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   BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 118/07   

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https://dejure.org/2009,2326
BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 118/07 (https://dejure.org/2009,2326)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2009 - VIII ZR 118/07 (https://dejure.org/2009,2326)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 118/07 (https://dejure.org/2009,2326)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer in einem Formularmietvertrag enthaltenen Klausel über laufende Schönheitsreparaturen unter Berücksichtigung des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB; Vorgegebener Fristenplan für Schönheitsreparaturen als starre, nicht lediglich für den Regelfall des tatsächlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 2; BGB § 558 Abs. 1 S. 1
    Anspruch des Vermieters auf Mieterhöhung wegen Unwirksamkeit einer formularvertraglich vereinbarten Übernahme der Schönheitsreparaturen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unwirksame Schönheitsreparaturklausel rechtfertigt keinen Zuschlag bei der Mieterhöhung! ...

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Noch einmal: Kein Mietzuschlag wegen unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Warum Mietverträge oft ungültig sind - Achten Sie auf die Renovierungsklauseln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel! (IMR 2009, 1009)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1410
  • NZM 2009, 313
  • ZMR 2009, 514
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 18.04.2007 - 7 U 186/06

    Mieterhöhung aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 118/07
    Das Berufungsgericht (OLG Karlsruhe, NJW 2007, 3004) hat im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 181/07

    Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 118/07
    Hiermit wäre jedoch das vom Gesetzgeber vorgesehene System der Vergleichsmieten verlassen (Senatsurteil vom 9. Juli 2008 - VIII ZR 181/07, NJW 2008, 2840, zur Veröffentlichung in BGHZ 177, 186 vorgesehen, Tz. 9 ff.).
  • BGH, 09.11.2011 - VIII ZR 87/11

    Wohnraummiete in ehemals preisgebundener Wohnung: Mieterhöhung um einen Zuschlag

    Der Senat hat für preisfreien Wohnraum, bei dem die Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen wegen Unwirksamkeit einer formularmäßigen Abwälzungsklausel bei dem Vermieter verblieben war, entschieden, dass der Vermieter nicht berechtigt ist, von dem Mieter eine Mieterhöhung in Form eines Zuschlags zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen (Senatsurteile vom 9. Juli 2008 - VIII ZR 181/07, BGHZ 177, 186 Rn. 10 ff., und VIII ZR 83/07, WuM 2008, 487 Rn. 13 ff.; vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 118/07, WuM 2009, 240 Rn. 10).

    Hiermit wäre jedoch das vom Gesetzgeber vorgesehene System der Vergleichsmieten verlassen (Senatsurteile vom 9. Juli 2008 - VIII ZR 181/07 und VIII ZR 83/07, sowie vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 118/07; jeweils aaO).

  • LG Darmstadt, 09.02.2011 - 25 S 190/10

    Schönheitsreparaturen und Fristenregelungen im Mietvertrag

    Dies habe der Bundesgerichtshof in Urteilen von 2008 und 2009 bereits entschieden (Urt. v. 09.07.2008, Az. VII! ZR 181/07 und Urt. v. 11.02.2009, Az. VIII ZR 118/07).

    Den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von 2008 und 2009 (Urt. v. 09.07.2008, Az. VIII ZR 181/07; Urt. v. 11.02.2009, Az. VIII ZR 118/07, Juris) lagen jeweils andere Sachverhaltskonstellationen zugrunde, nämlich jeweils ein Mietverhältnis, in dem die Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt war.

    Es fehle hierfür an einer rechtlichen Grundlage (Urt. v. 11.02.2009, Az. VIII ZR 118/07, OS Juris).

  • LG Berlin, 27.01.2015 - 16 O 442/14

    Untermietzuschlag im Mietvertrag vereinbart - Mieter ist benachteiligt

    Die Berücksichtigung eines Aufschlags auf die ortsübliche Vergleichsmiete für den Fall, dass die vereinbarte Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter unwirksam ist, ist mit dieser Regelung nicht vereinbar, denn gemäß § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Vermieter lediglich die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und nicht darüber hinaus verlangen; danach bilden die Marktverhältnisse den Maßstab für die Berechtigung einer Mieterhöhung und nicht die Kosten für die Vornahme von Schönheitsreparaturen (BGH, Urteil vom 11.02.2009 - VIII ZR 118/07 - juris).
  • AG Gießen, 30.06.2009 - 48M C 720/08

    Formularmietvertrag über Wohnung: Reichweite der Pflicht zur Vornahme von

    Diese Bestimmungen sollen sicherstellen, dass sich das zu zahlende Entgelt für die Wohnung nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht (vgl. BGH, WuM 09, 240 - VIII ZR 118/07).
  • LG Berlin, 17.07.2012 - 65 S 66/12

    Kostenvoranschlag vom Vermieter vorgelegt: Quotenklausel unwirksam!

    Auch die jüngeren Entscheidungen des BGH, in denen die Möglichkeit der Erhebung eines Zuschlags für nicht wirksam auf den Mieter übertragene Schönheitsreparaturen im Rahmen von Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß §§ 558 ff. BGB verneint wird (Urteile vom 09.07.2008 - VIII ZR 181/07 und 11.02.2009 - VIII ZR 118/07) bieten keinen Anhalt dafür, dass der Bundesgerichtshof an dieser grundlegenden Bewertung nicht festhalten will.
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.06.2009 - 7 S 11261/08

    Öffentlich geförderter, preisgebundener Wohnraum in Bayern: Mieterhöhungsrecht

    e) Die Möglichkeit der Mieterhöhung steht auch nicht im Widerspruch zu den von den Parteien zitierten Entscheidungen des BGH (09.07.2008, VIII ZR 181/07; 09.07.2008, VIII ZR 83/07; 11.02.2009, VIII ZR 118/07).
  • LG München II, 09.11.2010 - 12 S 1790/10

    Wohnraummiete: Formularvertragliche Vereinbarung eines Zuschlags für die

    Demgegenüber sind die von dem Kläger zur Begründung der Unzulässigkeit des Zuschlags herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshof vom 11.02.2009 (NJW 2009, 1410) und vom 09.07.2008 (NZM 2008, 641) vorliegend nicht einschlägig.
  • LG Bonn, 23.12.2009 - 6 S 148/09

    Erhöhung der Wohnungsmiete mit Hilfe des Mietspiegels bei fehlender Abwälzung der

    Darüber hinaus entspricht ein derartiges Vorgehen nicht dem System der §§ 558 ff. BGB, da - wie der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 83/07 - ausdrücklich festgehalten hat - kostenbasierte Zuschläge zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nicht in Betracht kommen (ebenso Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 181/07 - sowie prägnant nochmals Urteil vom 11.02.2009 - VIII ZR 118/07 -).
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