Rechtsprechung
   BGH, 17.04.2007 - VIII ZB 100/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6068
BGH, 17.04.2007 - VIII ZB 100/05 (https://dejure.org/2007,6068)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2007 - VIII ZB 100/05 (https://dejure.org/2007,6068)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2007 - VIII ZB 100/05 (https://dejure.org/2007,6068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes; Fristbeginn der Berufungsbegründung mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils

  • Judicialis

    ZPO § 174; ; ZPO § 174 Abs. 1; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2 S. 1
    Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses bei der Zustellung eines Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 114/05

    Widerlegung der Angaben in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - VIII ZB 100/05
    Das Empfangsbekenntnis erbringt Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 114/05, NJW 2006, 1206, unter II 1 m.w.N.).

    Dieser setzt jedoch voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (Urteil vom 18. Januar 2006, aaO, unter II 2).

    Zustellungsdatum ist also der Tag, an dem der Rechtsanwalt als Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegengenommen hat (Urteil vom 18. Januar 2006, aaO, unter II 1).

  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZB 75/06

    Voraussetzungen der Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - VIII ZB 100/05
    Da bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels, auch soweit es um die Rechtzeitigkeit der Begründung des Rechtsmittels geht, der so genannte Freibeweis gilt und das Gericht deshalb weder von einem Beweisantritt der Parteien abhängig noch auf die gesetzlichen Beweismittel beschränkt ist, ist auch diese anwaltliche Versicherung im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen, auch wenn sie für sich genommen als Mittel der Glaubhaftmachung zum Nachweis der Fristwahrung nicht ausreicht (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 2 a m.w.N.).
  • BGH, 22.12.2011 - VII ZB 35/11

    Überprüfung der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist: Widerlegung der

    Das Empfangsbekenntnis erbringt als öffentliche Urkunde (§ 418 ZPO) Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (BVerfG, NJW 2001, 1563, 1564, m.w.N.; BGH, Urteil vom 24. April 2001 - VI ZR 258/00, NJW 2001, 2722, m.w.N.; Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 114/05, NJW 2006, 1206; Beschluss vom 17. April 2007 - VIII ZB 100/05, veröffentlicht bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2008 - 15 Verg 3/08

    Verkauf eines Gemeindegrundstücks mit Bauverpflichtung: Ausschreibungspflichtige

    Dies muss nicht unmittelbar am Tag des Eingangs des Schriftstücks beim Zustellungsadressaten geschehen (vgl. BGH JurBüro 2007, 504; BVerwG, Beschluss vom 07. Mai 2002 - 3 B 114/01 - Juris-Ausdruck Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Das am 19. Februar 2008 von den Prozessbevollmächtigten des Klägers in zweiter Instanz unterschriebene und an das Oberlandesgericht zurückgesandte Empfangsbekenntnis erbringt Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - VIII ZB 100/05 - [...], Rn. 6; Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 114/05 - NJW 2006, 1206, 1207).

    Dieser setzt jedoch voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BGH, Beschluss vom 17. April 2007 aaO Rn. 7 und Urteil vom 18. Januar 2006 aaO).

  • OVG Hamburg, 08.05.2015 - 5 Bs 227/14

    Ausschluss eines Beamten vom Auswahlverfahren der Deutschen Postbank AG;

    Dieser setzt jedoch voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist der Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BVerwG, Beschl. v. 7.10.1993, 4 B 166/93, juris Rn. 7 ff.; BGH, Beschl. v. 17.4.2007, VIII ZB 100/05, juris Rn. 6 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 10.1.2009, 5 A 1162/07.A, juris Rn. 3 ff.).

    Zustellungsdatum ist also der Tag, an dem der Rechtsanwalt als Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks Kenntnis erlangt und es als empfangsbereit entgegengenommen hat (BGH, Beschl. v. 17.4.2007, a.a.O. juris Rn. 9).

  • OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13

    Verpflichtung eines Ausländers zur Tragung der Abschiebungskosten auch bei

    Zustellungsdatum ist also der Tag, an dem der Rechtsanwalt als Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks Kenntnis erlangt und es als empfangsbereit entgegengenommen hat; dies muss nicht unmittelbar am Tag des Zugangs geschehen sein (BGH, Beschl. v. 17.4.2007, Beschl. v. 17.4.2007, VIII ZB 100/05, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 233/09

    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher

    Dieses Empfangsbekenntnis gemäß § 5 Abs. 2 VwZG erbringt als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 ZPO vollen Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunk der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.02.2001 - BVerwG 6 BN 1.01 - BGH, Beschl. v. 17.04.2007 - VIII ZB 100/05 - und Urt. v. 18.01.2006 - VIII ZR 114/05 - alle zit. nach JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2009 - 5 A 1162/07

    Berufungszulassungsantrag, Verfahrensrecht, Fristen, Fristversäumnis,

    BVerwG, Beschlüsse vom 21.11.2006 - 1 B 162.06 -, Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 14, und vom 15.2.2001 - 6 BN 1.01 -, Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 19; BGH, Beschluss vom 17.4.2007 - VIII ZB 100/05 -, JurBüro 2007, 504; BVerfG, Beschluss vom 27.3.2001 a.a.O..
  • OVG Bremen, 19.05.2008 - S3 B 168/08

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, 48-Monats-Frist, Arbeitslosengeld I,

    Zustellungsdatum ist also der Tag, an dem der Rechtsanwalt als Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegengenommen hat (BGH, Beschl. v. 17.04.2007 - VIII ZB 100/05; BFH, Urt. v. 25.01.2005 - I R 54/04 -).
  • OVG Bremen, 19.05.2008 - S3 S 169/08

    Wirkung einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Glaubhaftmachung eines

    Zustellungsdatum ist also der Tag, an dem der Rechtsanwalt als Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegengenommen hat (BGH, Beschl. v. 17.04.2007 - VIII ZB 100/05; BFH, Urt. v. 25.01.2005 - I R 54/04 -).
  • LSG Hamburg, 21.01.2016 - L 2 AL 52/15

    Zeitpunkt des wirksamen Zugangs eines Schriftstücks bei einer Behörde bzw. bei

    Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben ist allerdings zulässig; er setzt voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BGH, a.a.O., BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - VIII ZB 100/05, juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2012 - 17 U 52/11

    Pflicht des freien Anlageberaters zur Aufklärung über Rückvergütungen und zur

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2010 - 10 U 178/09

    Anforderungen an den Nachweis des Zustandekommens eines

  • VG Bremen, 27.05.2013 - 2 K 1776/11
  • BPatG, 22.07.2010 - 30 W (pat) 526/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "EASY LENS SYSTEM (Wort-Bildmarke)" - keine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht