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   BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06   

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https://dejure.org/2006,248
BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06 (https://dejure.org/2006,248)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2006 - VIII ZR 103/06 (https://dejure.org/2006,248)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2006 - VIII ZR 103/06 (https://dejure.org/2006,248)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufzugskostenbeteiligung des Erdgeschossmieters

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer vom Vermieter geforderten Nebenkostennachzahlung; Anspruch auf Zahlung von Betriebskosten für einen Aufzug; Verpflichtung zur Zahlung der Betriebskosten auch für die den Aufzug nicht nutzenden Mieter; Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Aufzugskosten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufzugskosten für Erdgeschoßwohnungen; Fahrstuhlkosten; Betriebskosten

  • rabüro.de

    Zur Beteiligung eines Erdgeschossmieters an den Aufzugkosten

  • Judicialis

    BGB § 556a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 Bb; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Aufzugskosten - Beteiligung des Erdgeschossmieters an diesen rechtmäßig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Beteiligung de Mieter einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erdgeschosswohnung: Beteiligung an Aufzugskosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile zu Personenaufzüge - Das tägliche Auf und Ab

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten; Mietrecht

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Beteiligung eines Erdgeschossmieters an den Aufzugkosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebskosten werden umgelegt - Auch Mieter im Erdgeschoss müssen sich an den Aufzugskosten beteiligen

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Kosten für den Betrieb des Aufzugs für Erdgeschossmieter

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Aufzug

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Aufzugskosten: Kosten dürfen auch auf Erdgeschossmieter umgelegt werden

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Erdgeschossmieter und Fahrstuhlkosten

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Für den Aufzug zahlen alle - Zur Frage der Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Auch der Erdgeschoßmieter muß sich an den Aufzugskosten beteiligen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahrstuhlkosten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Kosten eines Aufzugs als Betriebskosten für Mieter

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.9.2006)

    Mieter im Erdgeschoss müssen Aufzugskosten mit bezahlen

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 2.11.2006)

    Umlage der Betriebskosten nach dem Nutzen? // Vorteilsprinzip oder Flächenmaßstab für Aufzugskosten für EG-Mieter?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umlage von Aufzugskosten auf den Erdgeschossmieter? (IMR 2006, 177)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3557
  • MDR 2007, 329
  • NZM 2006, 895
  • ZMR 2006, 919
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.05.2006 - VIII ZR 159/05

    Umlegung der Betriebskosten bei Leerstand von Wohnungen

    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06
    Im Anwendungsbereich des § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB ist dabei grundsätzlich auf die Gesamtwohnfläche abzustellen (Senatsurteil vom 31. Mai 2006 - VIII ZR 159/05, WuM 2006, 440 unter II 3 a aa).

    Es liegt auch kein Fall krasser Unbilligkeit vor, welcher dem Mieter im Einzelfall einen Anspruch aus § 242 BGB auf eine Umstellung des Umlagemaßstabes eröffnen kann (vgl. BT-Drucks aaO; Senatsurteil vom 31. Mai 2006, aaO, unter II 3 a aa; Schmid aaO, Rdnr. 4119).

  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06
    Soweit das Wohnraumförderungsgesetz keine Sonderregelung trifft, gelten im Verhältnis der Mietvertragsparteien untereinander die allgemeinen wohnraummietrechtlichen Bestimmungen (Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drucks. 14/5538 S. 33 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05, NJW 2006, 1419 unter II A 1 a aa (1) zu § 20 Abs. 2 Satz 2 NMV).

    Der Mieter muss die Abrechnung nach einem einheitlichen, generalisierenden Maßstab trotz gegebenenfalls unterschiedlicher Verursachungsanteile der Mietparteien grundsätzlich hinnehmen (Senatsurteil vom 8. März 2006, aaO, unter II A 1 a aa (2)).

  • LG Duisburg, 28.05.1991 - 7 S 586/90
    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06
    Der Gesetz- und Verordnungsgeber sehe es regelmäßig nicht als unangemessene Benachteiligung an, wenn der Mieter einer solchen Wohnung unabhängig vom objektiven Nutzen mit der Umlage für einen Fahrstuhl belastet werde (LG Berlin, GE 1994, 765; LG Berlin, GE 1995, 567; LG Duisburg, WuM 1991, 597; Bub in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. II Rdnr. 437b; Weitemeyer in Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl., § 556a Rdnr. 22).

    Auch in Rechtsprechung und Schrifttum ist die Meinung verbreitet, dass die formularmäßige Vereinbarung, die im Erdgeschoss wohnenden Mieter unabhängig vom konkreten Nutzen an den Betriebskosten eines Fahrstuhls zu beteiligen, nicht gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verstößt (LG Hannover, WuM 1990, 228; LG Duisburg, WuM 1991, 597; Weitemeyer aaO, § 556a Rdnr. 22; Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 9. Aufl., Rdnrn. 4164, 5156 f.; vgl. auch LG Augsburg, WuM 2003, 270).

  • LG Berlin, 13.02.1995 - 62 S 350/94
    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06
    Der Gesetz- und Verordnungsgeber sehe es regelmäßig nicht als unangemessene Benachteiligung an, wenn der Mieter einer solchen Wohnung unabhängig vom objektiven Nutzen mit der Umlage für einen Fahrstuhl belastet werde (LG Berlin, GE 1994, 765; LG Berlin, GE 1995, 567; LG Duisburg, WuM 1991, 597; Bub in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. II Rdnr. 437b; Weitemeyer in Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl., § 556a Rdnr. 22).
  • LG Braunschweig, 17.11.1989 - 6 S 254/89
    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06
    Nach anderer Ansicht soll der dem Vermieter durch § 24 Abs. 2 Satz 2 NMV gewährte Ermessensspielraum stets dahingehend reduziert sein, dass der Mieter einer (preisgebundenen) Wohnung im Erdgeschoss von der Umlage der Aufzugskosten ausgenommen werden müsse, wenn er aus dem Vorhandensein eines Fahrstuhls objektiv keinen Nutzen ziehen könne (LG Braunschweig, WuM 1990, 558; LG Kiel, NZM 2001, 92; LG Berlin, MM 2002, 333).
  • LG Augsburg, 21.01.2003 - 4 S 3689/02

    Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten

    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06
    Auch in Rechtsprechung und Schrifttum ist die Meinung verbreitet, dass die formularmäßige Vereinbarung, die im Erdgeschoss wohnenden Mieter unabhängig vom konkreten Nutzen an den Betriebskosten eines Fahrstuhls zu beteiligen, nicht gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verstößt (LG Hannover, WuM 1990, 228; LG Duisburg, WuM 1991, 597; Weitemeyer aaO, § 556a Rdnr. 22; Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 9. Aufl., Rdnrn. 4164, 5156 f.; vgl. auch LG Augsburg, WuM 2003, 270).
  • LG Hannover, 04.10.1989 - 11 S 8/89
    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06
    Auch in Rechtsprechung und Schrifttum ist die Meinung verbreitet, dass die formularmäßige Vereinbarung, die im Erdgeschoss wohnenden Mieter unabhängig vom konkreten Nutzen an den Betriebskosten eines Fahrstuhls zu beteiligen, nicht gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verstößt (LG Hannover, WuM 1990, 228; LG Duisburg, WuM 1991, 597; Weitemeyer aaO, § 556a Rdnr. 22; Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 9. Aufl., Rdnrn. 4164, 5156 f.; vgl. auch LG Augsburg, WuM 2003, 270).
  • LG Kiel, 03.08.2000 - 8 S 310/99
    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06
    Nach anderer Ansicht soll der dem Vermieter durch § 24 Abs. 2 Satz 2 NMV gewährte Ermessensspielraum stets dahingehend reduziert sein, dass der Mieter einer (preisgebundenen) Wohnung im Erdgeschoss von der Umlage der Aufzugskosten ausgenommen werden müsse, wenn er aus dem Vorhandensein eines Fahrstuhls objektiv keinen Nutzen ziehen könne (LG Braunschweig, WuM 1990, 558; LG Kiel, NZM 2001, 92; LG Berlin, MM 2002, 333).
  • BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 135/03

    Umlagefähigkeit der Kosten der Gartenpflege

    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06
    Das gilt ebenso wie für die Kosten eines Aufzugs etwa für die Kosten einer Gemeinschaftsantenne, die Kosten der Beleuchtung von Eingang und Treppenhaus, die Kosten der Reinigung dieser Bereiche oder die Kosten der Gartenpflege (vgl. zu letzteren Senatsurteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 135/03, WuM 2004, 399).
  • LG Berlin, 30.05.2002 - 67 S 418/01
    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06
    Nach anderer Ansicht soll der dem Vermieter durch § 24 Abs. 2 Satz 2 NMV gewährte Ermessensspielraum stets dahingehend reduziert sein, dass der Mieter einer (preisgebundenen) Wohnung im Erdgeschoss von der Umlage der Aufzugskosten ausgenommen werden müsse, wenn er aus dem Vorhandensein eines Fahrstuhls objektiv keinen Nutzen ziehen könne (LG Braunschweig, WuM 1990, 558; LG Kiel, NZM 2001, 92; LG Berlin, MM 2002, 333).
  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 188/07

    Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche, wenn nicht alle

    So soll der Mieter "auch zukünftig einen Anspruch auf Umstellung des Umlagemaßstabs" haben, "soweit es im Einzelfall zu einer krassen Unbilligkeit kommt" (BT-Drs. 14/4553, S. 51; vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 2006 - aaO, Tz. 15, und vom 20. September 2006 - VIII ZR 103/06, NJW 2006, 3557, Tz. 21).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 202/06

    Berechtigung des Vermieters zur Umstellung auf Fernwärme

    Dies beruht auf der Wertung des Gesetzgebers, dass dieser Verteilungsschlüssel für alle Betriebskosten, für die kein anderer Abrechnungsmaßstab gilt, sachgerecht ist (Senatsurteil vom 20. September 2006 - VIII ZR 103/06, NJW 2006, 3557, Tz. 16).
  • BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 128/08

    Zulässigkeit einer anteiligen Belastung eines Mieters durch formularmäßige

    Eine formularmäßige Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, durch die ein Mieter anteilig mit Kosten für einen Aufzug belastet wird, mit dem seine Wohnung nicht erreicht werden kann, weil sich der Aufzug in einem anderen Gebäudeteil befindet, benachteiligt den Mieter unangemessen (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 20. September 2006 - VIII ZR 103/06, NJW 2006, 3557).

    Für diesen Fall hat der Senat (Urteil vom 20. September 2006 - VIII ZR 103/06, NJW 2006, 3557, Tz. 12 ff.) ausgesprochen, dass der Erdgeschossmieter eine Beteiligung an den Aufzugskosten aufgrund eines einheitlichen, generalisierenden Maßstabs AGB-rechtlich hinzunehmen hat, weil es naheläge, andernfalls auch bei den Mietern der Wohnungen in den höher gelegenen Etagen nach dem Grad der tatsächlichen Nutzung zu differenzieren, der damit angestrebten möglichst weitgehenden Umlagegerechtigkeit aber Gründe der Praktikabilität und der Transparenz der Abrechnung entgegenstehen.

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