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   BGH, 21.05.1986 - VIII ZB 17/86   

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https://dejure.org/1986,2360
BGH, 21.05.1986 - VIII ZB 17/86 (https://dejure.org/1986,2360)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1986 - VIII ZB 17/86 (https://dejure.org/1986,2360)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1986 - VIII ZB 17/86 (https://dejure.org/1986,2360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Prozessvollmacht - Gerichtsentscheidung - Rechtsmittels - Erkundigungspflicht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Beginn der Berufungsfrist mit der Zustellung des Urteils beim Prozessbevollmächtigten - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 176; ZPO § 233

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 993
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 28.12.1983 - 3 Z 199/83
    Auszug aus BGH, 21.05.1986 - VIII ZB 17/86
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, der eine ihr ungünstige Gerichtsentscheidung zugestellt wird, sich alsbald nach der Form oder der Frist eines Rechtsmittels zu erkundigen (s. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1980 - IV ZB 164/79, FamRZ 1980, 347; BayObLG Beschluß vom 28. Dezember 1983 - 3 Z 199/83, JurBüro 1984, 772).
  • BGH, 23.11.1978 - II ZB 7/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Voraussetzungen für die Legitimation als

    Auszug aus BGH, 21.05.1986 - VIII ZB 17/86
    Entscheidend ist - im Hinblick auf den Vertrauensschutz für die Gegenseite -, ob er sich ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln zum Prozeßbevollmächtigten bestellt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 23. November 1978 - II ZB 7/78, VersR 1979, 255 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.1980 - IV ZB 164/79

    Entscheidung über einen erstmalig im Verfahren der weiteren Beschwerde gestellten

    Auszug aus BGH, 21.05.1986 - VIII ZB 17/86
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, der eine ihr ungünstige Gerichtsentscheidung zugestellt wird, sich alsbald nach der Form oder der Frist eines Rechtsmittels zu erkundigen (s. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1980 - IV ZB 164/79, FamRZ 1980, 347; BayObLG Beschluß vom 28. Dezember 1983 - 3 Z 199/83, JurBüro 1984, 772).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 102/84

    Kündigung eines Anwaltsmandats - Anzeige der Bestellung - Verschulden -

    Auszug aus BGH, 21.05.1986 - VIII ZB 17/86
    Die Mandatsniederlegung durch Rechtsanwalt v. Koch konnte nach § 87 Abs. 1 ZPO seine Bestellung erst mit der Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts beenden (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 102/84, VersR 1985, 1185, 1186 unter I.), die bis zum 5. Dezember 1985 nicht erfolgt war.
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Entscheidend ist im Hinblick auf den erforderlichen Vertrauensschutz für die Gegenseite und auf § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO allein, ob er sich ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zum Prozeßbevollmächtigten bestellt hat (BGH, Beschl. v. 23. November 1978 - II ZB 7/78, VersR 1979, 255 m.w.N.; v. 21. Mai 1986 - VIII ZB 17/86, VersR 1986, 993, 994; v. 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86, NJW 1987, 440; MünchKomm ZPO/v. Feldmann § 176 Rdn. 4, 8).
  • BGH, 25.01.2011 - VIII ZR 27/10

    Anwaltsprozess: Empfangszuständigkeit nach Mandatsniederlegung

    Zudem hängt die Anwendbarkeit des § 172 ZPO nicht davon ab, dass eine Prozessvollmacht tatsächlich erteilt worden ist; vielmehr reicht es aus, wenn sich der Parteivertreter zumindest durch schlüssiges Handeln zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Mai 1986 - VIII ZB 17/86, VersR 1986, 993 unter 1; vom 28. November 2006 - VIII ZB 52/06, NJW-RR 2007, 356 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Entscheidend ist allein, ob der Anwalt selbst sich ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln zum Prozeßbevollmächtigten bestellt hat (Senatsbeschluß vom 21. Mai 1986 - VIII ZB 17/86 = VersR 1986, 993).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, der eine ihr ungünstige Gerichtsentscheidung zugestellt wird, sich alsbald nach Form und Frist eines hiergegen zulässigen Rechtsmittels zu erkundigen (Senatsbeschluß vom 21. Mai 1986 a.a.O. m.Nachw.).

  • OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06

    Zustellungsvollmacht im Wohnungseigentumsverfahren

    Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte, wenn er sich durch ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln gegenüber dem Gericht zum Prozessbevollmächtigen bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; KG NJW 1987, 1338, 1339: Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6).

    Entscheidend ist lediglich, ob er sich ausdrücklich oder - wie hier - durch schlüssiges Handeln zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; BGHZ 118, 312, 322; Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6 jew. mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Köln, 23.08.2006 - 11 U 134/05

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten in anhängigem Verfahren bei fehlender

    Auf dessen Vollmacht kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BGH und einhelliger Ansicht im Schrifttum nicht an (BGH VersR 1979, 255; VersR 1986, 993; NJW 1987, 440; NJW 2002, 1728; BGHZ 118, 312, 322; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 172 Rdn. 5; Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 172 Rdnr. 8; Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 172 Rdnr. 3; Wenzel in: Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 176 Rdn. 8; Wolst in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 172 Rdn. 2; Zöller/Stöber, ZPO, 25. Auflage, § 172 Rdnr. 6).
  • BVerwG, 21.09.1992 - 9 B 188.92

    Verschulden bei Fristversäumnis - Zustellung von Urteilen an

    Auf jeden Fall hat ein juristisch nicht vorgebildeter Beteiligter, dem eine für ihn ungünstige Gerichtsentscheidung zugestellt wird, die Obliegenheit, sich zu erkundigen, ob und ggf. welche Schritte zur Vermeidung von Rechtsnachteilen zu unternehmen sind (vgl. hierzu auch BGH, Beschluß vom 21. Mai 1986, Versicherungsrecht 1986, 993).
  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 230/90

    Berufung - Prozeßkostenhilfegesuch - Berufungsbegründung - Prozeßbevollmächtigter

    Entscheidend ist, ob er sich ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln zum Prozeßbevollmächtigten bestellt hat (BGH, Beschluß vom 21. Mai 1986 - VIII ZB 17/86 - VersR 1986, 993 unter 1 m.w.N.).
  • KG, 13.05.1994 - 1 W 1913/93

    Festsetzung der Kosten eines gerichtlichen Vergleichs; Anforderungen an die

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  • OLG Bamberg, 09.06.2022 - 3 U 50/22

    Versäumte Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil und erfolgloser

    Bestellt sich ein Rechtsanwalt derart gegenüber dem Gericht, ist § 172 ZPO ohne Rücksicht darauf zu beachten, ob eine Prozessvollmacht tatsächlich wirksam erteilt wurde (BGH NJW 1992, 3096 Rn. 34; NJW 2002, 1728 Rn. 18) oder im Umfang der §§ 80 ff. ZPO bestand (BGH VersR 86, 993 Rn. 3).
  • VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 2/96

    Strafvollstreckungsrecht; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Wiedereinsetzung;

    Es ist Sache eines juristisch nicht vorgebildeten Prozeßbeteiligten, dem eine ihm ungünstige Gerichtsentscheidung zugestellt wird, sich alsbald nach der Form oder der Frist eines Rechtsbehelfs zu erkundigen (vgl. für Rechtsmittel entsprechend BGH VersR 1980, 430; VersR 1986, 993, 994; NJW 87, 440, 441).
  • OLG Bamberg, 09.11.1990 - 3 W 93/90

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten in einem vor einem anderen Gericht

  • OLG Oldenburg, 12.10.1988 - 3 U 138/88

    Vertretung durch einen nichtvertretungsberechtigten Rechtsanwalt in einem

  • BGH, 08.12.1995 - AnwZ (B) 45/95

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf

  • BGH, 15.05.1996 - VIII ZB 19/96

    Versäumnis der Berufungsfrist - Zustellung des landgerichtlichen Urteils an die

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