Rechtsprechung
   BGH, 09.01.2013 - VIII ZR 121/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2509
BGH, 09.01.2013 - VIII ZR 121/12 (https://dejure.org/2013,2509)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2013 - VIII ZR 121/12 (https://dejure.org/2013,2509)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - VIII ZR 121/12 (https://dejure.org/2013,2509)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,2509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung zur Zahlung eines Geldbetrags auf Grund eines Anerkenntnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erwerber einer Solaranlage bleibt trotz Stromeinspeisung Verbraucher

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erwerber einer Solaranlage bleibt trotz Stromeinspeisung Verbraucher

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • FG Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 4 K 3005/14

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch Betrieb und Veräußerung einer

    Zur Begründung ließ er vortragen, bei den Einkünften aus der Fotovoltaik handle es sich keinesfalls um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, nicht nur weil der Bundesgerichtshof (BGH), an dessen Rechtsprechung der Bekl gebunden sei, so entschieden habe (BGH VIII ZR 121/12), sondern weil einer Fotovoltaik alle Merkmale fehlten, die einen Gewerbebetrieb von Vermietungseinkünften unterschieden.

    Dies gelte auch für die Bezugnahme auf das Urteil des BGH vom 9. Januar 2013 VIII ZR 121/12, da es in diesem Verfahren nur um die Klärung eines verbraucherrechtlichen Widerrufsrechts gegangen sei.

    Aus guten Gründen habe der BGH entschieden, dass der Erwerber einer Fotovoltaikanlage nicht mit einem Gewerbetreibenden gleichgestellt werden könne (BGH VIII ZR 121/12).

    Im Hinblick auf die Argumentation der Klägerseite über die gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit bzw. das Urteil des BGH vom 9. Januar 2013 VIII ZR 121/12 führt der Bekl aus, das Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit sowie das zitierte BGH-Urteil hätten jeweils eine andere Zielrichtung als die im Streitfall relevante Frage, wie die Einkünfte aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage einkommensteuerlich zu klassifizieren seien.

  • OLG Bamberg, 18.05.2016 - 8 U 76/15

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf und Schadensersatzansprüche

    Zudem wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm auf Rechtsmittel des Klägers aufgehoben und das vorangegangene Urteil des Landgerichts Dortmund dahin abgeändert, dass die Beklagte ihrem Anerkenntnis gemäß verurteilt wurde, an den (dortigen) Kläger 40.690,31 Euro nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückgewähr der Photovoltaikanlage zu zahlen (BGH, Anerkenntnisurteil vom 09.01.2013 - VIII ZR 121/12).
  • LG Arnsberg, 27.01.2015 - 1 O 94/14

    Kostenerstattungbegehren eines Grundstückseigentümers bzgl. der im Zusammenhang

    Gemäß § 13 BGB ist das rechtsgeschäftliche Handeln einer natürlichen Person grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen, Zweifel gehen insoweit nicht zulasten des Verbrauchers (vgl. BGH, NJW 2009, 3780 f.; OLG Hamm, 19 U 151/11; BGH VIII ZR 121/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht