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   BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97   

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BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97 (https://dejure.org/1998,394)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1998 - VIII ZB 54/97 (https://dejure.org/1998,394)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 (https://dejure.org/1998,394)
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§ 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, "Arbeitnehmereigenschaft" bestimmt sich nach dem Grad der persönlichen Abhängigkeit, maßgeblich für die Abgrenzung ist insb. § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB, i.d.R. zu verneinen, wenn die geschuldete Leistung durch Dritten erbracht werden darf;

§ 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, "arbeitnehmerähnliche Person" (Scheinselbständiger) ist, wer wirtschaftlich unselbständig (insb: auf die Verwertung der eigenen Arbeitskraft angewiesen) und sozial schutzbedürftig ist

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    GVG §§ 13, 17 a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 13; GVG § 17 a; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 1
    Streit aus Beschäftigungsvertrag zwischen Frachtführer und Spediteur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer und einem Spediteur

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG §§ 13, 17 a; ArbGG §§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a, 5 Abs. 1 Satz 1
    I. Keine Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Übernahme eines Lastzugs mit Auslastungszusage bei fehlender persönlicher Arbeitsverpflichtung (Fahrereinsatz)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Frachtführer -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit, höchstpersönliche Leistungspflicht, Freiheit im Einsatz von Hilfskräften

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 648
  • ZIP 1998, 2104
  • ZIP 1998, 2176
  • MDR 1999, 249
  • NZA 1999, 110
  • VersR 1999, 249
  • WM 1999, 143
  • BB 1999, 11
  • BB 1999, 73
  • DB 1998, 2529
  • DB 1999, 151
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 222/75

    Zuständigkeit für Klage aus § 850h Abs. 2 ZPO

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97
    Für deren Vorliegen kommt es darauf an, ob nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles der Schuldner dem Dritten die Dienste in der Stellung eines selbständigen Unternehmers leistet oder ob er diese als Arbeitnehmer (§ 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG) oder als arbeitnehmerähnliche Person (§ 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG) dem Dritten erbringt (vgl. Senat in BGHZ 68, 127, 129).

    a) Mit Recht hat die Vorinstanz in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 12, 254, 262; 25, 248, 251; 66, 113, 116; 80, 256, 264; zuletzt etwa BAG, Urteil vom 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 = NJW 1998, 701 unter II 1 m.w.N.), der sich der Senat in der Sache bereits früher angeschlossen hat (BGHZ 68, 127, 130), darauf abgestellt, daß arbeitnehmerähnliche Personen wegen ihrer fehlenden Eingliederung in eine betriebliche Organisation und im wesentlichen freier Zeitbestimmung nicht im gleichen Maß persönlich abhängig sind wie Arbeitnehmer; an die Stelle der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit tritt das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit.

    b) Wirtschaftliche Unselbständigkeit setzt voraus, daß der Abhängige auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist und daß er sich in der Regel an eine einzige Person gebunden hat, so daß ohne deren Aufträge seine wirtschaftliche Existenzgrundlage entfiele (BGHZ 68, 127, 130; BAGE 19, 324, 330).

    Zwar hat das Oberlandesgericht an sich zutreffend aus dem Umstand, daß der Beklagte neben dem Silofahrzeug ein weiteres Transportfahrzeug unterhielt und hierzu einen Mitarbeiter beschäftigte, weitere Einkünfte des Beklagten abgeleitet, die der Annahme der wirtschaftlichen Unselbständigkeit regelmäßig entgegenstehen (BGHZ 68, 127, 130; Grunsky, ArbGG, 7. Auflage 1995, § 5 Rdnr. 18 m.w.N.).

  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97
    a) Mit Recht hat die Vorinstanz in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 12, 254, 262; 25, 248, 251; 66, 113, 116; 80, 256, 264; zuletzt etwa BAG, Urteil vom 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 = NJW 1998, 701 unter II 1 m.w.N.), der sich der Senat in der Sache bereits früher angeschlossen hat (BGHZ 68, 127, 130), darauf abgestellt, daß arbeitnehmerähnliche Personen wegen ihrer fehlenden Eingliederung in eine betriebliche Organisation und im wesentlichen freier Zeitbestimmung nicht im gleichen Maß persönlich abhängig sind wie Arbeitnehmer; an die Stelle der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit tritt das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit.

    Ist er für mehrere Auftraggeber tätig, kommt es für die wirtschaftliche Unselbständigkeit darauf an, ob die Beschäftigung für einen der Auftraggeber wesentlich ist und die hieraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (BAGE 25, 248, 253; 66, 113, 117).

    Ob damit seine wirtschaftliche Existenzgrundlage völlig entfallen wäre oder ob er sich gegebenenfalls unter Einsatz seiner frei gewordenen Arbeitszeit durch den Betrieb des verbleibenden Autotransporters hätte "über Wasser halten" können, was der Annahme einer wirtschaftlichen Unselbständigkeit bereits entgegenstünde (vgl. BAGE 14, 17; 66, 113; Grunsky, aaO Rdnr. 17, 18; Kissel, GVG, 2. Auflage, § 13 Rdnr. 152), kann ohne weitere Sachaufklärung nicht beurteilt werden.

  • BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 568/72

    Abhängigkeit - Arbeitsverhältnis - Wirtschaftliche Unselbständigkeit -

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97
    a) Mit Recht hat die Vorinstanz in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 12, 254, 262; 25, 248, 251; 66, 113, 116; 80, 256, 264; zuletzt etwa BAG, Urteil vom 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 = NJW 1998, 701 unter II 1 m.w.N.), der sich der Senat in der Sache bereits früher angeschlossen hat (BGHZ 68, 127, 130), darauf abgestellt, daß arbeitnehmerähnliche Personen wegen ihrer fehlenden Eingliederung in eine betriebliche Organisation und im wesentlichen freier Zeitbestimmung nicht im gleichen Maß persönlich abhängig sind wie Arbeitnehmer; an die Stelle der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit tritt das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit.

    Ist er für mehrere Auftraggeber tätig, kommt es für die wirtschaftliche Unselbständigkeit darauf an, ob die Beschäftigung für einen der Auftraggeber wesentlich ist und die hieraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (BAGE 25, 248, 253; 66, 113, 117).

  • BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 128/62

    Ausgleicher - Handicapper - Ortsgebundene Tätigkeit - Festes Gehalt -

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97
    Ob damit seine wirtschaftliche Existenzgrundlage völlig entfallen wäre oder ob er sich gegebenenfalls unter Einsatz seiner frei gewordenen Arbeitszeit durch den Betrieb des verbleibenden Autotransporters hätte "über Wasser halten" können, was der Annahme einer wirtschaftlichen Unselbständigkeit bereits entgegenstünde (vgl. BAGE 14, 17; 66, 113; Grunsky, aaO Rdnr. 17, 18; Kissel, GVG, 2. Auflage, § 13 Rdnr. 152), kann ohne weitere Sachaufklärung nicht beurteilt werden.

    Eine derartige Schutzbedürftigkeit setzt voraus, daß das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und daß die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAGE 12, 158; 14, 17; 66, 95; Hauck, ArbGG, § 5 Rdnr. 11).

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97
    Unselbständig und deshalb persönlich abhängig ist derjenige Mitarbeiter, dem dies nicht möglich ist, weil er hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht unterliegt oder weil der Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung durch die rechtliche Vertragsgestaltung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung stark eingeschränkt ist (BAG, Urteil vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 = AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG unter III 2a; Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 = ZIP 1998, 612 unter I 1a - für den Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen - je m.w.N.).

    Zwar mag es nicht in jedem Fall gerechtfertigt erscheinen, wegen der Berechtigung des Vertragspartners, die vertraglich geschuldete Leistung durch Dritte erbringen zu lassen, ein Arbeitsverhältnis von vornherein auszuschließen, insbesondere wenn die Leistungserbringung regelmäßig persönlich erfolgt, während die Leistungserbringung durch Dritte die seltene Ausnahme bleibt und praktisch nicht in Betracht kommt (so im Fall eines Einmann-Frachtführers: BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 = ZIP 1998, 612 unter I 2 c aa).

  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97
    b) Wirtschaftliche Unselbständigkeit setzt voraus, daß der Abhängige auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist und daß er sich in der Regel an eine einzige Person gebunden hat, so daß ohne deren Aufträge seine wirtschaftliche Existenzgrundlage entfiele (BGHZ 68, 127, 130; BAGE 19, 324, 330).
  • BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97
    Unselbständig und deshalb persönlich abhängig ist derjenige Mitarbeiter, dem dies nicht möglich ist, weil er hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht unterliegt oder weil der Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung durch die rechtliche Vertragsgestaltung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung stark eingeschränkt ist (BAG, Urteil vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 = AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG unter III 2a; Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 = ZIP 1998, 612 unter I 1a - für den Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen - je m.w.N.).
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97
    a) Mit Recht hat die Vorinstanz in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 12, 254, 262; 25, 248, 251; 66, 113, 116; 80, 256, 264; zuletzt etwa BAG, Urteil vom 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 = NJW 1998, 701 unter II 1 m.w.N.), der sich der Senat in der Sache bereits früher angeschlossen hat (BGHZ 68, 127, 130), darauf abgestellt, daß arbeitnehmerähnliche Personen wegen ihrer fehlenden Eingliederung in eine betriebliche Organisation und im wesentlichen freier Zeitbestimmung nicht im gleichen Maß persönlich abhängig sind wie Arbeitnehmer; an die Stelle der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit tritt das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit.
  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97
    Eine derartige Schutzbedürftigkeit setzt voraus, daß das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und daß die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAGE 12, 158; 14, 17; 66, 95; Hauck, ArbGG, § 5 Rdnr. 11).
  • BGH, 04.03.1998 - VIII ZB 25/97

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei unrichtiger Bejahung des Rechtsweges zu

    Auszug aus BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97
    Den Beschwerdewert hat der Senat auf ein Fünftel des sich aus Klage und Widerklage ergebenden Hauptsachewerts (§ 19 Abs. 1 Satz 1 GKG) festgesetzt (Senatsbeschluß vom 4. März 1998 - VIII ZB 25/97 = WM 1998, 1254 unter III m.w.N.).
  • BAG, 23.12.1961 - 5 AZR 53/61

    Arbeitnehmerähnliche Persönlichkeit - Beschäftigte in Heimarbeit -

  • BAG, 08.09.1997 - 5 AZB 3/97

    Rechtswegzuständigkeit für Streitigkeiten aus sog. Kommissionärsverträgen

  • BAG, 08.02.1962 - 2 AZR 252/60

    Arbeitnehmerstatus bei Entwicklung eines Maschine

  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 22. Februar 1999 - 5 AZB 56/98 - zu B II der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 der Gründe) .

    (aaa) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 16. Oktober 2002 - VIII ZB 27/02 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 152, 213; 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 c der Gründe) .

  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Unselbständig und deshalb "persönlich abhängig" ist derjenige Mitarbeiter, dem dies nicht möglich ist, weil er hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht unterliegt oder weil der Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung durch die rechtliche Vertragsgestaltung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung stark eingeschränkt ist (BAG-Urteil vom 19. November 1997 5 AZR 653/96, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 1998, 612; BGH-Beschluß vom 21. Oktober 1998 VIII ZB 54/97, Betriebs-Berater --BB-- 1999, 11 - selbständiger Frachtführer).
  • BGH, 27.01.2000 - III ZB 67/99

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus Franchisevertrag

    Für deren Vorliegen kommt es darauf an, ob nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls der Verpflichtete die Dienste in der Stellung eines selbständigen Unternehmers leistet oder ob er diese als Arbeitnehmer (§ 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG) oder als arbeitnehmerähnliche Person (§ 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG) erbringt (vgl. BGHZ 68, 127, 129 und BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 = ZIP 1998, 2176, 2178).

    Unselbständig und deshalb persönlich abhängig ist derjenige Mitarbeiter, dem dies nicht möglich ist, weil er hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht unterliegt oder weil der Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung durch die rechtliche Vertragsgestaltung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung stark eingeschränkt ist (BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1998 aaO; BAG ZIP 1999, 544, 548 f, jeweils m.w.N.).

    Zudem muß der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (vgl. § 12 a Abs. 1 TVG; BGHZ 140, 11, 20 und BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1998 aaO S. 2179; BAG NJW 1997, 2973, 2974).

    a) Wirtschaftliche Unselbständigkeit setzt voraus, daß der Abhängige auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist und daß er sich in der Regel an eine einzige Person gebunden hat, so daß ohne deren Aufträge seine wirtschaftliche Existenzgrundlage entfiele (BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1998 aaO).

    Eine derartige Schutzbedürftigkeit setzt voraus, daß das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und daß die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1998 aaO).

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00

    Arbeitnehmerbegriff

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; Senat 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (so bereits Senat 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO; im Ergebnis auch BAG 13. August 1980 - 4 AZR 592/78 - BAGE 34, 111, 120; zust. Boemke ZfA 1998, 285, 313).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 27/02

    Rechtsnatur der Beschwerde zum BGH; Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips;

    Unselbständig und deshalb persönlich abhängig ist derjenige Mitarbeiter, dem dies nicht möglich ist, weil er hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht unterliegt oder weil der Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung durch die rechtliche Vertragsgestaltung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung stark eingeschränkt ist (st. Rspr., zuletzt BGH, Beschluß vom 27. Januar 2000 - III ZB 67/99, WM 2000, 638 unter 2 und Senat, Beschluß vom 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97, WM 1999, 143 unter 2 a; ebenso BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96, NZA 1998, 364 unter I 1 a, BAG, Urteil vom 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98, ZIP 1999, 1854 unter III 1, vgl. BAG; Urteil vom 27. Juni 2001 - 5 AZR 561/99, NJW 2002, 2125).

    Sie setzt voraus, daß das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und daß die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BGHZ 140, 11, 19 ff.; Senat, Beschluß vom 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97, WM 1999, 143 unter 3 c und BGH, Beschluß vom 27. Januar 2000 - III ZB 67/99, WM 2000, 638 unter 3 b).

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01

    Arbeitnehmerbegriff - Kommissionär

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - BAGE 93, 112, 118; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Ist der zur Dienstleistung Verpflichtete nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten allein zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen und vertraglich berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, spricht dies regelmäßig gegen ein Arbeitsverhältnis (Senat 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO).

    Die Möglichkeit, Dritte zur Leistungserbringung einzusetzen, stellt dann lediglich eines von mehreren im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Anzeichen dar (dazu Senat 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - BAGE 87, 129, 137 f. sowie BGH 21. Oktober 1998 aaO).

  • OLG Frankfurt, 22.03.2002 - 15 U 180/99

    Architekten - Anwendbarkeit der HOAI bei freiem Mitarbeiterverhältnis

    Wirtschaftliche Unselbständigkeit setzt voraus, dass der Abhängige auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist und dass er sich in der Regel an eine einzige Person gebunden hat, so dass ohne deren Aufträge seine wirtschaftliche Existenzgrundlage entfiele (BGH NJW 1999, 648, 650; NJW 1999, 218, 220; jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BAG).

    Die soziale Schutzbedürftigkeit setzt voraus, dass das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und dass die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BGH NJW 1999, 648, 650).

  • OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07

    Verbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes ohne

    Ist dagegen die Leistungserbringung durch Dritte nahe liegend und gut realisierbar, dann besteht damit für den Vertragspartner ein Gestaltungsspielraum, der mit dem Status eines Arbeitnehmers nicht vereinbar ist und daher der Einordnung des Beschäftigungsvertrages als Arbeitsverhältnis entgegensteht (BAG, NJW 1999, 648 ff).
  • LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07

    Keine Arbeitnehmereigenschaft des Betreibers einer Agentur für die Verteilung von

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Zeitungsausträger; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (BAG 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO).

  • OLG Rostock, 21.02.2006 - 3 W 117/05

    Haftung im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs für Unfallschaden anlässlich der

    Insoweit enthält § 84 Abs. 1 S. 2 HGB ein typisches Abgrenzungsmerkmal, das über den unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus eine allgemeine gesetzgeberische Wertung erkennen lässt (BGH NJW 1999/648, 649).

    Damit war die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte begründet, eine später eingetretene (wirtschaftliche) Unselbständigkeit des Beklagten berührt die einmal entstandende Zuständigkeit nicht (BGH, NJW 1999, 648, 650).

  • BGH, 25.10.2000 - VIII ZB 30/00

    Handelsvertretereigenschaft eines Tankstellenpächters; Rechtsweg zu den

  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2009 - L 11 R 3849/05

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Zulässigkeit des Anfrageverfahrens

  • FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05

    Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit als

  • ArbG Münster, 26.01.1999 - 3 Ca 1563/98

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arbeitssachen bei einer

  • BSG, 11.12.2003 - B 10 EG 4/02 R

    Erziehungsgeldanspruch - Wohnsitz - Auslandswohnsitz - Inlandsbeschäftigung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2010 - 10 Ta 10/10

    Frachtführer - Arbeitnehmerstatus - arbeitnehmerähnliche Person

  • FG Düsseldorf, 14.05.2003 - 16 K 1746/01

    Investitionen einer Mineralölgesellschaft in das bewegliche Anlagevermögen

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2004 - 5 W 144/04

    Zur Frage, ob eine auf der Basis eines "Handelsvertretervertrages" beschäftigte

  • BFH, 03.02.2000 - V B 129/99

    Kraftfahrer als Arbeitnehmer oder Unternehmer?

  • OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4585/10

    Anspruch auf Freistellungsentschädigung im Handelsvertreterverhältnis

  • FG München, 19.03.2010 - 8 K 1157/06

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • LSG Bayern, 28.06.2005 - L 5 KR 109/04
  • LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04

    Sozialversicherungspflicht eines Handelsvertreters und Pächters eines

  • LAG Hamm, 14.04.2010 - 2 Ta 817/09

    Arbeitsrechtsweg für Vergütungsansprüche des wirtschaftlich abhängigen

  • LAG Niedersachsen, 13.06.2003 - 3 Sa 1520/02

    Keine unternehmerische Rationalisierungsentscheidung bei bloßer Aufgabe der

  • LAG Niedersachsen, 26.01.1999 - 7 Sa 1192/98

    Streitigkeit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses sowie über dessen

  • SG Lübeck, 20.03.2009 - S 15 R 551/07

    Umfang der Vorschrift des § 2 S. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI);

  • FG Hessen, 28.10.2004 - 6 K 1405/99

    Abgrenzung zwischen unternehmerischer und nichtselbständiger Tätigkeit bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2001 - 2 Ta 1051/01

    Rechtswegeröffnung zu den Arbeitsgerichten; Definition des Arbeitnehmerbegriffs;

  • KG, 17.05.2023 - 7 W 5/23

    Rechtswegzuständigkeit für eine Klage wegen bauvertraglicher Ansprüche;

  • FG Hessen, 26.02.1999 - 6 V 5947/98

    Anforderungen an die monatliche Geltendmachung des Vorsteuerabzugs;

  • FG Düsseldorf, 24.02.1999 - 2 K 7576/95

    Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids; Haftung des Arbeitgebers für

  • LG Mannheim, 12.07.2013 - 11 O 147/10

    - Nobilitas 12 -, Schadenersatz wegen Verletzung der Bemühungspflicht des HV,

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