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   BFH, 01.07.2003 - VIII R 80/00   

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https://dejure.org/2003,7938
BFH, 01.07.2003 - VIII R 80/00 (https://dejure.org/2003,7938)
BFH, Entscheidung vom 01.07.2003 - VIII R 80/00 (https://dejure.org/2003,7938)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - VIII R 80/00 (https://dejure.org/2003,7938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 70 Abs. 2; ; EStG § 64; ; EStG § 64 Abs. 1; ; EStG § 31 Satz 3; ; EStG § 68 Abs. 1; ; AO 1977 § 37 Abs. 2; ; AO 1977 § 163; ; AO 1977 § 227; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 37 Abs. 2; EStG § 31 S. 3 §§ 64 70 Abs. 2
    Kindergeld, Weiterleitung

  • datenbank.nwb.de

    Weiterleitung von Kindergeld (hier: zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Eheleuten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung; Zahlung von Lebensversicherungsbeiträgen ; Erfüllung des Rückforderungsanspruchs; Zahlung nach dem sog. Obhutsprinzip ; Unberechtigte Zahlung von Steuererstattungen; Späterer Wegfall des Zahlungsgrundes; Haushaltswechsel der Kinder ; ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 64 Abs 2 S 1, EStG § 70 Abs 2, DA-FamEStG 64.4 Abs 4, AO 1977 § 47, AO 1977 § 224
    Berechtigter; Haushaltsaufnahme; Kindergeld; Rückforderung; Weiterleitung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 01.07.2003 - VIII R 80/00
    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Eltern trennen und das Kind anschließend nur bei einem Berechtigten im Haushalt lebt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231).

    Einen Entscheidungsspielraum besitzt die Verwaltung insoweit nicht (Felix in Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 70 Rdnr. C 13; BFH-Beschluss in BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231).

    Gemäß § 68 Abs. 1 EStG hat derjenige, der Kindergeld beantragt oder erhält, Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231).

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 64/00

    Kindergeld; Weiterleitung - zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 01.07.2003 - VIII R 80/00
    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 64/00 (BFH/NV 2002, 1425) dargelegt hat, kann bei dieser Sachlage offen bleiben, ob es sich bei einer auf 64.4 Abs. 3 ff. DA-FamEStG gestützten Entscheidung der Familienkassen um eine erlassähnliche Billigkeitsentscheidung der Verwaltung gemäß §§ 163, 227 AO 1977 handelt, die nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt und die grundsätzlich nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann, oder ob Gegenstand der Bestimmungen in 64.4 Abs. 3 ff. DA-FamEStG nicht der Erlass einer Billigkeitsmaßnahme, sondern der Abschluss eines sog. Verrechnungsvertrages ist.

    c) Im Übrigen hat der Senat bereits mit Urteil in BFH/NV 2002, 1425 dargelegt, dass es im sog. Weiterleitungsverfahren nicht Aufgabe der Familienkasse sein kann, Unterhaltsvereinbarungen bzw. -zahlungen unter verschiedenen Kindergeldberechtigten (Ehegatten) zu berücksichtigen, zu überprüfen und zivilrechtlich zu beurteilen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 12. Januar 2000 VI B 206/99, BFH/NV 2000, 835; ebenso Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Juli 1998 II 672/97 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1525).

    Denn ohne eine derartige Erklärung würde sich der Beklagte dem Risiko einer doppelten Inanspruchnahme aussetzen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 39/99, juris; Senatsurteil in BFH/NV 2002, 1425).

  • BFH, 19.05.1999 - VI B 39/99

    Rückzahlungsanspruch - Verzicht der Familienkasse - Kindergeld - Unrechtmäßige

    Auszug aus BFH, 01.07.2003 - VIII R 80/00
    Bei Wechsel der Anspruchsberechtigung ist es vielmehr Sache der Kindergeldberechtigten, ihre privatrechtlichen Vereinbarungen der Gesetzeslage anzupassen oder bei verspäteter Anpassung mögliche Überzahlungen auf privatrechtlichem Wege auszugleichen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 39/99, juris).

    Denn ohne eine derartige Erklärung würde sich der Beklagte dem Risiko einer doppelten Inanspruchnahme aussetzen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 39/99, juris; Senatsurteil in BFH/NV 2002, 1425).

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 78/00

    Beendigung des Grundwehrdienstes - Arbeitslosenhilfe - Staatlich anerkannte

    Auszug aus BFH, 01.07.2003 - VIII R 80/00
    Denn Verwaltungsanweisungen dürfen die Gerichte nicht selbst auslegen, sondern nur darauf überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 65/99, BFHE 193, 361, BStBl II 2001, 109); außerdem sind Vereinfachungsregeln, die --wie das sog. Weiterleitungsverfahren-- nicht im Gesetz selbst, sondern durch allgemeine Verwaltungsanweisungen angeordnet werden, so auszulegen, wie sie die Verwaltung verstanden wissen will (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 78/00, BFH/NV 2001, 1558).
  • BFH, 05.08.1958 - I 74/57 U

    Auslegung des § 7e Abs. 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes (EStG) und

    Auszug aus BFH, 01.07.2003 - VIII R 80/00
    Zum anderen handelt es sich bei der DA-FamEStG nicht um eine Rechtsnorm, sondern um eine Verwaltungsanweisung, die einer derart gegen den Wortlaut gerichteten Auslegung durch die Gerichte nicht zugänglich ist (BFH-Urteil vom 5. August 1958 I 74/57 U, BFHE 67, 372, BStBl III 1958, 417).
  • BFH, 24.10.2000 - VI R 65/99

    Festsetzungsfrist für Kindergeld

    Auszug aus BFH, 01.07.2003 - VIII R 80/00
    Denn Verwaltungsanweisungen dürfen die Gerichte nicht selbst auslegen, sondern nur darauf überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 65/99, BFHE 193, 361, BStBl II 2001, 109); außerdem sind Vereinfachungsregeln, die --wie das sog. Weiterleitungsverfahren-- nicht im Gesetz selbst, sondern durch allgemeine Verwaltungsanweisungen angeordnet werden, so auszulegen, wie sie die Verwaltung verstanden wissen will (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 78/00, BFH/NV 2001, 1558).
  • BFH, 10.11.1998 - VI B 125/98

    Kindergeldauszahlung bei mehreren Berechtigten

    Auszug aus BFH, 01.07.2003 - VIII R 80/00
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) liegt darin nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 1998 VI B 125/98, BFHE 187, 447, BStBl II 1999, 137).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 80/01

    Kindergeld; Teilbarkeit von Bescheiden, Weiterleitung

    Auszug aus BFH, 01.07.2003 - VIII R 80/00
    Die Entscheidung des Beklagten ist daher nicht zu beanstanden; sie beruht darauf, dass die Weiterleitung die Rückforderung nicht von Gesetzes wegen ausschließt, sondern lediglich aus Vereinfachungsgründen von der Familienkasse als Erfüllung des Rückforderungsanspruchs im verkürzten Zahlungswege berücksichtigt werden kann (Senatsurteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 80/01, BFH/NV 2003, 606).
  • FG Düsseldorf, 19.10.1998 - 18 K 2985/98

    Kindergeld; Haushaltszugehörigkeit; Rückforderungsanspruch; Weiterleitung;

    Auszug aus BFH, 01.07.2003 - VIII R 80/00
    das Urteil des FG Düsseldorf vom 19. Oktober 1998 18 K 2985/98 Kg aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • BFH, 12.01.2000 - VI B 206/99

    Kindergeld; sog. Weiterleitungsfälle

    Auszug aus BFH, 01.07.2003 - VIII R 80/00
    c) Im Übrigen hat der Senat bereits mit Urteil in BFH/NV 2002, 1425 dargelegt, dass es im sog. Weiterleitungsverfahren nicht Aufgabe der Familienkasse sein kann, Unterhaltsvereinbarungen bzw. -zahlungen unter verschiedenen Kindergeldberechtigten (Ehegatten) zu berücksichtigen, zu überprüfen und zivilrechtlich zu beurteilen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 12. Januar 2000 VI B 206/99, BFH/NV 2000, 835; ebenso Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Juli 1998 II 672/97 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1525).
  • FG Niedersachsen, 01.07.1998 - II 672/97

    Einkommensteuer; Rückforderung von Kindergeld in Weiterleitungsfällen

  • BFH, 22.09.2011 - III R 82/08

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von

    Solche im Gesetz nicht selbst angeordneten Vereinfachungsregeln --wie das sog. Weiterleitungsverfahren-- sind so auszulegen, wie sie die Verwaltung verstanden wissen will (BFH-Urteil vom 1. Juli 2003 VIII R 80/00, BFH/NV 2004, 23).
  • BFH, 25.04.2018 - XI R 21/16

    Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen; keine Minderung der

    Für die Auslegung einer solchen Verwaltungsvorschrift ist nicht maßgeblich, wie das Gericht eine solche Verwaltungsanweisung versteht, sondern wie die Verwaltung sie verstanden hat und verstanden wissen wollte; das Gericht darf daher solche Verwaltungsanweisungen nicht selbst auslegen, sondern nur darauf überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 1. Juli 2003 VIII R 80/00, BFH/NV 2004, 23, unter II.4.b, Rz 22; vom 13. Januar 2011 V R 43/09, BFHE 233, 58, BStBl II 2011, 610, Rz 16).
  • BFH, 26.06.2019 - VIII R 43/15

    Unzulässigkeit des steuerlichen Querverbunds wirkt auch bei Beteiligung einer

    Für die Auslegung einer solchen Verwaltungsvorschrift ist nicht maßgeblich, wie das Gericht eine solche Verwaltungsanweisung versteht, sondern wie die Verwaltung sie verstanden hat und verstanden wissen wollte; das Gericht darf daher solche Verwaltungsanweisungen nicht selbst auslegen, sondern nur darauf überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist (vgl. Senatsurteil vom 01.07.2003 - VIII R 80/00, BFH/NV 2004, 23, unter II.4.b; BFH-Urteile vom 13.01.2011 - V R 43/09, BFHE 233, 58, BStBl II 2011, 610, Rz 16; vom 25.04.2018 - XI R 21/16, BFHE 261, 436, BStBl II 2018, 505, Rz 27 f.).
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