Rechtsprechung
BGH, 25.09.2012 - VIII ZB 22/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 130 Nr 6 ZPO, § 519 Abs 4 ZPO
Berufungsschrift: Unterzeichnung mit dem Vermerk i.A. durch ein Sozietätsmitglied; Identität des Unterzeichnenden - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfüllung der Anforderungen an die Unterzeichnung einer Berufungsschrift bei Versehen der Unterschrift mit dem Zusatz "i.A." durch den Unterzeichner einer Rechtsmittelschrift
- Betriebs-Berater
Unterzeichnung einer Berufungsschrift durch Rechtsanwalt mit dem Vermerk "i. A."
- rewis.io
Berufungsschrift: Unterzeichnung mit dem Vermerk i.A. durch ein Sozietätsmitglied; Identität des Unterzeichnenden
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Berufungsschrift mit dem Vermerk ?i. A.?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfüllung der Anforderungen an die Unterzeichnung einer Berufungsschrift bei Versehen der Unterschrift mit dem Zusatz "i.A." durch den Unterzeichner einer Rechtsmittelschrift
- rechtsportal.de
Erfüllung der Anforderungen an die Unterzeichnung einer Berufungsschrift bei Versehen der Unterschrift mit dem Zusatz "i.A." durch den Unterzeichner einer Rechtsmittelschrift
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Berufungsschrift mit "i.A." unterschrieben: Berufung zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unterzeichnung einer Berufungsschrift durch Rechtsanwalt mit dem Vermerk "i. A."
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterzeichnung einer Berufungsschrift mit "i.A." durch ein Sozietätsmitglied kann unschädlich sein
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 28.11.2011 - 5 O 52/11
- OLG Stuttgart, 06.03.2012 - 19 U 1/12
- BGH, 25.09.2012 - VIII ZB 22/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 237
- MDR 2012, 1430
- FamRZ 2013, 127
- BB 2012, 2829
- DB 2012, 2631
Wird zitiert von ... (25)
- OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 11 U 146/18
Besonders elektronisches Anwaltspostfach; einfache Signatur; elektronische …
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss die Berufungsschrift als bestimmender Schriftsatz die Unterschrift des für sie verantwortlich Zeichnenden tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.09.2012 - VIII ZB 22/12 -, juris Rn.9;… Beschluss vom 09.12.2010 - IX ZB 60/10 -, juris Rn. 4).Auch eine mit dem Zusatz "i. A." unterschriebene Berufungsschrift genügt daher grundsätzlich nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 25.09.2012, a. a. O., Rn. 11).
- BGH, 07.06.2016 - KVZ 53/15
Beschwerde in einer Kartellverwaltungssache: Formunwirksamkeit eines anwaltlichen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Klärung der Identität und Postulationsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt nur dann zulässig, wenn bis zum Fristablauf klar ist, dass die Unterschrift von einem Rechtsanwalt stammt (BGH…, Beschluss vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10 Rn. 11, NJW-RR 2012, 1139; Beschluss vom 25. September 2012 - VIII ZB 22/12 Rn. 14, NJW 2013, 237). - OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - Kart 3/15
Kartellrechtswidrigkeit sogenannter Radiusklauseln
Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Einlegung und Begründung des Rechtsmittels (über die Ausgestaltung des § 130 Nr. 6 ZPO als eine "Soll-Vorschrift" hinaus) von einem dazu bevollmächtigten Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse v. 25.9.2012 - VIII ZB 22/12 , NJW 2013, 237, Rz. 9;… v. 26.7.2012 - III ZB 70/11 , NJW-RR 2012, 1142, Rz. 6;… v. 26.10.2011 - IV ZB 9/11 , Rz. 6 und v. 22.11.2005 - VI ZB 73/04 , VersR 2006, 387, Rz. 5 bei juris, sowie Urteil v. 10.5.2005 - XI ZR 128/04 , NJW 2005, 2086 [2087] [unter 1.a)]; alle m.w.N.).In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Unterzeichnende zumindest auch unmittelbar in Ausführung des ihm selbst erteilten Mandats und nicht lediglich in Wahrnehmung des sozietätsinternen Innenverhältnisses zu dem eigentlichen Sachbearbeiter tätig geworden ist (vgl. BGH, Beschlüsse v. 25.9.2012 - VIII ZB 22/12 , NJW 2013, 237, Rz. 12 und v. 27.5.1993 - III ZB 9/93 , NJW 1993, 2056, Rz. 9 bei juris; jew. m.w.N.).
Bei der insoweit gebotenen Prüfung lässt die höchstrichterliche Rechtsprechung aus Gründen der Rechtssicherheit nur die Berücksichtigung solcher Umstände zu, die dem Gericht bei Eingang des Schriftsatzes hinreichend erkennbar gewesen oder bis spätestens zum Ablauf der im Verfahren zu wahrenden Frist bekannt geworden sind (vgl. BGH, Beschlüsse v. 25.9.2012 - VIII ZB 22/12 , NJW 2013, 237, Rz. 14 und v. 26.10.2011 - IV ZB 9/11 , Rz. 6, sowie Urteil v. 10.5.2005 - XI ZR 128/04 , NJW 2005, 2086 [2088]; BVerwG, Beschluss v. 27.1.2003 - 1 B 92/02 , NJW 2003, 1544 …sowie Urteil v. 18.5.2010 - 3 C 21/09 , BVerwGE 137, 58, Rz. 15; BSG, Urteile v. 6.5.1998 - B 13 RJ 85/97 , NZS 1999, 104 und v. 16.11.2000 - B 13 RJ 3/99 R , NJW 2001, 2492 [2493]).
(1) Die (nur teilleserliche) Unterschrift lässt sich ganz offensichtlich keinem der im Briefkopf des Schriftsatzes aufgeführten Rechtsanwälte zuordnen (vgl. hinsichtlich eines insoweit anders gelagerten Sachverhalts: BGH, Beschluss v. 25.9.2012 - VIII ZB 22/12 , NJW 2013, 237, Rzn. 16/17).
Anders als die Betroffene meint, lässt sich ihre Ansicht nicht auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stützen, in denen ausgeführt worden ist, dass die Identität eines einen bestimmenden Schriftsatz unterzeichnenden Rechtsanwalts im Zeitpunkt des Ablaufs der für die Prozesshandlung vorgesehenen Frist nicht bereits in solcher Weise eindeutig geklärt sein müsse, dass schon endgültige Feststellungen zur Identität und zur Postulationsfähigkeit des Unterzeichners getroffen werden können (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse v. 25.9.2012 - VIII ZB 22/12 , NJW 2013, 237, Rz. 17;… v. 26.4.2012 - VII ZB 83/10 , NJW-RR 2012, 1139, Rz. 11 und v. 26.7.2012 - III ZB 70/11 , NJW-RR 2012, 1142, Rz. 10).
Vor diesem Hintergrund wiederum war in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. September 2012 - VIII ZB 22/12 - zu Grunde liegenden Fall auch - ausnahmsweise - unschädlich, dass der Unterschrift der Zusatz "i. A." beigefügt war.
(1) An einer diesen Rechtsanwälten überhaupt zurechenbaren Unterzeichnung fehlt es zwingend allein schon deshalb, weil der Schriftsatz vom 4. Mai 2015 handschriftlich von einer dritten Person statt von ihnen unterschrieben worden ist, zumal durch den handschriftlichen Zusatz "i. A." klargestellt ist, dass die handschriftliche Unterschrift nicht von den Rechtsanwälten stammt, auf die sich die maschinenschriftliche Ergänzung unterhalb der Unterschrift bezieht (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse v. 25.9.2012 - VIII ZB 22/12 , NJW 2013, 237, Rz. 15;… v. 26.10.2011 - IV ZB 9/11 , Rz. 8 und v. 26.4.2012 - VII ZB 83/10 , NJW-RR 2012, 1139, Rz. 9).
- OLG Düsseldorf, 01.02.2017 - 3 U 26/16
Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages mehr …
Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufung von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (BGH NJW 2013, 237 m.N.). - LG Wuppertal, 04.08.2021 - 9 T 128/21
Genügt Unterschrift mit "i.A." für Kündigung?
Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht in den Fällen, in denen der Unterzeichner seine Unterschrift mit dem Zusatz "i.A." versieht, grundsätzlich nicht von einer Übernahme der Verantwortung des Unterzeichners für den Inhalt der unterzeichneten Schrift aus, weil der Unterzeichnende damit zu erkennen gibt, dass er nur als Erklärungsbote auftritt (BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - VIII ZB 22/12 -, Rn. 11, juris).Im Entscheidungsfall hat ein N T jeweils die Kündigungserklärung "i.A." unterschrieben und damit zunächst einmal nicht als Vertreter gehandelt. - BGH, 14.05.2013 - VI ZB 7/13
EGVP-Verfahren: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur
Dieses verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (…vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2012 - VI ZB 16/12, NJW 2012, 2522 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - VIII ZB 22/12, NJW 2013, 237 Rn. 7; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004). - BGH, 27.02.2018 - XI ZR 452/16
Wirksamkeit des Widerrufs von auf den Abschluss zweier …
Die Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift mit dem Zusatz "i.A." ist nur dann unschädlich, wenn der unterzeichnende Rechtsanwalt als Sozietätsmitglied zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt und damit unmittelbar in Ausführung des auch ihm selbst erteilten Mandats tätig geworden ist (…BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2012, aaO, Rn. 9 und vom 25. September 2012 - VIII ZR 22/12, NJW 2013, 237 Rn. 12).Da eine Auslegung unter Heranziehung von Umständen außerhalb der Urkunde nicht in Betracht kommt (…BGH, Beschlüsse vom 5. November 1987, aaO, …und vom 21. September 2017, aaO; auf die Erkennbarkeit anhand der Rechtsmittelschrift stellt auch ab BGH, Beschluss vom 25. September 2012, aaO, Rn. 14 ff.), muss sich dies aus der Rechtsmittelschrift selbst ergeben.
Auch dann, wenn es sich bei Rechtsanwältin S. um eine bei dem Prozessgericht zugelassene Rechtsanwältin handelte, war sie - wie aus dem Briefkopf des zur Berufungs- und Berufungsbegründungsschrift bestimmten Schriftsatzes ersichtlich und von der Klägerin selbst vorgetragen - nicht Mitglied der von der Klägerin mandatierten Sozietät (anders in BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056, 2057 und vom 25. September 2012 - VIII ZB 22/12, NJW 2013, 237 Rn. 12 f., 14 ff.).
- LG Berlin, 24.09.2014 - 65 S 64/14
Unterschrift mit Zusatz "i.A." wahrt Schriftformerfordernis nicht!
Es entspricht, worauf der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 25.09.2012 ( VIII ZB 22/12 und mit weiteren Entscheidungsnachweisen unter Rn 11) hingewiesen hat, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen der Unterzeichnende - in dem dortigen Fall ging es um die Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift - seine Unterschrift mit dem Zusatz "i.A" versieht, grundsätzlich nicht von einer dafür erforderlichen Übernahme des Unterzeichners für deren Inhalt auszugehen ist; vielmehr gibt er dadurch zu erkennen, dass er nur als Bote auftritt. - BGH, 22.10.2019 - VI ZB 51/18
Formgültige Unterschrift unter Schriftsatz bei hinreichend individuellen und …
Eine Klärung der Identität und Postulationsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt ist nur zulässig, wenn bis zum Fristablauf klar ist, dass eine Unterschrift vorliegt, die von einem Rechtsanwalt stammt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - KVZ 53/15, MDR 2017, 53 Rn. 6;… vom 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11, juris Rn. 6;… vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10, NJW-RR 2012, 1139 Rn. 9 und 11; vom 25. September 2012 - VIII ZB 22/12, NJW 2013, 237 Rn. 14; vgl. auch BGH…, Urteil vom 11. November 2005 - XI ZR 398/04, MDR 2006, 283, juris Rn. 17 und 19). - BGH, 08.10.2013 - VIII ZB 13/13
Rechtzeitige Einlegung der Berufung: Aufklärungspflicht des Gerichts bei Zweifeln …
Dieses verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 77, 275, 284; 88, 118, 123; BVerfG, NJW 2005, 814, 815; BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227; vom 25. September 2012 - VIII ZB 22/12, NJW 2013, 237 Rn. 7;… vom 19. März 2013 - VIII ZB 45/12, NJW 2013, 2361 Rn. 7; jeweils mwN). - BGH, 17.12.2020 - III ZB 14/20
Welche Anforderungen sind an eine Unterschrift auf einer Berufung zu stellen?
- BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
Befristung wegen Drittmittelfinanzierung
- OLG Stuttgart, 28.11.2016 - 5 U 11/16
Berufungsschrift: Anforderungen an die Unterschriftsleistung des Rechtsanwalts
- BGH, 10.04.2018 - VIII ZB 35/17
Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - L 30 P 99/12
Private Pflegeversicherung - keine Kostenerstattung für die Anschaffung eines …
- BGH, 19.02.2014 - IV ZB 30/12
Zurechnung des Fehlens der Unterschrift eines Prozessbevollmächtigten unter der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12
Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im …
- OLG Düsseldorf, 17.07.2019 - 14 U 107/15
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1145/12
Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im …
- LAG Hessen, 17.04.2015 - 10 Sa 1281/14
Der ULAK als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien ist wirksam die …
- OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 12 U 10/16
Insolvenzanfechtung des Materialeinkaufs durch einen Strohmann im Vorfeld der …
- OLG Naumburg, 02.07.2014 - 1 W 17/14
Beschwerdeeinlegung im einstweiligen Rechtsschutz direkt beim Beschwerdegericht: …
- OLG Brandenburg, 14.01.2014 - 6 U 155/12
GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen Zahlungen nach Insolvenzreife: Prüfung der …
- VG Düsseldorf, 16.05.2022 - 15 K 7677/20
Prüfung Rücktritt Attest ärztlich Wissenserklärung Unterschrift
- LG Wuppertal, 04.08.2022 - 9 T 128/21