Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1964
BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03 (https://dejure.org/2004,1964)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2004 - VIII ZR 119/03 (https://dejure.org/2004,1964)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 119/03 (https://dejure.org/2004,1964)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte durch Gerichtsstandsvereinbarung; Revisionsrechtliche Prüfung der internationalen Zuständigkeit ; Gerichtsstandsvereinbarung in einer Form, welche den Gepflogenheiten entspricht, die zwischen den Parteien ...

  • Judicialis

    EGÜbk (EuGVÜ) Art. 17 Abs. 1 Satz 2 lit. b

  • cisg-online.org PDF
  • Europäischer Gerichtshof PDF

    Vorliegen einer Gerichtsstandsvereinbarung bei mündlich abgeschlossenem Vertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGÜbk (EuGVÜ) Art. 17 Abs. 1 S. 2 lit. b
    Formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarung bei mündlichem Vertragsschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vorliegen einer Gerichtsstandsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1291
  • NJW-RR 2004, 1292
  • MDR 2004, 897
  • WM 2004, 2230
  • BB 2004, 853
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 185/92

    Internationale Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03
    Eine Einigung ist aber erzielt, wenn ein Vertrag im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien mündlich geschlossen wurde und feststeht, daß diese Beziehungen in ihrer Gesamtheit bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, die eine Gerichtsstandsklausel enthalten (Senatsurteil vom 9. März 1994 - VIII ZR 185/92, WM 1994, 1088 = NJW 1994, 2699 unter I 2 [2] b unter Bezugnahme auf EuGH, NJW 1977, 495 zu § 17 EuGVÜ in der Fassung des 1. Beitrittsübereinkommens vom 9. Oktober 1978, BGBl. II 1983 S. 802; Schlosser aaO).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03
    An einer revisionsrechtlichen Prüfung der internationalen Zuständigkeit ist der Senat auch nach Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) nicht gehindert (BGH, Urteil vom 28. November 2002 - III ZR 102/02, NJW 2003, 426 unter II 1 zum Abdruck in BGHZ 153, 82 ff. bestimmt).
  • EuGH, 14.12.1976 - 25/76

    Segoura / Bonakdarian

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03
    Eine Einigung ist aber erzielt, wenn ein Vertrag im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien mündlich geschlossen wurde und feststeht, daß diese Beziehungen in ihrer Gesamtheit bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, die eine Gerichtsstandsklausel enthalten (Senatsurteil vom 9. März 1994 - VIII ZR 185/92, WM 1994, 1088 = NJW 1994, 2699 unter I 2 [2] b unter Bezugnahme auf EuGH, NJW 1977, 495 zu § 17 EuGVÜ in der Fassung des 1. Beitrittsübereinkommens vom 9. Oktober 1978, BGBl. II 1983 S. 802; Schlosser aaO).
  • BGH, 14.07.1967 - V ZR 112/64
    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03
    Dabei war über die Revision trotz Säumnis des Revisionsbeklagten durch kontradiktorisches Urteil zu entscheiden (BGH, Urteil vom 14. Juli 1967 - V ZR 112/64, NJW 1967, 2162 unter I; siehe auch Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl., § 555 Rdnr. 4).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-106/95

    MSG / Les Gravières Rhénanes

    Auszug aus BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03
    a) Wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, setzt auch diese Alternative voraus, daß eine Willensübereinstimmung hinsichtlich der Gerichtsstandsvereinbarung vorliegt, da Art. 17 EuGVÜ nach wie vor sicherstellen soll, daß eine Willenseinigung der Parteien tatsächlich gegeben ist (vgl. EuGH, NJW 1997, 1431 unter Nr. 17 zur Gerichtsstandsvereinbarung kraft Handelsbrauchs).
  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 125/14

    Internationaler Warenkaufvertrag zwischen einem deutschen Vertriebsunternehmen

    Maßgeblich dafür ist die tatsächliche Entstehung einer Vertragspraxis, die von einer grundsätzlichen Einigkeit der Parteien über die Einbeziehung der in Rede stehenden Gerichtsstandsklausel auf die in ihrer Geschäftsbeziehung zu schließenden Geschäfte getragen war und in der diese Einigkeit in der Folge mit einem hohen Maß an Beständigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg ungeachtet der im Einzelfall zum Tragen gekommenen Form des Vertragsschlusses ihren Ausdruck gefunden hat (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 119/03, WM 2004, 2230 unter II 2 a; Rauscher/Mankowski, aaO Rn. 26).
  • OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09

    Vereinbarkeit von online verfügbaren AGB mit der EuGVVO

    Die Formerfordernisse des - autonom, d. h. anhand der Zielsetzung und Systematik des EuGVVO, auszulegenden (vgl. zum früheren EuGVÜ: BGH, Urteil vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 119/03, NJW-RR 2004, 1292 f.. Zöller/Geimer, ZPO 27. Aufl. Art. 23 EuGVVO Rdnr. 21 m. w. N.. offen gelassen in: OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 208 ff. zitiert nach juris Tz. 38) - Art. 23 Abs. 1 Satz 3 lit. a) EuGVVO sollen gewährleisten, dass die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht (vgl. EuGH, NJW 1977, 494 zu der Vorgängernorm Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ).

    Denn hätten die Parteien zuvor ihre Geschäftsbeziehung in Übereinstimmung mit dieser Gepflogenheit abgewickelt, verstieße diejenige Partei gegen Treu und Glauben, die sich auf einmal nicht mehr an die Gepflogenheiten gebunden fühlte (BGH, Urteil vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 119/03, NJW-RR 2004, 1292 f.).

  • BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17

    Wikingerhof/Booking.com

    ff) Auch die vom Landgericht angenommenen Gepflogenheiten im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b Brüssel-Ia-VO können lediglich die ansonsten erforderliche Schriftform ersetzen, nicht jedoch die Einigung der Vertragsparteien (BGH, Urteile vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 119/03, NJW-RR 2004, 1292, 1293, und vom 6. Juli 2004 - X ZR 171/02, NJW-RR 2005, 150, 152; WuW 2019, 143 Rn. 16), und damit auch nicht die unverzichtbare Einbeziehung der Gerichtsstandsklausel durch deren Kenntnisnahme oder zumindest die Möglichkeit der Kenntnisnahme.
  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 256/04

    Rechtsfolgen der Rüge der internationalen Unzuständigkeit; Bestimmung des

    Wenn die Beklagte unter diesen Umständen und in Kenntnis des erklärten Willens der Klägerin hinsichtlich der Einbeziehung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen - einschließlich der Klauseln über ihren Hauptsitz als Erfüllungsort - dem nicht nur nicht widersprochen, sondern aufgrund der Rahmenvereinbarung der Parteien ständig neue Waren bestellt hat, hat sie ihr stillschweigendes Einverständnis damit zum Ausdruck gebracht (§§ 133, 157 BGB), daß auch die jeweils künftig abzuschließenden einzelnen Kaufverträge den Geschäftsbedingungen der Klägerin unterliegen sollten (vgl. Senatsurteile vom 2. Oktober 2002, aaO unter III 1 und 2 a, vom 24. Februar 2004 - VIII ZR 119/03, NJW-RR 2004, 1292 = WM 2004, 2230, unter II 2 und vom 7. Juni 1978 - VIII ZR 146/77, NJW 1978, 2243, unter 1 b und c).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 5 U 150/11

    Gerichtsstand: Klage gegen mehrere Beklagte aus Ländern innerhalb und außerhalb

    (2.) Die weitere Voraussetzung für das Vorliegen von "Gepflogenheiten" i. S. des Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. b EuGVVO, dass die Parteien ihre Vertragsverhältnisse tatsächlich nach den entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hier den AVL der Beklagten Ziff. 3, abgewickelt ("gelebt") haben, (BGH, NJW-RR 2004, 1292, 1293; OLG Karlsruhe, NJOZ 2009, 2282, 2285; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., Art. 23 EuGVVO Rn. 10; Stein/Jonas/Wag-ner, a.a.O., Art. 23 EuGVVO Rn. 74), ist ebenfalls gegeben.

    Gepflogenheiten können also nur die Form, nicht jedoch die Einigung ersetzen (BGH, IPRax 2005, 338 [= NJW-RR 2005, 150, 152] m. Anm. Hau 301; Staudinger/Hausmann, a.a.O., IntVertrVerfR RN 278).

  • OLG Stuttgart, 05.11.2007 - 5 U 99/07

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Ebenso sei es grundsätzlich nicht ausreichend, wenn solche Gerichtsstandsklauseln auf Auftragsbestätigungen abgedruckt seien (BGH NJW-RR 2004, 1292, 1293).

    Eine Vertragsbeziehung in dieser Form wiederholt zu schaffen und abzuwickeln, stellt eine Gepflogenheit, d.h. ein zwischen den Parteien regelmäßig und über einen durchaus längeren Zeitraum beobachtetes gegenseitiges Verhalten dar und damit auch die von Art. 23 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b) EuGVO für beachtlich erklärte Gepflogenheit in der Schaffung einer Gerichtsstandsvereinbarung (s. OLG Düsseldorf OLGR 2004, 208; Kropholler, aaO Art. 5 Rz. 50), die die Parteien in ihrem gegenseitigen Verhältnis - zumindest für bereits zurückliegende Bestellvorgänge - im Rahmen von Treu und Glauben gelten zu lassen haben (so richtig das landgerichtliche Urteil unter Verweisung auf BGH NJW-RR 2004, 1292, 1293).

  • OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05

    Erfüllungsort

    Nicht ausreichend ist auch dabei, dass der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechnungen mit dem Hinweis auf seine rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen versendet (BGH BB 04, 853; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., EuGVVO, Art. 23 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 1 U 48/12

    Internationale Zuständigkeit: Erfüllungsort

    Der laufende Abdruck von Gerichtsstandsklauseln auf Rechnungen oder Auftragsbestätigungen genügt daher nicht (BGH, Urteil vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 119/03 - juris, Rz 11 noch zu Art. 17 Abs. 1 Satz 2 lit. b) EuGVÜ; vgl. auch Zöller/Geimer a.a.O. Art. 23 EuGVVO, Rz 27).

    Aber auch eine solche Bezugnahme auf rückseitige Verkaufsbedingungen würde nicht genügen, wenn nicht festgestellt werden kann, dass beide Parteien die Lieferbeziehungen der Gerichtsstandsklausel unterstellen wollten (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 119/03 - juris, Rz 12).

  • LG Aachen, 22.06.2010 - 41 O 94/09

    Wann wird ein Brauch zum Brauch?

    Der laufende Abdruck einer Gerichtsstandsklausel auf Rechnungen oder Auftragsbestätigungen als solcher reicht hierfür nicht aus (so: BGH, NJW-RR 2004, 1292).

    Insoweit ähnelt der Fall dem vom Bundesgerichtshofs am 25.02.2004 (BB 2004, 853 f.) entschiedenen Sachverhalt.

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2011 - 18 U 81/08
    Eine Einigung über eine Gerichtsstandsklausel ist erzielt, wenn ein Vertrag im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien mündlich abgeschlossen wurde und feststeht, dass diese Beziehungen in ihrer Gesamtheit bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, die eine Gerichtsstandsklausel enthalten (BGH NJW-RR 2003, 192, 194; BGH NJW-RR 2004, 1292, 1293; BGH NJW-RR 2005, 150, 152; EuGH NJW 1977, 494, 495).

    Haben die Parteien ihre Geschäftsbeziehungen immer in Übereinstimmung mit diesen Gepflogenheiten abgewickelt, verstieße diejenige Partei gegen Treu und Glauben, die sich auf einmal nicht mehr an die Gepflogenheiten gebunden fühlte (BGH NJW-RR 2004, 1292, 1293; EuGH NJW 1977, 495).

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 4 U 72/07

    Voraussetzungen einer schriftlichen Gerichtsstandsvereinbarung; Begriff des

  • OLG Dresden, 11.06.2007 - 3 U 336/07
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 8 U 218/05

    Europäischer Zivilprozess: Internationale Erfüllungsortszuständigkeit deutscher

  • OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Anforderungen an die Form

  • OLG Köln, 20.05.2022 - 8 U 52/21

    Kaufpreiszahlung für Keramikfliesen; Fehlende internationale Zuständigkeit

  • OLG Stuttgart, 18.04.2011 - 5 U 199/10

    Europäischer Zivilprozess: Anforderungen an eine halbschriftliche

  • OLG Bamberg, 04.03.2013 - 4 U 171/12
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht