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   BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 113/10   

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https://dejure.org/2010,2112
BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 113/10 (https://dejure.org/2010,2112)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2010 - VIII ZR 113/10 (https://dejure.org/2010,2112)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - VIII ZR 113/10 (https://dejure.org/2010,2112)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 536 Abs 1 BGB
    Wohnraummiete: Mietminderung bei Unterbrechung der Stromversorgung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herleitung einer Mietminderung aus einer auf Zahlungsrückstand des Wohnungsmieters gegenüber dem Stromversorger beruhenden Unterbrechung der Stromlieferung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietminderung - Zahlungsrückstand Mieter bei Stromversorger

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Mietminderung bei einem der Sphäre des Mieters zuzurechnenden Mangel; Stromsperre wegen Zahlungsrückstands

  • rabüro.de

    Keine Mietminderung wegen Unterbrechung der Stromlieferung wegen Zahlungsverzug

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Mietminderung bei Unterbrechung der Stromversorgung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Mietminderung bei Unterbrechung der Stromversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herleitung einer Mietminderung aus einer auf Zahlungsrückstand des Wohnungsmieters gegenüber dem Stromversorger beruhenden Unterbrechung der Stromlieferung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausbau des Stromzählers: Mietminderung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietminderung wegen Stromsperre

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen abgestellten Strom?

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Keine Mietminderung bei einem vom Mieter selbst verursachten Mangel

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Stromsperre durch Zahlungsrückstand

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Mietminderung weil Stromversorgung abgestellt wurde

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mietminderung beim Strom-Stopp wegen Zahlungsrückstand

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Unterbrechung der Stromlieferung nach Zahlungsrückstand des Mieters rechtfertigt keine Mietminderung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Selbstverschuldeter Mangel berechtigt nicht zur Mietminderung Haus & Grund Rheinland begrüßt Klarstellung durch den BGH

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Mietminderung, wenn Versorger wegen Verzugs den Strom abstellt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Mietminderung, wenn Versorger wegen Verzugs den Strom abstellt

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Keine Mietminderung bei Unterbrechung der Stromlieferung wegen Zahlungsrückstand des Mieters; Stromsperre

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietminderung bei selbst verschuldeten Mängeln unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Mietminderung möglich, wenn Stromversorger wegen Zahlungsrückstands des Mieters den Strom abstellt - Mieter ist für Stromversorgung selbst zuständig

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Mietminderung bei Unterbrechung der Stromlieferung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterbrechung der Stromzufuhr durch den Netzbetreiber: Keine Mietminderung! (IMR 2011, 138)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 515
  • MDR 2011, 216
  • NZM 2011, 198
  • ZMR 2011, 371
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 191/13

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine Minderung zwar grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn ein Mangel - wie hier - der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist (Senatsurteil vom 15. Dezember 2010 - VIII ZR 113/10, WuM 2011, 97 Rn. 18 mwN), im Streitfall jedoch gleichwohl die Voraussetzungen einer Mietminderung gegeben sind, da die Beklagte unter Berücksichtigung der Grundsätze der versicherungsrechtlichen Lösung zur Beseitigung des Mangels verpflichtet ist.
  • AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19

    Mietminderungsrecht bei Bettwanzenbefall; Zahlungsverzug nach Vermieterwechsel

    Dagegen entfällt das Recht zur Minderung, wenn der Mangel der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist, was dann der Fall ist, wenn der Mieter den Mangel zu vertreten hat, seine Beseitigung verzögert oder verhindert oder der Mangel auf einer vom Mieter gewünschten Veränderung beruht (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 515 Rn. 18 unter Bezugnahme auf: MünchKomm-BGB/Häublein, 5. Aufl., § 536 Rn. 32; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 536 Rn. 572 mwN; vgl. auch BGHZ 203, 256 Rn. 46; BGH, NJW 2015, 2419 Rn. 17 jew. mwN).
  • KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15

    Formularvertrag über Gewerberaummiete in einem Einkaufszentrum:

    Eine Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel selbst zu vertreten hat (vgl. BGH NJW 1992, 1936; OLG Naumburg NZM 2001, 100), z.B. wenn der Mieter den Mangel selbst durch sein Verhalten herbeigeführt hat (vgl. BGH NZM 2012, 637; BGH NZM 2011, 198; KG ZMR 2004, 908; Bub/Treier/Kraemer/Ehlert, a.a.O., III.B. Rdnr. 3261 m.w.N.).
  • AG Berlin-Schöneberg, 30.10.2014 - 102 C 194/13

    Unzureichend geheizt und gelüftet: Schimmelbildung liegt in der Sphäre des

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung und allgemeiner Ansicht im Schrifttum tritt eine Minderung der Miete entsprechend § 326 Abs. 2 S. 1 BGB nicht ein, wenn der betreffende Mangel der Mietsache der Sphäre des Mieters zuzurechnen und von ihm zu vertreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2010, VIII ZR 113/10, NJW-RR 2011, S. 515; Emmerich in: Staudinger, Mietrecht, 2010, § 536 BGB, Rn. 63; Palandt/Weidenkaff, 73. Aufl., § 536 BGB, Rn. 37).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 198/10
    Zwar ist eine Minderung ausgeschlossen, wenn ein Mangel der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist (BGH, MDR 2011, 216; KG, Urteil vom 20 September 2004, 8 U 65/04, zitiert nach juris).
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