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   BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05   

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https://dejure.org/2006,4360
BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05 (https://dejure.org/2006,4360)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2006 - VIII ZB 96/05 (https://dejure.org/2006,4360)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - VIII ZB 96/05 (https://dejure.org/2006,4360)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist und rechtzeitiger Beantragung von Prozesskostenhilfe; Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift im Rahmen eines Antrages auf Gewährung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlende Unterschrift unter Prozeßkostenantrag ist unschädlich; Begleitschreiben; Prozeßbevollmächtigung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519
    Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze im Berufungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Feste Verbindung mit Begleitschreiben bei Übersendung per Fax?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1269
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch einer Partei, die die Rechtsmittelfrist versäumt, aber spätestens am letzten Tag dieser Frist einen den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Antrag auf Prozesskostenhilfe (§ 117 ZPO) gestellt hat, nach der Entscheidung über diesen Antrag regelmäßig wegen der Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94, NJW 1994, 2097 unter II 1, m. w. Nachw.).

    b) Das Berufungsgericht geht im Ansatz auch zu Recht davon aus, dass ein schriftlicher Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe als bestimmender Schriftsatz unterschrieben werden muss, und zwar entweder von der Partei selbst oder von jemandem, der sie wirksam vertreten kann (BGH, Beschluss vom 4. Mai 1994 aaO unter II 2), hier von dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten.

  • BGH, 10.11.1998 - VI ZB 21/98

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05
    Dies geschah rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen (§§ 234 Abs. 1 Satz 1, 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO), zumal die Zweiwochenfrist hier erst nach einer Zeitspanne von etwa drei Werktagen für die Überlegung einsetzte, ob der Beklagte das Rechtsmittel trotz der ablehnenden Prozesskostenhilfeentscheidung auf eigene Kosten durchführen will (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, BGHZ 4, 55, 56 f.; BGHZ 26, 99, 100; BGH, Beschluss vom 28. November 1984 - IVb ZB 119/84, NJW 1986, 257 unter II; BGH, Beschluss vom 10. November 1998 - VI ZB 21/98, VersR 1999, 1123 unter II 1; BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262 unter II 2; BGH, Beschluss vom 25. September 2001 - VI ZA 6/01, NJW-RR 2002, 204 unter 2 b).
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZB 167/98

    Zuständigkeit des Amtsgerichts für vor dem 01.07.1998 anhängig gewordene

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05
    Dasselbe muss daher auch gelten, wenn nur das Begleitschreiben einer Rechtsmittelschrift von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterzeichnet worden ist (BGH, Beschluss vom 27. Januar 1999 - XII ZB 167/98, NJW-RR 1999, 855 unter II; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 519 Rdnr. 27).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05
    Der Grundsatz, dass ein bestimmender Schriftsatz zu seiner Wirksamkeit eigenhändiger Unterzeichnung bedarf, gilt nicht uneingeschränkt, sofern der Inhalt einer übermittelten Erklärung und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig feststehen (BGHZ 107, 129, 133 f.; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05, NJW 2006, 1521 unter II 2 a, jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01

    zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05
    Dies geschah rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen (§§ 234 Abs. 1 Satz 1, 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO), zumal die Zweiwochenfrist hier erst nach einer Zeitspanne von etwa drei Werktagen für die Überlegung einsetzte, ob der Beklagte das Rechtsmittel trotz der ablehnenden Prozesskostenhilfeentscheidung auf eigene Kosten durchführen will (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, BGHZ 4, 55, 56 f.; BGHZ 26, 99, 100; BGH, Beschluss vom 28. November 1984 - IVb ZB 119/84, NJW 1986, 257 unter II; BGH, Beschluss vom 10. November 1998 - VI ZB 21/98, VersR 1999, 1123 unter II 1; BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262 unter II 2; BGH, Beschluss vom 25. September 2001 - VI ZA 6/01, NJW-RR 2002, 204 unter 2 b).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZB 6/88

    "Widerspruchsunterzeichnung"; Anforderungen an die Unterzeichnung eines

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05
    Der Grundsatz, dass ein bestimmender Schriftsatz zu seiner Wirksamkeit eigenhändiger Unterzeichnung bedarf, gilt nicht uneingeschränkt, sofern der Inhalt einer übermittelten Erklärung und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig feststehen (BGHZ 107, 129, 133 f.; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05, NJW 2006, 1521 unter II 2 a, jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05
    Die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs für die zweite Instanz kann auch nicht deshalb versagt werden, weil das zugrunde liegende Prozesskostenhilfegesuch keine sachliche Begründung enthält (BGH, Beschluss vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92, NJW 1993, 732 unter II 2).
  • BGH, 20.03.1986 - VII ZB 21/85

    Begleitschreiben zur Rechtsmittelbegründungsschrift

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05
    So kann ein unterschriebenes Begleitschreiben genügen, wenn es mit der nicht unterzeichneten Berufungsschrift fest verbunden ist (BGHZ 97, 251).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05
    Dem Zweck der Schriftform, Rechtssicherheit und insbesondere die Verlässlichkeit der Eingabe zu gewährleisten (GmS-OBG BGHZ 144, 160, 165), trägt das Telefax vom 4. Juli 2005 insgesamt Rechnung.
  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 119/84

    Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05
    Dies geschah rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen (§§ 234 Abs. 1 Satz 1, 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO), zumal die Zweiwochenfrist hier erst nach einer Zeitspanne von etwa drei Werktagen für die Überlegung einsetzte, ob der Beklagte das Rechtsmittel trotz der ablehnenden Prozesskostenhilfeentscheidung auf eigene Kosten durchführen will (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, BGHZ 4, 55, 56 f.; BGHZ 26, 99, 100; BGH, Beschluss vom 28. November 1984 - IVb ZB 119/84, NJW 1986, 257 unter II; BGH, Beschluss vom 10. November 1998 - VI ZB 21/98, VersR 1999, 1123 unter II 1; BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262 unter II 2; BGH, Beschluss vom 25. September 2001 - VI ZA 6/01, NJW-RR 2002, 204 unter 2 b).
  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

  • BGH, 25.09.2001 - VI ZA 6/01

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist nach Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines

  • BGH, 20.11.1951 - IV ZB 74/51

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 20.02.2008 - XII ZB 179/07

    Rechtsfolgen der Überschreitung der Höchstfrist von einem Jahr für die

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde war die Unterschrift hier auch nicht ausnahmsweise entbehrlich (vgl. insoweit BGH Beschluss vom 7. Juni 2006 - VIII ZB 96/05 - FamRZ 2006, 1269 f.), weil das gleichzeitig eingegangene und unterschriebene Prozesskostenhilfegesuch vom 16. Januar 2006 eindeutig dagegen spricht, dass die mit demselben Telefax übermittelte und ausdrücklich als "Entwurf einer Berufungsschrift" bezeichnete Anlage trotz fehlender Unterschrift mit dem Willen beigefügt war, sie als unbedingte Berufungseinlegung an das Gericht zu übermitteln.
  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZB 113/06

    Verfahrensrecht - Versäumen der Berufungsbegründungsfrist trotz PKH-Antrags?

    Ihr ist deshalb nach der Entscheidung über ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe regelmäßig wegen der Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (Senatsbeschluss vom 7. Juni 2006 - VIII ZB 96/05, FamRZ 2006, 1269, unter II 2 a m. w. Nachw.).

    Daran hat sich durch die zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Änderung des Berufungsrechts nichts geändert (Senatsbeschluss vom 7. Juni 2006, aaO).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten bei reinen

    Dementsprechend sind Ausnahmen von der eigenhändigen Unterschrift zugelassen worden, wenn auf andere Weise gewährleistet ist, dass dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden kann und feststeht, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. zuletzt BSG, Urteile vom 16. November 2000 - B 13 RJ 3/99 R - SozR 3-1500 § 151 Nr. 4 und vom 21. Juni 2001 - B 13 RJ 5/01 R - sowie zuletzt aus der Rechtsprechung der übrigen Bundesgerichte etwa BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40/87 - BVerwGE 81, 32, 35 und BFH, Beschluss vom 29. November 1995 - X B 56/95, BFHE 179, 233 = NJW 1996, 1432 jeweils m. w. N. sowie BGH, Beschluss vom 7. Juni 2006 -VIII ZB 96/05, FamRZ 2006, 1269).
  • BGH, 25.06.2012 - IX ZB 56/12

    Grundsätzliche Unwirksamkeit einer schriftlichen Prozesshandlung bei fehlender

    Da auch der schriftliche Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe dem Unterschriftserfordernis unterliegt (BGH, Beschluss vom 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94, NJW 1994, 2097; vom 7. Juni 2006 - VIII ZB 96/05, FamRZ 2006, 1269), fehlt es wegen der fehlenden Unterschrift des Klägers an einem wirksamen Antrag.

    Ein Ausnahmefall, in welchem die fehlende Unterschrift unter dem Prozesskostenhilfeantrag unschädlich ist, weil die Urheberschaft aufgrund eines unterschriebenen Begleitschreibens oder auf ähnliche Weise unzweifelhaft festzustellen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2006, aaO S. 1269 f), liegt hier nicht vor.

  • OLG Köln, 18.12.2012 - 4 UF 196/12

    Statthaftigkeit eines Wiedereinsetzungsgesuchs

    Das Verfahrenskostenhilfegesuch muss von dem Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten unterschrieben sein ( BGH, Beschluss vom 04.05.1994 - XII ZB 21/94 - zitiert nach juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 07.06.2006 - VIII ZB 96/05 - zitiert nach juris Rn. 10 ).

    Zwar kann im Einzelfall ein unterschriebenes Begleitschreiben die auf dem Gesuch fehlende Unterschrift ersetzen ( BGH, Beschluss vom 07.06.2006, a. a. O., Rn. 11 ).

  • BGH, 20.08.2019 - IX ZR 129/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Dass der Antrag nicht unterzeichnet war, ist unschädlich, weil die beigefügte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unterzeichnet war und damit die Person der Antragstellerin und ihr Wille, das Gesuch in den Rechtsverkehr zu bringen, zweifelsfrei zu erkennen waren (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2006 - VIII ZB 96/05, FamRZ 2006, 1269 Rn. 11).
  • OLG Oldenburg, 29.01.2008 - 2 UF 145/07

    Behebung von Mängeln eines Prozesskostenhilfeantrages nach Ablauf der

    Auch einer objektiv bedürftigen Partei kann Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist nur gewährt werden, wenn sie vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass ihr Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werden würde (vgl. BGH Beschluss vom 27.11.2007 VI ZB 81/06. BGH FamRZ 2006, 1269 ff. BGH Versicherungsrecht 2000, 383.).
  • BPatG, 14.11.2013 - 27 W (pat) 6/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ferdinand-Tönnies" - zur Zulässigkeit der Beschwerde

    Es genügt auch, wenn rechtzeitig ein anderer Schriftsatz eingeht, der auf den nicht unterschriebenen Bezug nimmt (Thomas Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 129 Rn. 9 unter Hinweis auf BGH NJW 2005, 2086; BGH FamRZ 2006, 1269; BGH LM §§ 338, 339 Nr. 1).
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