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   BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 88/15   

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https://dejure.org/2016,4326
BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 88/15 (https://dejure.org/2016,4326)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2016 - VIII ZB 88/15 (https://dejure.org/2016,4326)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2016 - VIII ZB 88/15 (https://dejure.org/2016,4326)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 511 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 ZPO
    Berufungszulassung im amtsgerichtlichen Urteil

  • IWW

    § 511 Abs. 4 Nr. 1 ZPO, § ... 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 522 Abs. 1 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 511 Abs. 4 ZPO, § 577 Abs. 4 ZPO, § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz in zulassungsrelevanter Weise; Aussprache einer Zulassung der Berufung in den Gründen des Urteils; Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Stromlieferungsvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufungszulassung in Urteilsgründen

  • rewis.io

    Berufungszulassung im amtsgerichtlichen Urteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511
    Verletzung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz in zulassungsrelevanter Weise; Aussprache einer Zulassung der Berufung in den Gründen des Urteils; Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Stromlieferungsvertrag

  • rechtsportal.de

    ZPO § 511 ; ZPO § 574 Abs. 2 ; GG Art. 2 Abs. 1
    Verletzung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz in zulassungsrelevanter Weise; Aussprache einer Zulassung der Berufung in den Gründen des Urteils; Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Stromlieferungsvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Die Zulasung der Berufung muss nicht im Tenor stehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulassung der Berufung - in den Urteilsgründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1179
  • MDR 2016, 476
  • FamRZ 2016, 816
  • WM 2016, 1853
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54

    Zulassung der Revision in Urteilsberichtigung

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 88/15
    Es genügt, wenn sie lediglich in den Gründen des Urteils enthalten ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 8. März 1956, III ZR 265/54, BGHZ 20, 188, 189 [Zulassung der Revision]).

    Diese Zulassung, die nicht zwingend im Tenor des amtsgerichtlichen Urteils ausgesprochen sein musste, sondern - wie hier - lediglich in den Gründen enthalten zu sein brauchte (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1956 - III ZR 265/54, BGHZ 20, 188, 189 [zur Zulassung der Revision]; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, WM 2011, 1335 Rn. 1), hat das Berufungsgericht nicht zur Kenntnis genommen und dadurch dem Kläger den Zugang zur Berufungsinstanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise vereitelt.

  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 88/15
    Diese Zulassung, die nicht zwingend im Tenor des amtsgerichtlichen Urteils ausgesprochen sein musste, sondern - wie hier - lediglich in den Gründen enthalten zu sein brauchte (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1956 - III ZR 265/54, BGHZ 20, 188, 189 [zur Zulassung der Revision]; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, WM 2011, 1335 Rn. 1), hat das Berufungsgericht nicht zur Kenntnis genommen und dadurch dem Kläger den Zugang zur Berufungsinstanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise vereitelt.
  • BGH, 04.06.2014 - IV ZB 2/14

    Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen; Umfang der

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 88/15
    Indem es dabei dem Beklagten den Zugang zur Berufungsinstanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise versagt hat, hat es zugleich dessen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) in zulassungsrelevanter Weise verletzt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 8. April 2014 - VIII ZB 30/13, WuM 2014, 427 Rn. 7; vom 4. Juni 2014 - IV ZB 2/14, NJW-RR 2014, 1102 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 08.04.2014 - VIII ZB 30/13

    Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung: Wert der Berufungsbeschwer des beklagten

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 88/15
    Indem es dabei dem Beklagten den Zugang zur Berufungsinstanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise versagt hat, hat es zugleich dessen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) in zulassungsrelevanter Weise verletzt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 8. April 2014 - VIII ZB 30/13, WuM 2014, 427 Rn. 7; vom 4. Juni 2014 - IV ZB 2/14, NJW-RR 2014, 1102 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZB 96/15

    Rechtsstellung des Nebenintervenienten; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an

    Indem es dadurch dem Streithelfer den Zugang zur Berufungsinstanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise versagt hat, hat es zugleich dessen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) in zulassungsrelevanter Weise verletzt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. März 2016 - VIII ZB 88/15, NJW 2016, 1179 Rn. 3; vom 8. April 2014 - VIII ZB 30/13, WuM 2014, 427 Rn. 7; vom 4. Juni 2014 - IV ZB 2/14, NJW-RR 2014, 1102 Rn. 7; jeweils mwN).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2021 - 5 U 111/20

    Bemessung des Beschwerdewertes bei Verurteilung zur Auskunftserteilung

    Die Berufung ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt des § 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zulässig, weil das Landgericht die Berufung gerade ausweislich der Entscheidungsgründe, was ausreichend ist, da eine Aussprache im Tenor nicht zwingend gefordert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2016, VIII ZB 88/15, Rn. 5 - Juris), nicht zugelassen hat (LGU, S. 10).
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