Rechtsprechung
BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 114/95 |
LKW aus Frankreich
Zu kurze Herstellergarantie, §§ 459 ff BGB <Fassung bis 31.12.01>, Abgrenzung Sachmängelgewährleistung - pVV (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>)
Volltextveröffentlichungen (8)
- autokaufrecht.info
Kein Sachmangel bei fehlender oder teilweise abgelaufener Herstellergarantie
- verkehrslexikon.de
Zur Frage eines Sachmangels bei fehlender Herstellergarantie
- Wolters Kluwer
Herstellergarantie - Sachmangel bei Übergabe des Fahrzeugs - Positive Vertragsverletzung - Verletzung von Nebenpflichten
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Sachmangel des Kfz bei fehlender oder teilweise abgelaufener Herstellergarantie
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Haftung des Verkäufers für fehlende Werksgarantie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276, § 459
Teilweise Ablaufen der Herstellergarantie als Sachmangel - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Fehlende oder abgelaufene Herstellergarantie begründet keinen Sachmangel
Papierfundstellen
- BGHZ 132, 320
- NJW 1996, 2025
- ZIP 1996, 1094
- MDR 1996, 906
- NZV 1996, 408 (Ls.)
- WM 1996, 1635
- BB 1996, 1462
- DB 1996, 1464
- JR 1997, 150
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15
Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie
Das Bestehen einer Herstellergarantie für ein Kraftfahrzeug stellt in der Regel ein Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache nach § 434 Abs. 1 BGB dar, so dass dessen Fehlen - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift - einen Sachmangel begründet (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 24. April 1996, VIII ZR 114/95, BGHZ 132, 320, 324 ff.).Dies entspreche der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 132, 320), die zwar zu der Rechtslage vor der Schuldrechtsreform ergangen sei, jedoch fortgelte, weil der Beschaffenheitsbegriff durch die Schuldrechtsreform nicht verändert worden sei.
Denn der an die Stelle des § 459 BGB aF getretene § 434 BGB geht von einem wesentlich weiteren Sachmangelbegriff aus, so dass auf diese Vorschrift die enge Beschaffenheitsdefinition des § 459 Abs. 1 BGB aF, auf die sich das Berufungsgericht gestützt und die auch der Senat - zum früheren Recht, auch speziell zur Kraftfahrzeuggarantie - vertreten hat (Senatsurteil vom 24. April 1996 - VIII ZR 114/95, BGHZ 132, 320, 324 ff.), nicht mehr angewendet werden kann.
Insbesondere kann das (Nicht-)Bestehen einer Herstellergarantie im Einzelfall von großem wirtschaftlichen Gewicht sein und entsprechend bedeutenden Einfluss auf den Wert eines Kraftfahrzeuges haben (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 24. April 1996 - VIII ZR 114/95, aaO S. 325).
- BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen …
Enthält ein zwischen Privatpersonen geschlossener Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug einen formularmäßigen Ausschluß jeder Gewährleistung, wird dieser durch den handschriftlichen Zusatz "gekauft wie gesehen" nicht eingeschränkt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24. April 1996 - VIII ZR 114/95, NJW 1996, 2025).Dafür spricht weiter, daß Freizeichnungsregelungen, die - wie etwa die Klausel "gebraucht, wie besichtigt und unter Ausschluß jeder Gewährleistung" - eine Verbindung von einem vollständigen Gewährleistungsausschluß mit einer sogenannten Besichtklausel enthalten, von den beteiligten Verkehrskreisen im Gebrauchtwagenhandel grundsätzlich als umfassender Gewährleistungsausschluß verstanden werden, auch wenn der Hinweis "wie besichtigt" oder "wie gesehen" für sich genommen nur solche Mängel erfaßt, die bei einer den Umständen nach zumutbaren Prüfung und Untersuchung unschwer erkennbar sind (Senatsurteil vom 24. April 1996 - VIII ZR 114/95, NJW 1996, 2025, unter II 2 b; BGHZ 74, 383, 385 f.;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rdnr. 1570 i.V.m. 1565).
- BGH, 28.03.2006 - VI ZR 50/05
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger im Bereich einer …
Da es in einem solchen Fall an einem Betrag fehlt, über den Streit bestehen könnte, kommt eine Trennung in ein Grund- und ein Betragsverfahren nicht in Betracht (vgl. BGHZ 132, 320, 327; BGH, Urteile vom 12. Juni 1975 - III ZR 34/73 - NJW 1975, 1968; vom 30. Januar 1987 - V ZR 7/86 - NJW-RR 1987, 756; vom 30. November 1989 - IX ZR 249/88 - NJW 1990, 1366, 1367; vom 19. Februar 1991 - X ZR 90/89 - NJW 1991, 1896; vom 27. Januar 2000 - IX ZR 45/98 - VersR 2001, 638, 639 und vom 4. Oktober 2000 - VIII ZR 109/99 - NJW 2001, 155, 156).
- OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07
Begriff des Sachmangels i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB
Sachgerecht ist es deshalb, bei Pflichtwidrigkeiten des Verkäufers, z.B. aufgrund unzureichender Aufklärung, Ansprüche aus culpa in contrahendo oder positiver Forderungsverletzung zu geben (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 1275 mit Hinweis auf BGH NJW 1996, 2025 sowie OLG Köln VersR 1997, 1019). - BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99
Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils
Das gilt auch für einen Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit, die ihrerseits nicht Gegenstand eines Grundurteils sein kann (BGHZ 132, 320, 327; BGH, Urteil vom 30. Januar 1987 - V ZR 7/86, NJW-RR 1987, 756; BGH, Urteil vom 12. Juni 1975 - III ZR 34/73, NJW 1975, 1968 = MDR 1975, 1007 unter I 2 a). - LG Ingolstadt, 30.10.2014 - 32 O 209/14
Keine Rückabwicklung eines Autokaufvertrags wegen Nichtbestehen einer …
Beschaffenheitsmerkmale können sich zwar auch aus rechtlichen Beziehungen des Kaufgegenstandes zu seiner Umwelt ergeben, jedoch müssen diese Beziehungen in der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes selbst ihren Grund haben, ihm selbst unmittelbar innewohnen, von ihm ausgehen; sie dürfen sich nicht erst durch Heranziehen von außerhalb des Kaufgegenstandes liegenden Verhältnissen oder Umständen ergeben (BGH, WM 1988, 48; NJW 1996, 2025).Die Herstellergarantie stellt vielmehr lediglich eine rechtliche Beziehung außerhalb der Kaufsache dar und hat in der Kaufsache nicht selbst ihren Grund, haftet ihr nicht an (BGH, NJW 1996, 2025; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011, Az. I-1 U 141/07).
Die Begründung des OLG Schleswig beschränkt sich -offenbar in Unkenntnis der genauen Entscheidung - auf einen Verweis auf die Entscheidung BGH, NJW 1996, 2025.
- BGH, 10.03.2005 - IX ZR 73/01
Sicherung der Vorleistung beim Kauf eines bebauten Grundstücks
Über einen unbezifferten Feststellungsantrag kann ein Grundurteil in der Regel nicht ergehen (BGHZ 132, 320, 327;… BGH, Urt. v. 27. Januar 2000 - IX ZR 45/98, LM § 304 ZPO Nr. 71 unter I 1b; v. 4. Oktober 2000 - VIII ZR 109/99, LM § 301 ZPO Nr. 69 unter II 1a). - OLG Schleswig, 15.03.2012 - 5 U 103/11
Internetauktion über Jahreswagen: Rückabwicklung bei fehlender Herstellergarantie
Ihm unterfällt mithin auch das Bestehen einer Herstellergarantie (vgl. Palandt-Weidenkaff, § 434 Rz. 72 betr. Dauer der Herstellergarantie unter Verweis auf BGB NJW 1996, 2025). - LG Leipzig, 26.09.2005 - 1 T 1062/05
Erhöhung der Pfändungsfreibeträge zum 01. Juli 2005; Konstitutive Wirkung einer …
Da es in einem solchen Fall an einem Betrag fehlt, über den Streit bestehen könnte, kommt eine Trennung in ein Grund- und ein Betragsverfahren nicht in Betracht (vgl. BGHZ 132, 320, 327; BGH, Urteile vom 12. Juni 1975 - III ZR 34/73 - NJW 1975, 1968; vom 30. Januar 1987 - V ZR 7/86 - NJW-RR 1987, 756; vom 30. November 1989 - IX ZR 249/88 - NJW 1990, 1366, 1367; vom 19. Februar 1991 - X ZR 90/89 - NJW 1991, 1896; vom 27. Januar 2000 - IX ZR 45/98 - VersR 2001, 638, 639 und vom 4. Oktober 2000 - VIII ZR 109/99 - NJW 2001, 155, 156).