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   BGH, 24.11.2009 - VIII ZR 124/09   

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https://dejure.org/2009,11481
BGH, 24.11.2009 - VIII ZR 124/09 (https://dejure.org/2009,11481)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2009 - VIII ZR 124/09 (https://dejure.org/2009,11481)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2009 - VIII ZR 124/09 (https://dejure.org/2009,11481)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nacherfüllung durch Ersatzlieferung

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Nacherfüllung durch Ersatzlieferung beim Pferdekauf

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Köln, 23.08.2017 - 16 U 68/17

    Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Reitpferd wegen eingeschränkter

    Nach BGH (Urt. v. 07.06.2006 - VIII ZR 209/05 = BGHZ 168, 64 Rz. 23; Beschl. v. 24.11.2009 - VIII ZR 124/09, zitiert nach juris Rz. 3, 6) ist auch beim Stückkauf eine Nachlieferung möglich und zwar dann, wenn die Kaufsache durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann.
  • OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10

    Auslegung eines aufgrund einer VOB/A -Ausschreibung geschlossenen Bauvertrages

    Hinzu kommt, dass nach Auffassung des Senats im Rahmen der Auslegung des Vertragsinhaltes auch bei einem Vertrag, der auf einer VOB/A-Ausschreibung beruht, das nachvertragliche Verhalten der Parteien zur Ermittlung dessen, was nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien Gegenstand des Vertrages sein sollte, zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24.11.2009, Az. VIII ZR 124/09).
  • OLG Schleswig, 28.12.2021 - 6 U 56/18

    Kaufpreis für den Hengst Kaiser Milton muss gezahlt werden

    Bei unbehebbaren Mängeln hingegen, wie sie hier in Rede stehen (Berufungsbegründung S. 4), kann - und muss - hingegen Nachlieferung verlangt werden, wenn gleichartiger und gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht und sich aus dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Parteien bei Vertragsschluss ergibt, dass ein Austausch in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 24.11.2009, VIII ZR 124/09 -, bei juris Rn. 3; OLG Köln NJW-RR 2018, 436, 439 Rn. 40; Rosbach/Weiss/Meyer, Pferderecht, 2. Aufl. 2018 Rn. 116).
  • OLG Celle, 07.04.2014 - 20 U 29/13

    Therapiepferd -Fristsetzung zur Nachbesserung in Form der Ersatzlieferung bei

    Auch bei Reitpferden scheidet eine Ersatzlieferung als Form der Nachbesserung nicht grundsätzlich aus (BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - VIII ZR 124/09 -, juris); auch das Erwerbsmotiv ist nach der Rechtsprechung des BGH unbeachtlich (z.B. Nutzung als Hobbytier, BGH, Urteil vom 07. Dezember 2005 - VIII ZR 126/05 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2011 - 16 U 119/10

    Zur Frage der Nacherfüllung beim Pferdekauf

    Zutreffend ist zunächst der Ansatzpunkt des Landgerichts, wonach die Ersatzlieferung beim Stückkauf nicht schon von vornherein auszuschließen ist, sondern nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Parteien bei Vertragsschluss zu beurteilen ist, ob eine Ersatzlieferung in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 7.6.2006, VIII ZR 209/05 = BGHZ 168, 64; BGH, Beschluss vom 24.11.2009, Az. VIII ZR 124/09, zitiert nach juris).
  • LG Wuppertal, 15.08.2013 - 7 O 331/08

    Die Rückabwicklung eines Pferdeskaufs wegen Lahmheit, § 326 Abs. 5 BGB

    Insoweit kommt es auf die ursprünglich von der Kammer im frühen Stadium des Verfahrens erteilten Hinweise zum Stück- und Gattungskauf nicht an, da auch dann, wenn ein Pferdekauf ein Stückkauf ist, eine Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelhaften Ersatzsache nicht von vornherein ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 24.11.2009, Az: VIII ZR 124/09, zitiert bei juris, dort Randnr. 3).
  • OLG Hamm, 05.06.2012 - 19 U 132/11

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Pferd wegen "Steigens"; Entbehrlichkeit der

    Eine Nachlieferung ist auch bei einem Pferdekauf nicht von vornherein ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 24.11.2009, VIII ZR 124/09, Rn. 6).
  • LG Kiel, 22.11.2018 - 12 O 34/18

    Erfordernis eines Nacherfüllungsverlangens beim Pferdekauf

    Ob eine Ersatzlieferung in Betracht komme, sei nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Parteien bei Vertragsschluss zu beurteilen (BGH, Urt. v. 24.11.2009 - VIII ZR 124/09 - Rz. 3, zit. n. juris).
  • LG Siegen, 10.06.2011 - 2 O 107/09

    Gewährleistung, Pferdekauf, Steigen, unternehmensbezogenes Geschäft,

    Vielmehr ist nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Parteien bei Vertragsschluss zu beurteilen, ob eine Ersatzlieferung in Betracht kommt (BGH Beschluss vom 24.11.2009-VIII ZR 124/09; NJW 2006, 2839 Rn.20; NJW 2005, 2825).
  • OLG Dresden, 05.02.2013 - 5 U 773/12

    LV-Position im gleichen Sinn verstanden: Kein Raum für Auslegung!

    Im Rahmen der Auslegung des Vertragsinhaltes ist auch bei einem Vertrag, der auf einer VOB/A-Ausschreibung beruht, das nachvertragliche Verhalten der Parteien zur Ermittlung dessen, was nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien Gegenstand des Vertrages sein sollte, zu berücksichtigen (OLG Dresden, Urteil vom 31.08.2011, 1 U 1682/10, Rz. 59; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24.11.2009, VIII ZR 124/09).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Hengst

  • LG Bielefeld, 12.08.2011 - 1 O 83/10
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