Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 114/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9744
BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 114/13 (https://dejure.org/2014,9744)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2014 - VIII ZR 114/13 (https://dejure.org/2014,9744)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13 (https://dejure.org/2014,9744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,9744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB, § 1 Abs 1 PrKG, § 8 PrKG
    Erdgassondervertrag: Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel betr. Ölpreisbindung in einem Gaslieferungsvertrag

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 307 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1; PrKG § 1
    Abgrenzung von kontrollfreier Preishauptabrede und kontrollpflichtiger Preisnebenabrede; Bestandsschutz durch § 8 PrKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhaltskontrolle einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erdgassondervertrags enthaltenen Preisregelung als Preishauptabrede; Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag hinsichtlich Änderung des Arbeitspreises für Heizöl

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel in einem Gasliefervertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Preisanpassungsklausel in Erdgassondervertrag; Gaslieferung; Koppelung an Ölpreis/Preisentwicklung für Heizöl

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Gaslieferungsvertrag mit einem Unternehmen

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel in einem Gaslieferungsvertrag, die den Arbeitspreis in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für Heizöl ändert; zum Einfluss eines Preisklauselverbots im Sinne des § 1 Abs. ...

  • rewis.io

    Erdgassondervertrag: Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel betr. Ölpreisbindung in einem Gaslieferungsvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltskontrolle einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erdgassondervertrags enthaltenen Preisregelung als Preishauptabrede; Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag hinsichtlich Änderung des Arbeitspreises für Heizöl

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel (Ölpreisbindung) in einem Gaslieferungsvertrag

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Preisanpassungsklauseln unterliegen auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr der Inhaltskontrolle für AGB - hier: Gaslieferungsvertrag

  • nomos.de PDF (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Ölpreisbindung in Gaslieferungsvertrag: Inhaltskontrolle der im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Preisanpassungsklausel bei der Gaslieferung an Unternehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Preisanpassungsklausel in Erdgas-Sonderverträgen mit Unternehmen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Preisanpassung in Gaslieferungsverträgen - AGB-Inhaltskontrolle auch zwischen Unternehmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Ölpreisbindung in einem Gaslieferungsvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel (Ölpreisbindung) in einem Gaslieferungsvertrag

  • Jurion (Kurzinformation)

    Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag kann wirksam sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ölpreisbindung in Gaslieferungsvertrag zulässig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Inhaltskontrolle einer Preisanpassungsklausel zwischen Unternehmern

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel (Ölpreisbindung) in einem Gaslieferungsvertrag

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kopplung des Gaspreises an die Preisentwicklung zwischen Unternehmern zulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Inhaltskontrolle einer Preisanpassungsklausel in einem Gaslieferungsvertrag

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Gaslieferungsvertrag - Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel (Ölpreisbindung)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel in Gaslieferungsvertrag

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Spannungsklauseln in Energielieferverträgen

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Ölpreisbindung in Gaslieferungsvertrag: Inhaltskontrolle der im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 307 Abs. 1, 3 Satz 1; PrKG § 1
    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel in einem Gasliefervertrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 201, 230
  • NJW 2014, 2708
  • ZIP 2014, 1435
  • ZIP 2014, 44
  • MDR 2014, 885
  • NZM 2014, 876
  • WM 2014, 1819
  • BB 2014, 1282
  • DB 2014, 12
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    (1) Nach dieser Vorschrift ist bei der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden, auf die Gewohnheiten und Gebräuche des Handelsverkehrs Rücksicht zu nehmen und darüber hinaus den Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs angemessen Rechnung zu tragen (BGH, Urteile vom 27. September 1984 - X ZR 12/84, BGHZ 92, 200, 206 und vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 43).

    Innerhalb des kaufmännischen Geschäftsverkehrs sind auch die branchentypischen Interessen der Vertragschließenden zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 43 und vom 28. Juli 2015 - XI ZR 434/14, BGHZ 206, 305 Rn. 40, jeweils mwN).

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    (1) Nach dieser Vorschrift ist bei der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden, auf die Gewohnheiten und Gebräuche des Handelsverkehrs Rücksicht zu nehmen und darüber hinaus den Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs angemessen Rechnung zu tragen (BGH, Urteile vom 27. September 1984 - X ZR 12/84, BGHZ 92, 200, 206 und vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 43).

    Innerhalb des kaufmännischen Geschäftsverkehrs sind auch die branchentypischen Interessen der Vertragschließenden zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 43 und vom 28. Juli 2015 - XI ZR 434/14, BGHZ 206, 305 Rn. 40, jeweils mwN).

  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 243/13

    Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Denn ihr Regelungsgehalt, also die Art und Weise der erstmaligen Berechnung sowie der Änderung des Arbeitspreises, ist aus sich heraus klar und verständlich (vgl. Senatsurteile vom 17. September 2014 - VIII ZR 258/13, NJW 2014, 3508 Rn. 16; vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 13, und VIII ZR 116/13, VersorgW 2014, 212 Rn. 16 f.; vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08, BGHZ 185, 96 Rn. 15 ff., und VIII ZR 304/08, WM 2010, 1050 Rn. 21 ff.; jeweils zu vergleichbaren Preisanpassungsklauseln).

    Denn wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, handelt es sich bei einer derartigen Bestimmung hinsichtlich künftiger Preisänderungen um eine kontrollfähige Preisnebenabrede und nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, um die gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht kontrollfähige Preishauptabrede (vgl. Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 14 ff., und VIII ZR 116/13, aaO Rn. 18 ff.; vom 17. September 2014 - VIII ZR 258/13, aaO Rn. 17 ff.; jeweils mwN).

    Diese Voraussetzungen hat der Senat bei einer ölpreisindexierten Preisgleitklausel in einem Verbrauchervertrag verneint, weil die erforderliche Prognose, dass sich der Marktpreis für die geschuldete Leistung typischerweise ähnlich wie der Marktpreis für das Referenzgut entwickelt, bereits daran scheitert, dass ein - durch eine Spannungsklausel zu wahrender - Marktpreis für Gas damals nicht feststellbar war (Senatsurteile vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08, aaO Rn. 31, und VIII ZR 304/08, aaO Rn. 39; vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 40).

    Dort hält eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der vertraglich definierten Preisentwicklung für Heizöl ändert, der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand (Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 41 ff., und VIII ZR 116/13, aaO Rn. 39; vgl. Kühne, NJW 2014, 2714).

  • BGH, 05.07.2017 - VIII ZR 163/16

    Stromverträge: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

    Anders als die Revision dies gewertet wissen will, handelt es sich dabei nicht um Preisanpassungen, die - im Sinne einer Spannungsklausel (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 PrKG) - anhand eines feststehenden Index oder - im Sinne einer Kostenelementeklausel (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 PrKG) - aufgrund feststehender rechnerischer Bezugsgrößen vorzunehmen wären und sich damit - ungeachtet ihrer AGBrechtlichen Kontrollfähigkeit (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 15 mwN) - im Sinne einer Anpassungsautomatik ohne weiteren Zwischenschritt, insbesondere ohne zusätzliche Willensbildung zum Ob und/oder Wie einer Weiterbelastung, unmittelbar aus einer zuvor bereits erzielten konkreten Willensübereinstimmung ableiten ließen (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. November 2015 - VIII ZR 360/14, BGHZ 208, 52 Rn. 15).
  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

    Sie unterliegt zwar als Preisnebenabrede im Sinne von § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB (st. Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08, BGHZ 185, 96 Rn. 19 f.; vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 15; jeweils mwN).

    Sie dienen namentlich im Bereich der Energieversorgung - wie hier - dazu, einerseits dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abzunehmen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher ihn belastender Kostensteigerungen zu sichern, ohne den Vertrag kündigen zu müssen, und andererseits den Vertragspartner davor zu bewahren, dass der Verwender mögliche künftige Kostensteigerungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (BGH, Urteile vom 29. April 2008 - KZR 2/07, aaO Rn. 14; vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, aaO Rn. 22, und VIII ZR 56/08, aaO Rn. 24; vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 34 f.).

    bb) Allerdings ist auch in diesen Fällen die zum Schutz einer unangemessenen Benachteiligung bestehende Schranke des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB überschritten, wenn die dazu in Allgemeinen Geschäftsbedingungen formulierten Preisanpassungsbestimmungen dem Verwender die Möglichkeit einräumen, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne jede Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern auch einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (st. Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 21. September 2005 - VIII ZR 38/05, WM 2005, 2335 unter II 2; vom 13. Dezember 2006 - VIII ZR 25/06, aaO Rn. 21; vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08, aaO Rn. 35; vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 35).

  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 158/11

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

    a) Der Senat hat ein berechtigtes Interesse (auch) von Gasversorgungsunternehmen, Kostensteigerungen während der Vertragslaufzeit an ihre Kunden weiterzugeben, grundsätzlich anerkannt (st. Rspr.; Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 35; vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, aaO Rn. 22, und VIII ZR 56/08, BGHZ 182, 41 Rn. 24).
  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Bei der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden, ist zwar auf die Gewohnheiten und Gebräuche des Handelsverkehrs Rücksicht zu nehmen (§ 310 Abs. 1 Satz 2 BGB) und darüber hinaus den Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs angemessen Rechnung zu tragen (BGH, Urteile vom 27. September 1984 - X ZR 12/84, BGHZ 92, 200, 206 und vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 43).

    Innerhalb des kaufmännischen Geschäftsverkehrs sind auch die branchentypischen Interessen der Vertragschließenden zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 16. Januar 1985 - VIII ZR 153/83, BGHZ 93, 252, 260 f., vom 3. März 1988 - X ZR 54/86, BGHZ 103, 316, 328 f. und vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 43 mwN).

  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 116/13

    Erdgassondervertrag: Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr

    Eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der vertraglich definierten Preisentwicklung für Heizöl ändert, hält bei ihrer Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB stand; dies gilt auch für eine Preisanpassungsklausel, nach der sich der Grundpreis für die Lieferung von Gas in Abhängigkeit von einem vertraglich bestimmten Lohnpreisindex ändert (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 14. Mai 2014, VIII ZR 114/13).

    Denn ihr Regelungsgehalt - die Art und Weise der erstmaligen Berechnung sowie der Änderung des Grund- und Arbeitspreises - ist aus sich heraus klar und verständlich (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, unter II 2, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Senatsurteile vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08, BGHZ 185, 96 Rn. 15 ff., und VIII ZR 304/08, WM 2010, 1050 Rn. 21 ff.; jeweils zu vergleichbaren Preisanpassungsklauseln).

    Denn hinsichtlich der Regelung künftiger Preisänderungen handelt es sich bei diesen Bestimmungen um kontrollfähige Preisnebenabreden und nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, um die gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht kontrollfähige Preishauptabrede (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, unter II 3).

    Der daraus zu errechnende anfängliche Grundpreis in Höhe von 14 EUR/Monat und der anfängliche Arbeitspreis in Höhe von 3, 039 Cent/kWh unterliegen - wie jeder bei Vertragsbeginn vereinbarte Ausgangspreis - nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, unter II 3 c; Senatsurteile vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08, aaO Rn. 19, und VIII ZR 304/08, aaO Rn. 25; jeweils mwN).

    Davon abgesehen reicht es für die Annahme einer hinreichend bestimmten, der Inhaltskontrolle entzogenen Preisvereinbarung (Preishauptabrede) aus, dass der für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns vereinbarte Grund- und Arbeitspreis bei Vertragsschluss bestimmbar ist (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, unter II 3 c aa mwN).

    Insoweit handelt es sich bei den genannten Berechnungsformeln um Preisnebenabreden, die - wie unter II 3 a ausgeführt - nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Inhaltskontrolle unterworfen sind (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, unter II 3 c bb, zu einer Preisanpassungsbestimmung mit vergleichbarer Berechnungsformel).

    Die Formulierung ist lediglich als Hinweis auf periodisch mögliche Preisanpassungen zu verstehen (näher dazu Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, unter II 3 d aa mwN).

    Denn die bloße Regelungstechnik ändert nichts an den voneinander abgrenzbaren Funktionen der Berechnungsformel hinsichtlich der Bestimmung des Anfangspreises einerseits und künftiger Preisänderungen andererseits (Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, unter II 3 d bb mwN).

    Eine derartige Umgehung der Inhaltskontrolle von Preisänderungsklauseln liefe dem durch die AGB-rechtliche Inhaltskontrolle bezweckten Schutz des Klauselgegners vor der Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht des Verwenders zuwider (Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, aaO mwN).

    Das ist im vorliegenden Fall die differenzierende Auslegung, nach der die Berechnungsformeln nur hinsichtlich der vereinbarten Anfangspreise nicht kontrollfähig sind, während sie eine kontrollfähige Preisnebenabrede darstellen, soweit sie zukünftige Preisänderungen zum Gegenstand haben (Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, unter II 3 e).

    Die Abwägung der beiderseitigen Interessen führt im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis, dass die von der Klägerin verwendeten Bestimmungen in Ziffern 5.1 und 5.2 der Anlage 2 im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht zu beanstanden sind (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, unter II 4 a, zu einer vergleichbaren Preisanpassungsbestimmung).

    Wird die Preisanpassung auf der Grundlage der Entwicklung von Kostenelementen herbeigeführt, so ist die Schranke des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB jedoch überschritten, wenn solche Preisanpassungsbestimmungen dem Verwender die Möglichkeit einräumen, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne jede Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (st. Rspr.; Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, aaO unter II 4 a aa (1) mwN).

    Denn der Preis für leichtes Heizöl stellt keinen Kostenfaktor, sondern einen Wertmesser für die von der Beklagten zu erbringende Leistung dar, weil er als solcher und ohne Rücksicht auf die Kosten der Beklagten die Höhe des Arbeitspreises für Gas bestimmen soll (vgl. Senatsurteile vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, unter II 4 a bb (1); vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08, aaO Rn. 29, und VIII ZR 304/08, aaO Rn. 37; jeweils zu vergleichbaren Klauseln).

    Diese für Verbraucherverträge entwickelte Rechtsprechung des Senats ist auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr aus den im Senatsurteil vom heutigen Tage (VIII ZR 114/13, unter II 4 a bb (3)) näher dargelegten Gründen nicht übertragbar.

    Es ist dagegen nicht Aufgabe der Gerichte, diese unternehmerische Entscheidung des Kunden für eine Ölpreisbindung darauf hin zu überprüfen, ob sie sachgerecht ist, und sie gegebenenfalls zu Gunsten des einen Unternehmens sowie zu Lasten des anderen zu korrigieren (Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, unter II 4 a bb (3) (b)).

    Ebenso wie bei einer an den Ölpreis gekoppelten Arbeitspreisgestaltung (dazu Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, unter II 4 a bb) unterliegt es der kaufmännischen Beurteilung des unternehmerischen Gaskunden, ob die Bindung des Grundpreises an einen bestimmten Lohnpreisindex für ihn sachgerecht und akzeptabel ist.

    Eine solche Befugnis zu einer einseitigen Verschiebung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung ist auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht zulässig (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, unter II 4 b; Senatsurteile vom 21. September 2005 - VIII ZR 38/05, WM 2005, 2335 unter II 3; vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, aaO Rn. 26 f.; vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 320/07, WM 2010, 228 Rn. 25 ff.; vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08, aaO Rn. 35 ff.; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2009 - VIII ZR 312/08, WuM 2010, 436 Rn. 6 f.).

    Eine Preisklausel, die gegen § 1 Abs. 1 PrKG verstößt, ohne nach § 8 PrKG unwirksam zu sein, ist, wie der Senat entschieden hat, auch nicht allein wegen des Verstoßes gegen § 1 Abs. 1 PrKG gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, unter II 4 c).

    Dieser Gesichtspunkt ist bei der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle, bei der überprüft wird, ob die beiderseitigen Interessen im Vertrag angemessen berücksichtigt werden, nicht maßgebend (Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 114/13, unter II 4 c bb).

  • BGH, 26.05.2021 - VIII ZR 42/20

    Vereinbarung einer Indexmiete und Mietänderung

    Dabei kann dahinstehen, ob die formularvertragliche Vereinbarung einer Indexmiete als eine die Miethöhe unmittelbar regelnde Bestimmung und damit gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB im Übrigen nicht kontrollfähige Preis(haupt)abrede (so BeckOGK-BGB/Siegmund, Stand: 1. April 2021, § 557b Rn. 53; vgl. auch Senatsurteil vom 15. Februar 2012 - VIII ZR 197/11, NJW 2012, 1502 Rn. 21 [zur Staffelmiete]) oder als Preisnebenabrede (so Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 14. Aufl., § 557b BGB Rn. 20a) anzusehen ist (zur Abgrenzung vgl. BGH, Urteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 15; vom 23. August 2018 - III ZR 192/17, NJW 2019, 47 Rn. 14 f.; jeweils mwN), da hier ausschließlich die Einhaltung des Transparenzgebots in Rede steht und aus § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB folgt, dass dieses auch für das Hauptleistungsversprechen gilt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2019 - III ZR 38/18, NJW-RR 2019, 942 Rn. 21 mwN).
  • OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 4 U 184/18

    Kreissparkasse Tübingen und Verbraucherzentrale jeweils zu Unterlassungen in

    Zudem wird die Kontrollfreiheit von Zinsgleitklauseln im Hinblick auf das Urteil des BGH vom 14.05.2014 zu einem Gaslieferungsvertrag ( VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 [236 ff. Rn. 14 ff.] = NJW 2014, 2708 ) mit Recht angezweifelt, weil dort von einer bloßen Preisnebenabrede ausgegangen wurde (hierzu Krepold/Herrle BKR 2018, 89 [92]; Söbbing/v. Bodungen ZBB 2016, 39 [45]).
  • BGH, 17.09.2014 - VIII ZR 258/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Erdgaslieferungsvertrag:

  • OLG München, 27.04.2017 - U 3922/15

    Risikoverteilung bei Veränderung des Marktpreises für Strom

  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 13/12

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

  • OLG Frankfurt, 12.10.2016 - 17 U 165/15

    Unternehmerdarlehen: Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts

  • OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 113/15

    Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts in einem Darlehensvertrag

  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 360/13

    Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • OLG München, 18.07.2019 - 29 U 2041/18

    Anpassung von Preiskonditionen in Stromlieferungsverträgen, die an den

  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 109/14

    Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 16.03.2018 - V ZR 306/16

    Unangemessene Benachteiligung eines Grundstückkaufers bei Verpflichtung zur

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2018 - 6 U 182/16

    Gerichtliche Überprüfung der AGB einer bundesweit tätigen Strom- und

  • BGH, 26.01.2022 - VIII ZR 175/19

    Rückzahlungsanspruch eines Kunden von überzahlten Fernwärmeentgelten wegen

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

  • OLG Dresden, 03.08.2016 - 5 U 138/16

    Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts in den AGB einer Bank

  • OLG Bremen, 17.05.2017 - 1 U 70/16

    Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts in einem Darlehensvertrag

  • LG Hamburg, 13.11.2015 - 328 O 479/14

    Bearbeitungsentgelte in Kreditverträgen mit Unternehmern

  • BGH, 01.06.2022 - VIII ZR 287/20

    BGH trifft weitere Entscheidung in Klageserie gegen Berliner

  • LG Kleve, 18.08.2015 - 4 O 13/15

    Bearbeitungsgebühr; Darlehensvertrag; Avalkredit; AGB; Verjährung; kaufmännischer

  • LG Stuttgart, 22.06.2016 - 4 S 259/15

    Wirksamkeit einer Bearbeitungsentgeltklausel in Unternehmerdarlehensvertrag

  • LG Stuttgart, 15.06.2016 - 4 S 194/15

    Unternehmerdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer Bearbeitungsentgeltklausel

  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung;

  • LG Stuttgart, 28.06.2016 - 4 S 230/15

    Wirksamkeit einer Bearbeitungsentgeltklausel in Unternehmerdarlehensvertrag

  • LG Frankfurt/Main, 16.07.2014 - 13 S 177/12

    Mietwohnung wegen Dachsanierung unbewohnbar: WEG muss Ersatz leisten!

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2018 - 20 U 29/18

    Gerichtliche Überprüfung von Kostenelementeklauseln in den AGB eines

  • KG, 06.04.2017 - 8 U 114/16

    Kreditrahmenvertrag zur Bauträgerfinanzierung: Wirksamkeit einer Formularklausel

  • OLG Celle, 18.12.2014 - 13 U 19/14

    Luftbeförderungsvertrag: Inhaltskontrolle der Klausel über die Bezahlung des

  • LG Frankfurt/Main, 31.07.2015 - 25 O 52/15

    Verkündet am: 31.07.2015

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2021 - 5 U 29/21
  • LG München I, 14.05.2018 - 4 HKO 22341/13

    Risikoverteilung bei Wirtschaftsklauseln

  • LG Frankfurt/Main, 18.08.2015 - 7 O 391/14
  • LG Düsseldorf, 24.06.2020 - 2b O 254/18

    Kein Anspruch auf "negative Zinsen" aus Schuldscheindarlehen gegen

  • LG Frankfurt/Oder, 08.12.2015 - 19 O 22/15

    Unternehmerdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel über

  • OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - 5 U 37/18

    Stromlieferungsvertrag mit einem gewerblichen Großkunden: Behandlung einer

  • LG Neuruppin, 17.02.2016 - 5 O 9/15

    Rückforderungen aus einem Darlehensvertrag, Wirksamkeit des Widerrufs, Vorliegen

  • LG Frankfurt/Main, 25.11.2015 - 13 O 98/15

    Zur Wirksamkeit von Bearbeitungsgebühren bei der Darlehensgewährung an einen

  • OLG München, 20.08.2014 - 9 U 1184/14

    Preisverfall absehbar: Auftragnehmer kann keine Preisanpassung verlangen!

  • OLG Jena, 22.04.2020 - 2 U 287/18

    Franchise-Vertrag: Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel

  • LG Hamburg, 01.12.2015 - 328 O 474/14

    Anspruch auf Rückzahlung einer für die Gewährung eines Darlehens gezahlten

  • LG Ravensburg, 14.04.2016 - 2 O 218/15

    Allgemeine Bankbedingungen: Wirksamkeit der Vereinbarung eines

  • LG Düsseldorf, 09.02.2018 - 38 O 138/17
  • LG Neuruppin, 24.09.2015 - 5 O 66/15

    Unwirksamkeit der AGB-Klausel über die Zahlung eines Bearbeitungsentgelts bei

  • AG Stuttgart, 24.06.2015 - 1 C 1137/15

    Darlehensvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Klausel über die

  • LG Köln, 28.11.2022 - 15 O 288/22

    Vertragsstrafen in AGB für Mietverträge

  • BGH, 26.05.2021 - VI ZR 42/20
  • OLG Stuttgart, 01.02.2017 - 9 U 93/16

    Rückforderung einer aus Anlass des Abschlusses eines Darlehensvertrages

  • LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13

    Bereinigte Gesamtkosten können in Betriebskostenabrechnung eingestellt werden!

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - 13 LC 534/18

    Vorhaltekosten des Rettungsdienstes

  • OLG Hamburg, 27.08.2015 - 3 U 157/13

    Gaslieferungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten

  • OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 10 U 158/15

    Rückforderung der Bearbeitungsgebühr aus Kreditvertrag

  • OLG Frankfurt, 03.09.2019 - 11 U 75/17

    Berechtigte Preiserhöhung eines Gasversorgers durch ergänzende Vertragsauslegung

  • AG Köln, 11.11.2015 - 149 C 48/15

    Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts bei Benachteiligung des Unternehmers

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht