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   BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08   

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https://dejure.org/2009,3062
BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08 (https://dejure.org/2009,3062)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2009 - VIII ZB 45/08 (https://dejure.org/2009,3062)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 45/08 (https://dejure.org/2009,3062)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer als "Handelsvertretervertrag" bezeichneten Vereinbarung; Abgrenzung zwischen Selbstständigen und Unselbstständigen isoliert aufgrund der ...

  • Judicialis

    GVG § 13; ; GVG § 17a; ; ArbGG § 2 Abs. 1; ; ArbGG § 5 Abs. 1; ; HGB § 84 Abs. 1; ; HGB § 84 Abs. 2; ; HGB § 92a; ; GG Art. 101 Abs. 1

  • ra.de
  • vertriebsrecht-blog.de

    Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Versicherungsvertretervertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer als "Handelsvertretervertrag" bezeichneten Vereinbarung; Abgrenzung zwischen Selbstständigen und Unselbstständigen isoliert aufgrund der ...

  • rechtsportal.de

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer als "Handelsvertretervertrag" bezeichneten Vereinbarung; Abgrenzung zwischen Selbstständigen und Unselbstständigen isoliert aufgrund der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gerichtsbarkeit im Arbeitsrecht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 b) ArbGG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 25.10.2000 - VIII ZB 30/00

    Handelsvertretereigenschaft eines Tankstellenpächters; Rechtsweg zu den

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08
    Dabei kann dahinstehen, ob der Senat die vom Beschwerdegericht vorgenommene Vertragsauslegung in entsprechender Anwendung des § 559 ZPO nur auf Rechtsfehler hin überprüfen kann oder ob die Verträge von der Klägerin - was das Beschwerdegericht nicht festgestellt hat - über dessen Bezirk hinaus verwendet werden und der Senat deshalb die Verträge selbst auslegen kann; denn auch die eigene Auslegung durch den Senat führt zu keinem anderen Ergebnis (vgl. BGHZ 140, 11, 20; Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2000 - VIII ZB 30/00, [...], unter II 2).

    § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG enthält eine in sich geschlossene Zuständigkeitsregelung, die es verbietet, Handelsvertreter unter anderen als den in § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG genannten Voraussetzungen als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 ArbGG zu behandeln (Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2000, a.a.O., unter II 4).

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08
    Dann ist für die Zuständigkeitsfrage die Richtigkeit des Klagevortrags zu unterstellen (BGHZ 7, 184, 186; 124, 237, 240 f.; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1963 - VII ZR 113/62, NJW 1964, 497, unter 2; vgl. auch Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 1 Rdnr. 24; Windel, ZZP 111 (1998), 3, 20 f.; jeweils m.w.N.).

    In jedem Falle bleibt in einem streitigen Verfahren gewährleistet, dass die Richtigkeit bestrittener Tatsachen gerichtlich festgestellt wird (BGHZ 124, 237, 241).

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08
    Zur Abgrenzung der Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichte einerseits (§ 13 GVG) und der Gerichte für Arbeitssachen andererseits (§ 2 ArbGG), die seit der Neufassung der Vorschriften über die Rechtswegentscheidung und -verweisung durch das Gesetz zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Viertes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung - im Folgenden: 4. VwGOÄndG - vom 17. Dezember 1990, BGBl. I S. 2809) mit Wirkung vom 1. Januar 1991 erforderlich ist (zuvor hatte der Gesetzgeber das Verhältnis der beiden Gerichtsbarkeiten als eine Frage der sachlichen Zuständigkeit ausgestaltet; vgl. BAGE 83, 40, 44; Hager in: Festschrift für Kissel, 1994, S. 327, 328; jeweils m.w.N.), hat der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung und die Respektierung der Nachbargerichtsbarkeit erforderten, dass die zunächst angerufenen Gerichte für Arbeitssachen vorab in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht prüften, ob wirklich ein Arbeitsverhältnis vorliege.

    Eine Verweisung des Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg wäre in diesem Fall sinnlos (BAGE 83, 40, 49 ff. m.w.N.; 85, 46, 54; 106, 273, 275).

  • BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08
    Später hat der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts eine teilweise abweichende (vgl. BAGE 85, 46, 53) Auffassung vertreten und für die Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs nach Fallgruppen unterschieden.

    Eine Verweisung des Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg wäre in diesem Fall sinnlos (BAGE 83, 40, 49 ff. m.w.N.; 85, 46, 54; 106, 273, 275).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08
    Für die Zulässigkeit des Rechtsweges ist der jeweilige Streitgegenstand maßgeblich; dieser wird ausschließlich durch den Kläger bestimmt (vgl. BGHZ 67, 81, 84 und 90 f.; 133, 240, 243; BAG, NJW 1994, 604, 605; NJW 1994, 1172).

    Vielmehr muss sich die behauptete Zuständigkeit schlüssig aus dem Klagevorbringen ergeben; lediglich Beweise brauchen nicht erhoben zu werden (BGHZ 133, 240, 243 m.w.N.).

  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08
    Für die Zulässigkeit des Rechtsweges ist der jeweilige Streitgegenstand maßgeblich; dieser wird ausschließlich durch den Kläger bestimmt (vgl. BGHZ 67, 81, 84 und 90 f.; 133, 240, 243; BAG, NJW 1994, 604, 605; NJW 1994, 1172).

    Der Kläger müsse vielmehr notfalls beweisen, dass er Arbeitnehmer sei (BAG, NJW 1994, 604, 605 f.; NJW 1994, 1172, 1173).

  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08
    Für die Zulässigkeit des Rechtsweges ist der jeweilige Streitgegenstand maßgeblich; dieser wird ausschließlich durch den Kläger bestimmt (vgl. BGHZ 67, 81, 84 und 90 f.; 133, 240, 243; BAG, NJW 1994, 604, 605; NJW 1994, 1172).

    Der Kläger müsse vielmehr notfalls beweisen, dass er Arbeitnehmer sei (BAG, NJW 1994, 604, 605 f.; NJW 1994, 1172, 1173).

  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08
    Maßgeblich ist die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem Sachvortrag des Klägers darstellt, und nicht, ob der Kläger sich auf eine zivilrechtliche oder auf eine öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (Beschluss vom 4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73, NJW 1974, 2087; BGHZ 97, 312, 313 f.; 108, 284, 286 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.05.2004 - 15 W 325/04

    Rechtsweg für die Rückzahlung von Provisionsvorschüssen

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08
    Deshalb würde die Bejahung der Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten allein einen Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung überzahlter Provisionen ebenso wie einen Darlehensrückzahlungsanspruch nicht ausschließen, mögen auch für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis weitergehende Einschränkungen gelten und deshalb die behauptete Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten - sofern sie zu bejahen ist - auch bei der Prüfung der Begründetheit der Klage zu berücksichtigen sein (vgl. OLG Dresden, OLGR 2005, 50, 51 m.w.N.; siehe ferner LAG Bremen, Urteile vom 2. April 2008 - 2 Sa 264/06 und 2 Sa 326/06, [...], jeweils unter II 3).
  • BGH, 09.12.1963 - VII ZR 113/62

    Einfirmenvertreter, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zuständigkeit des

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08
    Dann ist für die Zuständigkeitsfrage die Richtigkeit des Klagevortrags zu unterstellen (BGHZ 7, 184, 186; 124, 237, 240 f.; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1963 - VII ZR 113/62, NJW 1964, 497, unter 2; vgl. auch Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 1 Rdnr. 24; Windel, ZZP 111 (1998), 3, 20 f.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 19/51

    Schiedsvertrag. Gerichtszuständigkeit

  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98

    Zur Scheinselbstständigkeit

  • BGH, 04.03.1998 - VIII ZB 25/97

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei unrichtiger Bejahung des Rechtsweges zu

  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

  • LAG Bremen, 02.04.2008 - 2 Sa 264/06
  • BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97

    Kein verfassungsgerichtlicher Vorgriff bei der Frage, ob im Wege der

  • KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00

    Vorabentscheidung über die Rechtswegzuständigkeit - Beweiserhebung

  • LAG Bremen, 02.04.2008 - 2 Sa 326/06
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 43/02

    Rechtswegzuständigkeit, Zusammenhangsklage

  • OLG Köln, 23.05.1996 - 19 W 22/96

    Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit Ordentliche Gerichte -

  • OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05

    Begründung des Zivilrechtsweges durch Behauptung eines Anspruchs auf

  • LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17

    Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen

    Insofern ist die vom Beklagten favorisierte Durchführung einer Beweisaufnahme genau die Situation, die durch die Lehre von den doppelrelevanten Tatsachen verhindert werden soll (vgl. nur BAG, Beschl. v. 01.08.2017 - 9 AZB 45/17, AP Nr. 106 zu § 2 ArbGG 1979; BAG, Beschl. v. 07.04.2003 - 5 AZB 2/03, AP Nr. 6 zu § 3 ArbGG 1979; BAG, Beschl. v. 10.2..1996 - 5 AZB 20/96, AP Nr. 4 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; ausführlich BAG, Beschl. v. 3..04.1996 - 5 AZB 25/95, AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; ferner BGH, Beschl. v. 27.10.2009 - VIII ZB 45/08 - juris).
  • BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20

    Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen

    b) Im Verhältnis zu § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG enthält die Vorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG eine vorgreifliche Sonderregelung (vgl. BGH 27. Oktober 2009 - VIII ZB 45/08 - Rn. 25) , die es verbietet, Handelsvertreter unter anderen als den in § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG genannten Voraussetzungen als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 ArbGG zu behandeln (vgl. BGH 21. Oktober 2015 - VII ZB 8/15 - Rn. 12) .
  • BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12

    Rechtswegabgrenzung: Streitigkeiten aus einem Handelsvertreterverhältnis mit

    Für die Annahme eines vertraglichen Tätigkeitsverbots im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB reicht hingegen ein vereinbartes Konkurrenzverbot nicht aus, weil dadurch nicht die Möglichkeit ausgeschlossen wird, für Unternehmer eines anderen Wirtschaftszweigs tätig zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 45/08, NJOZ 2010, 2116 Rn. 22, m.w.N.).

    Auch wenn Letzteres der Fall sein sollte, reicht dies für die Annahme eines vertraglichen Tätigkeitsverbots im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB nicht aus, weil dadurch jedenfalls nicht die Möglichkeit ausgeschlossen wird, für Unternehmer eines anderen Wirtschaftszweigs außerhalb der Vermittlung von Vermögensanlagen tätig zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 45/08, NJOZ 2010, 2116 Rn. 22, zu einem vereinbarten Konkurrenzverbot).

  • BGH, 18.07.2013 - VII ZB 27/12

    Rechtswegabgrenzung: Streitigkeiten aus einem Handelsvertreterverhältnis mit

    Für die Annahme eines vertraglichen Tätigkeitsverbots im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB reicht hingegen ein vereinbartes Konkurrenzverbot nicht aus, weil dadurch nicht die Möglichkeit ausgeschlossen wird, für Unternehmer eines anderen Wirtschaftszweigs tätig zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 45/08, NJOZ 2010, 2116 Rn. 22 m.w.N.).

    Auch wenn Letzteres der Fall sein sollte, reicht dies für die Annahme eines vertraglichen Tätigkeitsverbots im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB nicht aus, weil dadurch jedenfalls nicht die Möglichkeit ausgeschlossen wird, für Unternehmer eines anderen Wirtschaftszweigs außerhalb der Vermittlung von Vermögensanlagen tätig zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 45/08, NJOZ 2010, 2116 Rn. 22, zu einem vereinbarten Konkurrenzverbot).

  • OLG Hamm, 11.01.2017 - 30 U 107/16

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für

    Eines besonderen Nachweises dieser sogenannten doppelrelevanten Tatsachen bedarf es nicht (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 45/08 Tz. 12 m.w.N.; Vollkommer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 12 ZPO, Rn. 14 m.w.N.).
  • LAG Köln, 13.02.2019 - 9 Ta 229/18

    Rechtsweg für Ansprüche eines "freiberuflich" im Vertrieb tätigen Ingenieurs

    Entscheidend ist vielmehr gemäß der sog. Schwerpunkttheorie (Baumbach/Hopt/Hopt, 38. Aufl. 2018, HGB § 84 Rn. 36) das Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung und der tatsächlichen Handhabung (BAG, Urteil vom 09. Juni 2010 - 5 AZR 332/09 -, Rn. 19, juris; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 45/08 -, Rn. 12, juris; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 07. Juni 2017 - 14 Sa 936/15 -, Rn. 122, juris; OLG Köln, Beschluss vom 07. April 2017 - 19 W 16/17 -, Rn. 5, juris; OLG München, Beschluss vom 20. März 2014 - 7 W 315/14 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2013 - 15 W 79/11

    Rechtsweg zu den Ordentlichen Gerichten: Darlegungs- und Beweislast für

    Für die Annahme eines vertraglichen Tätigkeitsverbots im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGB reicht deshalb ein vereinbartes Konkurrenzverbot nicht aus, weil dadurch nicht die Möglichkeit ausgeschlossen wird, für Unternehmer eines anderen Wirtschaftszweiges tätig zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2013, VII ZB 45/12 und VII ZB 27/12; Beschluss vom 27. Oktober 2009, VIII ZB 45/08; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage, § 92a Rdnr. 3; Emde in Großkommentar HGB, 5. Auflage, § 92a Rdnr. 9).

    Bei der Arbeitnehmereigenschaft handelt es sich also nicht um eine so genannte "doppelrelevante Tatsache", über die im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs kein Beweis erhoben werden muss (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009, VIII ZB 45/08; NJW 2010, 873; NJW 2013, 616).

    Entscheidend ist vielmehr das Gesamtbild der Verhältnisse unter Würdigung sowohl der vertraglichen Gestaltung als auch der tatsächlichen Handhabung des Vertrages (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009, VIII ZB 45/08 mwN; ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. MDR 2013, 1048 mwN).

  • LAG Hamm, 28.12.2012 - 2 Ta 163/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Kündigungsschutzklage des abberufenen

    Diese Annahme entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofes, der auch die Beschwerdekammer folgt (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 19.12.2000 - 5 AZB 16/00 -, NZA 2001, 285; Beschluss vom 11.06.2003 - 5 AZB 43/02 -, NJW 2003, 1163; BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 45/08, EWiR 2010, 569; Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/09, NZA - RR 2010, 99).

    Ausgehend von diesen Abgrenzungskriterien ist der Kläger schon deswegen kein Arbeitnehmer, weil er die Tatsachen, die seine Arbeitnehmerschaft begründen könnten, bereits nicht schlüssig dargelegt hat, was allerdings für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges beim streitigen Vorbringen hinsichtlich der Streitgegenstände, bei denen die Arbeitnehmereigenschaft kein zwingendes Tatbestandsmerkmal der Begründetheit der Klage ist, noch nicht reichen würde (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 27.10.2009 - VIII ZB 45/08, Juris; BAG, Beschl. v. 24.04.1996 - 5 AZB 25/95, NZA 1996, 1005; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting-Müller-Gloger § 48 ArbGG Redner. 64 ff. Möwen., 7. Aufl. 2009).Denn das Vorbringen des Kläger beschränkt sich im wesentlichen auf die Wiederholung der pauschalen Behauptung, dass er weisungsabhängig für die Beklagte Tätig gewesen sei, ohne ansatzweise vorzutragen, wann und welche Tätigkeit genau ihm unter Zugrundlegung der Kriterien des § 84 Abs. 1 S. 2 HGB zur weisungsabhängigen Erledigung im streitgegenständlichen Zeitraum übertragen worden sind.

  • LAG Hamm, 07.06.2016 - 2 Ta 492/15

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für die Feststellung der

    Ob im Falle des Bestreitens der für die Annahme des Arbeitsverhältnisses streitigen Tatsachen ein Beweis zu erheben wäre (so BGH, Beschl. v. 27.10.2009 - VIII ZB 45/08, [...]; offen gelassen vom BAG, Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NZA 2015, 1342 ) bedarf vorliegend keiner Entscheidung, da das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund des Vorbringens beider Parteien und der unstreitigen Tatsachen anzunehmen ist.
  • LAG Hamm, 04.05.2016 - 2 Ta 556/15

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Wegfall der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1

    Ob im Falle des Bestreitens der für die Annahme des Arbeitsverhältnisses streitigen Tatsachen ein Beweis zu erheben wäre (so BGH, Beschl. v. 27.10.2009 - VIII ZB 45/08, juris; offen gelassen vom BAG, Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NZA 2015, 1342) bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 7 W 40/10

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten für

  • LG Magdeburg, 24.02.2011 - 5 O 884/10

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten: Anspruch gegen

  • LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14

    Zuständiger Rechtsweg für Klagen eines selbständigen Handelsvertreters

  • OLG Hamm, 29.11.2010 - 18 W 61/10

    Begriff des Einfirmenvertreters i.S. von 92a Abs. 1 S. 1 HGB; Zuständigkeit der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 R 359/17

    Abhängige Beschäftigung; Ausgleichsanspruch; Bezirksleiter; Glücksspiel;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 498/16

    Versicherungspflicht bei Tätigkeit als abhängig Beschäftigter oder als

  • LAG Hamm, 02.07.2012 - 2 Ta 71/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Ansprüche eines Schiffsarztes auf einem

  • KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21

    Streitgegenstand und Tatsachenvortrag der klagenden Partei maßgeblich für

  • OLG Hamm, 04.02.2010 - 18 W 24/09

    Entscheidung über die Tätigkeit eines Handelsvertreters als faktischer

  • OLG Hamm, 16.02.2021 - 24 W 23/20
  • OLG Celle, 30.04.2010 - 11 W 12/10

    Zulässigkeit der Erteilung eines "absoluten" Wettbewerbsverbots an einen als

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2019 - L 9 R 518/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2016 - L 2 R 485/15
  • LG Stade, 16.03.2011 - 2 O 341/10

    Handelsvertreter bzw. Finanzberater ist weder Firmenvertreter noch sog.

  • LG Kassel, 25.10.2013 - 4 O 1999/12

    - FORMAXX 55 -, Abgrenzung AN / VV, Scheinselbständigkeit, Einfirmenvertreter,

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2013 - 13 U 50/11

    - FORMAXX 9 -, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Provisionsvorschuss,

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