Rechtsprechung
BGH, 08.05.2007 - VIII ZB 128/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Einhaltung der Notfrist zur Einlegung der Berufung; Fristwahrende Übersendung der Berufungsschrift an das Berufungsgericht
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; ZPO § 575
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anforderungen an Ausgangskontrolle eines Rechtsmittels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 11.08.2006 - 10 O 97/06
- OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 7 U 160/06
- BGH, 08.05.2007 - VIII ZB 128/06
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 02.04.2008 - XII ZB 131/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist …
Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung an den richtigen Adressaten zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722, 1723 und vom 24. März 1993 - XII ZB 12/93 - NJW 1993, 1655, 1656; BGH Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 128/06 - veröffentlicht bei juris; vom 26. Januar 2006 - I ZB 64/05 - FamRZ 2006, 694, 695; vom 22. Juni 2004 - VI ZB 14/04 - NJW 2004, 3491 und vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1275, 1276). - BGH, 07.07.2010 - XII ZB 59/10
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Notwendiger …
Bei der Übermittlung per Telefax kommt der Rechtsanwalt dieser Verpflichtung nur dann nach, wenn er seiner Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 128/06 - juris Tz. 7; vom 16. Juni 1998 - IX ZB 13/98, IX ZB 14/98 - VersR 1999, 996; siehe auch Senatsbeschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 34/07 - FamRZ 2008, 1515 Tz. 11). - OLG Düsseldorf, 12.06.2015 - 16 U 26/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Bei der Übermittlung per Telefax kommt der Rechtsanwalt seinen organisatorischen Verpflichtung daher nur dann nach, wenn er seiner Büroangestellten die Weisung erteilt, den Versand des Schriftsatzes abzuwarten, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen ( BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 128/06 - juris; vom 16. Juni 1998 - IX ZB 13/98, IX ZB 14/98 - VersR 1999, 996; vom 14. Mai 2008 - XII ZB 34/07 - FamRZ 2008, 1515). - LG Wuppertal, 10.12.2009 - 9 S 263/09
Zurechnung einer Fristversäumnis durch verspäteten Eingang eines Telefaxes …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der anwaltliche Prozessbevollmächtigte durch eine zuverlässige Ausgangskontrolle Sorge dafür tragen, dass fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig hinausgehen; dem wird bei der Übermittlung solcher Schriftsätze per Telefax nur dann genügt, wenn der Rechtsanwalt " seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen" (BGH u.a. mit Beschluss vom 8. Mai 2007, Az. VIII ZB 128/06 - mwN).