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   BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04   

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https://dejure.org/2005,519
BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04 (https://dejure.org/2005,519)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2005 - VIII ZB 105/04 (https://dejure.org/2005,519)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 (https://dejure.org/2005,519)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anforderungen an die Unterschriftleistung eines Rechtsanwalts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelschriften: Anforderungen an die anwaltliche Unterschrift; Anforderungen an die Begründung einer Berufung; Anforderungen an eine erforderliche Unterschrift in einem Berufungsschriftsatz und einem Berufungsbegründungsschriftsatz; Forderung eines aus Buchstaben ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ordnungsgemäße Anwaltsunterschrift; Berufungsbegründung

  • Anwaltsblatt

    § 519 ZPO, § 520 ZPO, § 130 ZPO
    Abgrenzung Unterschrift/Paraphe

  • Judicialis

    ZPO § 130 Nr. 6; ; ZPO § 519 Abs. 4; ; ZPO § 520 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 4 § 520 Abs. 5 § 130 Nr. 6
    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der Berufungsbegründungsschrift

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufung: Anforderungen an die Unterschrift des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Unleserliche Unterschrift in Berufungsschrift

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Großzügige Handhabung der Anforderungen an eine Unterschrift

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterschrift unter Berufungsbegründungschrift muss nicht unbedingt lesbar sein - An der Autorenschaft der Unterschrift darf kein Zweifel bestehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3775
  • MDR 2006, 468
  • FamRZ 2006, 119
  • VersR 2006, 1661
  • BB 2005, 2775
  • AnwBl 2006, 76
 
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Wird zitiert von ... (115)

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14

    Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich

    Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass eine Unterschrift nicht immer vollständig identisch geleistet wird, sondern eine gewisse Variationsbreite aufweist (vgl. nur BGH 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BGH, 15.11.2006 - IV ZR 122/05

    Anforderungen an die Namensunterschrift

    Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b).

    Dabei ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, sofern die Autorenschaft gesichert ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 1993 - V ZR 112/92 - NJW 1994, 55; vom 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97 - NJW 1997, 3380 unter II 1 und 2 a; Beschluss vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b; MünchKomm-BGB/Einsele, 5. Aufl. § 126 Rdn. 17 m.w.N.).

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Vielmehr genügt das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzuges, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, der sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und der die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BAG 27. März 1996 - 5 AZR 576/94 - AP ZPO § 518 Nr. 67 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 21; BGH 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - NJW 2005, 3775).

    Wenn die Autorenschaft etwa durch einen maschinenschriftlichen Zusatz des Namens gesichert ist, ist zwar nach der Rechtsprechung bei den an eine Unterschrift zu stellenden Anforderungen ein großzügiger Maßstab anzulegen (BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97 - NJW 1997, 3380; 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - NJW 2005, 3775).

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