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   BGH, 14.01.2014 - VIII ZB 40/13   

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https://dejure.org/2014,1445
BGH, 14.01.2014 - VIII ZB 40/13 (https://dejure.org/2014,1445)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2014 - VIII ZB 40/13 (https://dejure.org/2014,1445)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - VIII ZB 40/13 (https://dejure.org/2014,1445)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die falsche Fax-Nr.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.08.2011 - VIII ZB 39/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisationsmangel im Hinblick auf die

    Auszug aus BGH, 14.01.2014 - VIII ZB 40/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ausreichend (und im Übrigen auch geboten), die Faxnummer des Adressatgerichts - soweit möglich - dem letzten in der Handakte befindlichen (zeitnahen) Schreiben des Adressatgerichts zu entnehmen und auch die anschließende Kontrolle des Sendeberichts darauf, ob die richtige Nummer des Adressatgerichts gewählt wurde, anhand dieses Schreibens vorzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 17. August 2011 - VIII ZB 39/10, NJW-RR 2011, 1557 Rn. 11; vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 34/10, NJW 2011, 312 Rn. 10).
  • BGH, 23.04.2013 - VI ZB 27/12

    Wahrung der Rechtsmittelfrist: Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes bei

    Auszug aus BGH, 14.01.2014 - VIII ZB 40/13
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den von der Rechtsbeschwerde zitierten Fällen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12, MDR 2013, 1186 Rn. 12 unter Hinweis auf BVerfG, NJW-RR 2008, 446).
  • BGH, 12.06.2012 - VI ZB 54/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist:

    Auszug aus BGH, 14.01.2014 - VIII ZB 40/13
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2011 - IV ZB 2/11, AnwBl. 2011, 865 Rn. 6; vom 12. Juni 2012 - VI ZB 54/11, NJW-RR 2012, 1267 Rn. 5; vom 26. Juni 2012 - VI ZB 12/12, NJW 2012, 3309 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05

    Verfassungsmäßigkeit der Behandlung einer durch Telefaxschreiben an einen

    Auszug aus BGH, 14.01.2014 - VIII ZB 40/13
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den von der Rechtsbeschwerde zitierten Fällen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12, MDR 2013, 1186 Rn. 12 unter Hinweis auf BVerfG, NJW-RR 2008, 446).
  • BGH, 26.06.2012 - VI ZB 12/12

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an das

    Auszug aus BGH, 14.01.2014 - VIII ZB 40/13
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2011 - IV ZB 2/11, AnwBl. 2011, 865 Rn. 6; vom 12. Juni 2012 - VI ZB 54/11, NJW-RR 2012, 1267 Rn. 5; vom 26. Juni 2012 - VI ZB 12/12, NJW 2012, 3309 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 11.05.2011 - IV ZB 2/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Rechtsanwalts einer

    Auszug aus BGH, 14.01.2014 - VIII ZB 40/13
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2011 - IV ZB 2/11, AnwBl. 2011, 865 Rn. 6; vom 12. Juni 2012 - VI ZB 54/11, NJW-RR 2012, 1267 Rn. 5; vom 26. Juni 2012 - VI ZB 12/12, NJW 2012, 3309 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 14.10.2010 - IX ZB 34/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle des Anwalts bei Entnahme

    Auszug aus BGH, 14.01.2014 - VIII ZB 40/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ausreichend (und im Übrigen auch geboten), die Faxnummer des Adressatgerichts - soweit möglich - dem letzten in der Handakte befindlichen (zeitnahen) Schreiben des Adressatgerichts zu entnehmen und auch die anschließende Kontrolle des Sendeberichts darauf, ob die richtige Nummer des Adressatgerichts gewählt wurde, anhand dieses Schreibens vorzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 17. August 2011 - VIII ZB 39/10, NJW-RR 2011, 1557 Rn. 11; vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 34/10, NJW 2011, 312 Rn. 10).
  • BGH, 03.06.2014 - VIII ZB 23/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überflüssigkeit des Nachholens der

    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (st. Rspr., z.B. Senatsbeschlüsse vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 10; vom 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12, FamRZ 2013, 696 Rn. 8; vom 14. Januar 2014 - VIII ZB 40/13, juris Rn. 4; jeweils mwN).
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