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   BGH, 20.01.2010 - VIII ZB 36/08   

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https://dejure.org/2010,4736
BGH, 20.01.2010 - VIII ZB 36/08 (https://dejure.org/2010,4736)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2010 - VIII ZB 36/08 (https://dejure.org/2010,4736)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - VIII ZB 36/08 (https://dejure.org/2010,4736)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prozessuale Fürsorgepflicht des Vorsitzenden zur Beschleunigung der abschließenden Prüfung der Zuständigkeit bei einer noch innerhalb der Berufungsfrist an ihn erfolgten Vorlage einer Berufungsbegründungsschrift; Veranlassung der Prüfung einer möglicherweise fehlenden ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    "Heilung" einer unzulässigen Berufung durch Anschlussberufung; Ersatz von Rechtsanwaltskosten; grobe Prüfung der Zuständigkeit; unzuständiges Gericht; prozessuale Fürsorgepflicht; faire Verfahrensgestaltung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessuale Fürsorgepflicht des Vorsitzenden zur Beschleunigung der abschließenden Prüfung der Zuständigkeit bei einer noch innerhalb der Berufungsfrist an ihn erfolgten Vorlage einer Berufungsbegründungsschrift; Veranlassung der Prüfung einer möglicherweise fehlenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Berufung kann als Anschlussberufung zulässig sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Berufung kann als Anschlussberufung zulässig sein! (IBR 2010, 1146)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZB 9/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verlustes des Schriftsatzes im

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZB 36/08
    Entspricht - wie hier - die zunächst eingelegte Berufung nicht den förmlichen Anforderungen des Gesetzes, darf sie daher auch nicht gesondert als unzulässig verworfen werden (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - IV ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1502 unter II 2 m. w. N.).
  • BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06

    Anforderungen an das Verfahren bei Einreichung einer Rechtsmittelschrift bei

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZB 36/08
    Eine Verpflichtung des Vorsitzenden, sich diese Akten schneller, als dies im ordentlichen Geschäftsgang zu erwarten wäre, vorlegen zu lassen oder sich bei dem Berufungsführer oder dem Gericht erster Instanz nach dem Wohnsitz bei Zustellung der Klage zu erkundigen, würde die Verfahrensbeteiligten ihrer primären Verantwortung für die Bestimmung des zuständigen Rechtsmittelgerichts entheben (Senatsbeschluss vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890, 1891, Tz. 12).
  • BGH, 14.12.2010 - VIII ZB 20/09

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist bei unterlassenem Hinweis des

    Damit lässt sich aus dem Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und der sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der funktionellen Zuständigkeit bei Eingang einer Rechtsmittelschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, aaO; Senatsbeschluss vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, aaO) oder zur beschleunigten Vorlage der erstinstanzlichen Akten (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, aaO Rn. 12, und vom 20. Januar 2010 - VIII ZB 36/08, juris Rn. 9) ableiten.

    Auch bestand keine Verpflichtung, für eine beschleunigte Vorlage der erstinstanzlichen Akten Sorge zu tragen, um frühzeitig den für § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG maßgebenden allgemeinen Gerichtsstand der Parteien im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit in erster Instanz abschließend klären zu können (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, aaO, und vom 20. Januar 2010 - VIII ZB 36/08, aaO).

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