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   BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71   

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https://dejure.org/1972,394
BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71 (https://dejure.org/1972,394)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1972 - VIII ZR 118/71 (https://dejure.org/1972,394)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1972 - VIII ZR 118/71 (https://dejure.org/1972,394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit von französischen Gerichten nach deutschen Gesetzen - Anforderungen an die Zuständigkeit eines französischen Gerichts - Auslegung der Gerichtsstandsklauseln, die dem Vertrag der Parteien zugrunde lag - Verstoß gegen den ordre public

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 116
  • NJW 1972, 1671
  • NJW 1972, 2179 (Ls.)
  • MDR 1972, 1029
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.05.1968 - VIII ZR 43/65

    Französische Urteile

    Auszug aus BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71
    Erhebt der deutsche Lieferant gegen seinen französischen Abnehmer Klage vor einem französischen Gericht und wird er auf eine Widerklage des Abnehmers zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, so ist für die Anerkennung dieses Urteils die Gegenseitigkeit als verbürgt anzusehen (Ergänzung zu BGHZ 50, 100 [BGH 08.05.1968 - VIII ZR 43/65]).

    Das Berufungsgericht nimmt unter Bezugnahme auf BGHZ 50, 100 f [BGH 08.05.1968 - VIII ZR 43/65]ür einen Rechtsstreit der hier vorliegenden Art die Gegenseitigkeit der Anerkennung zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland als verbürgt an.

    Die Gegenseitigkeit im Sinne der §§ 723, 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ist verbürgt, wenn die Vollstreckung eines deutschen Urteils gleichen Inhalts in dem Staat, dessen Urteil in Deutschland vollstreckt werden soll, auf keine wesentlich größeren Schwierigkeiten stößt als die Vollstreckung des ausländischen Urteils in Deutschland (BGHZ 42, 194, 196 [BGH 17.09.1964 - VIII ZR 195/61]; 50, 100) [BGH 08.05.1968 - VIII ZR 43/65].

    Nachdem die französischen Gerichte nicht mehr das Recht der révision au fond, der unbeschränkten Nachprüfung des ausländischen Urteils in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, für sich in Anspruch nehmen, ist das Haupthindernis für die Verbürgung der Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Frankreich beseitigt (BGHZ 50, 100 ff [BGH 08.05.1968 - VIII ZR 43/65]).

    Ein solcher Verzicht liegt in der ausdrücklichen Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstandes, aber auch grundsätzlich in der rügelosen Einlassung vor dem ausländischen Gericht oder dem Exequatur-Gericht (BGHZ 50, 100, 104, 105 [BGH 08.05.1968 - VIII ZR 43/65]; Riezler a.a.O. S. 281, 304; Arnold, AWD BB 1967, 131, 134 f; Einmahl RabelsZ 1969, 114, 120).

    Deshalb hat der erkennende Senat in BGHZ 50, 100 [BGH 08.05.1968 - VIII ZR 43/65] die Gegenseitigkeit für die Fälle als verbürgt angesehen, in denen das französische Gericht aufgrund einer Gerichtsstandsvereinbarung zuständig war.

  • BGH, 26.03.1969 - VIII ZR 194/68

    Auf Widerklage ergangenes Versäumnisurteil eines dafür unzuständigen

    Auszug aus BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71
    Die schlichte Vereinbarung eines deutschen Gerichtsstandes bei einem Lieferungsgeschäft ins Ausland hat nicht die Wirkung, daß damit der Gerichtsstand der Widerklage für eine Widerklage des ausländischen Käufers ausgeschlossen ist, wenn der deutsche Verkäufer den Käufer vor dessen Heimatgericht verklagt (Ergänzung zu BGHZ 52, 30).

    Daß die Beklagte selbst vor dem französischen Gericht geklagt habe, reiche nach BGHZ 52, 30 nicht aus, um eine Zuständigkeit der französischen Gerichte auch für die Widerklage des Klägers zu begründen.

    Der Gerichtsstand der Widerklage kann zwar, wie der Senat in BGHZ 52, 30 entschieden hat, auch im internationalen Rechtsverkehr wirksam abbedungen werden.

    Wenn die Beklagte auch für den Fall, daß sie Vermögen im Ausland hatte oder daß sie selbst ein ausländisches Gericht anrief, verhindern wollte, sich vor einem ausländischen Gericht auf eine Klage ihres Käufers einlassen zu müssen, so mußte sie dies deutlicher in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck bringen, wie dies beispielsweise in dem in BGHZ 52, 30 entschiedenen Fall (s. oben zu a) geschehen ist.

  • BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59

    US-amerikanischer Schiedsspruch - § 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71
    Für die Aufrechnung bedeutet dies, daß die Beklagte nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen kann, die erstmals nach der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Appellationsgerichtshof Nancy (17. November 1967) der Forderung des Klägers aufrechenbar gegenübergetreten sind (BGHZ 34, 274, 279) [BGH 16.02.1961 - VII ZR 191/59].
  • RG, 25.06.1926 - VI 70/26

    Ausländisches Urteil

    Auszug aus BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71
    Einwendungen gegen den durch das ausländische Urteil festgestellten Anspruch sind deshalb nur in den Grenzen des § 767 Abs. 2 ZPO zulässig (RGZ 114, 171, 173; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 19. Aufl. § 723 Anm. I 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.09.1964 - VIII ZR 195/61

    Südafrikanische Urteile

    Auszug aus BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71
    Die Gegenseitigkeit im Sinne der §§ 723, 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ist verbürgt, wenn die Vollstreckung eines deutschen Urteils gleichen Inhalts in dem Staat, dessen Urteil in Deutschland vollstreckt werden soll, auf keine wesentlich größeren Schwierigkeiten stößt als die Vollstreckung des ausländischen Urteils in Deutschland (BGHZ 42, 194, 196 [BGH 17.09.1964 - VIII ZR 195/61]; 50, 100) [BGH 08.05.1968 - VIII ZR 43/65].
  • BGH, 08.02.1968 - II ZR 82/67
    Auszug aus BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71
    Es spricht dabei weder eine Vermutung für die Ausschließlichkeit noch gegen sie (BGH Urt. vom 8. Februar 1968 - II ZR 82/67 = MDR 1968, 474, 475 [BGH 08.02.1968 - II ZR 82/67] = WM 1968, 369; RGZ 159, 254, 256; Stein/Jonas/Pohle, ZPO 19. Aufl. § 38 Anm. II 5).
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55

    Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71
    Denn abbedungene Gewährleistungsansprüche leben wieder auf, wenn die Nachbesserung nicht zum Erfolg führt (BGHZ 22, 90).
  • BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 145/66

    Contempt of court und rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71
    Ein solcher Verstoß liegt jedoch nur vor, wenn das Urteil des ausländischen Gerichts aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, daß nach der deutschen Rechtsordnung das Urteil nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (BGHZ 48, 327, 331) [BGH 18.10.1967 - VIII ZR 145/66].
  • RG, 16.02.1939 - IV 201/38

    1. Gibt das Fehlen einer Vereinbarung über die Gerichtszuständigkeit Anlaß zu

    Auszug aus BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71
    Es spricht dabei weder eine Vermutung für die Ausschließlichkeit noch gegen sie (BGH Urt. vom 8. Februar 1968 - II ZR 82/67 = MDR 1968, 474, 475 [BGH 08.02.1968 - II ZR 82/67] = WM 1968, 369; RGZ 159, 254, 256; Stein/Jonas/Pohle, ZPO 19. Aufl. § 38 Anm. II 5).
  • LG Karlsruhe, 31.10.2022 - 10 O 129/22

    Auslegung und Transparenzkontrolle von unklaren Gerichtsstandsvereinbarungen in

    Namentlich der BGH neigt dazu, es bei der positiven Begründung eines (weiteren) Wahlgerichtsstandes bewenden zu lassen, wenn besondere Umstände nicht erkennbar sind, da für einen gleichzeitigen Ausschluss anderer Gerichtsstände Anhaltspunkte erkennbar sein müssten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1972 - VIII ZR 118/71 -, BGHZ 59, 116-124, Rn. 16; BGH, Beschluss vom 16. August 1995 - X ARZ 699/95 -, Rn. 7, juris; BGH, Urteil vom 25. Januar 2007 - VII ZR 105/06 -, Rn. 21, juris; OLG Köln, Beschluss vom 22. März 2005 - 5 W 36/05 -, Rn. 2, juris).

    Auch diese Auslegung ist indes nicht frei von Zweifeln, da der Verwender sich dann nicht nur vor Passivklagen an anderen Gerichtsständen schützen, sondern sich selbst die Möglichkeit nehmen würde, am allgemeinen Gerichtsstand seines Vertragspartners oder ggf. am besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsortes zu klagen (BGH, Urteil vom 5. Juli 1972 - VIII ZR 118/71 -, BGHZ 59, 116-124, Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 22. März 2005 - 5 W 36/05 -, Rn. 2, juris).

    Verbreitet wird daraus - auch bei AGB - eine asymmetrische Auslegung abgeleitet, wonach die Vereinbarung entsprechend dem Interesse des Verwenders, nur für Passivprozesse ausschließlich sein soll, Aktivprozesse des Verwenders aber auch an anderen Gerichtsständen zulassen soll (OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2014 - I-32 SA 2/14 -, Rn. 20, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2015 - I-32 SA 50/15 -, Rn. 6 f., juris; OLG Hamm, Beschluss vom 27. November 2015 - I-32 SA 58/15 -, Rn. 8, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 2 W 80/06 -, Rn. 7, juris; KG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 2 AR 63/07 -, Rn. 23, juris - sämtlich unter unzutreffender Berufung auf BGH, Urteil vom 5. Juli 1972 - VIII ZR 118/71 -, BGHZ 59, 116-124, Rn. 13 ff., wo der BGH dergleichen gerade nicht angenommen hat; gegen eine solche Auslegung namentlich auch Rodi, in: Staudinger, BGB, Neubearb.

    Auf dieser Grundlage erscheint die asymmetrische Auslegung einer Gerichtsstandsklausel, die hierfür im Wortlaut keinerlei Anhalt liefert, ebenfalls zweifelhaft (vgl. bereits zur internationalen Zuständigkeit BGH, Urteil vom 5. Juli 1972 - VIII ZR 118/71 -, BGHZ 59, 116-124, Rn. 16: der Wille (nur) Passivprozesse zu beschränken, müsse deutlich zum Ausdruck kommen; ferner BGH, Urteil vom 23. Juli 1998 - II ZR 286/97 -, Rn. 10, 14, juris, wo der BGH bei einer Individualabrede zur internationalen Zuständigkeit Anhaltspunkte für den Willen, eine Partei einseitig zu begünstigen, verlangt; ferner BGH, Urteil vom 2. Juli 1987 - III ZR 219/86 -, BGHZ 101, 271-275, Rn. 11, wo eine gespaltene Auslegung in einem Verbrauchervertrag abgelehnt wird, wenn die Klausel nicht zwischen Aktiv- und Passivprozessen unterscheidet).

  • BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 352/13

    Kaufpreisklage nach internationalem Warenkauf: Wirkungen einer

    Ob die Zuständigkeit als ausschließliche gemeint ist, muss in einem derartigen Fall anhand der näheren Umstände und der Interessenlage der Beteiligten durch Auslegung ermittelt werden (Senatsurteil vom 5. Juli 1972 - VIII ZR 118/71, BGHZ 59, 116, 118 f.).
  • BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97

    Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte;

    Eine Verbürgung in diesem Sinne liegt vor, wenn das beiderseitige Anerkennungsrecht und die Anerkennungspraxis bei einer Gesamtwürdigung im wesentlichen gleichwertige Bedingungen für die Vollstreckung eines Urteils gleicher Art im Ausland schaffen (BGHZ 42, 194, 196; 59, 116, 121).
  • OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06

    Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers

    Nach herrschender Meinung (RGZ 159, 254, 256; BGHZ 59, 116, 119; Zöller/Vollkommer, a.a.O. § 38 Rn. 14; OLG Hamburg, TranspR 2002, 111) spricht zunächst weder eine Vermutung für eine Ausschließlichkeit der Zuständigkeit eines prorogierten Gerichtes noch gegen sie.

    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht der mutmaßlicher Wille im Falle der Bestimmung des eigenen Firmensitzes zum Gerichtsstand dahin, dass der AGB-Verwender eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (vgl. BGHZ 59, 116, 119; OLG Bamberg, MDR 1989, 360; OLG Hamburg NJW 1952, 1020; Graf v. Westphalen, Vertragsrecht u. AGB-Klauselwerke Bd. 3, S. 146).

  • BayObLG, 12.02.2020 - 1 AR 94/19

    Gerichtsstandvereinbarung bei ausschließlichem Gerichtsstand

    Allerdings streitet im rein inländischen Kontext - anders als nach Art. 25 Abs. 1 Satz 2 Brüssel Ia-VO - weder für die Annahme eines ausschließlichen noch für die eines nur besonderen Gerichtsstands eine Vermutung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 1995, X ARZ 699/95, juris Rn. 7; Urt. v. 5. Juli 1972, VIII ZR 118/71, BGHZ 59, 116, [juris Rn. 12] m. w. N. zu älterer Rechtsprechung; Rodi in Staudinger, BGB, Anh zu §§ 305 - 310 Rn. M 58a).

    Bei diesem Verständnis wäre die Gerichtswahlklausel allerdings aus Sicht der Bürgin, die die in ihrem Interesse liegende Bestimmung herbeigeführt hat, um ihre Interessen zu sichern (so die Argumentation in BGHZ 59, 116 [juris Rn. 13] für einen Fall mit Auslandsbezug), weitgehend funktionslos.

  • BGH, 23.07.1998 - II ZR 286/97

    Klage im Inland bei Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands

    Der allgemeine Gerichtsstand der Beklagten an ihrem Sitz (§§ 12, 17 ZPO) sei durch die Gerichtsstandsabrede auch nicht nach dem verbleibenden § 38 Abs. 1 ZPO derogiert worden, weil danach keine Vermutung für die Ausschließlichkeit des vereinbarten Gerichtsstandes eingreife (unter Hinweis auf BGHZ 59, 116, 119) und ein entsprechender Parteiwille weder der vorliegenden Gerichtsstandsklausel noch der (bestrittenen) Behauptung der Beklagten zu entnehmen sei, die Parteien hätten bei Unterzeichnung des Vertrages am 31. Juli 1995 ergänzend die Zuständigkeit des Handelsgerichts Z. mündlich vereinbart.

    Nichts anderes ergäbe sich bei Anwendung des § 38 Abs. 1 ZPO, zumal hier - anders als nach Art. 17 Abs. 1 LugÜ - keine Vermutung für oder gegen die Ausschließlichkeit eines vereinbarten Gerichtsstandes spricht, sondern allein durch Auslegung zu ermitteln ist, ob die vereinbarte Zuständigkeit als ausschließliche gewollt ist (BGHZ 59, 116, 119).

  • OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07

    Gerichtsstand: Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung im Zusammenhang mit

    Da die Parteien dem Vertragsverhältnis die Allgemeinen Geschäftbedingungen der Beklagten zugrunde gelegt haben, ist die Gerichtsstandsklausel außerdem in erster Linie aus der Interessenlage der Beklagten heraus auszulegen (BGH NJW 1972, 1671).
  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 256/80

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte - Zuständigkeit eines

    Hieran waren die Vertragsparteien rechtlich nicht gehindert (BGHZ 52, 30, 36 - dazu kritisch Eisner, NJW 1970, 2141 [EuGH 06.10.1970 - - 9/70] und zustimmend Geimer, NJW 1972, 2179 unter 4).

    Denn die dort enthaltene Regelung, daß die Widerklage vor dem Gericht erhoben werden kann, bei dem die Klage selbst anhängig ist, geht nicht über § 33 ZPO hinaus (vgl. auch Geimer, NJW 1972, 2179 in einer Anmerkung zum Senatsurteil BGHZ 59, 116 [BGH 05.07.1972 - VIII ZR 118/71]).

  • OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87

    Örtliche und internationale Zuständigkeit eines deutschen und schweizer

    Möglich ist auch, daß ... /... lediglich als zusätzliche Gerichtsstände gewählt worden sind, ohne daß der gesetzliche Gerichtsstand der Beklagten abbedungen werden sollte (vgl. BGHZ 59, 116 (118/119)).

    Weder für noch gegen die Ausschließlichkeit spricht eine Vermutung (vgl. RGZ 159, 254 (256); BGH in LM Nr. 6 zu § 38 ZPO und BGHZ 59, 116.

  • BGH, 22.06.1993 - X ARZ 340/93

    Bindende Verweisung im streitigen Verfahren nach fehlerhafter Gerichtsbezeichnung

    Das Amtsgericht Meppen hat in möglicher Auslegung der zwischen den Parteien unstreitig vereinbarten Ziffer 11 der Geschäftsbedingungen der Klägerin eine ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Frankfurt angenommen (§ 38 Abs. 1 ZPO; vgl. BGHZ 59, 116, 119) [BGH 05.07.1972 - VIII ZR 118/71].
  • KG, 31.01.2008 - 2 AR 63/07

    Zuständigkeitsbestimmung: Treuwidrige Berufung auf Gerichtsstandsklausel nach

  • OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15

    Auslegung einer formularmäßigen Gerichtsstandsvereinbarung

  • AG Frankfurt/Main, 14.10.2021 - 32 C 4319/20
  • OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13

    Bindungswirkung einer Verweisung

  • OLG Hamm, 10.02.2012 - 32 Sa 3/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen, Wahlrecht

  • BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 105/22

    Bestimmung des Gerichtsstands bei Gerichtsstandsvereinbarung in Allgemeinen

  • LG Stuttgart, 05.10.2016 - 27 O 84/16

    Haftung eines Sicherheitsunternehmens: Aufschaltvertrag und Beweislastverteilung

  • BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83

    "Peters;" Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Gerichtsstand der

  • OLG Köln, 08.01.1997 - 27 U 58/96

    Internationale Zuständigkeit des im ersten Rechtszug angerufenen Landgerichts

  • OLG Hamm, 13.12.2013 - 32 Sa 84/13

    Bindungswirkung einer Verweisung durch ein zuständiges Gericht

  • BGH, 16.08.1995 - X ARZ 699/95

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung

  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 Sa 1/18

    Gerichtsstandsbestimmung: Inanspruchnahme einer einfachen Streitgenossenschaft

  • BayObLG, 13.06.2023 - 102 AR 13/23

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei einer

  • OLG Hamm, 29.01.2014 - 32 Sa 2/14

    Bindungswirkung der Verweisung eines Rechtsstreits nach Einlegung des Einspruchs

  • OLG Stuttgart, 15.09.1997 - 5 U 99/97

    Gerichtsstandsvereinbarung

  • OLG Köln, 05.12.2001 - 5 W 136/01

    Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 I Nr. 3 ZPO

  • OLG Hamburg, 11.10.2001 - 6 U 163/00

    Gerichtsstandsvereinbarung: Auslegung

  • OLG Hamm, 18.04.2016 - 32 Sa 17/16

    Bindungswirkung einer auf einem formularmäßig vereinbarten Gerichtsstand

  • OLG Hamm, 08.06.2017 - 32 SA 33/17

    Gerichtsstandbestimmung; Verweisung; Bindungswirkung; Gerichtsstandvereinbarung;

  • OLG Hamm, 27.11.2015 - 32 Sa 58/15

    Bindungswirkung einer Verweisung aufgrund einer formularmäßigen

  • BayObLG, 23.12.2004 - 1Z AR 86/04

    Gemeinsam zuständiges Gericht bei vertraglichen und deliktischen Ansprüchen -

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 19 Sa 38/02

    Bindungswirkung einer Verweisung; Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung

  • OLG Hamm, 25.09.2015 - 32 Sa 50/15

    Bindungswirkung einer Verweisung aufgrund eines in AGB vereinbarten

  • OLG Dresden, 12.02.2007 - 1 AR 10/07

    Zahlung von Mietzins aus einem Internet-Systemvertrag; Bindungswirkung eines

  • OLG Koblenz, 20.04.1999 - 14 W 262/99

    Teilweise Aufrechnung mit nichtgebührenrechtlichen Einwendungen

  • LG Darmstadt, 25.10.1994 - 18 O 848/92
  • OLG Düsseldorf, 14.12.1989 - 10 U 93/89
  • LG Stuttgart, 27.09.2016 - 26 O 108/16

    Einfirmenvertreter kraft Vertrages, Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung in

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