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   BGH, 05.01.1960 - VIII ZR 1/59   

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https://dejure.org/1960,987
BGH, 05.01.1960 - VIII ZR 1/59 (https://dejure.org/1960,987)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1960 - VIII ZR 1/59 (https://dejure.org/1960,987)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1960 - VIII ZR 1/59 (https://dejure.org/1960,987)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 720
  • MDR 1960, 396
  • WM 1960, 582
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 28.01.1976 - VIII ZR 246/74

    Gemüseblatt - C.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>),

    Die aus diesem Schuldverhältnis hergeleitete Haftung für die Verletzung von Schutz- und Obhutspflichten findet bei Fällen der vorliegenden Art ihre Rechtfertigung darin, daß der Geschädigte sich zum Zwecke der Vertragsverhandlungen in den Einflußbereich des anderen Teiles begeben hat und damit redlicherweise auf eine gesteigerte Sorgfalt seines Verhandlungspartners vertrauen kann (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 5. Januar 1960 - VIII ZR 1/59 = NJW 1960, 720 = WM 1960, 582; Larenz aaO sowie MDR 1954, 515; Nirk in Festschrift für Möhring 1965, S. 385 ff, 392).
  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 314/88

    Einwand des Mitverschuldens bei Rechtsmangelhaftung

    In einer früheren Entscheidung ist ausgesprochen worden, daß der Verkäufer durch § 439 BGB nicht gehindert sei, dem Anspruch des Käufers unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß entgegenzuhalten, der Käufer hätte ihm bekanntgewordene Zweifel am Eigentum des Verkäufers bei den Kaufverhandlungen mitteilen müssen (BGH, Urteil vom 5. Januar 1960 - VIII ZR 1/59, NJW 1960, 720 = JZ 1961, 325 m.Anm. Erman; vgl. auch BGB-RGRK/Mezger aaO).
  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 253/96

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Beschlagnahme des verkauften PKW

    Scheitert der Verkäufer bei dem Versuch der Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung zur Eigentumsverschaffung (§ 433 Abs. 1 Satz 1 BGB), so hat er dafür nach überwiegender und auch von der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretener Meinung wegen dauernden anfänglichen Unvermögens gemäß §§ 440 Abs. 1, 325 Abs. 1 BGB einzustehen (z.B. BGHZ 62, 119, 120; 129, 103, 105; BGH, Urteile vom 5. Januar 1960 - VIII ZR 1/59 = NJW 1960, 720 unter III 1 und vom 10. März 1972 - V ZR 87/70 = WM 1972, 656 unter 1; Staudinger/Köhler, BGB, 13. Bearb., § 440 Rdnr. 21 ff, 26; Erman/B. Grunewald, BGB, 9. Aufl., § 440 Rdnr. 5).
  • BGH, 25.02.1972 - V ZR 74/69

    Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch gegenüber einer Kaufpreisforderung -

    - Wären den Klägern Tatsachen bekannt gewesen, die ihnen Anlaß zu Bedenken gegen die Richtigkeit der ihnen unterbreiteten Angaben über die Dauer der Mietverhältnisse gegeben hätten, so hätten sie allerdings gehalten sein können, dies der Verkäuferin gegenüber bei den Kaufverhandlungen zur Sprache zu bringen (vgl. dazu BGH Urteil vom 5. Januar 1960, VIII ZR 1/59, NJW 1960, 720).
  • OLG Saarbrücken, 06.11.2014 - 4 U 189/13

    Vertrag über Omnibuswerbung: Sittenwidrigkeit wegen Überschreitung der üblichen

    Das gilt insbesondere für solche Umstände, die die rechtzeitige und vollständige Leistung einer Partei als zweifelhaft erscheinen lassen (RGZ 120, 249, 252; 132, 305; 168, 330; BGHZ 56, 81, 88 = BGH NJW 1971, 1309; NJW 1960, 720).
  • BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 114/77

    Klage auf Zahlung einer Lieferung magelhaften Motoröls - Vorliegen eines

    Ging die Beklagte tatsächlich von der Möglichkeit des Bestehens entgegenstehender Rechte aus und schob sie in der Erwartung, es werde "schon gut gehen", ihre Bedenken insoweit beiseite, um sich ein für sie günstiges Weiterverkaufsgeschäft nicht entgehen zu lassen, so müßte sie sich so behandeln lassen, als sei ihr der Rechtsmangel von vornherein bekannt gewesen; denn eine derart bewußte Risikoübernahme stellt sich unter dem Blickwinkel des § 439 BGB ebenfalls als Verzicht auf etwaige Gewährleistungsansprüche dar (RGZ 96, 227, 230; vgl. Senatsurteil vom 5. Januar 1960 - VIII ZR 1/59 = WM 1960, 582, 385 f = LM BGB § 439 Nr. 3; Mezger a.a.O. § 439 Rdn. 3; Staudinger/Honsell a.a.O. § 439 Rdn. 3).
  • BGH, 28.06.1978 - VIII ZR 112/77

    Auswirkungen der Kenntnis eines Käufers von einem Sachmangel auf den zu

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 5. Januar 1960 (VIII ZR 1/59 = WM 1960, 582 = NJW 1960, 720 ) - wenn auch nur beiläufig - die Möglichkeit angedeutet hat, der Verkäufer könne gegenüber einem auf § 463 BGB gestützten Schadensersatzanspruch des Käufers, sofern dieser den Fehler trotz der Zusicherung fahrlässig nicht gekannt habe, eine Schadensverteilung nach § 254 BGB verlangen, wird an dieser Ansicht nicht mehr festgehalten.
  • BGH, 15.01.1969 - VIII ZR 239/66
    Da der Geschädigte so zu stellen ist, als wäre die schädigende Handlung nicht erfolgt, muß er nachweisen, daß auch der Vertragsgegner den Vertrag so, wie ihn der Geschädigte gelten lassen will, also mit geändertem Inhalt, geschlossen hatte (Urt. des erkennenden Senats vom 5. Januar 1960 - VIII ZR 1/59 - LM BGB § 439 Nr. 3 = WM 1960, 582 = NJW 1960, 720).
  • BGH, 10.03.1972 - V ZR 87/70

    Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Berufungsgerichtes im schriftlichen

    Bemerkt sei nur noch, daß auch Larenz a.a.O. den Verkäufer voll einstehen läßt, wenn er dem Käufer das Eigentum an der verkauften Sache nicht verschaffen kann (unter Berufung auf BGH NJW 1960, 720).
  • BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf eines Erwerbsunternehmens -

    Bloßes Kennenmüssen genügt nicht, selbst wenn es auf grober Fahrlässigkeit beruht (BGH NJW 1960, 720, 721) [BGH 05.01.1960 - VIII ZR 1/59] .
  • BGH, 18.04.1968 - VII ZR 15/66

    Bauvertrag-Verjährungsfrist f.SE aus Beratungsfehlern eines Baufachunternehmers

  • BGH, 18.02.1963 - VII ZR 253/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.1966 - VII ZR 164/64

    Fehlerhafte Herstellung eines Werkes - Anspruch auf Schadensersatz - Vereinbarung

  • BGH, 07.02.1962 - VIII ZR 100/61

    Rechtsmittel

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