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   BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98   

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https://dejure.org/2000,1104
BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98 (https://dejure.org/2000,1104)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2000 - VIII R 80/98 (https://dejure.org/2000,1104)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - VIII R 80/98 (https://dejure.org/2000,1104)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Verlustabzug - Auflösungsverlust - Löschung einer GmbH - Konkursverfahren - Moratorium - Außergerichtlicher Vergleich

  • Judicialis

    EStG § 17 Abs. 4; ; EStG § 10d; ; EStG § 17; ; LöschG § 2 Abs. 3; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 2

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17
    Auflösungsverlust; Nachträgliche Anschaffungskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BFH, 23.09.2008 - VII R 27/07

    Haftung des Geschäftsführers für Steuerausfälle auch in der Krise der GmbH

    Es hat unter den im Streitfall gegebenen besonderen Umständen zu hohe Anforderungen an die Sorgfalt gestellt, die von einem Geschäftsführer zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten erwartet werden konnte (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 754; Urteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978).
  • BFH, 16.05.2013 - III R 12/12

    Überlassung einer komprimierten "Elster" -Einkommensteuererklärung: Grobes

    Beruht die unvollständige Steuererklärung auf einem Rechtsirrtum wegen mangelnder Kenntnis steuerrechtlicher Vorschriften, ist dies dem Steuerpflichtigen in der Regel nicht als grobes Verschulden anzulasten (BFH-Urteile vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978, und in BFH/NV 2009, 545).
  • BFH, 18.03.2014 - X R 8/11

    Grobes Verschulden bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen

    Beruht die unvollständige Steuererklärung auf einem Rechtsirrtum wegen mangelnder Kenntnis steuerrechtlicher Vorschriften, ist dies dem Steuerpflichtigen in der Regel nicht als grobes Verschulden anzulasten (BFH-Urteile vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978, und in BFH/NV 2009, 545).
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