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   BGH, 14.04.2020 - VIII ZB 27/19   

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https://dejure.org/2020,9264
BGH, 14.04.2020 - VIII ZB 27/19 (https://dejure.org/2020,9264)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2020 - VIII ZB 27/19 (https://dejure.org/2020,9264)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19 (https://dejure.org/2020,9264)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig hinsichtlich Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage der Zulässigkeit der Verwendung einer sog. Container-Signatur im Zeitraum nach dem 1. Januar 2018

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig hinsichtlich Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage der Zulässigkeit der Verwendung einer sog. Container-Signatur im Zeitraum nach dem 1. Januar 2018

  • rechtsportal.de

    ZPO § 130a; ZPO § 574 Abs. 2
    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig hinsichtlich Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage der Zulässigkeit der Verwendung einer sog. Container-Signatur im Zeitraum nach dem 1. Januar 2018

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsbegründung - und die Container-Signatur

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.07.2019 - VIII ZB 31/18

    Wahrung der Zulässigkeitsvoraussetzungen i.R.e. Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - VIII ZB 27/19
    Denn die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe nur Senatsbeschluss vom 23. Juli 2019 - VIII ZB 31/18, juris Rn. 1 mwN), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 15.05.2019 - XII ZB 573/18

    Einreichung des Berufungsschriftsatzes als elektronisches Dokument bei Gericht;

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - VIII ZB 27/19
    Die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Rechtsfrage der Zulässigkeit der Verwendung einer sogenannten Container-Signatur im Zeitraum nach dem 1. Januar 2018 (§ 130a ZPO, § 4 ERVV) ist mittlerweile in dem vom Berufungsgericht angenommenen und vom Senat geteilten Sinne höchstrichterlich geklärt (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 573/18, NJW 2019, 2230 Rn. 12 ff. - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 9/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden

    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung ablehnenden und die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe nur Senatsbeschlüsse vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1 mwN; vom 20. März 2018 - VIII ZB 31/17, juris Rn. 1), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 16.11.2021 - VIII ZB 70/20

    Wiedereinsetzungsverfahren: Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Denn die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei der Rechtsbeschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung ablehnenden und die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. März 2018 - VIII ZB 31/17, juris Rn. 1 [zur Wiedereinsetzung]; vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1 [zur Berufung]; jeweils mwN; vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 15), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 12.10.2021 - VI ZB 76/19

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der in einen Motor eingebauten Software zur

    Sie ist aber unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5; vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; jeweils mwN), nicht erfüllt sind.
  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 50/20

    Berufungseinlegung: Inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Sie ist aber unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5; vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; jeweils mwN), nicht erfüllt sind.
  • BGH, 14.09.2021 - VI ZB 30/19

    Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen

    Sie ist aber unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5; vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; jeweils mwN), nicht erfüllt sind.
  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 83/20

    Zur Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen

    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe nur Senatsbeschlüsse vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; vom 20. März 2018 - VIII ZB 31/17, juris Rn. 1 mwN), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 10.05.2022 - VI ZB 4/20

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Sie ist aber unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5; vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; jeweils mwN), nicht erfüllt sind.
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