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   BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15   

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https://dejure.org/2016,13797
BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15 (https://dejure.org/2016,13797)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2016 - VIII ZR 134/15 (https://dejure.org/2016,13797)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - VIII ZR 134/15 (https://dejure.org/2016,13797)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 323 BGB, § 346 Abs 1 BGB, § 348 BGB, § 434 Abs 1 BGB, § 437 Nr 2 BGB
    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs: Sachmangelbegriff nach neuem Recht; Bestehen einer Herstellergarantie als Beschaffenheitsmerkmal

  • verkehrslexikon.de
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Fehlende Herstellergarantie des Gebrauchtfahrzeugs kann ein Sachmangel sein

  • IWW

    § 434 BGB, § ... 434 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, § 437 Nr. 2, § 434 Abs. 1, §§ 323, 346 Abs. 1, § 348 BGB, § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 459 BGB, § 459 Abs. 1 BGB, § 459 Abs. 2 BGB, § 434 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 1999/44/EG, § 561 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschaffenheit einer Kaufsache im Sinne von § 434 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Herstellergarantie für ein Kraftfahrzeug als Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache; Rückabwicklungsbegehren eines Kaufvertrages über einen gebrauchten PKW auf Gundlage der ...

  • autokaufrecht-frankfurt.de

    Fehlende Herstellergarantie ist Sachmangel

  • rewis.io

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs: Sachmangelbegriff nach neuem Recht; Bestehen einer Herstellergarantie als Beschaffenheitsmerkmal

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 434; BGB § 437 Nr. 2
    Bestehen einer Kfz-Herstellergarantie als Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache

  • blogspot.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Kaufrecht: Herstellergarantie ist Beschaffenheitsmerkmal und ihr Fehlen kann einen Vertragsrücktritt rechtfertigen

  • RA Kotz

    Wann liegt ein Sachmangel vor?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschaffenheit einer Kaufsache im Sinne von § 434 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ); Herstellergarantie für ein Kraftfahrzeug als Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache; Rückabwicklungsbegehren eines Kaufvertrages über einen gebrauchten PKW auf Gundlage der ...

  • rechtsportal.de

    Beschaffenheit einer Kaufsache im Sinne von § 434 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ); Herstellergarantie für ein Kraftfahrzeug als Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache; Rückabwicklungsbegehren eines Kaufvertrages über einen gebrauchten PKW auf Gundlage der ...

  • datenbank.nwb.de

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs: Sachmangelbegriff nach neuem Recht; Bestehen einer Herstellergarantie als Beschaffenheitsmerkmal

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was gehört alles zur Beschaffenheit einer Kaufsache?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fehlen der Herstellergarantie als Sachmangel eines Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (33)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie

  • autokaufrecht.info (Kurzinformation)

    Fehlen der Herstellergarantie als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein Gebrauchtwagen ohne (zugesagte) Herstellergarantie ist mangelhaft

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Fehlende Herstellergarantie ist Sachmangel

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fehlende Herstellergarantie beim Autokauf stellt einen Sachmangel dar - Beschaffenheitsmerkmal das für Wertschätzung des Autos von Bedeutung ist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlende Herstellergarantie - als Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Kann eine fehlende Herstellergarantie zum Rücktritt berechtigen?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Fehlende Herstellergarantie stellt Sachmangel dar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Frage des Sachmangels beim Autokauf wegen Fehlens der Herstellergarantie

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenkauf: Sachmangel bei Fehlen der Herstellergarantie

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagen ohne Herstellergarantie - Die Herstellergarantie zählt bei einem Auto zur Beschaffenheit der Kaufsache

  • versr.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet über Sachmangel beim Autokauf im Fall des Fehlens der Herstellergarantie

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlen einer Herstellergarantie als Sachmangel

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 15.06.2016)

    Autokauf: Fehlende Garantie ist Rückgabegrund

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Wird eine Herstellergarantie versprochen, muss es sie auch geben!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fehlen einer Herstellergarantie ist Sachmangel

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf beim Händler: Rechte bei Mängeln

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Beim Autokauf ist das Fehlen einer zugesagten Herstellergarantie ein Sachmangel

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Fehlende Garantie kann Kunden zum Rücktritt berechtigen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Beschaffenheitsmerkmal einer Kaufsache: Rücktritt vom Kaufvertrag erlaubt?

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Fehlende Garantie als Sachmangel gewertet - Garantie verfällt nach Gebrauchtwagenverkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Autokauf bei fehlender Herstellergarantie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sachmangelbegriff nach der Schuldrechtsmodernisierung

  • otto-schmidt.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Herstellergarantie kann zum Rücktritt berechtigender Sachmangel beim PKW sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rechte von Gebrauchtwagenkäufern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Fehlen einer Garantie begründet einen Sachmangel

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Fehlende Garantie als Mangel?

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fehlen einer zugesagten Herstellergarantie

Besprechungen u.ä. (7)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Herstellergarantie für ein Kraftfahrzeug als Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Herstellergarantie beim Kraftfahrzeugkauf als Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 BGB

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verweigerte Herstellergarantie als Sachmangel

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Herstellergarantie bei Gebrauchtwagen erloschen - Rücktrittsrecht

  • blogspot.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Kaufrecht: Herstellergarantie ist Beschaffenheitsmerkmal und ihr Fehlen kann einen Vertragsrücktritt rechtfertigen

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Fehlen noch laufender Herstellergarantie ist Sachmangel bei Gebrauchtwagenkauf

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Schuldrecht (Kaufrecht): Fehlende Herstellergarantie als Sachmangel beim Autokauf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2874
  • ZIP 2016, 1928
  • ZIP 2016, 49
  • MDR 2016, 1015
  • VersR 2017, 694
  • WM 2017, 241
  • BB 2016, 1474
  • BB 2016, 2698
  • JR 2017, 472
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 114/95

    Teilweise Ablaufen der Herstellergarantie als Sachmangel

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15
    Das Bestehen einer Herstellergarantie für ein Kraftfahrzeug stellt in der Regel ein Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache nach § 434 Abs. 1 BGB dar, so dass dessen Fehlen - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift - einen Sachmangel begründet (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 24. April 1996, VIII ZR 114/95, BGHZ 132, 320, 324 ff.).

    Dies entspreche der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 132, 320), die zwar zu der Rechtslage vor der Schuldrechtsreform ergangen sei, jedoch fortgelte, weil der Beschaffenheitsbegriff durch die Schuldrechtsreform nicht verändert worden sei.

    Denn der an die Stelle des § 459 BGB aF getretene § 434 BGB geht von einem wesentlich weiteren Sachmangelbegriff aus, so dass auf diese Vorschrift die enge Beschaffenheitsdefinition des § 459 Abs. 1 BGB aF, auf die sich das Berufungsgericht gestützt und die auch der Senat - zum früheren Recht, auch speziell zur Kraftfahrzeuggarantie - vertreten hat (Senatsurteil vom 24. April 1996 - VIII ZR 114/95, BGHZ 132, 320, 324 ff.), nicht mehr angewendet werden kann.

    Insbesondere kann das (Nicht-)Bestehen einer Herstellergarantie im Einzelfall von großem wirtschaftlichen Gewicht sein und entsprechend bedeutenden Einfluss auf den Wert eines Kraftfahrzeuges haben (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 24. April 1996 - VIII ZR 114/95, aaO S. 325).

  • BGH, 19.04.2013 - V ZR 113/12

    Schadensersatzprozess wegen einer fehlgeschlagenen Vorkaufsrechtsübertragung für

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15
    Als Beschaffenheit einer Kaufsache im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (Anschluss an BGH, Urteile vom 19. April 2013, V ZR 113/12, NJW 2013, 1948 Rn. 15 und vom 30. November 2012, V ZR 25/12, NJW 2013, 1671 Rn. 10; Fortführung des Senatsbeschlusses vom 26. August 2014, VIII ZR 335/13, juris Rn. 17).

    Damit sind als Beschaffenheit einer Sache im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (BGH, Urteile vom 19. April 2013 - V ZR 113/12, NJW 2013, 1948 Rn. 15; vom 30. November 2012 - V ZR 25/12, aaO; Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - VIII ZR 335/13, juris Rn. 17; OLG Koblenz, MDR 2012, 507, 508; ähnlich Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, Neubearb. 2013, § 434 Rn. 54; MünchKommBGB/Westermann, 7. Aufl, § 434 Rn. 10; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rn. 2441; jeweils mwN; enger hingegen Erman/Grunewald, BGB, 14. Aufl., § 434 Rn. 3).

    Ob der Beschaffenheitsbegriff deshalb noch weiter zu fassen ist, etwa dahin, dass nicht nur Beziehungen der Sache zur Umwelt, die ihren Ursprung im Kaufgegenstand haben, umfasst sind, sondern sogar jeder tatsächliche Bezug zum Kaufgegenstand ausreichte (offen gelassen in BGH, Urteil vom 19. April 2013 - V ZR 113/12, aaO; bejahend Reinicke/Tiedtke, Kaufrecht, 8. Aufl., Rn. 303 ff.; Schmidt-Räntsch, AnwBl 2009, 260, 261; Redeker, Beschaffenheitsbegriff und Beschaffenheitsvereinbarung, 2012, S. 207 ff., 227; ders., NJW 2012, 2471, 2474; wohl auch OLG München, Urteil vom 6. September 2006 - 20 U 1860/06, juris Rn. 29), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.

  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 25/12

    Rücktritt vom Eigentumswohnungskaufvertrag: Mangelhaftigkeit des Hausgrundstücks

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15
    Als Beschaffenheit einer Kaufsache im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (Anschluss an BGH, Urteile vom 19. April 2013, V ZR 113/12, NJW 2013, 1948 Rn. 15 und vom 30. November 2012, V ZR 25/12, NJW 2013, 1671 Rn. 10; Fortführung des Senatsbeschlusses vom 26. August 2014, VIII ZR 335/13, juris Rn. 17).

    a) Durch die Neuregelung des Gewährleistungsrechts im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz sind die im früheren Recht vorhandenen Unterschiede zwischen Fehlern (§ 459 Abs. 1 BGB aF) und zusicherungsfähigen Eigenschaften (§ 459 Abs. 2 BGB aF) dergestalt aufgehoben worden, dass über den engen Fehlerbegriff hinaus jedenfalls jede nach früherem Recht zusicherungsfähige Eigenschaft nunmehr eine Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB darstellt (BGH, Urteile vom 5. November 2010 - V ZR 228/09, NJW 2011, 1217 Rn. 13; vom 30. November 2012 - V ZR 25/12, NJW 2013, 1671 Rn. 10).

    Damit sind als Beschaffenheit einer Sache im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (BGH, Urteile vom 19. April 2013 - V ZR 113/12, NJW 2013, 1948 Rn. 15; vom 30. November 2012 - V ZR 25/12, aaO; Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - VIII ZR 335/13, juris Rn. 17; OLG Koblenz, MDR 2012, 507, 508; ähnlich Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, Neubearb. 2013, § 434 Rn. 54; MünchKommBGB/Westermann, 7. Aufl, § 434 Rn. 10; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rn. 2441; jeweils mwN; enger hingegen Erman/Grunewald, BGB, 14. Aufl., § 434 Rn. 3).

  • BGH, 26.08.2014 - VIII ZR 335/13

    Leasingvertrag über Elektrotherapiegeräte für eine Physiotherapiepraxis:

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15
    Als Beschaffenheit einer Kaufsache im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (Anschluss an BGH, Urteile vom 19. April 2013, V ZR 113/12, NJW 2013, 1948 Rn. 15 und vom 30. November 2012, V ZR 25/12, NJW 2013, 1671 Rn. 10; Fortführung des Senatsbeschlusses vom 26. August 2014, VIII ZR 335/13, juris Rn. 17).

    Damit sind als Beschaffenheit einer Sache im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (BGH, Urteile vom 19. April 2013 - V ZR 113/12, NJW 2013, 1948 Rn. 15; vom 30. November 2012 - V ZR 25/12, aaO; Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - VIII ZR 335/13, juris Rn. 17; OLG Koblenz, MDR 2012, 507, 508; ähnlich Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, Neubearb. 2013, § 434 Rn. 54; MünchKommBGB/Westermann, 7. Aufl, § 434 Rn. 10; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rn. 2441; jeweils mwN; enger hingegen Erman/Grunewald, BGB, 14. Aufl., § 434 Rn. 3).

  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 77/15

    Möbelkaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15
    e) Ebenso kommt es nicht auf die - weder von den Parteien noch vom Berufungsgericht vertiefte - Frage an, ob ein Sachmangel des Fahrzeugs daneben, wie von der Revision angesprochen, auch in der vom Berufungsgericht - allerdings nicht in ihrem Ausmaß und ihren Auswirkungen - festgestellten Abweichung der Kilometerstände des Kombigerätes von denen des Motorsteuergerätes und der vom Berufungsgericht deshalb als unstreitig angesehenen Manipulation des Kilometerstands des Fahrzeugs vor Übergabe gesehen werden kann (sofern ein solcher Sachmangel von einem bisher nicht festgestellten Nacherfüllungsverlangen und von der Rücktrittserklärung des Klägers, zu deren näherem Inhalt das Berufungsgericht ebenfalls keine Feststellungen getroffen hat, umfasst sein sollte; vgl. hierzu Senatsurteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 77/15, ZIP 2016, 625 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15
    Das Gleiche gilt für die von der Revisionserwiderung aufgeworfene Frage der Ersatzlieferung (zur Nacherfüllung durch Ersatzlieferung beim Gebrauchtwagenkauf vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05, BGHZ 168, 64 Rn. 23 f.).
  • BGH, 02.11.2010 - VIII ZR 287/09

    Gebrauchtwagenkauf: Beschaffenheitsvereinbarung aufgrund des einschränkenden

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15
    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Parteien hinsichtlich der Herstellergarantie eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen haben, was das Berufungsgericht nicht geprüft hat und woran strenge Anforderungen zu stellen sind, da nach neuem Schuldrecht eine Beschaffenheitsvereinbarung nicht mehr "im Zweifel", sondern nur noch in einem eindeutigen Fall in Betracht kommt (siehe nur Senatsurteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 Rn. 13; Senatsbeschluss vom 2. November 2010 - VIII ZR 287/09, juris Rn. 4).
  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15
    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Parteien hinsichtlich der Herstellergarantie eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen haben, was das Berufungsgericht nicht geprüft hat und woran strenge Anforderungen zu stellen sind, da nach neuem Schuldrecht eine Beschaffenheitsvereinbarung nicht mehr "im Zweifel", sondern nur noch in einem eindeutigen Fall in Betracht kommt (siehe nur Senatsurteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 Rn. 13; Senatsbeschluss vom 2. November 2010 - VIII ZR 287/09, juris Rn. 4).
  • BGH, 05.11.2010 - V ZR 228/09

    Mängel der Kaufsache beim Kauf eines Fabrikgeländes: Schadensersatzanspruch des

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15
    a) Durch die Neuregelung des Gewährleistungsrechts im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz sind die im früheren Recht vorhandenen Unterschiede zwischen Fehlern (§ 459 Abs. 1 BGB aF) und zusicherungsfähigen Eigenschaften (§ 459 Abs. 2 BGB aF) dergestalt aufgehoben worden, dass über den engen Fehlerbegriff hinaus jedenfalls jede nach früherem Recht zusicherungsfähige Eigenschaft nunmehr eine Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB darstellt (BGH, Urteile vom 5. November 2010 - V ZR 228/09, NJW 2011, 1217 Rn. 13; vom 30. November 2012 - V ZR 25/12, NJW 2013, 1671 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07

    Begriff des Sachmangels i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15
    d) Denn bereits auf der Grundlage der oben (unter II 1 a) genannten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das Bestehen einer Herstellergarantie in der Regel ein Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache nach § 434 Abs. 1 BGB dar, dessen Fehlen - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift - einen Sachmangel begründet (so im Ergebnis auch OLG Schleswig, DAR 2012, 581 Rn. 22; OLG Stuttgart, ZGS 2008, 479 Rn. 21; aA OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2011 - I-1 U 141/07, juris Rn. 37).
  • OLG Koblenz, 05.03.2012 - 5 U 1499/11

    Höherwertigere Ware kann Schlechterfüllung sein!

  • OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 3 U 106/05

    Rückabwicklung eines Neuwagenkaufvertrages: Wechsel des Käufers vom Minderungs-

  • OLG München, 06.09.2006 - 20 U 1860/06

    Umfang einer Beschaffenheitsvereinbarung beim Gebrauchtwagenkauf

  • OLG Schleswig, 15.03.2012 - 5 U 103/11

    Internetauktion über Jahreswagen: Rückabwicklung bei fehlender Herstellergarantie

  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16

    Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung

    Allerdings sind an das Vorliegen einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB strenge Anforderungen zu stellen; unter der Geltung des neuen Schuldrechts kommt sie nicht mehr im Zweifel, sondern nur noch in eindeutigen Fällen in Betracht (st. Rspr.; zuletzt Senatsurteile vom 15. Juni 2016 - VIII ZR 134/15, NJW 2016, 2874 Rn. 16; vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15, aaO Rn. 35; vom 26. April 2017 - VIII ZR 80/16, aaO; vom 27. September 2017 - VIII ZR 271/16, unter II 1, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 271/16

    Gebrauchtwagenkauf über eine Internet-Verkaufsplattform: Ausschluss der Haftung

    Eine solche Vereinbarung kommt unter der Geltung des neuen Schuldrechts nicht mehr im Zweifel, sondern nur noch in eindeutigen Fällen in Betracht (st. Rspr.; zuletzt Senatsurteile vom 15. Juni 2016 - VIII ZR 134/15, NJW 2016, 2874 Rn. 16; vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15, NJW 2016, 3015 Rn. 35; vom 26. April 2017 - VIII ZR 80/16, juris Rn. 13; jeweils mwN).
  • BGH, 26.09.2018 - VIII ZR 187/17

    Kauf von Mitgliedschaftsrechten an einer GmbH: Vorliegen eines Rechtskaufs;

    Die vom Berufungsgericht erörterte Frage, wie "weit" der Beschaffenheitsbegriff des § 434 Abs. 1 BGB zu verstehen ist - ob also nicht nur Beziehungen der Sache zur Umwelt, die ihren Ursprung im Kaufgegenstand haben, umfasst sind, sondern sogar jeder tatsächliche Bezug zum Kaufgegenstand ausreicht (offen gelassen in BGH, Urteile vom 15. Juni 2016 - VIII ZR 134/15, NJW 2016, 2874 Rn. 13; vom 19. April 2013 - V ZR 113/12, NJW 2013, 1948 Rn. 15) - stellte sich erst, wenn das Sachmängelgewährleistungsrecht für den betreffenden Kaufgegenstand überhaupt einschlägig wäre.
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