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   BGH, 27.03.2007 - VIII ZB 123/06   

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https://dejure.org/2007,2315
BGH, 27.03.2007 - VIII ZB 123/06 (https://dejure.org/2007,2315)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2007 - VIII ZB 123/06 (https://dejure.org/2007,2315)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2007 - VIII ZB 123/06 (https://dejure.org/2007,2315)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der erstrebten Abänderung eines erstinstanzlichen Urteils ausschließlich mit neuen Angriffsmitteln und Verteidigungsmitteln in der Berufungsinstanz; Berücksichtigung neuer Angriffsmittel und Verteidigungsmittel in der zivilprozessualen Berufungsinstanz; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufung

  • Judicialis

    ZPO § 513; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 513 § 520 § 529 § 531
    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils mit ausschließlich neuen Angriffs- und Verteidigungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Nur neue Angriffs- und Verteidigungsmittel können auch nach der reformierten ZPO für die Berufungsbegründung ausreichen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufung (IMR 2007, 205)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 934
  • MDR 2007, 966
  • FamRZ 2007, 1008 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus BGH, 27.03.2007 - VIII ZB 123/06
    Die mit der Berufung erstrebte Abänderung des erstinstanzlichen Urteils kann nach gefestigter Rechtsprechung auch ausschließlich mit neuen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln begründet werden; in einem solchen Fall bedarf es keiner Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils (BGH, Urteil vom 25. Dezember 1996 - VII ZR 108/95, NJW 1997, 859, unter II 1 m.w.Nachw., zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F.).
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Die Berufung ist auch nicht auf neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel gestützt worden, was eine Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils entbehrlich gemacht hätte (vgl. Senat 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - Rn. 18, BAGE 122, 190; BGH 27. März 2007 - VIII ZB 123/06 - Rn. 8, MDR 2007, 966) .
  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 574/18

    Berufungsbegründung - neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

    Zwar muss er sich dann nicht mit den Gründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen (vgl. BGH 27. März 2007 - VIII ZB 123/06 - Rn. 8) .
  • BGH, 12.10.2021 - VI ZB 76/19

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der in einen Motor eingebauten Software zur

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann zwar eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils auch ausschließlich mit neuen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln begründet werden und bedarf es in einem solchen Fall auch keiner Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils (vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. März 2007 - VIII ZB 123/06, NJW-RR 2007, 934 Rn. 8).
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 120/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Die Berufung ist auch nicht auf neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel gestützt worden, was eine Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils entbehrlich gemacht hätte (vgl. Senat 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - Rn. 18, BAGE 122, 190; BGH 27. März 2007 - VIII ZB 123/06 - Rn. 8, MDR 2007, 966) .
  • LAG Hamm, 11.10.2018 - 17 Sa 565/18

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    In einem solchen Fall bedarf es keiner Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils (BGH 27.03.2007 - VIII ZB 123/06 - Rdnr. 8, NJW-RR 2007, 934).
  • BGH, 05.12.2018 - XII ZB 418/18

    Inhaltliche Anforderungen an eine Beschwerdebegründung in Ehesachen und

    Wird die mit der Beschwerde erstrebte Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung ausschließlich mit neuen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln begründet, bedarf es insbesondere keiner Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung (vgl. BGH Beschluss vom 27. März 2007 - VIII ZB 123/06 - NJW-RR 2007, 934 Rn. 8 mwN zu § 520 Abs. 3 ZPO).
  • LAG Köln, 29.11.2019 - 4 Sa 323/19

    Zulässigkeit der Berufung wegen erstmaliger Geltendmachung eines

    Sofern die mit der Berufung erstrebte Abänderung des erstinstanzlichen Urteils ausschließlich mit neuen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln begründet wird, bedarf es nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich die Kammer vorliegend nach eigener Prüfung anschließt, keiner Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils (BGH, Beschluss vom 27. März 2007 - VIII ZB 123/06, Rn. 8, juris; BGH, Urteil vom 25. Dezember 1996 - VII ZR 108/95, NJW 1997, 859, unter II 1 mwN.
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 2 U 8/08

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters für ein sanitäres

    Eine Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils kann es in einem solchen Fall nicht geben und ihrer bedarf es deswegen auch nicht (BGH, MDR 2007, 966).
  • OLG Zweibrücken, 14.09.2016 - 1 U 99/15
    Der im Schreiben des Berichterstatters des Berufungsgerichts vom 26.05.2014 geäußerten vorläufigen Rechtsauffassung, wonach die Berufung der Klägerin unzulässig sei, weil sie die vorinstanzliche Klageabweisung nicht mehr in Frage stelle, hätte sie mit dem Vortrag begegnen müssen, dass die erstrebte Abänderung des erstinstanzlichen Urteils auch ausschließlich mit neuen Angriffsmitteln begründet werden könne (vgl. z. B.: BGH NJW-RR 2007, 934 ; Ball in Musielak/Voit, ZPO , 13. Aufl., § 520 Rn. 36) und die nunmehr vorgebrachte Abtretungsvereinbarung vom 22.01.2014 nicht die (unzulässige) Geltendmachung eines neuen Anspruchs (vgl. dazu z.B. BGH NJW-RR 2012, 516 ; Ball in Musielak/Voit, a. a. O., Vorbem. zu §§ 511f, Rn. 26 m.w. N.) bedeute (vgl. oben).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.2016 - 8 U 3/14

    Nicht wie vereinbart gebaut: Mangel arglistig verschwiegen?

    Das führt zur Unzulässigkeit der Berufung, sofern das Rechtsmittel nicht (ausschließlich) mit neuen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln begründet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2007 - VIII ZB 123/06).
  • BGH, 31.07.2023 - VIa ZB 27/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung

  • OLG Stuttgart, 03.03.2021 - 3 U 281/19

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis für unfallkausalen Verstoß gegen das

  • OLG Köln, 03.05.2019 - 6 U 165/18

    Umfang des Schutzes eines Unternehmenskennzeichens

  • BGH, 31.07.2023 - VIa ZR 27/22
  • OLG Stuttgart, 15.09.2020 - 16a U 400/19

    Berufungsverfahren: Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • OLG Brandenburg, 19.09.2007 - 13 U 73/06

    Haftung bei abredewidriger Verwendung einer Geldanlage

  • OLG Zweibrücken, 22.02.2023 - 4 U 125/22

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2011 - 11 Sa 59/11

    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung eines verbeamteten

  • OLG Frankfurt, 31.03.2021 - 1 U 130/21

    Diesel-Skandal: Unzureichende Berufungsbegründung (hier: Nichteingehen auf

  • OLG Zweibrücken, 29.05.2017 - 6 UF 88/16

    Beschwerde in einer Ehegattenunterhaltssache: Erfordernis der Auseinandersetzung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - 3 Sa 120/10

    Eingruppierung einer Krankengymnastin

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