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   BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08   

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https://dejure.org/2009,96
BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08 (https://dejure.org/2009,96)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2009 - VIII ZR 107/08 (https://dejure.org/2009,96)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 107/08 (https://dejure.org/2009,96)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 556 Abs. 3 S. 2
    Einhaltung der einjährigen Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter setzt nicht nur rechtzeitige Absendung der Betriebskostenabrechnung, sondern auch deren Zugang innerhalb der Frist voraus

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtzeitige Absendung der Abrechnung durch einen Vermieter als ausreichend für die Wahrung der Frist zur Abrechnung von Betriebskosten gem. § 556 Abs. 3 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Eigenschaft der Post als Erfüllungsgehilfe eines Vermieters und entsprechende ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vertretenmüssen des Vermieters einer rechtzeitig abgeschickten, aber dem Mieter nicht rechtzeitig zugegangenen Betriebskostenabrechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtzeitige Absendung einer Betriebskostenabrechnung nicht fristwahrend; Post als Erfüllungsgehilfe des Vermieters; Postverschulden; Postverzögerung; Postverlust

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vermieter haftet für rechtzeitigen Zugang der Betriebskostenabrechnung; §§ 278 Satz 1, 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB

  • RA Kotz

    Betriebskostenabrechnung - Abrechnungsfrist bei Postaufgabe

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 556 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Einhaltung der Frist zur Betriebskostenabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278; BGB § 556 Abs. 3
    Rechtzeitige Absendung der Abrechnung durch einen Vermieter als ausreichend für die Wahrung der Frist zur Abrechnung von Betriebskosten gem. § 556 Abs. 3 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ); Eigenschaft der Post als Erfüllungsgehilfe eines Vermieters und entsprechende ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung: Frist nur bei rechtzeitigem Zugang gewahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der Absender trägt die Beweislast für den Zugang eines einfachen Briefs

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten: Wohnungsvermieter muss Abrechnungsfrist einhalten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung: Postverzögerungen gehen zulasten des Vermieters

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Nachforderung ohne rechtzeitigen Zugang der Abrechnung

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verfristete Nebenkostenabrechnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bei Nebenkostenabrechnung ist das Zugangsdatum maßgebend

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    § 556 BGB
    Frist zur Betriebskostenabrechnung nur bei rechtzeitigem Zugang gewahrt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verspäteter Zugang einer Betriebskostenabrechnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Abrechnungsfrist für Miet-Nebenkosten - Entscheidend ist, wann der Mieter die Abrechnung bekommt

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Die Nebenkostenabrechnung muss dem Wohnraummieter binnen 12 Monaten zugehen - das Absenden per Post innerhalb der Frist genügt nicht

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten: Wohnungsvermieter muss Abrechnungsfrist einhalten

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung: Postverzögerungen gehen zulasten des Vermieters

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Zustellung von Betriebskostenabrechnung durch Post

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BGH stärkt Mieter im Streit um verspätete Nebenkostenabrechnung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Vermieter

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nebenkostenabrechnung muss pünktlich zugehen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Nebenkostenabrechnung: Nachforderungen müssen ebenso fristgerecht eingehen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Nebenkosten: Vermieter muss pünktlich Rechnung zustellen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Tatsächlicher Zugang der Betriebskostenabrechnung innerhalb der Frist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung: Wann wahrt der Vermieter die Abrechnungsfrist?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten

  • 123recht.net (Kurzinformation, 22.1.2009)

    Zur Einhaltung der Abrechnungsfrist über Nebenkosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung muss fristgerecht zugehen! (IMR 2009, 153)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2197
  • MDR 2009, 558
  • NZM 2009, 274
  • ZMR 2009, 512
  • NJ 2010, 230
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten durch den

    Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
    Die Vorschriften sollen eine zeitnahe Abrechnung gewährleisten, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Senatsurteil vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 220/05, NZM 2006, 740, Tz. 17 m.w.N.).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
    Dies wird weder durch eine etwaige Monopolstellung der Post noch dadurch in Frage gestellt, dass die Post keinen Weisungen der Beklagten unterlag (BGH, Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 135/98, NJW-RR 2001, 396, unter II 3; Staudinger/Löwisch, BGB (2004), § 278 Rdnr. 96; vgl. auch Dickersbach, Info M 2008, 219; aA Kinne, GE 2005, 1293, 1294; Wall, jurisPR-MietR 9/2008, Anm. 4, unter C 2).
  • AG Bremen, 04.11.1994 - C-321/94

    Betriebskostennachzahlung bei einem Mietverhältnis über preisgebundenen Wohnraum;

    Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
    Ohne Erfolg macht die Revision geltend, der Vermieter habe nach einer in der Kommentarliteratur (Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556 BGB Rdnr. 472; MünchKommBGB/Schmid, aaO, § 556 Rdnr. 56; Staudinger/Weitemeyer, aaO, § 556 Rdnr. 109; Bamberger/Roth/Ehlert, aaO, § 556 Rdnr. 65; Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 556 Rdnr. 12) unter Hinweis auf Rechtsprechung der Instanzgerichte (AG Bremen, WuM 1995, 593 ; AG Oldenburg, aaO) vertretenen Auffassung jedenfalls unerwartete Verzögerungen bei der Postzustellung der Betriebskostenabrechnung im Sinne des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht zu vertreten, wenn er die Abrechnung rechtzeitig abgesandt habe; das müsse erst recht für den hier anzunehmenden - selteneren - Fall des Verlusts einer Postsendung gelten.
  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
    Für die im Rahmen von § 233 ZPO zu prüfende Frage, ob eine Partei ohne ihr Verschulden gehindert war, eine Frist einzuhalten, gilt zwar der vom Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage des Art. 103 Abs. 1 GG entwickelte Grundsatz, dass dem Bürger eine Verzögerung oder ein Unterbleiben der Briefbeförderung durch die Post nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen (BVerfGE 50, 1, 3; BVerfG, NJW 1992, 38 ).
  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
    Bei zur Post gegebenen Briefen besteht kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung (Senatsurteile vom 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665, unter II 3 a, und vom 24. April 1996 - VIII ZR 150/95, NJW 1996, 2033, unter II 2).
  • LG Berlin, 29.01.2008 - 65 S 176/07

    Zugang einer Betriebskostenabrechnung beim Mieter: Beweislast für Zugang bei

    Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (LG Berlin (Zivilkammer 65), GE 2008, 411), soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 150/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Kraftfahrzeugleasingverträge mit

    Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
    Bei zur Post gegebenen Briefen besteht kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung (Senatsurteile vom 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665, unter II 3 a, und vom 24. April 1996 - VIII ZR 150/95, NJW 1996, 2033, unter II 2).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
    Für die im Rahmen von § 233 ZPO zu prüfende Frage, ob eine Partei ohne ihr Verschulden gehindert war, eine Frist einzuhalten, gilt zwar der vom Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage des Art. 103 Abs. 1 GG entwickelte Grundsatz, dass dem Bürger eine Verzögerung oder ein Unterbleiben der Briefbeförderung durch die Post nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen (BVerfGE 50, 1, 3; BVerfG, NJW 1992, 38 ).
  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für

    Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
    Im Streitfall ist die Post als Erfüllungsgehilfe der Beklagten tätig geworden, weil die Beklagte sich der Post zur Beförderung der Abrechnung bedient (vgl. BGHZ 62, 119, 123 f.) und die Beklagte - wie oben dargelegt - nicht nur die Absendung, sondern auch den Zugang der Abrechnung geschuldet hat.
  • LG Düsseldorf, 07.02.2007 - 23 S 108/06

    Zugang der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
    Denn dann habe der Vermieter alles Erforderliche getan, um für die Mitteilung der Abrechnung an den Mieter zu sorgen (LG Berlin, GE 2006, 1407 (Zivilkammer 62); GE 2007, 1317 (Zivilkammer 67); LG Potsdam, GE 2005, 1357; AG Oldenburg, ZMR 2005, 204, 205 ; AG Leipzig, ZMR 2006, 47 ; aA LG Düsseldorf, NZM 2007, 328; AG Meißen, WuM 2007, 628).
  • AG Leipzig, 06.09.2005 - 163 C 4723/05
  • AG Oldenburg, 24.09.2004 - E5 C 5302/04
  • AG Meißen, 24.08.2007 - 3 C 257/07
  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    Für die nach § 556 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BGB mögliche Entlastung des Vermieters hinsichtlich einer von ihm nicht fristgerecht vorgenommenen Betriebskostenabrechnung hat dieser konkret darzulegen, welche Bemühungen er unternommen hat, um eine rechtzeitige Abrechnung sicherzustellen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 21. Januar 2009, VIII ZR 107/08, NJW 2009, 2197 Rn. 13).

    Beide Regelungen gewährleisten eine zeitnahe Abrechnung, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Senatsurteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b; vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, NJW 2006, 903, Rn. 13; vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 220/05, NZM 2006, 740 Rn. 17; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 190/06, NJW 2008, 1150 Rn. 13; vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 107/08, NJW 2009, 2197 Rn. 15; vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 296/09, aaO Rn. 19).

    Für das Vertretenmüssen im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BGB gilt § 276 BGB; nach § 278 BGB hat der Vermieter auch ein Fehlverhalten seiner Erfüllungsgehilfen zu vertreten (BGH, Urteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 107/08, aaO Rn. 13).

    Hierzu gehörte insbesondere die Darlegung der Bemühungen, die er unternommen hat, um eine rechtzeitige Abrechnung sicherzustellen (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 107/08, aaO; vgl. v. Brunn/Emmerich in Bub/Treier, aaO, III. Rn. 262).

  • BGH, 25.09.2009 - V ZR 36/09

    Formell wirksame Betriebskostenabrechnung wegen fehlender Möglichkeit zum

    Die Vorschriften sollen eine zeitnahe Abrechnung gewährleisten, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (BGH, Urt. v. 21. Januar 2009, VIII ZR 107/08, WuM 2009, 236, 237).
  • LG Hamburg, 02.05.2017 - 316 S 77/16

    Wohnraummiete: Einwurf der Betriebskostenabrechnung in den privaten Briefkasten

    Allerdings hat der BGH entschieden, dass der Zugang der Betriebskostenabrechnung beim Mieter erforderlich sei (BGH, Urteil vom 21.01.2009, VIII ZR 107/08 Rn. 13).

    Die Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2009 (Urteil vom 21.01.2009, VIII ZR 107/08, juris) betrifft zwar - insoweit vergleichbar - die Mitteilung einer Betriebskostenabrechnung i.S.d. § 556 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB an einen Privathaushalt.

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