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   BGH, 15.05.1968 - VIII ZR 136/66   

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https://dejure.org/1968,802
BGH, 15.05.1968 - VIII ZR 136/66 (https://dejure.org/1968,802)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1968 - VIII ZR 136/66 (https://dejure.org/1968,802)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 136/66 (https://dejure.org/1968,802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nicht kaskoversichertes Kraftfahrzeug - Befreiung von Haftung - Grobfahrlässig verursachte Schäden - Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses - Vertragliche Vereinbarung - Feststellung des Unfallhergangs - Hinzuziehung der Polizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535
    Voraussetzungen der Haftungsfreistellung des Mieters eines Kfz

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2099
  • MDR 1968, 656
  • DB 1968, 1355
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56

    Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei

    Auszug aus BGH, 15.05.1968 - VIII ZR 136/66
    Dieses Risiko wurde nach Nr. 11 der Geschäftsbedingungen dadurch gemindert, daß bei grobfahrlässiger Schadensverursachung des Mieters die Haftungsbefreiung entfiel (vgl. hierzu auch BGHZ 22, 109 = NJW 56, 1915).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Mietvertrag, eine Formularvertrag, wegen seines möglicherweise typischen Inhalts (vgl. BGHZ 22, 109, 112 = NJW 56, 1915) trotz der Gerichtsstandsklausel in Nr. 1 h der Geschäftsbedingungen vom Revisionsgericht frei ausgelegt werden kann (SenUrt. v. 5.5. 1965 - VIII ZR 153/63 - LM Nr. 9 a zu § 157 [Ga] BGB = WM 65, 707).

  • BGH, 05.05.1965 - VIII ZR 153/63

    Auslegung des Begriffes "Ersatzbetrieb" in einem Bierlieferungsvertrag durch ein

    Auszug aus BGH, 15.05.1968 - VIII ZR 136/66
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Mietvertrag, eine Formularvertrag, wegen seines möglicherweise typischen Inhalts (vgl. BGHZ 22, 109, 112 = NJW 56, 1915) trotz der Gerichtsstandsklausel in Nr. 1 h der Geschäftsbedingungen vom Revisionsgericht frei ausgelegt werden kann (SenUrt. v. 5.5. 1965 - VIII ZR 153/63 - LM Nr. 9 a zu § 157 [Ga] BGB = WM 65, 707).
  • BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08

    Unangemessene Benachteiligung des Mieters eines Kraftfahrzeugs aufgrund des in

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167 und vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 136/66 - NJW 1968, 2099) wird, wenn in allgemeinen Geschäftsbedingungen die dem Mieter eines Kraftfahrzeuges gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung davon abhängig gemacht wird, dass er bei Unfällen die Polizei hinzuzieht, der Mieter nicht unangemessen benachteiligt.
  • BGH, 11.11.1981 - VIII ZR 271/80

    Pflicht des Mieters eines Kfz zur Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall

    Wird in allgemeinen Geschäftsbedingungen die dem Mieter eines Kraftfahrzeugs gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung davon abhängig gemacht, daß er bei Unfällen die Polizei hinzuzieht, liegt darin keine unangemessene Benachteiligung des Mieters (Bestätigung von BGH LM BGB § 535 Nr. 38 = NJW 1968, 2099).

    Hierfür kann - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - im wesentlichen auf die Erwägungen zurückgegriffen werden, die dem in einer vergleichbaren Sache ergangenenSenatsurteil vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 136/66 zugrunde liegen (LM BGB § 535 Nr. 38 = NJW 1968, 2099).

  • BGH, 14.01.1976 - VIII ZR 203/73

    Pauschalierter Schadenersatzanspruch - AGB - Pauschale - Unangemessener Vorteil -

    In der vorliegenden Formulierung war sie bereits Vertragsinhalt in einem vom erkennenden Senat am 15. Mai 1968 entschiedenen Falle (Senatsurteil v. 15. Mai 1968 - VIII ZR 136/66 = VersR 1968, 774 = NJW 1968, 656).
  • OLG Zweibrücken, 05.12.1980 - 1 U 78/80

    Unfall; Polizei; Meldung; Haftung; Mieter; Verschulden; Schaden; Entstehung;

    Die in den Geschäftsbedingungen einer Auto-Vermietwagenfirma enthaltene Bestimmung, daß der Mieter nach einem Unfall unverzüglich die Polizei und die Vermieterin bei Vermeidung der Einbuße vereinbarter Haftungsbeschränkungen zu benachrichtigen hat, stellt keine Überraschungsklausel dar, sondern ist als eine im Interesse der Vermieterin gebotene sachgemäße Regelung anzusehen (i. A. an BGH VersR 68, 774; NJW 76, 44).
  • LG Frankfurt/Main, 30.01.1978 - 24 S 234/77
    Eine Regelung in den AGB eines Mietwagenunternehmens, wonach der Mieter auch bei Ausschluß der Selbstbeteiligung durch Zahlung einer besonderen Gebühr für alle Schäden haftet, wenn er im Falle eines Unfalls den Tatbestand nicht durch die Polizei feststellen läßt, ist unwirksam (entgegen BGH VersR 68, 774 = NJW 68, 2099).
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