Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2012 - VIII ZB 15/12   

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https://dejure.org/2012,20822
BGH, 10.07.2012 - VIII ZB 15/12 (https://dejure.org/2012,20822)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2012 - VIII ZB 15/12 (https://dejure.org/2012,20822)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - VIII ZB 15/12 (https://dejure.org/2012,20822)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung der Berufungsbegründungsschrift

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verschulden eines Rechtsanwalts an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax bei Beginn der Übertragung des 13-seitigen Faxes um 23:52 Uhr und behaupteter überlanger Übertragungsdauer

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    13-Seiten-Fax 40 Sekunden zu langsam: Wiedereinsetzung

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei überlanger Dauer der Telefaxübermittlung der Berufungsbegründungsschrift

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 522 Abs. 1 S. 4
    Verschulden eines Rechtsanwalts an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax bei Beginn der Übertragung des 13-seitigen Faxes um 23:52 Uhr und behaupteter überlanger Übertragungsdauer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristversäumnis: Kein Verschulden bei technischen Störungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überlange Übertragung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax kann Wiedereinsetzungsantrag begründen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Lahmes Gerichtsfaxgerät entlastet Anwalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsanwalt trifft kein Verschulden an einer Fristversäumnis bei ungewöhnlich langer Übertragungszeit eines Faxes - Mit Übertragungszeit von 40 Sekunden je Seite muss nicht gerechnet werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Telefax-Übertragung kurz vor Fristablauf: Haftungsfalle für den Rechtsanwalt? (IBR 2012, 744)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1341
  • AnwBl 2012, 849
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03

    Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - VIII ZB 15/12
    Zu diesem Zeitpunkt war die Begründungsfrist bereits abgelaufen, weil um 0.00 Uhr der auf den Fristablauf folgende Tag begann (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 320/03, NJW 2005, 678 unter II 1 mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft den Rechtsanwalt kein Verschulden an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes, wenn die Telefaxübermittlung - etwa wegen technischer Störungen am Empfangsgerät oder wegen Leitungsstörungen - einen Zeitraum beansprucht, mit dem er nicht rechnen musste (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 320/03, aaO unter II 2; Beschluss vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972 Rn. 8 f.).

  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 701/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - VIII ZB 15/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft den Rechtsanwalt kein Verschulden an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes, wenn die Telefaxübermittlung - etwa wegen technischer Störungen am Empfangsgerät oder wegen Leitungsstörungen - einen Zeitraum beansprucht, mit dem er nicht rechnen musste (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 320/03, aaO unter II 2; Beschluss vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972 Rn. 8 f.).
  • BGH, 27.09.2018 - IX ZB 67/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachweis der Rechtzeitigkeit des Eingangs

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft den Rechtsanwalt kein Verschulden an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes, wenn die Telefaxübermittlung - etwa wegen technischer Störungen am Empfangsgerät oder wegen Leitungsstörungen - einen Zeitraum beansprucht, mit dem er nicht rechnen musste (BGH, aaO; Beschluss vom 10. Juli 2012 - VIII ZB 15/12, NJW-RR 2012, 1341 Rn. 9).

    Der Prozessbevollmächtigte darf darauf vertrauen, dass die Übermittlung der Berufungsbegründung innerhalb der üblichen Übertragungsdauer entsprechend seiner - glaubhaft gemachten - Erfahrungswerte erfolgen würde (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 aaO Rn. 10).

  • BVerwG, 05.12.2016 - 6 B 17.16

    Neubewertung schulischer Leistungen; vernichtete Arbeiten; Wiedereinsetzung wegen

    Auch ein Empfangsbeginn acht Minuten vor Fristablauf durch das Faxgerät des Gerichts bei einem 13-seitigen Schriftsatz wurde noch als ausreichend angesehen, wenn der Absender über Erfahrungswerte verfügte, dass frühere Sendungen an das Gericht in einer Zeitspanne erfolgten, die bei einem 13-seitigen Schriftsatz unter acht Minuten gelegen hätte (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VIII ZB 15/12 - NJW-RR 2012, 1341 ).
  • BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13

    Späte Telefaxübermittlung ohne "Sicherheitsfrist"; Anforderungen an zeitliche

    Auch ein Empfangsbeginn acht Minuten vor Fristablauf durch das Faxgerät des Gerichts bei einem 13-seitigen Schriftsatz wurde noch als ausreichend angesehen, wenn der Absender über Erfahrungswerte verfügte, dass frühere Sendungen an das Gericht in einer Zeitspanne erfolgten, die bei einem 13-seitigen Schriftsatz unter 8 Minuten gelegen hätte (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VIII ZB 15/12 - NJW-RR 2012, 1341 ).
  • BFH, 10.03.2014 - X B 230/12

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist: Verschulden bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft einen Prozessbevollmächtigten kein Verschulden an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes, wenn die Telefaxübermittlung --etwa wegen technischer Störungen am Empfangsgerät oder wegen Leitungsstörungen-- einen Zeitraum beansprucht, mit dem er nicht rechnen musste (Beschluss vom 10. Juli 2012 VIII ZB 15/12, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 267, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 01.08.2013 - 5 U 368/12

    Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist: Beginn der

    Auch ein Empfangsbeginn 8 Minuten vor Fristablauf durch das Faxgerät des Gerichts bei einem 13seitigen Schriftsatz wurde noch als ausreichend angesehen, wenn der Absender über Erfahrungswerte verfügte, dass frühere Sendungen an das Gericht in einer Zeitspanne erfolgten, die bei einem 13seitigen Schriftsatz unter 8 Minuten gelegen hätte (BGH, Beschl. v. 10.07.2012 - VIII ZB 15/12 - NJW-RR 2012, 1341).
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