu vertreten war.

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