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   BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 135/03   

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https://dejure.org/2004,1623
BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 135/03 (https://dejure.org/2004,1623)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2004 - VIII ZR 135/03 (https://dejure.org/2004,1623)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 135/03 (https://dejure.org/2004,1623)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Betriebskosten für die Gartenpflege auch ohne Gartennutzungsrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umlegung von Gartenpflegekosten in der Nebenkostenabrechnung bei nicht vorliegender Berechtigung der Mieter zur Gartenbenutzung; Eignung einer gepflegten Gartenfläche zur Verbesserung der Wohnqualität; Beteiligung der anderen Mieter an den Gartenpflegekosten eines einer ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Betriebskostenabrechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gartenpflegekosten sind umlagefähige Betriebskosten

  • Judicialis

    II. BV § 27 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    II. BV § 27 Abs. 1
    Umlagefähigkeit der Kosten der Gartenpflege

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter müssen auch für nicht genutzten Garten zahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Garten nicht genutzt - Muss der Mieter trotzdem zahlen?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter legt Kosten der Gartenpflege um - Dafür müssen alle Mieter anteilig zahlen, auch wenn sie den Garten nicht benutzen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Pflegekosten gemeinschaftlicher Gartenflächen

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 545 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06

    Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten

    Das gilt ebenso wie für die Kosten eines Aufzugs etwa für die Kosten einer Gemeinschaftsantenne, die Kosten der Beleuchtung von Eingang und Treppenhaus, die Kosten der Reinigung dieser Bereiche oder die Kosten der Gartenpflege (vgl. zu letzteren Senatsurteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 135/03, WuM 2004, 399).
  • BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 128/08

    Zulässigkeit einer anteiligen Belastung eines Mieters durch formularmäßige

    Es ist jedoch anerkannt, dass an Kosten für Einrichtungen, die einzelnen Mieter zur alleinigen Nutzung überlassen sind, die "ausgeschlossenen" Mieter nicht beteiligt werden dürfen (Senatsurteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 135/03, WuM 2004, 399, unter II 2, für Gartenflächen; KG, GE 2005, 1424, 1425, für Heizungsanlagen; OLG Düsseldorf, DWW 2000, 54, für Aufzugsanlagen; MünchKommBGB/Schmid, 5. Aufl., § 556a Rdnr. 8; Ehlert, in: Bamberger/ Roth, 2. Aufl., § 556a Rdnr. 13).
  • BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 107/20

    Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums als

    a) Diese Vorschrift umfasst die Kosten der Pflege von - wie vorliegend - zum Wohnanwesen gehörenden, gemeinschaftlichen Gartenflächen, die nicht dem Vermieter oder anderen Mietern zur alleinigen oder der Öffentlichkeit zur allgemeinen Nutzung überlassen sind, unabhängig davon, ob der Mieter diese Gartenfläche auch tatsächlich nutzt (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 135/03, WuM 2004, 399 unter II 1 und 2; vom 10. Februar 2016 - VIII ZR 33/15, NJW 2016, 1439 Rn. 13).
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