Rechtsprechung
BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 108/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 AVBWasserV, § 133 BGB, § 157 BGB
Wasserlieferungsvertrag: Kündigung des Versorgungsvertrags durch den Grundstückseigentümer anlässlich der Vermietung des Grundstücks - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung eines Versorgungsvertrags durch Widerruf einer Einziehungsermächtigung gegenüber der kontoführenden Bank
- rewis.io
Wasserlieferungsvertrag: Kündigung des Versorgungsvertrags durch den Grundstückseigentümer anlässlich der Vermietung des Grundstücks
- ra.de
- rewis.io
Wasserlieferungsvertrag: Kündigung des Versorgungsvertrags durch den Grundstückseigentümer anlässlich der Vermietung des Grundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVBWasserV § 32 Abs. 1
Kündigung eines Versorgungsvertrags durch Widerruf einer Einziehungsermächtigung gegenüber der kontoführenden Bank - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragsrecht - Beendeter Versorgungsvertrag mit Grundstückseigenümern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.11.2008 - 9 O 340/07
- KG, 19.02.2010 - 13 U 2/09
- BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 108/10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 225/05
Kosten des Anschlusses einer Windenergieanlage an das Stromnetz
Auszug aus BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 108/10
Zwar handelt es sich hierbei um Individualerklärungen, deren tatrichterliche Auslegung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt darauf überprüft werden kann, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen worden ist (vgl. nur Senatsurteil vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 225/05, WM 2007, 1227 Rn. 13 mwN).
- BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 374/11
Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens
Zwar handelt es sich hierbei um eine Individualerklärung, deren tatrichterliche Auslegung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt darauf überprüft werden kann, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen worden ist (…vgl. nur Senatsurteile vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 225/05, WM 2007, 1227 Rn. 13 mwN; vom 26. Oktober 2011 - VIII ZR 108/10, juris Rn. 12). - BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15
Erdgaslieferungsvertrag: Auslegung und vereinbarte Schriftform einer …
Die textliche Wendung "[...] müssen wir ihren Erdgaslieferungsvertrag zu den bisherigen Bedingungen zum 31.12.2006 beenden" lässt den Willen der Klägerin zur Kündigung des Sonderkundenvertrags zum 31. Dezember 2006 klar und unmissverständlich erkennen (vgl. zur Bedeutung des Begriffs "beenden" Senatsurteil vom 26. Oktober 2011 - VIII ZR 108/10, juris Rn. 14). - BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 47/12
Energielieferung: Verhältnis einer Festpreisvereinbarung zu einer …
Zwar handelt es sich um eine Individualvereinbarung, deren tatrichterliche Auslegung in der Revisionsinstanz nur beschränkt daraufhin überprüft werden kann, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen worden ist (…Senatsurteile vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 225/05, WM 2007, 1227 Rn. 13 mwN; vom 26. Oktober 2011 - VIII ZR 108/10, juris Rn. 12).